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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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g) Interpretation<br />

2.1 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation<br />

Die Fehlbetragsquote dient als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Sie<br />

zeigt an, mit welcher Geschwindigkeit sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Ein Eigenkapitalverzehr<br />

ist grundsätzlich problematisch.<br />

Von jeder Kommune in NRW wird grundsätzlich die Erreichung des Haushaltsausgleichs gefordert<br />

(§ 75 Abs. 2 GO NRW). Im Regelfall sollte die Fehlbetragsquote 0% 6 betragen. Nur in Ausnahmefällen,<br />

in denen die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wird, darf die Fehlbetragsquote in einzelnen<br />

Jahren größer sein und bleibt der Fehlbetrag ohne aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Die<br />

Fehlbetragsquote erfüllt aber auch hier eine gewisse Warnfunktion, da eine HSK-Pflicht oft nur aufgrund<br />

der Ausgleichsrücklage noch verhindert wird.<br />

In den Kommunen, in denen die Fehlbetragsquote in mehreren Folgejahren deutlich über 0% liegt, ist<br />

der Haushaltsausgleich dauerhaft nicht gewährleistet. Die Kommunen und die Kommunalaufsicht<br />

müssen dem besondere Aufmerksamkeit widmen. Die betroffenen Kommunen müssen i.d.R davon<br />

ausgehen, dass bei ihnen ein „strukturelles Haushaltsdefizit“ vorliegt, das mittels einer genaueren<br />

Analyse zu ermitteln ist. Bei der weiteren Analyse sollten weitere Kennzahlen wie z. B. das Ergebnis<br />

der laufenden Verwaltungstätigkeit je Einwohner oder das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit<br />

im Vergleich <strong>zum</strong> Haushaltsvolumen herangezogen werden. 7<br />

Im Rahmen einer Erfolgsquellenanalyse sollte untersucht werden, woher der Fehlbetrag stammt. Dabei<br />

ist insbesondere von Interesse, ob der Fehlbetrag maßgeblich durch ein außerordentliches Ergebnis<br />

(ggf. einmaliges Ereignis) geprägt ist oder ob das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit für<br />

den Fehlbetrag verantwortlich ist. 8 Daran schließt sich die Frage an, inwiefern das Ergebnis der laufenden<br />

Verwaltungstätigkeit durch ein hohes negatives Finanzergebnis geprägt ist. Dies könnte ein<br />

Hinweis darauf sein, dass die aufgelaufenen Schulden der Kommune maßgeblich für die aktuellen<br />

Fehlbeträge der Kommune sind.<br />

Nach Einschätzung der KGSt ist im Rahmen der Ergebnisquellenanalyse insbesondere eine Kennzahlenanalyse<br />

in den Teilergebnisrechnungen erforderlich. 9 Es sollte untersucht werden, in welchen Produktbereichen<br />

Aufwandstreiber zu einer hohen Fehlbetragsquote beitragen.<br />

Auch die Bertelsmann-Stiftung stellt in ihrem Projekt „Doppischer Gemeindefinanzbericht“ heraus,<br />

dass insbesondere das ordentliche Ergebnis 10 und das Finanzergebnis bei der Analyse der haushaltswirtschaftlichen<br />

Situation einer Gemeinde von besonderer Bedeutung sind. 11 Bei einer auffälligen<br />

Fehlbetragsquote sollten demnach insbesondere das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und<br />

das Finanzergebnis näher untersucht werden.<br />

Aus den Erfahrungen der GPA NRW ist es darüber hinaus von großer Bedeutung, die Fehlbetragsquote<br />

im Zeitablauf und in die Zukunft gerichtet zu betrachten, da ein fortdauernder Fehlbetrag ein<br />

normiertes bzw. verpflichtendes HSK verursachen kann – mit Einschränkungen der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Insbesondere die Wirtschafts- und Finanzkrise hat in vielen Kommunen zeitverzögert<br />

zu einem Einbrechen der Gewerbesteuereinnahmen geführt. Dies ist bei der Interpretation<br />

der Fehlbetragsquote zu beachten.<br />

In der privatwirtschaftlichen Bilanzanalyse findet sich die Kennzahl „Fehlbetragsquote“ nicht wieder.<br />

Es gibt jedoch Parallelen zur Kennzahl Eigenkapitalrentabilität. Bei der Eigenkapitalrentabilität wird ein<br />

etwaiger Jahresfehlbetrag in Relation <strong>zum</strong> Eigenkapital gesetzt. 12 Ebenso ist es bei der Kennzahl<br />

„Fehlbetragsquote“. Auch hier wird der Jahresfehlbetrag in Relation zu den Eigenkapitalbestandteilen<br />

„Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“ gesetzt. Allerdings bleibt die Position Sonderrücklage,<br />

die es in dieser Form in der Privatwirtschaft nicht gibt unberücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt<br />

handelt es sich bei der Fehlbetragsquote somit um eine Art Eigenkapitalrentabilität.<br />

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