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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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3.2 Gewerbelärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft<br />

- 24 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Gewerbelärm kann in der Bauleitplanung ebenfalls nach DIN 18005 /1/ beurteilt werden. Da je-<br />

doch bei konkreten Lärmbeschwerden hierüber das strengere Mess- und Beurteilungsverfahren<br />

der TA Lärm /2/ heranzuziehen ist, werden im vorliegenden Falle bereits in der Planungsphase<br />

die gewerblichen Geräuscheinwirkungen gemäß TA Lärm /2/ beurteilt.<br />

Die TA Lärm /2/ nennt zur Beurteilung von Lärm aus Betriebsgrundstücken und bei der Ein- und<br />

Ausfahrt folgende Immissionsrichtwerte:<br />

Tab. 3.2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /2/<br />

Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte / [dB(A)]<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35<br />

reine Wohngebiete 50 35<br />

allgemeine Wohngebiete 55 40<br />

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45<br />

Gewerbegebiete 65 50<br />

Die Immissionsrichtwerte gelten für die Gesamtlärmeinwirkungen aus der Vorbelastung durch<br />

bestehende Gewerbebetriebe und der Zusatzbelastung aus dem geplanten Vorhaben.<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus dem Betriebsgelände dürfen nach TA Lärm /2/ diese<br />

Werte um nicht mehr als tags 30 dB(A) und nachts 20 dB(A) überschreiten ("Spitzenpegelkrite-<br />

rium").<br />

Für folgende Zeiten ist außer in Kern-, Dorf-, Misch- und Gewerbegebieten bei der Ermittlung<br />

des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von KR<br />

= 6 dB(A) zu berücksichtigen:<br />

an Werktagen 6 – 7 Uhr<br />

20 – 22 Uhr<br />

an Sonn- und Feiertagen 6 – 9 Uhr<br />

13 – 15 Uhr<br />

20 – 22 Uhr.<br />

Der Ruhezeitzuschlag wird, falls erforderlich, bei den Schallausbreitungsrechnungen entspre-<br />

chend den Tagesganglinien der berücksichtigten Schallquellen programmintern vergeben.

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