07.02.2013 Aufrufe

zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV

zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV

zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

I<br />

(2)<br />

§ 9 Mindestalter Kyu<br />

10<br />

sind, beträgt die Vorbereitungszeit bis <strong>zu</strong>m 3. Kyu-Grad<br />

mindestens 3 Monate. 3 Für <strong>den</strong> 2. Kyu- und <strong>den</strong> 1. Kyu- Grad<br />

beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 6 Monate. 4 Es kann<br />

an einem Tag nur die Prüfung für einen Kyu-Grad abgelegt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1<br />

In der Vorbereitungszeit <strong>zu</strong>m 1. Kyu ist die aktive Teilnahme<br />

an zwei Vorbereitungslehrgängen verpflichtend, um einen<br />

2<br />

einheitlichen Wissensstand <strong>zu</strong> gewährleisten. Vereine<br />

können sich als Ausrichter von Lehrgängen und Prüfung<br />

bewerben.<br />

Das Mindestalter beträgt für <strong>den</strong><br />

§ 10 Zulassung Dan<br />

(1)<br />

a) 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel): 7 Jahre<br />

Wer das Programm der 5- bis 7-Jährigen „Judo<br />

spielend lernen“ dokumentiert durchlaufen hat, kann<br />

bereits im 7. Lebensjahr <strong>zu</strong>m 8. Kyu graduiert wer<strong>den</strong>.<br />

b) 7. Kyu (gelber Gürtel): im 8. Lebensjahr (Jgg)<br />

c) 6. Kyu (gelb-oranger Gürtel): im 9. Lebensjahr (Jgg)<br />

d) 5. Kyu (oranger Gürtel): im 10. Lebensjahr (Jgg)<br />

e) 4. Kyu (orange-grüner Gürtel): im 11. Lebensjahr (Jgg)<br />

f) 3. Kyu (grüner Gürtel): im 12. Lebensjahr (Jgg)<br />

g) 2. Kyu (blauer Gürtel): im 13. Lebensjahr (Jgg)<br />

h) 1. Kyu (brauner Gürtel): im 14. Lebensjahr (Jgg)<br />

Jahrgang („Jgg“) bedeutet, dass die Prüfung in dem Jahr<br />

abgelegt wer<strong>den</strong> kann, in dem das entsprechende<br />

Lebensjahr vollendet wird.<br />

1<br />

Das Mindestalter für <strong>den</strong> 1. Dan beträgt 16 Jahre, sofern<br />

2<br />

Wettkampferfolge vor<strong>zu</strong>weisen sind. Erforderlich sind<br />

mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte oder<br />

durch Eintragung in der JVR-Jahresrangliste nach<strong>zu</strong>weisen<br />

JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012<br />

63<br />

Mitgliederversammlung des <strong>Judoverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!