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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die vergleichsweise geringe zusätzliche Wirkung der Lärmschutzwände hinsichtlich des Ge-<br />

samtverkehrslärms ist begründet 1. in der bereits großflächigen Abschirmung der Bahnstrecke<br />

durch die geplanten Gebäude und 2. durch die Hanglage der Wohnhäuser entlang der Rosen-<br />

brunnenstraße.<br />

Die geschätzten Gesamtkosten der o. g. Lärmschutzwände sind in Tab. 0.2b aufgeführt. Hierbei<br />

ist noch nicht berücksichtigt, dass die Kosten von Lärmschutzwänden mit zunehmender Höhe<br />

wegen des stark zunehmenden Aufwandes für die Gründung überproportional ansteigen, so<br />

dass insbesondere bei 10 und 15 m hohen Lärmschutzwänden mit deutlich höheren Kosten zu<br />

rechnen ist. Erfahrungswerte hierfür liegen jedoch seitens des Auftraggebers nicht vor, da an<br />

Bahnstrecken Lärmschutzwände mit Höhen > 5 m i. d. R. nicht gebaut werden.<br />

Tab. 0.2b: ca.-Gesamtkosten der Lärmschutzwände östlich entlang Bahnstrecke<br />

Kosten Gesamt-<br />

Höhe Länge pro m² kosten<br />

[m] [m] [EUR/m²] [EUR]<br />

5 235 350,00 411.250,00<br />

10 235 350,00 822.500,00<br />

15 235 350,00 1.233.750,00<br />

Aufgrund der - bei noch realistischen Lärmschutzwandhöhen von bis zu 5 m - einerseits kaum<br />

wahrnehmbaren zusätzlichen Pegelminderung von weniger als 2 dB(A) und andererseits der<br />

hohen Kosten für die Lärmschutzwände ist der Lückenschluss zwischen den Baukörpern mit<br />

Lärmschutzwänden nicht zu empfehlen.<br />

Bei der Diskussion über eine zusätzliche Lärmschutzanlage entlang der Bahnstrecke ist außer-<br />

dem zu beachten, dass 1. im Wohngebiet an der Rosenbrunnenstraße kein Anspruch auf eine<br />

Minderung des Schienenverkehrslärms im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben be-<br />

steht und 2. bereits durch die geplanten Gebäude im Plangebiet eine wahrnehmbare Lärmmin-<br />

derung des Schienenverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße<br />

insbesondere im Nachtzeitraum erzielt wird (s. Tab. 0.2).<br />

0.2 Gewerbelärm<br />

0.2.1 Vorbelastung durch bestehende Gewerbegebiete/-betriebe<br />

Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte obere Abschätzung der Ge-<br />

werbelärmvorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich<br />

des Plangebietes wird gemäß umseitiger Tab. 0.3 (ausführlich in Anlage 1 im Anhang) am<br />

Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) die Immissionsrichtwerte der TA<br />

Lärm /2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 1 dB(A) unterschritten.

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