Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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4 Vorgehensweise<br />
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D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Vom <strong>Untersuchung</strong>sgebiet wird auf der Grundlage der digitalen ALK und des Funktionsplans ein<br />
digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (SoundPLAN 7.1).<br />
Mittels richtlinienkonformer Schallausbreitungsrechnungen werden die Beurteilungspegel au-<br />
ßerhalb des Plangebietes an den in Abb. 1 im Anhang dargestellten Immissionspunkten prog-<br />
nostiziert. Hierbei wird die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der bestehenden<br />
und geplanten Bebauung berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes werden im Sinne einer<br />
Prognose auf der sicheren Seite die Beurteilungspegel "Verkehr" bei freier Schallausbreitung<br />
berechnet. Die Immissionshöhen betragen jeweils 5 m über Gelände.<br />
Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Anlagengeräusche ist gemäß TA Lärm /2/ in<br />
Verbindung mit DIN ISO 9613-2 /11/ ein Langzeitmittelungspegel zu bestimmen. Es wird vom<br />
prognostizierten Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (Cmet) subtrahiert. Diese Korrek-<br />
tur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch un-<br />
günstig für die Schallausbreitung sein können. Der zur Berechnung der meteorologischen Kor-<br />
rektur heranzuziehende Faktor C0, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindig-<br />
keit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt, wird mit C0 = 2 dB(A) angesetzt. Die so<br />
errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei<br />
anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von ±1 dB(A). Bei den<br />
Schallausbreitungsrechnungen wird nach DIN ISO 9613-2 /11/ für Abstände von 100 m < d <<br />
1.000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von 3 dB(A) erreicht und für<br />
Abstände bis 100 m eine Genauigkeit von 1 dB(A) (d: Abstand Quelle - Immissionsort; h: mittle-<br />
re Höhe von Quelle und Immissionsort). Diese Angaben gelten für Situationen ohne Reflexionen<br />
und Abschirmung.<br />
Bei den Ausbreitungsrechnungen "Verkehr" wird eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind-<br />
und Temperaturinversionssituation berücksichtigt.<br />
Aus den im Plangebiet ermittelten Gesamtbeurteilungspegeln "Verkehr tags" werden gemäß<br />
DIN 4109 /6/ die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnet und hieraus die Lärmpegelbereiche<br />
nach DIN 4109 /6/ als Grundlage für den objektbezogenen Schallschutz gegen Außenlärm be-<br />
stimmt. Aus den Beurteilungspegeln nachts wird i. S. der VDI 2719 /7/ die Erfordernis schall-<br />
dämmender Lüftungseinrichtungen abgeleitet. Entsprechend den Festsetzungen des Bebau-<br />
ungsplanvorentwurfes wurde eine Mindesthöhe der geplanten Gebäude von 110 m üNN ange-<br />
nommen, dies entspricht einer Gebäudehöhe von 5 bis 6 m über dem heutigen Geländeniveau.