Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Da der Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 in keinem Zusammenhang mit dem geplan-<br />
ten Fachmarktzentrum steht, ist die Plangenehmigung des Fachmarktzentrums nicht Auslöser<br />
eines ggf. hieraus entstehenden Anspruchs auf Lärmvorsorge.<br />
0.1.4 Beurteilung Gesamt-Verkehrslärm<br />
Zur Prüfung, ob durch die Gesamtverkehrslärmbelastung beim Umbau der Bergstraße und<br />
beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung er-<br />
reicht wird (tags/nachts 70/60 dB(A)), werden in Tab. 0.2 die Summenpegel "Bestand" und<br />
"Planung" aus allen im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet relevanten Verkehrswegen miteinander verglichen<br />
(BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff). Dies sind im Bestand Berg-<br />
straße, Bahnstrecke, OEG-Strecke, beim Lastfall "Planung" die aufgrund des geplanten Vorha-<br />
bens umgebaute Bergstraße, die Gewerbestraße mit dem Verkehr aus dem geplanten Fach-<br />
marktzentrum, die Bahn- und OEG-Strecke sowie zusätzlich die Multring-Anbindung an die B 3.<br />
Die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude<br />
sind beim Lastfall "Planung" berücksichtigt.<br />
Tab. 0.2: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />
Pegel-<br />
Gesamtverkehr Bestand Gesamtverkehr Planung änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 W 54,4 55,3 55,2 56,6 0,8 1,3<br />
IP2 G 73,6 75,4 73,9 75,8 0,3 0,4<br />
IP3 M 67,1 68,1 66,8 67,8 -0,3 -0,3<br />
IP4 W 65,1 64,2 64,7 61,9 -0,4 -2,3<br />
IP5 W 65,0 63,8 65,2 62,7 0,2 -1,1<br />
IP6 W 65,1 63,7 65,4 62,9 0,3 -0,8<br />
IP7 W 64,6 62,9 64,1 62,2 -0,5 -0,7<br />
Gemäß Tab. 0.2 kommt es im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße<br />
(IP1) vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorge-<br />
sehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu 1,3<br />
dB(A). Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch<br />
nicht erreicht.<br />
Im südlich gelegenen Mischgebiet (IP3) kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Ver-<br />
kehrs aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet<br />
vorgesehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf<br />
der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h (vgl. Kap. 0.1.1) tags und nachts zu einer geringen<br />
Pegelminderung um -0,3 dB(A).