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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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Schnellrestaurant-Freisitz<br />

- 41 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Kurzzeitige Geräuschspitzen beim lauten Rufen besitzen nach Tab. 1 der VDI 3770 /13/ Schall-<br />

leistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu:<br />

LWAmax = 90 dB(A).<br />

Dieser Schallleistungspegel wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächen-<br />

schallquelle des Schnellrestaurant-Freisitzes zugeordnet.<br />

Bei der Berechnung des Spitzenpegels wird im Rechenmodell eine Punktquelle mit dem Maxi-<br />

malpegel entlang der Kontur der Schallquelle bewegt, so dass die Punktschallquelle zu irgend-<br />

einem Zeitpunkt eine bezüglich den Ausbreitungsbedingungen zu einem gegebenen Immission-<br />

sort günstigste Position einnimmt.<br />

5.5 Geräuschkontingentierung<br />

Die im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente werden in einem iterativen Verfahren ge-<br />

mäß DIN 45691 /16/ berechnet. Die Emissionskontingente können im Bebauungsplan festge-<br />

setzt werden und bilden die Grundlage für die Prüfung auf schalltechnische Zulässigkeit einer<br />

konkreten Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Aufgrund der - im Vorgriff auf die Ergebnisse - rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe)<br />

Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />

Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />

lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />

sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />

Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />

sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />

- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />

scheitern,<br />

- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />

allgemeinen Wohngebietes,<br />

- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />

schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />

nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />

- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />

wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />

- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.

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