zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV
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13 jedoch nur bei der JVR-Kata-Meisterschaft oder einer 3 regulären JVR-Dan-Prüfung erfolgen. Die abgetrennte Prüfungsleistung kann in der gesamten Vorbereitungszeit absolviert werden und ist entsprechend nachzuweisen. § 12 Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen in den Prüfungsfächern werden mit (-) für nicht ausreichende, (+) für ausreichende und (++) für gute/sehr gute Leistungen bewertet. (2) (3) 1 Prüfungsfächer sind bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsfächern ausreichend sind. 2 Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach können durch gute/sehr gute Leistungen in mindestens zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden. 3 Das Fach Vorkenntnisse kann nicht ausgeglichen werden oder zum Ausgleich nicht ausreichender Prüfungsleistungen herangezogen werden. 1 Nicht bestandene Prüfungen müssen erneut abgelegt werden. 2 Dabei können nicht bestandene Kyu-Prüfungen frühestens nach sechs Wochen, nicht bestandene Dan- Prüfungen nach frühestens drei Monaten wiederholt werden. (4) In einem Auswertungsgespräch ist den Prüfungsteilnehmern kurz zu begründen, warum sie die Prüfung bestanden beziehungsweise nicht bestanden haben. § 13 Verfahren nach durchgeführten Prüfungen (1) Nach Durchführung von Kyu- beziehungsweise Dan- Prüfungen sind die Prüfungsmarken wie folgt zu entwerten: a) bei bestandener Prüfung im DJB-Mitgliedsausweis oder auf der Urkunde (z.B. Schule, Polizei) — 1 Vom 8. Bis 2. Kyu nimmt der Prüfer/nehmen die Prüfer die erforderlichen Eintragungen im DJB-Mitgliedsausweis beziehungsweise auf der Urkunde vor und klebt/kleben die Prüfungsmarke an die vorgesehene Stelle. 2 Die JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012 66 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth I
I 14 Eintragung der bestandenen Prüfung wird vom Vereins-Prüfungsverantwortlichen mit dem entsprechenden Siegel abgestempelt und unterschrieben. 3 Spätestens 4 Wochen nach der Prüfung werden dem Referenten Prüfungswesen des Prüfungsbezirks die ausgefüllten Prüfungslisten in zweifacher Ausfertigung zugesandt. 4 Der Verein erhält nach Gegenzeichnung das Original zurück, die Kopie wird archiviert. 5 Erst danach ist die Prüfung rechtskräftig. b) bei nicht bestandener Prüfung auf der Prüfungsliste, die zur Archivierung bestimmt ist. (2) Die Archivierung sämtlicher Prüfungslisten erfolgt beim JVR. § 14 Prüfungsmaterial, Kosten/Gebühren (1) (2) 1 Anforderungen für Prüfungsmaterialien sind über die JVR- Homepage unter http://www.judo-rheinland.de/mat_best.php unmittelbar an die Geschäftsstelle des JVR zu richten. 2 Sofort nach Eingang der Kosten des Prüfungsmaterials auf das Konto des JVR werden die angeforderten Unterlagen den Vereinen zugestellt. 3 Die Prüfungsreferenten erhalten quartalsmäßig eine Auflistung der ausgelieferten Prüfungsmaterialien. 1 Die Mitgliedsvereine beziehungsweise Institutionen beziehen die Kyu-Prüfungsmarken und die Kyu-Prüfungsurkunden von der JVR-Geschäftsstelle. 2 Entsprechende Preise werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. (3) Die Prüfungslisten werden auf der JVR-Homepage http://www.judo-rheinland.de/dok/kyu_liste.xls zur Verfügung gestellt. (4) 1 Die Prüfungsgebühren für Dan- und zentrale Kyu-Prüfungen werden vom Präsidium des JVR festgelegt. 2 Mit der Prüfungsanmeldung wird die gesamte Gebühr fällig. 3 Die Teilnahme an den Pflichtlehrgängen (§ 8 Abs. 2 JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012 67 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth
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ausgefüllten Prüfungslisten in zweifacher<br />
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nach Gegenzeichnung das Original <strong>zu</strong>rück, die<br />
Kopie wird archiviert. 5 Erst danach ist die<br />
Prüfung rechtskräftig.<br />
b) bei nicht bestan<strong>den</strong>er Prüfung auf der Prüfungsliste,<br />
die <strong>zu</strong>r Archivierung bestimmt ist.<br />
(2) Die Archivierung sämtlicher Prüfungslisten erfolgt <strong>beim</strong> JVR.<br />
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Anforderungen für Prüfungsmaterialien sind über die JVR-<br />
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unmittelbar an die Geschäftsstelle des JVR <strong>zu</strong> richten. 2 Sofort<br />
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Vereinen <strong>zu</strong>gestellt.<br />
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quartalsmäßig eine Auflistung der ausgelieferten<br />
Prüfungsmaterialien.<br />
1 Die Mitgliedsvereine beziehungsweise Institutionen beziehen<br />
die Kyu-Prüfungsmarken und die Kyu-Prüfungsurkun<strong>den</strong> von<br />
der JVR-Geschäftsstelle. 2 Entsprechende Preise wer<strong>den</strong> von<br />
der Mitgliederversammlung festgelegt.<br />
(3) Die Prüfungslisten wer<strong>den</strong> auf der JVR-Homepage<br />
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gestellt.<br />
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wer<strong>den</strong> vom Präsidium des JVR festgelegt. 2 Mit der<br />
Prüfungsanmeldung wird die gesamte Gebühr fällig. 3 Die<br />
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