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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.1 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation<br />

Für die Kennzahlermittlung werden die langfristigen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen<br />

herangezogen. Diese Sonderposten gelten als langfristig, weil sie entsprechend der geplanten Nutzungsdauer<br />

des angeschafften Wertgegenstandes bilanziert werden. Der Eigenkapitalcharakter dieser<br />

Sonderposten kann unterstellt werden, weil keine ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung für die<br />

Gemeinde besteht. Auch wenn Zweckbindungen bestehen, kann diesen erhaltenen Finanzleistungen<br />

keine Fremdkapitaleigenschaft unterstellt werden.<br />

Je größer das Eigenkapital im Verhältnis <strong>zum</strong> Gesamtkapital ist, desto krisenfester gilt die Finanzierung<br />

und desto geringer die Abhängigkeit von den Banken. Die Eigenkapitalausstattung wird als Indikator<br />

für die kommunale Substanz bzw. die stetige Aufgabenerfüllung herangezogen, die bei haushaltswirtschaftlichen<br />

Fehlbeträgen für eine Deckung zur Verfügung steht.<br />

Ob eine Kommune über eine „gesunde“ Kapitalstruktur verfügt bzw. ob sie ihr Vermögen optimal finanziert<br />

hat, hängt letztlich auch von der Art des bilanzierten Vermögens ab. Liegt der Schwerpunkt<br />

auf Infrastrukturvermögenswerten, ist hier sicher anders zu bewerten, als bei einem Schwerpunkt auf<br />

dem Umlaufvermögen. Grundsätzlich zu beachten ist bei der Bildung von Eigenkapitalquoten, dass<br />

damit eine nicht vorhandene Pufferfunktion suggeriert wird. Es wird gegenwärtig im geltenden Recht<br />

nicht zwischen veräußerbarem und nicht-veräußerbarem Vermögen unterschieden. Kommunen verfügen<br />

allerdings über Vermögen, das nur schwerlich bzw. überhaupt nicht veräußert werden kann oder<br />

darf, z.B. Brücken, Schulen, Wege etc. Dem Eigenkapital steht auf der Aktivseite der Bilanz <strong>zum</strong> Teil<br />

unveräußerbares Vermögen gegenüber, das in der Konsequenz nicht zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen<br />

verfügbar ist.<br />

Zu beachten ist bei der Bewertung, dass Eigenkapitalquoten nichts über die aktuelle Leistungsfähigkeit<br />

der Kommune aussagen. Das Eigenkapital ist immer ein Spiegelbild der Vergangenheit, d.h. die<br />

Eigenkapitalquote kann negativ sein, obgleich das aktuelle und die folgenden (ordentlichen) Jahresergebnisse<br />

positiv sein können.<br />

Verringert sich die Eigenkapitalquote 2 im Zeitreihenvergleich, kann dies einerseits auf die Inanspruchnahme<br />

des Eigenkapitals in Folge andauernder Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung zurückzuführen<br />

sein. Andererseits führen auch geringere oder ausbleibende Finanzleistungen Dritter zur<br />

Abschmelzung der Sonderposten, da die vorhandenen Sonderposten über den Nutzungszeitraum<br />

ertragswirksam aufgelöst werden. Eine andere Erklärung wäre beispielsweise, dass in Folge erheblicher<br />

Finanzierungstätigkeit die Fremdkapitalausstattung zunimmt, da sich bei einer Investitionstätigkeit<br />

die Bilanz verlängert.<br />

Eine Bilanzverkürzung kann zu einer höheren Eigenkapitalquote 2 führen, wenn z.B. Vermögen zu<br />

Gunsten der Kredittilgung veräußert wird.<br />

h) Einflussfaktoren<br />

� Jahresergebnis: Jahresfehlbetrag (i.d.R. Senkung der Kennzahl) oder Jahresüberschuss (i.d.R.<br />

Anhebung der Kennzahl)<br />

� Kapitalstruktur: Höhere Verschuldung = Senkung der Eigenkapitalquote 2<br />

� Finanzleistungen Dritter: Förderprogramme, Umfang/Fördersätze<br />

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