zu den gesamten Unterlagen - beim Judoverband Rheinland eV
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Vorlage<br />
<strong>zu</strong>r Mitgliederversammlung des <strong>Judoverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> e.V.<br />
am Donnerstag, dem 28.06.2012, in Koblenz-Oberwerth<br />
TOP 6:<br />
Beschlussfassung über die Tagungsordnung<br />
Änderungen: ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Ergebnis: ___________________________________________________________<br />
A U S Z U G A U S D E R J V R - S A T Z U N G<br />
§ 28 Einberufung und Anträge<br />
[…]<br />
(3)<br />
[…]<br />
(6)<br />
1 Anträge <strong>zu</strong>r Tagungsordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung<br />
schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax oder Computer-Fax) mit Begründung bei der JVR-Geschäftsstelle eingegangen<br />
sein. 2 Darauf ist in der Terminankündigung (Abs. 2) hin<strong>zu</strong>weisen. 3 Nicht formgerecht oder später eingehende<br />
Anträge, die weder Abänderungs- noch Ergän<strong>zu</strong>ngsanträge <strong>zu</strong> vorliegen<strong>den</strong> Anträgen sind, dürfen nur als<br />
Dringlichkeitsanträge (Abs. 6) behandelt wer<strong>den</strong>. 4 Liegen <strong>zu</strong> einer Angelegenheit mehrere Anträge vor, so ist<br />
über <strong>den</strong> weitestgehen<strong>den</strong> Antrag <strong>zu</strong>erst ab<strong>zu</strong>stimmen. 5 Zusatz-, Erweiterungs- und Unteranträge <strong>zu</strong> einem<br />
Antrag kommen gesondert <strong>zu</strong>r Abstimmung.<br />
1 Nach Ende der Antragsfrist können im Ausnahmefall noch Dringlichkeitsanträge bei der JVR-Geschäftsstelle<br />
beziehungsweise <strong>beim</strong> Vorstand (§ 24) bis vor der Eröffnung der Mitgliederversammlung mit schriftlicher<br />
Begründung eingereicht wer<strong>den</strong>. 2 Als Dringlichkeitsanträge sind ausnahmsweise nur solche Anträge <strong>zu</strong>lässig,<br />
die innerhalb der oben erwähnten Fristen nicht eingereicht wer<strong>den</strong> konnten und der Sache nach für <strong>den</strong> JVR<br />
von so herausragender Bedeutung sind, dass sie in die Tagungsordnung der Mitgliederversammlung<br />
auf<strong>zu</strong>nehmen sind. 3 Diese Anträge sind <strong>den</strong> Delegierten bei der Versammlung <strong>zu</strong>gängig <strong>zu</strong> machen. 4 Ferner ist<br />
erforderlich, dass die Mitgliederversammlung <strong>den</strong> Dringlichkeitsantrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
abgegebenen Stimmen in die Tagungsordnung aufnimmt. 5 Anträge auf Sat<strong>zu</strong>ngsänderungen, Höhe der<br />
Beiträge, Abgaben und Umlagen und Wahlen können nicht per Dringlichkeitsantrag gestellt wer<strong>den</strong>.<br />
14<br />
Mitgliederversammlung des <strong>Judoverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> e.V. am 28.06.2012 in Koblenz-Oberwerth