zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV
zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV
7 (3) Lehrgangsinhalte des Prüfer-Lizenz-Grundlehrganges sind vor allen die Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes e.V., diese Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V., die Bewertungskriterien sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen. (4) Lehrgangsinhalte des Prüfer-Lizenz- Verlängerungslehrganges sind vor allem die Prüfungsinhalte (technische Fertigkeiten, Theorie). § 5 Vereins-Prüfungsverantwortlicher (1) Die Mitgliedsvereine melden mit der jährlichen Vereinsabfrage aus dem Personenkreis mit Prüfungsberechtigung den Vereins-Prüfungsverantwortlichen. (2) Dieser erhält leihweise gegen eine Kautionszahlung von 25,00 Euro und Hinterlegung seiner Unterschrift einen nummerierten Prüferstempel. (3) Der Vereins-Prüfungsverantwortliche ist für die Einhaltung der DJB-Prüfungsordnung und dieser Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung hauptverantwortlich; ihm obliegt insbesondere die Qualitätssicherung. (4) 1 Bei Erlöschen der Prüfungsberechtigung oder bei Aufgabe der Funktion des Vereins-Prüfungsverantwortlichen ist der Stempel gegen Erstattung der Kautionszahlung an den JVR zurückzugeben. 2 Eine Übertragung auf eine andere Person ist ohne schriftliche Genehmigung des JVR nicht möglich. (5) Hat ein Verein keinen eigenen Prüfungsberechtigten, so kann er sich an einen anderen Vereins-Prüfungsbeauftragten wenden oder den Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen beziehungsweise den zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks um eine Lösung ersuchen. (6) Eine Liste der Prüfungsberechtigten und der Vereins- Prüfungsverantwortlichen ist stets aktuell auf der JVR- JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012 60 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth I
I (7) 8 Homepage unter http://www.judorheinland.de/liste.php?akt=prfr zu finden, sofern die Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben. 1 Werden bei Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die sich auch nicht durch Nachbesserungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen lassen, so ist im Erstfall der Vereinsprüfungsverantwortliche durch den Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen schriftlich zu verwarnen; dabei können ihm Auflagen erteilt werden. 2 Bei weiteren Unregelmäßigkeiten, die sich auch nicht durch Nachbesserungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen lassen, wird die Prüfungsberechtigung durch das JVR-Präsidium durch Beschluss aberkannt und der Prüfungsstempel gegen Erstattung der Kaution eingezogen. 3 In besonders schweren Fällen ist die Aberkennung der Prüfungsberechtigung und der Einzug des Prüferstempels gegen Erstattung der Kaution durch Beschluss des JVR- Präsidiums auf Antrag des Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen schon im Erstfall möglich. 4 Die Aberkennung des Prüferstempels wird auf der JVR-Homepage veröffentlicht. § 6 Prüfungskommissionen (1) Bei anstehenden Prüfungen sind die Prüfungskommissionen wie folgt zu bilden: (2) a) 8. – 3. Kyu mindestens 1 Prüfer, Vereinsebene b) 2. Kyu mindestens 2 Prüfer, Vereinsebene c) 1. Kyu mindestens 2 Prüfer, zentrale Kyu-Prüfung d) Dan-Prüfung mindestens 3 Prüfer 1 Alle Prüfungen sind Veranstaltungen des JVR. 2 Dabei werden die Prüfungen vom 8. Kyu bis zum 2. Kyu von den Vereinen im Auftrage des JVR organisiert und durchgeführt. 3 Prüfungen ab dem 1. Kyu werden als zentrale Prüfungen innerhalb des Prüfungsbezirks im Auftrag des Referatsleiters JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012 61 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth
- Seite 9 und 10: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 11 und 12: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 13 und 14: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 15 und 16: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 17 und 18: 12 10 8 6 4 2 0 1 1 3 2010 2011 201
- Seite 19 und 20: Ausblick auf die MM 2012: Da könnt
- Seite 21 und 22: Hier versuchen wir es im Moment dam
- Seite 23 und 24: KR-Neuausbildung - Seite 2 von 5 -
- Seite 25 und 26: - Seite 4 von 5 - � 44 Einsätze
- Seite 27 und 28: Judo Verband Rheinland e.V. - Lehr-
- Seite 29 und 30: ALLGEMEINES BORIS TEOFANOVIC - Refe
- Seite 31 und 32: Rechenschaftsberichte 2012 Referat
- Seite 33 und 34: Betr.: Berichterstattung Referat Ö
- Seite 35 und 36: Bericht des Thomas Stein (Referat J
- Seite 37 und 38: Finanzamt: Koblenz Steuer-Nr.: 22 6
- Seite 39 und 40: Judoverband Rheinland e.V. Geschäf
- Seite 41 und 42: Judoverband Rheinland e.V. Geschäf
- Seite 43 und 44: Entwicklung der Rücklagen 2011 Der
- Seite 45 und 46: Niederschrift über die Kassenprüf
- Seite 47 und 48: Seite: 3 Fazit: Die Größenordnung
- Seite 49 und 50: � Vorsitzender Rechtsausschuss: D
- Seite 51 und 52: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 53 und 54: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 55 und 56: I 2 Judoverband Rheinland e.V. - Ge
- Seite 57 und 58: I § 1 Grundlagen 4 (1) Gemäß §
- Seite 59: I 6 (2) Behinderten Judoka ist eine
- Seite 63 und 64: I (2) § 9 Mindestalter Kyu 10 sind
- Seite 65 und 66: I (6) (7) 12 1 Die Vorbereitungszei
- Seite 67 und 68: I 14 Eintragung der bestandenen Pr
- Seite 69 und 70: I § 18 Inkrafttreten 16 der JVR-Ge
- Seite 71 und 72: Vorlage zur Mitgliederversammlung d
- Seite 73 und 74: � BUSHIDO - Club Mayen e.V. � E
I<br />
(7)<br />
8<br />
Homepage unter http://www.judorheinland.de/liste.php?akt=prfr<br />
<strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>, sofern die Personen<br />
einer Veröffentlichung <strong>zu</strong>gestimmt haben.<br />
1 Wer<strong>den</strong> bei Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die<br />
sich auch nicht durch Nachbesserungen in Zusammenarbeit<br />
mit dem <strong>zu</strong>ständigen Referenten Prüfungswesen des<br />
jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen lassen, so ist im<br />
Erstfall der Vereinsprüfungsverantwortliche durch <strong>den</strong><br />
Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen schriftlich <strong>zu</strong><br />
verwarnen; dabei können ihm Auflagen erteilt wer<strong>den</strong>. 2 Bei<br />
weiteren Unregelmäßigkeiten, die sich auch nicht durch<br />
Nachbesserungen in Zusammenarbeit mit dem <strong>zu</strong>ständigen<br />
Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks<br />
beseitigen lassen, wird die Prüfungsberechtigung durch das<br />
JVR-Präsidium durch Beschluss aberkannt und der<br />
Prüfungsstempel gegen Erstattung der Kaution eingezogen.<br />
3 In besonders schweren Fällen ist die Aberkennung der<br />
Prüfungsberechtigung und der Ein<strong>zu</strong>g des Prüferstempels<br />
gegen Erstattung der Kaution durch Beschluss des JVR-<br />
Präsidiums auf Antrag des Referatsleiters Lehr- und<br />
Prüfungswesen schon im Erstfall möglich. 4 Die Aberkennung<br />
des Prüferstempels wird auf der JVR-Homepage<br />
veröffentlicht.<br />
§ 6 Prüfungskommissionen<br />
(1) Bei anstehen<strong>den</strong> Prüfungen sind die Prüfungskommissionen<br />
wie folgt <strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>:<br />
(2)<br />
a) 8. – 3. Kyu mindestens 1 Prüfer, Vereinsebene<br />
b) 2. Kyu mindestens 2 Prüfer, Vereinsebene<br />
c) 1. Kyu mindestens 2 Prüfer, zentrale Kyu-Prüfung<br />
d) Dan-Prüfung mindestens 3 Prüfer<br />
1 Alle Prüfungen sind Veranstaltungen des JVR. 2 Dabei<br />
wer<strong>den</strong> die Prüfungen vom 8. Kyu bis <strong>zu</strong>m 2. Kyu von <strong>den</strong><br />
Vereinen im Auftrage des JVR organisiert und durchgeführt.<br />
3 Prüfungen ab dem 1. Kyu wer<strong>den</strong> als zentrale Prüfungen<br />
innerhalb des Prüfungsbezirks im Auftrag des Referatsleiters<br />
JVR-AusfOPrüfO Stand: 28. Juni 2012<br />
61<br />
Mitgliederversammlung des <strong>Judoverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth