07.02.2013 Aufrufe

Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tab. 0.5: Maximalpegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Immissionsricht- Maximalwert/[dB(A)]<br />

pegel/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6<br />

IP1 WR 80 55 61,6 29,7<br />

IP2 GE 95 70 79,5 43,3<br />

IP3 MI 90 65 73,4 21,8<br />

IP4 WR 80 55 78,9 33,3<br />

IP5 WR 80 55 68,8 49,8<br />

IP6 WR 80 55 69,3 46,8<br />

IP7 WR 80 55 75,5 30,3<br />

0.2.3 Konfliktlösung "Gewerbelärm"<br />

- 15 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Zum Schutz der Wohnbebauung im Bereich der Rosenbrunnenstraße bei Einstufung der Immis-<br />

sionsempfindlichkeit entsprechend einem reinen Wohngebiet (WR) wäre aufgrund der hierbei<br />

geltenden reduzierten Immissionsrichtwerte von tags/nachts 44/29 dB(A) als zusätzliche Lärm-<br />

schutzmaßnahme entweder eine vollständige Einhausung aller Verkehrsflächen im Plangebiet<br />

erforderlich oder es müssten Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe errichtet werden, die<br />

der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />

Falls die Erschließung des Plangebietes im Falle der vollständigen Einhausung nicht ausschließ-<br />

lich über die Gewerbestraße im Süden möglich ist, so wären im Bereich der Anschlussstellen<br />

des Plangebietes an die Bergstraße zusätzlich Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe er-<br />

forderlich, die der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />

Ein Tausch von Verkehrsflächen und Gebäuden im Plangebiet (d. h. Verkehrsflächen im Wes-<br />

ten an der Bahn, Gebäude im Osten an der Bergstraße) würde alleine noch zu keiner Konfliktlö-<br />

sung führen. Zudem würde in diesem Fall die Schienenverkehrslärm-Minderung insbesondere<br />

im Nachtzeitraum durch die Gebäude im Plangebiet im Hinblick auf das Wohngebiet entlang der<br />

Rosenbrunnenstraße deutlich abnehmen.<br />

Stellt sich in Zukunft durch die zunehmende Zahl der Hybrid- und Elektrofahrzeuge eine nach-<br />

weisliche Lärmminderung auch des Parkierungsverkehrs ein, so kann auf der Grundlage dieser<br />

Entwicklung die Lärmprognose fortgeschrieben werden.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße<br />

die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen kaum wahrnehmbar wären: Aufgrund einer-<br />

seits der - selbst unter Berücksichtigung der mit den geplanten Gebäuden erreichbaren Pegel-<br />

minderung - verbleibenden Höhe der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwir-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!