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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

zung der zulässigen Lärmemission aus dem Plangebiet erfolgt eine Geräuschkontingentierung<br />

gemäß DIN 45691 /16/.<br />

Aufgrund der in Kap. 0.2.1 festgestellten rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe) Aus-<br />

schöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />

Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />

lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />

sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />

Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />

sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />

- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />

scheitern,<br />

- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />

allgemeinen Wohngebietes,<br />

- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />

schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />

nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />

- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />

wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />

- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.<br />

Da aufgrund des Plangebiet-Zuschnittes, der vorgesehenen Nutzungen und der Lage des Plan-<br />

gebietes im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen eine innere Gliederung des Plangebietes<br />

aus schalltechnischer Sicht nicht sinnvoll ist, erfolgt die Geräuschkontingentierung des Gesamt-<br />

fläche des Plangebietes gemäß DIN 45691 /16/ unter Berücksichtigung der in Kap. 0.2.1 be-<br />

schriebenen Vorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete.<br />

Mit folgenden Emissionskontingenten für die Gesamtfläche des Plangebietes:<br />

LEK, tags = 61 dB(A)/m²<br />

LEK, nachts = 46 dB(A)/m²<br />

werden gemäß Tab. 0.6 im Rahmen der Prognosegenauigkeit an den in Abb. 1 im Anhang dar-<br />

gestellten, exemplarisch ausgewählten Immissionspunkten in den reinen Wohngebieten die<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A)<br />

eingehalten (die geringe Richtwertüberschreitung um 0,4 dB(A) am IP1 wird im Wesentlichen<br />

verursacht durch die in Kap. 0.2.1 erläuterte rechnerisch überschätzte Vorbelastung. Die gerin-<br />

ge Richtwertüberschreitung liegt im Rahmen der Prognosegenauigkeit und ist weder wahr-

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