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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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4 Vorgehensweise<br />

- 32 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Vom <strong>Untersuchung</strong>sgebiet wird auf der Grundlage der digitalen ALK und des Funktionsplans ein<br />

digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (SoundPLAN 7.1).<br />

Mittels richtlinienkonformer Schallausbreitungsrechnungen werden die Beurteilungspegel au-<br />

ßerhalb des Plangebietes an den in Abb. 1 im Anhang dargestellten Immissionspunkten prog-<br />

nostiziert. Hierbei wird die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der bestehenden<br />

und geplanten Bebauung berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes werden im Sinne einer<br />

Prognose auf der sicheren Seite die Beurteilungspegel "Verkehr" bei freier Schallausbreitung<br />

berechnet. Die Immissionshöhen betragen jeweils 5 m über Gelände.<br />

Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Anlagengeräusche ist gemäß TA Lärm /2/ in<br />

Verbindung mit DIN ISO 9613-2 /11/ ein Langzeitmittelungspegel zu bestimmen. Es wird vom<br />

prognostizierten Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (Cmet) subtrahiert. Diese Korrek-<br />

tur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch un-<br />

günstig für die Schallausbreitung sein können. Der zur Berechnung der meteorologischen Kor-<br />

rektur heranzuziehende Faktor C0, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindig-<br />

keit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt, wird mit C0 = 2 dB(A) angesetzt. Die so<br />

errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei<br />

anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von ±1 dB(A). Bei den<br />

Schallausbreitungsrechnungen wird nach DIN ISO 9613-2 /11/ für Abstände von 100 m < d <<br />

1.000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von 3 dB(A) erreicht und für<br />

Abstände bis 100 m eine Genauigkeit von 1 dB(A) (d: Abstand Quelle - Immissionsort; h: mittle-<br />

re Höhe von Quelle und Immissionsort). Diese Angaben gelten für Situationen ohne Reflexionen<br />

und Abschirmung.<br />

Bei den Ausbreitungsrechnungen "Verkehr" wird eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind-<br />

und Temperaturinversionssituation berücksichtigt.<br />

Aus den im Plangebiet ermittelten Gesamtbeurteilungspegeln "Verkehr tags" werden gemäß<br />

DIN 4109 /6/ die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnet und hieraus die Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4109 /6/ als Grundlage für den objektbezogenen Schallschutz gegen Außenlärm be-<br />

stimmt. Aus den Beurteilungspegeln nachts wird i. S. der VDI 2719 /7/ die Erfordernis schall-<br />

dämmender Lüftungseinrichtungen abgeleitet. Entsprechend den Festsetzungen des Bebau-<br />

ungsplanvorentwurfes wurde eine Mindesthöhe der geplanten Gebäude von 110 m üNN ange-<br />

nommen, dies entspricht einer Gebäudehöhe von 5 bis 6 m über dem heutigen Geländeniveau.

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