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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.2 Kennzahlen zur Vermögenslage<br />

Die Kennzahl kann Hinweise auf etwaige Belastungen (Folgeaufwendungen) geben, die aus der Infrastruktur<br />

resultieren. Allerdings ist zu beachten, dass sich erhebliche Teile der Infrastruktur in Auslagerungen<br />

befinden können.<br />

Ein geringer Wert der Kennzahl „Infrastrukturquote“ kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune<br />

entweder kaum über derartige öffentlichen Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und daher<br />

geringwertig sind, oder diese aus dem Kernhaushalt ausgelagert sind. Es können auch im Rahmen<br />

von Privatisierungsmaßnahmen Veräußerungen stattgefunden haben. Eine niedrige Infrastrukturquote<br />

weist aber z. B. nicht zwangsläufig darauf hin, dass eine Kommune entsprechend viel sonstiges Anlage-<br />

und Finanzvermögen besäße, welches grundsätzlich veräußerbar wäre.<br />

Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser Vermögenslage die Kommune in<br />

jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu<br />

erwirtschaften hat. Er kann zur Beantwortung der Frage nützlich sein, ob ein Rückbau insbesondere<br />

wegen des demographischen Wandels erforderlich ist (vgl. Abschnitt 3).<br />

Eine unveränderte Quote kann darauf hindeuten, dass der Status der vorhandenen Anlagen gehalten<br />

wird. Ob das bisher vorgehaltene Niveau des Anlagevermögens geeignet für eine wirtschaftliche und<br />

sparsame Erfüllung der Gemeindeaufgaben ist, kann anhand dieser Kennzahl nicht festgestellt werden.<br />

Eine steigende Infrastrukturquote kann aufzeigen, dass prozentual und absolut mehr finanzielle Mittel<br />

als bisher auf Dauer in Infrastruktur gebunden werden. Eine Aussage zur Notwendigkeit, <strong>zum</strong> Qualitätsniveau<br />

oder <strong>zum</strong> Modernisierungsstand der Infrastruktur enthält diese Kennzahl nicht.<br />

Die Kennzahl ist nur begrenzt aussagefähig, wenn nur ein Haushaltsjahr betrachtet wird. Eine Zeitreihenbetrachtung<br />

bietet sich an dieser Stelle an.<br />

h) Einflussfaktoren<br />

� Vermögensveräußerungen zur Entschuldung verringern die Bilanzsumme, der Anteil des Infrastrukturvermögens<br />

am Gesamtvermögen steigt.<br />

� Verstärkte Investitionstätigkeit steigert die Bilanzsumme, der Anteil des Infrastrukturvermögens<br />

am Gesamtvermögen sinkt.<br />

� Haushaltslage: Haushaltssicherungskommunen sind in ihrem Investitionsverhalten eingeschränkt.<br />

Bei Kommunen mit bereits eingetretener Überschuldung steigt die Bilanzsumme, da der Posten<br />

„Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite einen Ansatz enthält.<br />

Abhängigkeit vom Ausgliederungsgrad:<br />

Ausgliederung von Personal Keine Auswirkung.<br />

Ausgliederung von Vermögen Oftmals ist Infrastrukturvermögen in Eigenbetrieben etc. ausgelagert,<br />

welche eigene Rechnungskreise unterhalten. Die Ausgliederung von<br />

Vermögen aus der Bilanz der Kernverwaltung zugunsten einer kommunalen<br />

Beteiligung/bzw. Sondervermögen führt generell zu einer<br />

Bilanzverkürzung, die Bilanzsumme sinkt (vgl. Beispiel unter 4.1.2 lit.<br />

h). Durch den niedrigeren Nenner in der Formel steigt in der Folge die<br />

Infrastrukturquote.<br />

32<br />

Die Auslagerung von Infrastrukturvermögen kann sich auf den Zähler<br />

erheblich auswirken und die Infrastrukturquote im Ergebnis beeinflussen.<br />

Bei Kommunalvergleichen im Bereich der Kernhaushalte ist die<br />

Berücksichtigung des Ausgliederungsgrades für ein hohes Maß an

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