Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Einhausen des gesamten Plangebietes, Lärmschutzwände mit einer Höhe entsprechend der<br />
Firsthöhe der benachbarten Wohnbebauung) nicht realisiert werden.<br />
Ergänzend wurde für das gesamte Plangebiet eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN<br />
45691 /16/ durchgeführt, die sicherstellt, dass unter Berücksichtigung der Gewerbelärmvorbe-<br />
lastung in der Summe die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz für<br />
allgemeine Wohngebiete in den Wohngebieten westlich und östlich der Bahnstrecke eingehalten<br />
sind. Durch die Lärmkontingentierung werden auch die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den<br />
Schallimmissionsschutz im südlich gelegenen Mischgebiet eingehalten. Hierdurch werden ge-<br />
sunde Wohnverhältnisse in diesen Gebieten gewährleistet.<br />
Durch schalltechnische Detailplanungen auf der Grundlage der zulässigen Emissionskontingen-<br />
te sollten für die im Plangebiet zu realisierenden Objekte ggf. erforderliche Lärmschutzmaß-<br />
nahmen konkretisiert werden.<br />
Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />
Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />
das Plangebiet kommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung können ggf. erforderliche<br />
schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten Gebäude vorgesehen werden, um die<br />
Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen<br />
zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung der Fundamente).