zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV
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Seite: 2 Gegenstand der Prüfung: a) Prüfung auf Schlüssigkeit des Zahlenwerkes und des Ergebnisses b) Kontinuität der jährlichen Fortschreibung der Bestände c) Finanzentwicklung im Drei-Jahres-Vergleich, d) Einhaltung der Bestimmungen der Satzung: § 6 Satzungsgemäße Verwendung der Finanzmittel, Sicherung der Gemeinnützigkeit § 8, § 53 Finanzierung, Verwendung und Verfügung über die Finanzmittel § 32 Einhaltung der Verfügungs-/Vollmachtsregelungen e) Einhaltung der Buchungsregeln analog den Aufzeichnungspflichten eines Kaufmannes f) Nachvollziehbarkeit der Buchungen g) Satzungskonforme Verfügungen Verlauf der Prüfung: Nach Feststellung der Vollständigkeit des gesamten Buchungswerkes einschl. aller Nachweise und Abschlüsse wurden Buchungsvorgänge im Allgemeinen und stichprobenartig geprüft: 1. Sachkonto 920, Kasse Geschäftsstelle, Buchung vom 13.04.2011, Rechnung an BSC Hocheifel über Prüfungsmarken in Höhe von 120,00 Euro, Gegenkonto 5101 Einnahmen aus Prüfungsmarken. 2. Sachkonto 2511, DJB Mitgliedsbeiträge, Rechnung vom 24.11.2011, 3.Teilzahlung vom 23.08.2011 in Höhe 14.040,00 Euro, Gegenkonto 950 KSK Mayen. 3. Sachkonto 2562, Übernachtungskosten IB, Rechnung vom 13.10.2011, Übernachtung Trainerseminar Seibersbach 19.08.-21.08.2011 über 500,00 Euro, Teilbuchung über 171,43 Euro für U27, Gegenkonto 950 KSK Mayen. Die geprüften Buchungsvorgänge waren ohne Beanstandung. Der ermittelte Jahresfehlbetrag von 3.241,21 € wurde sowohl durch die Entwicklung der Ein- und Ausgaben (3-Jahres-Vergleich), Überprüfung von Einzelpositionen (Erhöhung der ÜL- Aufwandsentschädigungen und verbundenen Kostenerstattungen, Abschreibungen, Zuwendungen Judoteam Rheinland etc.) und Erläuterungen durch Frau Scheidt und Herrn Doetsch schlüssig erklärt. Die in der Vermögensübersicht aufgeführten Bestände entsprechen den eigenen Aufzeichnungen und den durch Bankauszug nachgewiesenen Guthaben. Im Vergleich mit dem Jahr 2010 wurde festgestellt, dass alle Vermögensbestände kontinuierlich fort geschrieben wurden. Anhand stichprobenartig geprüfter Ausgaben und deren Zahlungsfreigaben konnte kein Verstoß gegen Satzungsbestimmungen festgestellt werden. Die Haushaltsrechnung schließt im Soll-/Ist-Vergleich identisch mit der Einnahmen- /Überschußrechnung ab, weist die Einhaltung des Haushaltsplanes nach und gibt zusätzlich Aufschlüsse über die Mittelverwendung. /3 46 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth
Seite: 3 Fazit: Die Größenordnung (Menge) des Buchungsmaterials des JVR läßt keine umfassende Überprüfung aller Buchungsvorgänge zu. Die Prüfung von Buchungsvorgängen kann deshalb nur stichprobenartig erfolgen. Die Professionalität der Verbuchung, die saubere und organisierte Archivierung aller Buchungsunterlagen, die Transparenz aller Vorgänge und nicht zuletzt alle schlüssigen Erläuterungen durch Frau Scheidt und Herrn Doetsch zu den aufgetreten Fragen lassen keinen Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchungsvorgänge und des Abschlusses 2011 hinsichtlich satzungsrechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen zu. Der ausgewiesene Fehlbetrag von 3.241,21 Euro ist geringer als die seit 2009 in das Buchungswerk integrierten periodischen Wertminderungen der Sachanlagen (Abschreibungen), die für das Geschäftsjahr 5.889,00 Euro betragen. Insoweit zeigt sich für das Geschäfts-(Haushalts-)jahr 2011 des JVR ein positives Ergebnis von 2.647,79 Euro. In der Mitgliederversammlung am 28.06.2012 wird deshalb der Antrag auf Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2011 ohne Einschränkungen gestellt. Nachtsheim 08.05.2012 .................................................. .................................................. Harald Schweyer (1. Revisor) Marius Böttcher (2. Revisor) / 47 Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth
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a) Prüfung auf Schlüssigkeit des Zahlenwerkes und des Ergebnisses<br />
b) Kontinuität der jährlichen Fortschreibung der Bestände<br />
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d) Einhaltung der Bestimmungen der Sat<strong>zu</strong>ng:<br />
§ 6 Sat<strong>zu</strong>ngsgemäße Verwendung der Finanzmittel, Sicherung der<br />
Gemeinnützigkeit<br />
§ 8, § 53 Finanzierung, Verwendung und Verfügung über die Finanzmittel<br />
§ 32 Einhaltung der Verfügungs-/Vollmachtsregelungen<br />
e) Einhaltung der Buchungsregeln analog <strong>den</strong> Aufzeichnungspflichten eines Kaufmannes<br />
f) Nachvollziehbarkeit der Buchungen<br />
g) Sat<strong>zu</strong>ngskonforme Verfügungen<br />
Verlauf der Prüfung:<br />
Nach Feststellung der Vollständigkeit des <strong>gesamten</strong> Buchungswerkes einschl. aller<br />
Nachweise und Abschlüsse wur<strong>den</strong> Buchungsvorgänge im Allgemeinen und stichprobenartig<br />
geprüft:<br />
1. Sachkonto 920, Kasse Geschäftsstelle, Buchung vom 13.04.2011, Rechnung an BSC<br />
Hocheifel über Prüfungsmarken in Höhe von 120,00 Euro, Gegenkonto 5101 Einnahmen<br />
aus Prüfungsmarken.<br />
2. Sachkonto 2511, DJB Mitgliedsbeiträge, Rechnung vom 24.11.2011, 3.Teilzahlung vom<br />
23.08.2011 in Höhe 14.040,00 Euro, Gegenkonto 950 KSK Mayen.<br />
3. Sachkonto 2562, Übernachtungskosten IB, Rechnung vom 13.10.2011, Übernachtung<br />
Trainerseminar Seibersbach 19.08.-21.08.2011 über 500,00 Euro, Teilbuchung über<br />
171,43 Euro für U27, Gegenkonto 950 KSK Mayen.<br />
Die geprüften Buchungsvorgänge waren ohne Beanstandung.<br />
Der ermittelte Jahresfehlbetrag von 3.241,21 € wurde sowohl durch die Entwicklung der Ein-<br />
und Ausgaben (3-Jahres-Vergleich), Überprüfung von Einzelpositionen (Erhöhung der ÜL-<br />
Aufwandsentschädigungen und verbun<strong>den</strong>en Kostenerstattungen, Abschreibungen,<br />
Zuwendungen Judoteam <strong>Rheinland</strong> etc.) und Erläuterungen durch Frau Scheidt und<br />
Herrn Doetsch schlüssig erklärt.<br />
Die in der Vermögensübersicht aufgeführten Bestände entsprechen <strong>den</strong> eigenen Aufzeichnungen<br />
und <strong>den</strong> durch Bankaus<strong>zu</strong>g nachgewiesenen Guthaben.<br />
Im Vergleich mit dem Jahr 2010 wurde festgestellt, dass alle Vermögensbestände<br />
kontinuierlich fort geschrieben wur<strong>den</strong>.<br />
Anhand stichprobenartig geprüfter Ausgaben und deren Zahlungsfreigaben konnte kein<br />
Verstoß gegen Sat<strong>zu</strong>ngsbestimmungen festgestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Haushaltsrechnung schließt im Soll-/Ist-Vergleich i<strong>den</strong>tisch mit der Einnahmen-<br />
/Überschußrechnung ab, weist die Einhaltung des Haushaltsplanes nach und gibt <strong>zu</strong>sätzlich<br />
Aufschlüsse über die Mittelverwendung.<br />
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Mitgliederversammlung des <strong>Judoverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth