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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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5.3 Gewerbelärmvorbelastung<br />

- 36 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich des Plangebietes stellen im<br />

Einwirkungsbereich des Plangebietes die Vorbelastung durch Gewerbelärm dar. Zur Abschät-<br />

zung der Gewerbelärm-Vorbelastung auf der sicheren Seite werden diese bestehenden Gewer-<br />

begebiete belegt mit flächenbezogenen Schallleistungspegel von:<br />

tags L"WA = 60 dB(A)/m²<br />

nachts L"WA = 45 dB(A)/m².<br />

Höhere Geräuschemissionen aus Gewerbegebieten sind bereits im Hinblick auf die schutzbe-<br />

dürftigen Nutzungen innerhalb der Gewerbegebiete selbst nicht zulässig, da nach Schallausbrei-<br />

tung und Überlagerung der Teilflächenbeiträge an Immissionspunkten innerhalb der Gewerbe-<br />

gebiete mit diesen Emissionspegeln die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für Gewerbege-<br />

biete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) ausgeschöpft sind.<br />

Die zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung gewählten Randbedingungen:<br />

- Emissionshöhe 1 m über Gelände<br />

- Immissionshöhe 5 m über Gelände<br />

- C0 = 2 dB(A)<br />

- freie Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 /11/<br />

modellieren eine realistische Schallausbreitungssituation und führen zu Werten, die sich auch<br />

messtechnisch bestimmen ließen. Aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung im Untersu-<br />

chungsgebiet ist allerdings eine tatsächliche Messung der Gewerbelärm-Vorbelastung nicht<br />

möglich.<br />

5.4 Vorhabenbezogene Immissionsprognose<br />

5.4.1 Parkierungsverkehr<br />

Die Schallleistungspegel des Parkierungsverkehrs im Plangebiet mit knapp 900 Stellplätzen<br />

werden in Tab 5.4 auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/ gemäß Gl. 11a der "Parkplatz-<br />

lärmstudie" /5/ berechnet (tags von 6 - 22 Uhr: 7.525 Pkw-Bewegungen, hiervon abgeschätzt<br />

aus den geplanten Nutzungen 2/3 mit Einkaufswagen, 1/3 ohne Einkaufswagen; in der gemäß<br />

TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde: 76 Pkw-Bewegungen). Im Vorgriff auf die<br />

Ergebnisse sind aus Gründen des Lärmschutzes Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufs-<br />

wagen geschoben werden, zu asphaltieren. In diesem Fall beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Park-<br />

platzlärmstudie" /5/ der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche KStro = 0 dB(A) und es sind die in<br />

Tab. 34 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ angegebenen reduzierten Zuschläge für "Parkplätze an<br />

Einkaufszentren - Standard-Einkaufswagen auf Asphalt" anzuwenden. Im Nachtzeitraum, wenn

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