Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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Für das Mischgebiet würden gelten folgenden reduzierten Immissionsrichtwerte:<br />
tags (6 - 22 Uhr) (60 - 6) dB(A) = 54 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) (45 - 6) dB(A) = 39 dB(A) .<br />
- 13 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Werden diese reduzierten Immissionsrichtwerte vom geplanten Vorhaben eingehalten, liefert<br />
gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ das geplante Vorhaben keinen relevanten Immissionsbeitrag.<br />
Im Vorgriff auf die weiteren Ergebnisse ist allerdings festzustellen, dass bei einer solchen Kon-<br />
tingentierung das Vorhaben im Hinblick auf die reinen Wohngebiete nicht realisierbar wäre (s.<br />
Kap. 0.2.3).<br />
0.2.2 Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />
Die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung,<br />
Freisitz Schnellrestaurant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen<br />
(s. Kap. 5.4) ist in umseitiger Tab. 0.4 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) zusammengefasst.<br />
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt:<br />
- Mindesthöhe der Gebäude 110,5 m üNN (entspricht ca. 5 bis 6 m über Geländehöhe).<br />
- Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufswagen geschoben werden, sind zu asphaltieren<br />
(Auflage zur Baugenehmigung).<br />
- Keine Lkw-Andienung im Nachtzeitraum von 22 - 6 Uhr (Auflage zur Baugenehmigung).<br />
- Stellplätze des Schnellrestaurants und Drive-In-Schalter westlich des Schnellrestaurant-<br />
Gebäudes zur Bahn hin angeordnet (Auflage zur Baugenehmigung). Der Schnellrestaurant-<br />
Freisitz mit bis zu 20 Sitzplätzen kann südlich oder nördlich des Gebäudes angeordnet und<br />
auch nachts genutzt werden.<br />
- Maximal zulässige immissionswirksame Gesamt-Schallleistungspegel aller relevant ins Freie<br />
Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen:<br />
tags (6 - 22 Uhr) LWA,ges = 100 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) LWA,ges = 85 dB(A).<br />
Die Anlagengeräusche dürfen weder impuls- noch tonhaltig sein.<br />
Für ein Einzelgerät beträgt unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl N aller relevant ins<br />
Freie Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen der maximal zulässige immissionswirk-