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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

nehmbar noch messbar). Am IP3 ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für<br />

Mischgebiete von tags/nachts 60/45 dB(A) ist ebenfalls gewährleistet.<br />

Tab. 0.6: Gewerbelärmvor- und Zusatzbelastung nach Geräuschkontingentierung<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Vorbelastung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />

Zusatzbelastung gesamt<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 WR 54,5 39,5 48,2 33,2 55,4 40,4<br />

IP3 MI 56,9 41,9 52,3 37,3 58,2 43,2<br />

IP4 WR 49,1 34,1 53,6 38,6 54,9 39,9<br />

IP5 WR 49,0 34,0 53,7 38,7 55,0 40,0<br />

IP6 WR 49,0 34,0 53,6 38,6 54,9 39,9<br />

IP7 WR 48,6 33,6 52,0 37,0 53,6 38,6<br />

Mit den o. g., in den reinen Wohngebieten auf ein allgemeines Wohngebiet bezogenen Emissi-<br />

onskontingenten sind sowohl eine sinnvolle Entwicklung des Plangebietes als auch gesunde<br />

Wohnverhältnisse in den benachbarten Wohngebieten sowie im Mischgebiet gewährleistet.<br />

0.3 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet<br />

0.3.1 Beurteilung<br />

Im Plangebiet liegen die Gesamtbeurteilungspegel tags und nachts zwischen ca. 58 und 72<br />

dB(A). Damit können die Orientierungswerte der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von<br />

tags/nachts 65/55 dB(A) überschritten werden.<br />

Da im Plangebiet keine dem Wohnen zugeordnete Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen,<br />

Balkone) realisiert werden, kann das Ziel "Schutz der Außenwohnbereiche" auf das Ziel "Schutz<br />

der Aufenthaltsräume" hin verlagert werden. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam<br />

durch passive Maßnahmen geschützt werden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüf-<br />

tungseinrichtungen s. u.).<br />

0.3.2 Konfliktlösung Verkehrslärmeinwirkungen<br />

Aufenthaltsräume in Gebäuden können durch die nachfolgend erläuterten passiven Maßnah-<br />

men geschützt werden.<br />

Lärmpegelbereiche<br />

Gemäß Abb. 2 im Anhang liegen bei freier Schallausbreitung ("Worst-Case") im Plangebiet die<br />

gemäß DIN 4109 /6/ aus den Gesamtverkehrslärmeinwirkungen tags abgeleiteten Lärmpegel-<br />

bereiche zwischen IV bis VI.

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