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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.1.2 Eigenkapitalquote 1<br />

2.1 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation<br />

a) Kennzahlenkategorie Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation<br />

b) Definition lt. Kennzahlenerlass Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals<br />

am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der<br />

Passivseite der kommunalen Bilanz.<br />

c) Anwendungshorizont retrograd<br />

d) Berechnungsformel<br />

e) Quellen der Wertgrößen<br />

f) Einflussgrößen<br />

g) Interpretation<br />

� Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1<br />

GemHVO<br />

� Bilanzsumme: Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO<br />

Eigen-<br />

kapital<br />

Allg.<br />

Rücklage<br />

Bilanzsumme<br />

Die Kennzahl zeigt den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Je größer das Eigenkapital im<br />

Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot<br />

entfernt (vgl. § 75 Abs. 7, S. 1 GO NRW). Dementsprechend krisenfester ist die Finanzierung<br />

und umso geringer die Abhängigkeit von den Banken. Die Eigenkapitalausstattung gilt als Indikator<br />

für die kommunale Substanz bzw. die stetige Aufgabenerfüllung, die bei haushaltswirtschaftlichen<br />

Fehlbeträgen für eine Inanspruchnahme zur Verfügung steht.<br />

Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit sollte allerdings keine Generation Eigenkapital verbrauchen.<br />

Unterstellt man inflationsbereinigt eine konstante Bilanzsumme, sollte auch die Eigenkapitalquote<br />

stabil bleiben. Im Falle einer bilanziellen Überschuldung oder eines durch negative Jahresergebnisse<br />

stark reduzierten und dadurch sehr geringen Eigenkapitals (Gefahr der Überschuldung) sollte eine<br />

Kommune durch die Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen - auch bei einer konstanten Bilanzsumme<br />

- ein Anstieg der Eigenkapitalquote herbeizuführen. Im Idealfall verfügt eine Kommune über<br />

einen „Eigenkapitalpuffer“, der auch in schwierigen konjunkturellen Phasen dafür sorgt, dass sie nicht<br />

in die Situation einer bilanziellen Überschuldung gerät.<br />

Sonder-<br />

posten<br />

Sonder-<br />

Rück-<br />

lagen<br />

Eigenkapital<br />

Rück-<br />

stellungen <br />

Ausgleichsrücklage<br />

Ver-<br />

bindlich-<br />

keiten<br />

Jahres-<br />

überschuss/<br />

Jahres-<br />

fehlbetrag<br />

Passive<br />

Rechnungs-<br />

abgrenzung<br />

17

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