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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.2 Kennzahlen zur Vermögenslage<br />

2.2.2 Abschreibungsintensität<br />

a) Kennzahlenkategorie Vermögenslage<br />

b) Definition Diese Kennzahl gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf<br />

das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an.<br />

Sie zeigt damit, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt<br />

durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet<br />

wird.<br />

34<br />

In diese Kennzahl fließen sowohl die bilanziellen Abschreibungen<br />

auf das Sachanlagevermögen als auch die Abschreibungen<br />

auf Finanzanlagen ein.<br />

c) Anwendungshorizont sowohl retrograd als auch progressiv<br />

d) Berechnungsformel<br />

e) Quellen der Wertgrößen<br />

f) Einflussgrößen<br />

g) Interpretation<br />

� Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen: Aufwendungen<br />

nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan)<br />

mit unmittelbarem Bezug <strong>zum</strong> Anlagevermögen der<br />

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO 15<br />

� Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2<br />

Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38<br />

Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)<br />

Personalaufwendungen <br />

Abschreibungen<br />

auf<br />

immaterielle<br />

VG<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

Aufw. f.<br />

Sach- u.<br />

Dienstleistungen<br />

Bilanzielle<br />

Abschreibungen<br />

Die bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen umfassen planmäßige und außerplanmäßige<br />

Abschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen. Planmäßige Abschreibungen werden auf das Anlagevermögen,<br />

dessen Nutzungsdauer zeitlich beschränkt ist, über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes<br />

vorgenommen. Daneben sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer dauerhaften<br />

Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen. Dies kann im<br />

Bereich der Sachanlagen bei einem vorzeitigen Abgang des Vermögensgegenstandes, z.B. bei Zerstörung<br />

oder Veräußerung unter Buchwert der Fall sein.<br />

Versorgungsaufwendungen<br />

Abschreibung<br />

auf Sachanlagern <br />

Abschreibungen<br />

auf<br />

Finanzanlagen<br />

Bilanzielle Abschreibungen auf<br />

Anlagevermögen<br />

Transferaufwendungen<br />

Sonstige<br />

ordentliche<br />

Aufwendungen

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