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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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Für das Mischgebiet würden gelten folgenden reduzierten Immissionsrichtwerte:<br />

tags (6 - 22 Uhr) (60 - 6) dB(A) = 54 dB(A)<br />

nachts (22 - 6 Uhr) (45 - 6) dB(A) = 39 dB(A) .<br />

- 13 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Werden diese reduzierten Immissionsrichtwerte vom geplanten Vorhaben eingehalten, liefert<br />

gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ das geplante Vorhaben keinen relevanten Immissionsbeitrag.<br />

Im Vorgriff auf die weiteren Ergebnisse ist allerdings festzustellen, dass bei einer solchen Kon-<br />

tingentierung das Vorhaben im Hinblick auf die reinen Wohngebiete nicht realisierbar wäre (s.<br />

Kap. 0.2.3).<br />

0.2.2 Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />

Die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung,<br />

Freisitz Schnellrestaurant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen<br />

(s. Kap. 5.4) ist in umseitiger Tab. 0.4 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) zusammengefasst.<br />

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt:<br />

- Mindesthöhe der Gebäude 110,5 m üNN (entspricht ca. 5 bis 6 m über Geländehöhe).<br />

- Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufswagen geschoben werden, sind zu asphaltieren<br />

(Auflage zur Baugenehmigung).<br />

- Keine Lkw-Andienung im Nachtzeitraum von 22 - 6 Uhr (Auflage zur Baugenehmigung).<br />

- Stellplätze des Schnellrestaurants und Drive-In-Schalter westlich des Schnellrestaurant-<br />

Gebäudes zur Bahn hin angeordnet (Auflage zur Baugenehmigung). Der Schnellrestaurant-<br />

Freisitz mit bis zu 20 Sitzplätzen kann südlich oder nördlich des Gebäudes angeordnet und<br />

auch nachts genutzt werden.<br />

- Maximal zulässige immissionswirksame Gesamt-Schallleistungspegel aller relevant ins Freie<br />

Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen:<br />

tags (6 - 22 Uhr) LWA,ges = 100 dB(A)<br />

nachts (22 - 6 Uhr) LWA,ges = 85 dB(A).<br />

Die Anlagengeräusche dürfen weder impuls- noch tonhaltig sein.<br />

Für ein Einzelgerät beträgt unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl N aller relevant ins<br />

Freie Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen der maximal zulässige immissionswirk-

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