Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

07.02.2013 Aufrufe

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ lauten: Tab. 3.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/ - 26 - D R. G R U S C H K A Ingenieurgesellschaft Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)] Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Alten- heime reine und allgemeine Wohngebiete, Klein- siedlungsgebiete tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr) Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 Kleingartengebiete 64 64 Gewerbegebiete 69 59 57 59 47 49

3.3 Passiver Schallschutz im Plangebiet Lärmpegelbereiche - 27 - D R. G R U S C H K A Ingenieurgesellschaft Aus den Beurteilungspegeln der Verkehrsgeräuscheinwirkungen tags werden im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite im Plangebiet bei freier Schallausbreitung gemäß DIN 4109 /6/ die maßgeblichen Außenlärmpegel La durch Addition von 3 dB(A) berechnet und hieraus mit Tab. 3.4 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /6/ bestimmt. Tab 3.4: (= Tab. 8 der DIN 4109 /6/) Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Spalte 1 2 3 4 Raumarten 5 Zeile Lärmpegel- "Maßgeblicher Bettenräume in Aufenthaltsräume Büroräume bereich Außenlärm- Krankenanstal- in Wohnungen, pegel" ten und Sana- Übernachtungstorien räume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. 1) und ähnliches dB(A) erf. R' w,res des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 35 30 - 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2) 50 45 7 VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Anhand der Lärmpegelbereiche können bei der Ausführungsplanung der Gebäude in eindeuti- ger Weise die Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ermittelt werden. Ausreichende Belüftungen von Wohn- und Schlafräumen Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Aufenthaltsräume ausreichend mit Außenluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öff- nen der Fenster. In Schlafräumen (z. B. von Hotels), bei denen ein nächtliches Öffnen der zum Schallschutz geschlossenen Fenster nicht zumutbar ist, kann die ausreichende Frischluftzufuhr durch zusätzliche, schalldämmende Lüftungseinrichtungen erfolgen.

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ lauten:<br />

Tab. 3.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/<br />

- 26 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)]<br />

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Alten-<br />

heime<br />

reine und allgemeine Wohngebiete, Klein-<br />

siedlungsgebiete<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54<br />

Kleingartengebiete 64 64<br />

Gewerbegebiete 69 59<br />

57<br />

59<br />

47<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!