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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

der Parkierungsverkehr vorwiegend durch Kunden des Schnellrestaurants mit ca. 40 Stellplät-<br />

zen verursacht wird, werden die hierfür in Kap. 8.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ geforderten Zu-<br />

schläge angewendet. Die Größe f beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ f = 1, da<br />

die Bezugsgröße B der Anzahl der Stellplätze entspricht.<br />

Tab. 5.4: Schallleistungspegel Parkierungsverkehr<br />

Pkw-Parkierungsverkehr<br />

L W0 + K PA + K I + K D + K Stro + 10 x log( B x N ) = L WA<br />

tags (6 - 22 Uhr):<br />

mit Einkaufswagen (2/3) 63 + 3 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,35 ) = 102,3 dB(A)<br />

ohne Einkaufswagen (1/3) 63 + 0 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,17 ) = 96,3 dB(A)<br />

energet. Summe: 103,3 dB(A)<br />

lauteste Nachtstunde 63 + 4 + 4 + 3,7 + 0 + 10 x log( 40 x 1,90 ) = 93,5 dB(A)<br />

Erläuterungen:<br />

L W0<br />

K PA<br />

K I<br />

= 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde<br />

= Zuschlag für die Parkplatzart in dB(A)<br />

= Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB(A)<br />

B = Anzahl der Stellplätze<br />

f = 1<br />

K D<br />

K Stro<br />

= Zuschlag für durchfahrende Kfz und Parkplatzsuchverkehr<br />

= 2,5 x log(f x B - 9) dB(A) für f x B > 10 Stellplätze<br />

= 0 für f x B < 10 Stellplätze<br />

= Zuschlag für Straßenoberfläche<br />

N = Bewegungshäufigkeit = Anzahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde<br />

L WA<br />

= Schallleistungspegel in dB(A)<br />

Schallleistungspegel in dB(A)<br />

Die in Tab. 5.4 angegebenen Schallleistungspegel werden den in Abb. 1 im Anhang dargestell-<br />

ten Flächenschallquellen "Parkierungsverkehr" zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m<br />

über Gelände.<br />

5.4.2 Andienung<br />

Nachfolgend werden die Emissionspegel jeweils für einen Lkw angegeben. Die Hochrechnung<br />

auf die in Tab. 5.5 angegebene Anzahl der Lkw und deren Tagegang erfolgt bei den Schallaus-<br />

breitungsrechnungen programmintern über entsprechende Tagesganglinien. Bei der Berech-<br />

nung der Beurteilungspegel im Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) wird im Sinne einer Prognose auf der<br />

sicheren Seite die Hälfte der in Tab. 5.5 aufgeführten Lkw innerhalb der Ruhezeiten von 6 - 7<br />

Uhr angesetzt. Die gemäß TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zwischen 22 - 6<br />

Uhr wird den Tagesganglinien der Verkehrsprognose /15/ entnommen. Sämtliche Lkw fahren<br />

das Plangebiet von der Bergstraße aus über eine gemeinsame Zufahrt an. Auf dem Betriebsge-<br />

lände werden dann die Andienungsbereiche "Baumarkt" und "außer Baumarkt" unterschieden,<br />

da die den Baumarkt andienenden Lkw das Plangebiet im Süden über die Gewerbestraße ver-

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