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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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- 25 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere<br />

Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist je nach Auffälligkeit der<br />

Zuschlag KT anzusetzen.<br />

Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist je nach Störwir-<br />

kung der Zuschlag KI anzusetzen.<br />

Der Beurteilungspegel Lr ist wie folgt zu berechnen:<br />

mit:<br />

Tr<br />

Tj<br />

L<br />

r<br />

1<br />

= 10 ⋅ log{<br />

T<br />

N<br />

∑<br />

r j=<br />

1<br />

T ⋅10<br />

Beurteilungszeitraum (tags 16 h, nachts 1 h)<br />

Teilzeit j<br />

N Zahl der Teilzeiten<br />

LAFeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit Tj<br />

KT/I = Ton-/Informations-/Impulshaltigkeitszuschlag<br />

KR = Ruhezeitzuschlag.<br />

j<br />

0,<br />

1⋅(<br />

LAFeq<br />

, j+<br />

KI,<br />

j+<br />

KT,<br />

j + KR,<br />

j )<br />

(Gl. 3.1)<br />

} dB(<br />

A)<br />

Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zu-<br />

sammenhang mit dem Betrieb der Anlage stehen, sind nach TA Lärm /2/ der zu beurteilenden<br />

Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräu-<br />

schen zu beurteilen.<br />

Geräusche des anlagenbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück (außer in Gewerbe- und Industrie-<br />

gebieten) sollen gemäß TA Lärm /2/ durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie mög-<br />

lich vermindert werden, soweit:<br />

• sie die Beurteilungspegel der bestehenden Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A)<br />

erhöhen und<br />

• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und<br />

• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /8/) erst-<br />

mals oder weitergehend überschreiten.

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