Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
0 Ergebnisse<br />
- 3 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan Nr. 1/01-09, "Ehemaliger Güterbahn-<br />
hof", der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> führt zu folgenden Ergebnissen:<br />
0.0 Zusammenfassung<br />
Verkehrslärm<br />
Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße kommt es aufgrund der Abschirmung der<br />
Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude sowie durch die Reduzierung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h nachts zu Pe-<br />
gelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A). Tags liegen die Pegelände-<br />
rungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von -0,5 bis +0,3 dB(A). Somit<br />
bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der Bergstraße insbesondere im<br />
Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Gesamtverkehrslärms im Bereich des<br />
Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />
Im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße wird es nach Realisierung<br />
des geplanten Vorhabens vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den<br />
in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrs-<br />
lärms um bis zu 1,3 dB(A) kommen. Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von<br />
tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch nicht erreicht werden.<br />
Im südlich gelegenen Mischgebiet kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Verkehrs<br />
aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorge-<br />
sehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der<br />
Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h tags und nachts zu einer geringen Pegelminderung um -<br />
0,3 dB(A).<br />
Die im Zusammenhang des geplanten Vorhabens vorgesehenen Umbaumaßnahmen an der<br />
Bergstraße stellen keine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV /8/ dar. Somit entsteht an<br />
der vorhandenen Wohnbebauung kein Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />
Beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 - die allerdings in keinem Zusammenhang mit<br />
dem geplanten Fachmarktzentrum steht! - ist zu prüfen, ob in der Nachbarschaft die maßgebli-<br />
chen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ eingehalten sind. Bei Grenzwertüberschrei-<br />
tung entsteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Ein solcher Anspruch auf Lärmvorsorge kann gemäß<br />
einer ersten durchgeführten orientierenden Lärmprognose insbesondere an der Wohnbebauung<br />
im Bereich der Einmündung des Multrings in die Bergstraße entstehen.