Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
zung der zulässigen Lärmemission aus dem Plangebiet erfolgt eine Geräuschkontingentierung<br />
gemäß DIN 45691 /16/.<br />
Aufgrund der in Kap. 0.2.1 festgestellten rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe) Aus-<br />
schöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />
Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />
lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />
sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />
Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />
sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />
- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />
scheitern,<br />
- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />
allgemeinen Wohngebietes,<br />
- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />
schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />
nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />
- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />
wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />
- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.<br />
Da aufgrund des Plangebiet-Zuschnittes, der vorgesehenen Nutzungen und der Lage des Plan-<br />
gebietes im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen eine innere Gliederung des Plangebietes<br />
aus schalltechnischer Sicht nicht sinnvoll ist, erfolgt die Geräuschkontingentierung des Gesamt-<br />
fläche des Plangebietes gemäß DIN 45691 /16/ unter Berücksichtigung der in Kap. 0.2.1 be-<br />
schriebenen Vorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete.<br />
Mit folgenden Emissionskontingenten für die Gesamtfläche des Plangebietes:<br />
LEK, tags = 61 dB(A)/m²<br />
LEK, nachts = 46 dB(A)/m²<br />
werden gemäß Tab. 0.6 im Rahmen der Prognosegenauigkeit an den in Abb. 1 im Anhang dar-<br />
gestellten, exemplarisch ausgewählten Immissionspunkten in den reinen Wohngebieten die<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A)<br />
eingehalten (die geringe Richtwertüberschreitung um 0,4 dB(A) am IP1 wird im Wesentlichen<br />
verursacht durch die in Kap. 0.2.1 erläuterte rechnerisch überschätzte Vorbelastung. Die gerin-<br />
ge Richtwertüberschreitung liegt im Rahmen der Prognosegenauigkeit und ist weder wahr-