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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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- 8 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Da der Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 in keinem Zusammenhang mit dem geplan-<br />

ten Fachmarktzentrum steht, ist die Plangenehmigung des Fachmarktzentrums nicht Auslöser<br />

eines ggf. hieraus entstehenden Anspruchs auf Lärmvorsorge.<br />

0.1.4 Beurteilung Gesamt-Verkehrslärm<br />

Zur Prüfung, ob durch die Gesamtverkehrslärmbelastung beim Umbau der Bergstraße und<br />

beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung er-<br />

reicht wird (tags/nachts 70/60 dB(A)), werden in Tab. 0.2 die Summenpegel "Bestand" und<br />

"Planung" aus allen im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet relevanten Verkehrswegen miteinander verglichen<br />

(BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff). Dies sind im Bestand Berg-<br />

straße, Bahnstrecke, OEG-Strecke, beim Lastfall "Planung" die aufgrund des geplanten Vorha-<br />

bens umgebaute Bergstraße, die Gewerbestraße mit dem Verkehr aus dem geplanten Fach-<br />

marktzentrum, die Bahn- und OEG-Strecke sowie zusätzlich die Multring-Anbindung an die B 3.<br />

Die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude<br />

sind beim Lastfall "Planung" berücksichtigt.<br />

Tab. 0.2: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />

Pegel-<br />

Gesamtverkehr Bestand Gesamtverkehr Planung änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 W 54,4 55,3 55,2 56,6 0,8 1,3<br />

IP2 G 73,6 75,4 73,9 75,8 0,3 0,4<br />

IP3 M 67,1 68,1 66,8 67,8 -0,3 -0,3<br />

IP4 W 65,1 64,2 64,7 61,9 -0,4 -2,3<br />

IP5 W 65,0 63,8 65,2 62,7 0,2 -1,1<br />

IP6 W 65,1 63,7 65,4 62,9 0,3 -0,8<br />

IP7 W 64,6 62,9 64,1 62,2 -0,5 -0,7<br />

Gemäß Tab. 0.2 kommt es im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße<br />

(IP1) vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorge-<br />

sehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu 1,3<br />

dB(A). Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch<br />

nicht erreicht.<br />

Im südlich gelegenen Mischgebiet (IP3) kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Ver-<br />

kehrs aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet<br />

vorgesehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf<br />

der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h (vgl. Kap. 0.1.1) tags und nachts zu einer geringen<br />

Pegelminderung um -0,3 dB(A).

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