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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Zwar werden im Gewerbegebiet westlich der Bahnstrecke (IP2) durch Reflexionen der Schie-<br />

nenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden bestehende Beurtei-<br />

lungspegel des Gesamtverkehrslärms von tags/nachts über 70 dB(A) um bis zu 0,4 dB(A) er-<br />

höht, allerdings gilt gemäß § 1 der 16. BImSchV /8/ die Erhöhung einer bereits vorhandenen<br />

Überschreitung der Werte von tags/nachts 70/60 dB(A) in Gewerbegebieten nicht als wesentli-<br />

che Änderung. Zudem sind die hier auftretenden, rechnerisch ermittelten geringen Pegelände-<br />

rungen von bis zu lediglich 0,4 dB(A) weder wahrnehmbar noch messbar.<br />

Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) kommt es aufgrund der Ab-<br />

schirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude und durch die Re-<br />

duzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h<br />

(vgl. Kap. 0.1.1) nachts zu Pegelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A).<br />

Tags liegen die Pegeländerungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von<br />

-0,5 bis +0,3 dB(A). Somit bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der<br />

Bergstraße insbesondere im Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Ge-<br />

samtverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />

Würde nur ein Teil der Gebäude im Plangebiet errichtet werden, so würden sowohl die Pegeler-<br />

höhung im Westen des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudereflexionen als auch die<br />

Pegelminderung im Osten des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudeabschirmung<br />

geringer ausfallen.<br />

Mit den o. g. Ergebnissen ist in den Wohngebieten und im Mischgebiet besteht darüber hinaus<br />

gemäß den Kriterien der TA Lärm /2/ hinsichtlich des vorhabenbedingten Verkehrs auf öffentli-<br />

chen Verkehrsflächen nicht die Notwendigkeit zu prüfen, ob die Geräusche des anlagenbeding-<br />

ten An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Maßnahmen organisatori-<br />

scher Art zusätzlich gemindert werden können. In Gewerbegebieten sind gemäß TA Lärm /2/<br />

diese Kriterien nicht zu prüfen.<br />

Option: Zusätzliche Lärmschutzwände östlich entlang der Bahnstrecke<br />

Die lärmmindernde Wirkung der in Abb. 1 im Anhang dargestellten, östlich der Bahnstrecke<br />

verlaufenden, vier Stück beidseitig schallabsorbierenden Lärmschutzwände mit Längen (von<br />

Nord nach Süd) von 90 / 65 / 40 / 40 m, ist für die Höhen-Varianten von 5 / 10 / 15 m über<br />

Schienenoberkante in umseitiger Tab. 0.2a aufgeführt. Die Lärmschutzwände sollen die Lücken<br />

zwischen den im Plangebiet vorgesehenen Gebäuden schließen.<br />

Gemäß umseitiger Tab. 0.2a wird mit 5 m hohen Lärmschutzwänden an den Wohnhäusern<br />

entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 - IP7) lediglich eine geringe zusätzliche Lärmminderung

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