Verein „Roter Mosel-Weinbergpfirsich“ gegründet - Landesamt für ...
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Rückzug aus der Fläche und der Stilllegung von Nebenstrecken hat die Bahn ihre einstige<br />
Bedeutung <strong>für</strong> den Tourismus verloren, unterstützt durch die zunehmende Massenmotorisierung<br />
(vgl. FREYER 1998, S. 22/ 142). Die Bahnreisenden kommen überwiegend aus Nordrhein-Westfalen<br />
und sind Kurzreisende. Das Untersuchungsgebiet ist trotz der beschriebenen<br />
Entwicklung noch gut mit dem Zug erreichbar, da die Bahn zwischen Winningen und<br />
Bullay durch das <strong>Mosel</strong>tal verläuft und somit die Ortschaften an das Bahnnetz anbindet. Der<br />
Bereich Mittelmosel (eine Stichbahn besteht über Pünderich nach Traben-Trarbach) wird<br />
nicht von der Bahn erschlossen. Zwischen Bullay und Schweich verläuft die Strecke nicht<br />
entlang der <strong>Mosel</strong> (vgl. MOSELLANDTOURISTIK o.J.b, o.S.)<br />
Die Schifffahrt ist <strong>für</strong> den Personentransport unbedeutend. Weder der Ausflugsverkehr noch<br />
die Flusskreuzfahrten besitzen einen nennenswerten Anteil am Reiseaufkommen an der Terrassenmosel<br />
im Frühjahr. Lediglich ein Gast konnte interviewt werden, der an einer Flusskreuzfahrt<br />
teilnahm.<br />
Unter der Rubrik „Sonstige“ sind Wohnmobilisten und Motorradfahrer zusammengefasst.<br />
Sieben Tagesgäste nutzten zur Anreise das Motorrad. Die Motorradfahrt war <strong>für</strong> die Tagesgäste<br />
gleichzeitig der Hauptreisegrund.<br />
Die Verkehrsmittel sowie die damit verbundenen Stauräume spielen <strong>für</strong> den Kauf von Weinbergpfirsichprodukten<br />
eine untergeordnete Rolle, im Vergleich zum weit verbreiteten Weineinkauf.<br />
Pfirsichprodukte werden nicht in Massen eingekauft (vgl. Kapitel 5.5.3) und beanspruchen,<br />
verglichen mit Weineinkäufen, weniger Platz.<br />
5.2 Demographischer Merkmale der Probanden<br />
5.2.1 Berufliche Position<br />
Die Angestellten zählen neben den Selbständigen zu den reisefreudigsten Gruppen in der<br />
BRD. 50% aller Testpersonen sind Angestellte, wobei zwischen den Beschäftigten zu differenzieren<br />
ist. Eine arbeitsrechtliche Begriffsbestimmung des Angestellten ist nach eindeutigen<br />
Kriterien nicht möglich. Im Unterschied zum Arbeiter ist der Angestellte nach herkömmlicher<br />
Anschauung ein Arbeitnehmer, der überwiegend geistige Aufgaben zu erfüllen hat. Angestellte<br />
sind insbesondere leitende Bedienstete, Betriebsbeamte, Werkmeister und andere<br />
Berufstätige in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung; Büroangestellte, die nicht<br />
ausschließlich mit Botengängen, Reinigung, Aufräumen und ähnlichen Arbeiten beschäftigt<br />
werden, einschließlich Werkstattschreiber; Handlungsgehilfen und andere Angestellten. Alle<br />
nicht beamteten Gehaltsempfänger werden nach der Stellung im Betrieb als Angestellte bezeichnet.<br />
Genau genommen zählen zu den Angestellten auch die Auszubildenden in anerkannten<br />
kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen (vgl. GABLER 2000, S. 123).