Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
der Parkierungsverkehr vorwiegend durch Kunden des Schnellrestaurants mit ca. 40 Stellplät-<br />
zen verursacht wird, werden die hierfür in Kap. 8.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ geforderten Zu-<br />
schläge angewendet. Die Größe f beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ f = 1, da<br />
die Bezugsgröße B der Anzahl der Stellplätze entspricht.<br />
Tab. 5.4: Schallleistungspegel Parkierungsverkehr<br />
Pkw-Parkierungsverkehr<br />
L W0 + K PA + K I + K D + K Stro + 10 x log( B x N ) = L WA<br />
tags (6 - 22 Uhr):<br />
mit Einkaufswagen (2/3) 63 + 3 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,35 ) = 102,3 dB(A)<br />
ohne Einkaufswagen (1/3) 63 + 0 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,17 ) = 96,3 dB(A)<br />
energet. Summe: 103,3 dB(A)<br />
lauteste Nachtstunde 63 + 4 + 4 + 3,7 + 0 + 10 x log( 40 x 1,90 ) = 93,5 dB(A)<br />
Erläuterungen:<br />
L W0<br />
K PA<br />
K I<br />
= 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde<br />
= Zuschlag für die Parkplatzart in dB(A)<br />
= Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB(A)<br />
B = Anzahl der Stellplätze<br />
f = 1<br />
K D<br />
K Stro<br />
= Zuschlag für durchfahrende Kfz und Parkplatzsuchverkehr<br />
= 2,5 x log(f x B - 9) dB(A) für f x B > 10 Stellplätze<br />
= 0 für f x B < 10 Stellplätze<br />
= Zuschlag für Straßenoberfläche<br />
N = Bewegungshäufigkeit = Anzahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde<br />
L WA<br />
= Schallleistungspegel in dB(A)<br />
Schallleistungspegel in dB(A)<br />
Die in Tab. 5.4 angegebenen Schallleistungspegel werden den in Abb. 1 im Anhang dargestell-<br />
ten Flächenschallquellen "Parkierungsverkehr" zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m<br />
über Gelände.<br />
5.4.2 Andienung<br />
Nachfolgend werden die Emissionspegel jeweils für einen Lkw angegeben. Die Hochrechnung<br />
auf die in Tab. 5.5 angegebene Anzahl der Lkw und deren Tagegang erfolgt bei den Schallaus-<br />
breitungsrechnungen programmintern über entsprechende Tagesganglinien. Bei der Berech-<br />
nung der Beurteilungspegel im Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) wird im Sinne einer Prognose auf der<br />
sicheren Seite die Hälfte der in Tab. 5.5 aufgeführten Lkw innerhalb der Ruhezeiten von 6 - 7<br />
Uhr angesetzt. Die gemäß TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zwischen 22 - 6<br />
Uhr wird den Tagesganglinien der Verkehrsprognose /15/ entnommen. Sämtliche Lkw fahren<br />
das Plangebiet von der Bergstraße aus über eine gemeinsame Zufahrt an. Auf dem Betriebsge-<br />
lände werden dann die Andienungsbereiche "Baumarkt" und "außer Baumarkt" unterschieden,<br />
da die den Baumarkt andienenden Lkw das Plangebiet im Süden über die Gewerbestraße ver-