Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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5.3 Gewerbelärmvorbelastung<br />
- 36 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich des Plangebietes stellen im<br />
Einwirkungsbereich des Plangebietes die Vorbelastung durch Gewerbelärm dar. Zur Abschät-<br />
zung der Gewerbelärm-Vorbelastung auf der sicheren Seite werden diese bestehenden Gewer-<br />
begebiete belegt mit flächenbezogenen Schallleistungspegel von:<br />
tags L"WA = 60 dB(A)/m²<br />
nachts L"WA = 45 dB(A)/m².<br />
Höhere Geräuschemissionen aus Gewerbegebieten sind bereits im Hinblick auf die schutzbe-<br />
dürftigen Nutzungen innerhalb der Gewerbegebiete selbst nicht zulässig, da nach Schallausbrei-<br />
tung und Überlagerung der Teilflächenbeiträge an Immissionspunkten innerhalb der Gewerbe-<br />
gebiete mit diesen Emissionspegeln die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für Gewerbege-<br />
biete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) ausgeschöpft sind.<br />
Die zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung gewählten Randbedingungen:<br />
- Emissionshöhe 1 m über Gelände<br />
- Immissionshöhe 5 m über Gelände<br />
- C0 = 2 dB(A)<br />
- freie Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 /11/<br />
modellieren eine realistische Schallausbreitungssituation und führen zu Werten, die sich auch<br />
messtechnisch bestimmen ließen. Aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung im Untersu-<br />
chungsgebiet ist allerdings eine tatsächliche Messung der Gewerbelärm-Vorbelastung nicht<br />
möglich.<br />
5.4 Vorhabenbezogene Immissionsprognose<br />
5.4.1 Parkierungsverkehr<br />
Die Schallleistungspegel des Parkierungsverkehrs im Plangebiet mit knapp 900 Stellplätzen<br />
werden in Tab 5.4 auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/ gemäß Gl. 11a der "Parkplatz-<br />
lärmstudie" /5/ berechnet (tags von 6 - 22 Uhr: 7.525 Pkw-Bewegungen, hiervon abgeschätzt<br />
aus den geplanten Nutzungen 2/3 mit Einkaufswagen, 1/3 ohne Einkaufswagen; in der gemäß<br />
TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde: 76 Pkw-Bewegungen). Im Vorgriff auf die<br />
Ergebnisse sind aus Gründen des Lärmschutzes Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufs-<br />
wagen geschoben werden, zu asphaltieren. In diesem Fall beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Park-<br />
platzlärmstudie" /5/ der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche KStro = 0 dB(A) und es sind die in<br />
Tab. 34 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ angegebenen reduzierten Zuschläge für "Parkplätze an<br />
Einkaufszentren - Standard-Einkaufswagen auf Asphalt" anzuwenden. Im Nachtzeitraum, wenn