Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
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Tab. 0.3: Beurteilungspegel Gewerbelärm-Vorbelastung (obere Abschätzung)<br />
Immissionsort Nutzung<br />
ImmissionsrichtBeurteilungswert/[dB(A)] pegel/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6<br />
IP1 WR 50 35 54,5 39,5<br />
IP2 GE 65 50 62,6 47,6<br />
IP3 MI 60 45 56,9 41,9<br />
IP4 WR 50 35 49,1 34,1<br />
IP5 WR 50 35 49,0 34,0<br />
IP6 WR 50 35 49,0 34,0<br />
IP7 WR 50 35 48,6 33,6<br />
- 12 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Am Wohngebiet im Bereich der Leberstraße (IP1) werden bei diesem Ansatz rechnerisch die<br />
Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 5 dB(A) über-<br />
schritten, hierbei werden jedoch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohn-<br />
gebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten. Am IP3 im Mischgebiet werden die hier gel-<br />
tenden Immissionsrichtwerte von tags/nachts 60/455 dB(A) um ca. 3 dB(A) unterschritten.<br />
Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte Gewerbelärmvorbelastung<br />
stellt lediglich eine obere Abschätzung dar, die die nachfolgend beschriebenen Kriterien liefert,<br />
nach denen möglichst die Geräuschemissionen aus dem Plangebiet zu beschränken sind und<br />
mit der aus Sicht des Schallimmissionsschutzes die bestehenden Gewerbegebiete/-betriebe<br />
durch das Plangebiet nicht über das heute zulässige Maß hinaus eingeschränkt werden. Die tat-<br />
sächlichen Lärmeinwirkungen durch die bestehenden Gewerbebetriebe werden bei diesem Ver-<br />
fahren nicht erfasst. Erfahrungsgemäß sind jedoch bei der Art der bestehenden Betriebe deut-<br />
lich geringere Werte der Vorbelastung zu erwarten. Allerdings kann aufgrund der Verkehrslärm-<br />
belastung die tatsächliche Gewerbelärmvorbelastung nicht gemessen werden.<br />
Aufgrund der rechnerischen Überschreitung der WR-Richtwerte bzw. deren (beinahe) Aus-<br />
schöpfung in den reinen Wohngebieten im Bereich der Leberstraße (IP1) und der Rosenbrun-<br />
nenstraße (IP4 bis IP7) sowie der beinahen Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte im Misch-<br />
gebiet (IP3) durch die Gewerbelärmvorbelastung soll gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ die<br />
Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet um mindestens 6 dB(A) unter den maßgeb-<br />
lichen Immissionsrichtwerten der TA Lärm /1/ liegen. Für die reinen Wohngebiete würden somit<br />
hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen aus dem Plangebiet folgende reduzierte Immissions-<br />
richtwerte gelten:<br />
tags (6 - 22 Uhr) (50 - 6) dB(A) = 44 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) (35 - 6) dB(A) = 29 dB(A).