Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Tab. 0.5: Maximalpegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Immissionsricht- Maximalwert/[dB(A)]<br />
pegel/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6<br />
IP1 WR 80 55 61,6 29,7<br />
IP2 GE 95 70 79,5 43,3<br />
IP3 MI 90 65 73,4 21,8<br />
IP4 WR 80 55 78,9 33,3<br />
IP5 WR 80 55 68,8 49,8<br />
IP6 WR 80 55 69,3 46,8<br />
IP7 WR 80 55 75,5 30,3<br />
0.2.3 Konfliktlösung "Gewerbelärm"<br />
- 15 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Zum Schutz der Wohnbebauung im Bereich der Rosenbrunnenstraße bei Einstufung der Immis-<br />
sionsempfindlichkeit entsprechend einem reinen Wohngebiet (WR) wäre aufgrund der hierbei<br />
geltenden reduzierten Immissionsrichtwerte von tags/nachts 44/29 dB(A) als zusätzliche Lärm-<br />
schutzmaßnahme entweder eine vollständige Einhausung aller Verkehrsflächen im Plangebiet<br />
erforderlich oder es müssten Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe errichtet werden, die<br />
der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />
Falls die Erschließung des Plangebietes im Falle der vollständigen Einhausung nicht ausschließ-<br />
lich über die Gewerbestraße im Süden möglich ist, so wären im Bereich der Anschlussstellen<br />
des Plangebietes an die Bergstraße zusätzlich Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe er-<br />
forderlich, die der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />
Ein Tausch von Verkehrsflächen und Gebäuden im Plangebiet (d. h. Verkehrsflächen im Wes-<br />
ten an der Bahn, Gebäude im Osten an der Bergstraße) würde alleine noch zu keiner Konfliktlö-<br />
sung führen. Zudem würde in diesem Fall die Schienenverkehrslärm-Minderung insbesondere<br />
im Nachtzeitraum durch die Gebäude im Plangebiet im Hinblick auf das Wohngebiet entlang der<br />
Rosenbrunnenstraße deutlich abnehmen.<br />
Stellt sich in Zukunft durch die zunehmende Zahl der Hybrid- und Elektrofahrzeuge eine nach-<br />
weisliche Lärmminderung auch des Parkierungsverkehrs ein, so kann auf der Grundlage dieser<br />
Entwicklung die Lärmprognose fortgeschrieben werden.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße<br />
die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen kaum wahrnehmbar wären: Aufgrund einer-<br />
seits der - selbst unter Berücksichtigung der mit den geplanten Gebäuden erreichbaren Pegel-<br />
minderung - verbleibenden Höhe der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwir-