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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

2.4.1 Netto-Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote<br />

a) Kennzahlenkategorie Ertragskennzahl<br />

b) Definition Die Netto-Steuerquote gibt an, wie groß der Anteil der gemeindlichen<br />

Steuererträge an den gesamten ordentlichen Erträgen<br />

des betrachteten Jahres ist. Für eine realistische Ermittlung<br />

der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den<br />

Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für<br />

die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in<br />

Abzug zu bringen.<br />

Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern<br />

nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist<br />

die Netto-Steuerquote durch eine Allgemeine Umlagenquote<br />

zu ersetzen.<br />

c) Anwendungshorizont sowohl retrograd als auch progressiv<br />

d) Berechnungsformeln Netto-Steuerquote:<br />

e) Quellen der Wertgrößen<br />

Allgemeine Umlagenquote:<br />

� Steuererträge: Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben<br />

nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO<br />

� Gewerbesteuerumlage/ Finanzierungsbeteiligung Fonds<br />

Deutsche Einheit: Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen<br />

der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan)<br />

– Kontengruppe 53 - <strong>zum</strong> Runderlass des IM NRW<br />

vom 24.02.2005<br />

� Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 bzw.<br />

§ 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO<br />

� Allgemeine Umlagen: Zutreffende Teilerträge nach § 2 Abs. 1<br />

Nr. 2 GemHVO (Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung,<br />

Jugendamtsumlage, ggf. Landschaftsumlage, Verbandsumlage<br />

RVR) gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) –<br />

Kontengruppe 41 - <strong>zum</strong> Runderlass des IM NRW vom<br />

24.02.2005<br />

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