Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schnellrestaurant-Freisitz<br />
- 41 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Kurzzeitige Geräuschspitzen beim lauten Rufen besitzen nach Tab. 1 der VDI 3770 /13/ Schall-<br />
leistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu:<br />
LWAmax = 90 dB(A).<br />
Dieser Schallleistungspegel wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächen-<br />
schallquelle des Schnellrestaurant-Freisitzes zugeordnet.<br />
Bei der Berechnung des Spitzenpegels wird im Rechenmodell eine Punktquelle mit dem Maxi-<br />
malpegel entlang der Kontur der Schallquelle bewegt, so dass die Punktschallquelle zu irgend-<br />
einem Zeitpunkt eine bezüglich den Ausbreitungsbedingungen zu einem gegebenen Immission-<br />
sort günstigste Position einnimmt.<br />
5.5 Geräuschkontingentierung<br />
Die im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente werden in einem iterativen Verfahren ge-<br />
mäß DIN 45691 /16/ berechnet. Die Emissionskontingente können im Bebauungsplan festge-<br />
setzt werden und bilden die Grundlage für die Prüfung auf schalltechnische Zulässigkeit einer<br />
konkreten Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.<br />
Aufgrund der - im Vorgriff auf die Ergebnisse - rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe)<br />
Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />
Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />
lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />
sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />
Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />
sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />
- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />
scheitern,<br />
- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />
allgemeinen Wohngebietes,<br />
- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />
schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />
nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />
- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />
wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />
- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.