Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09 "Ehemaliger Güterbahnhof",<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />
AUFTRAGGEBER:<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Systemverbund Bahn<br />
Beschaffung Arch./Ing.-Leistungen<br />
Bauaffine Dienstleistungen<br />
Region Süd<br />
PresseIstraße 17<br />
70191 Stuttgart<br />
BEARBEITER:<br />
Dr. Frank Schaffner<br />
BERICHT NR.: I 09-2114<br />
31.10.2011<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH<br />
<strong>Schalltechnische</strong>s Büro<br />
64297 Darmstadt - Heinrich-Delp-Straße 106 - Tel. 0 61 51 / 2 78 99 67<br />
dr.gruschka.gmbh@t-online.de - www.dr-gruschka-schallschutz.de
Inhalt<br />
0 Ergebnisse<br />
1 Sachverhalt und Aufgabenstellung<br />
2 Grundlagen<br />
3 Anforderungen an den Immissionsschutz<br />
4 Vorgehensweise<br />
5 Ausgangsdaten<br />
Anhang<br />
- 2 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft
0 Ergebnisse<br />
- 3 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan Nr. 1/01-09, "Ehemaliger Güterbahn-<br />
hof", der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> führt zu folgenden Ergebnissen:<br />
0.0 Zusammenfassung<br />
Verkehrslärm<br />
Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße kommt es aufgrund der Abschirmung der<br />
Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude sowie durch die Reduzierung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h nachts zu Pe-<br />
gelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A). Tags liegen die Pegelände-<br />
rungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von -0,5 bis +0,3 dB(A). Somit<br />
bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der Bergstraße insbesondere im<br />
Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Gesamtverkehrslärms im Bereich des<br />
Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />
Im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße wird es nach Realisierung<br />
des geplanten Vorhabens vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den<br />
in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrs-<br />
lärms um bis zu 1,3 dB(A) kommen. Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von<br />
tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch nicht erreicht werden.<br />
Im südlich gelegenen Mischgebiet kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Verkehrs<br />
aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorge-<br />
sehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der<br />
Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h tags und nachts zu einer geringen Pegelminderung um -<br />
0,3 dB(A).<br />
Die im Zusammenhang des geplanten Vorhabens vorgesehenen Umbaumaßnahmen an der<br />
Bergstraße stellen keine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV /8/ dar. Somit entsteht an<br />
der vorhandenen Wohnbebauung kein Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />
Beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 - die allerdings in keinem Zusammenhang mit<br />
dem geplanten Fachmarktzentrum steht! - ist zu prüfen, ob in der Nachbarschaft die maßgebli-<br />
chen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ eingehalten sind. Bei Grenzwertüberschrei-<br />
tung entsteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Ein solcher Anspruch auf Lärmvorsorge kann gemäß<br />
einer ersten durchgeführten orientierenden Lärmprognose insbesondere an der Wohnbebauung<br />
im Bereich der Einmündung des Multrings in die Bergstraße entstehen.
- 4 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Im Plangebiet wurden hinsichtlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen Lärmpegelbereiche<br />
gemäß DIN 4109 /6/ ermittelt, die als Grundlage zur Bemessung der Luftschalldämmung von<br />
Außenbauteilen schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Plangebiet dienen.<br />
Gewerbelärm<br />
Die rechnerische Abschätzung der Gewerbelärmvorbelastung durch die bestehenden Gewer-<br />
begebiete außerhalb des Plangebietes führt zum Ergebnis, dass am Wohngebiet entlang der<br />
Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbelärmvorbelastung die Immissionsrichtwerte der TA<br />
Lärm /2/ für reine Wohngebiete eingehalten sind. Am Wohngebiet im Bereich der Leberstraße<br />
können dagegen durch die Gewerbelärmvorbelastung die Immissionsrichtwerte für reine Wohn-<br />
gebiete um ca. 5 dB(A) überschritten werden. Hier werden jedoch die Immissionsrichtwerte der<br />
TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Somit erreicht das Wohngebiet an der<br />
Leberstraße schon heute nicht mehr den Schutzstatus eines reinen Wohngebietes.<br />
Durch die, auf der Grundlage des Funktionsplans prognostizierte Gewerbelärm-Zusatz-<br />
belastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung, Freisitz Schnellrestau-<br />
rant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen werden - ohne Berück-<br />
sichtigung der Gewerbelärmvorbelastung - im Wohngebiet im Bereich der Rosenbrunnenstraße<br />
die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete eingehalten, im Bereich der Leberstraße<br />
auch die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete. Die Prüfung des "Spitzenpegelkriteriums"<br />
(störende Wirkung kurzzeitiger Geräuschspitzen aus dem Plangebiet, z. B. Türenschlagen, be-<br />
schleunigte Abfahrt, Lkw-Bremsen, Verladen) ergibt, dass hierbei in beiden Wohngebieten die<br />
Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete eingehalten sind. Im südlich gelegenen Mischgebiet<br />
werden durch das geplante Fachmarktzentrum ebenfalls die Anforderungen der TA Lärm /2/ an<br />
den Schallimmissionsschutz eingehalten. Somit ist sichergestellt, dass insgesamt gesunde<br />
Wohnverhältnisse gewährleistet sind.<br />
Aufgrund der Pegelunterschiede von Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung sind bei energeti-<br />
scher Addition der Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung durch die Gewerbelärm-Gesamt-<br />
belastung in den Wohngebieten westlich und östlich des Plangebietes im Rahmen der Progno-<br />
segenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von<br />
tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten.<br />
Wären als Zielwerte der Gewerbelärm-Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />
/2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) anzustreben, könnten die vorgesehenen<br />
Nutzungen aufgrund der hierfür erforderlichen umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen (z. B.
- 5 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Einhausen des gesamten Plangebietes, Lärmschutzwände mit einer Höhe entsprechend der<br />
Firsthöhe der benachbarten Wohnbebauung) nicht realisiert werden.<br />
Ergänzend wurde für das gesamte Plangebiet eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN<br />
45691 /16/ durchgeführt, die sicherstellt, dass unter Berücksichtigung der Gewerbelärmvorbe-<br />
lastung in der Summe die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz für<br />
allgemeine Wohngebiete in den Wohngebieten westlich und östlich der Bahnstrecke eingehalten<br />
sind. Durch die Lärmkontingentierung werden auch die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den<br />
Schallimmissionsschutz im südlich gelegenen Mischgebiet eingehalten. Hierdurch werden ge-<br />
sunde Wohnverhältnisse in diesen Gebieten gewährleistet.<br />
Durch schalltechnische Detailplanungen auf der Grundlage der zulässigen Emissionskontingen-<br />
te sollten für die im Plangebiet zu realisierenden Objekte ggf. erforderliche Lärmschutzmaß-<br />
nahmen konkretisiert werden.<br />
Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />
Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />
das Plangebiet kommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung können ggf. erforderliche<br />
schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten Gebäude vorgesehen werden, um die<br />
Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen<br />
zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung der Fundamente).
Die Ergebnisse im Einzelnen:<br />
0.1 Umbau Bergstraße, Neubau Multring-Anbindung an B 3<br />
0.1.1 Beurteilung Bergstraße<br />
- 6 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
An der bestehenden Wohnbebauung im Bereich zwischen den Anschlüssen des Plangebietes<br />
an die Bergstraße (B 3) sind die Verkehrslärmeinwirkungen der Bergstraße aufgrund der ge-<br />
planten Umbaumaßnahmen (Abbiegespur mit Lichtsignalanlage) nach 16. BImSchV /8/ zu beur-<br />
teilen.<br />
Tab. 0.1: Beurteilungspegel Bergstraße<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Immissions- Beurteilungspegel/[dB(A)] Pegelgrenzwert/[dB(A)]<br />
B 3 Bestand B 3 Planung änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
IP1 W 59 49 47,7 39,4 45,1 36,8 -2,6 -2,6<br />
IP2 G 69 59 53,5 45,2 49,7 41,4 -3,8 -3,8<br />
IP3 M 69 59 60,5 52,2 59,2 50,9 -1,3 -1,3<br />
IP4 W 59 49 62,2 53,9 63,2 54,9 1,0 1,0<br />
IP5 W 59 49 62,4 54,1 63,5 55,2 1,1 1,1<br />
IP6 W 59 49 62,5 54,2 63,7 55,4 1,2 1,2<br />
IP7 W 59 49 62,3 54,0 61,7 53,4 -0,6 -0,6<br />
Gemäß Tab. 0.1 wird an den exemplarisch ausgewählten, am stärksten betroffenen Immissi-<br />
onspunkten im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7, s. Abb. 1 im An-<br />
hang) die Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr aus dem Plangebiet auf der Berg-<br />
straße weitestgehend von der Pegelminderung durch die zukünftige Geschwindigkeitsbe-<br />
schränkung von 70 km/h auf 50 km/h kompensiert: abseits der Zufahrten zum Plangebiet ist<br />
sogar eine Pegelminderung um bis zu -0,6 dB(A) zu erwarten (IP7), im Nahbereich der Zufahr-<br />
ten eine Pegelerhöhung um den nicht wahrnehmbaren Betrag von lediglich bis zu 1,2 dB(A)<br />
(IP4, IP5, IP6). Da an diesen Immissionspunkten die Pegelerhöhung im Vergleich zum Bestand<br />
aufgerundet weniger als 3 dB(A) beträgt und Werte von tags/nachts 70/60 dB(A) nicht erreicht<br />
werden, stellen die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben vorgesehenen Umbau-<br />
maßnahmen an der Bergstraße keine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV /8/ dar. Somit<br />
entsteht an der vorhandenen Wohnbebauung kein Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />
Die hohen Minderungen der Verkehrsgeräusche aus der Bergstraße um bis zu -3,8 dB(A) im<br />
Bereich westlich der Bahnstrecke (IP1, IP2) resultieren im Wesentlichen aus der abschirmen-<br />
den Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude.
0.1.2 Beurteilung Neubau Multring-Anbindung an B 3<br />
- 7 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 - die allerdings in keinem Zusammenhang mit<br />
dem geplanten Fachmarktzentrum steht! - ist zu prüfen, ob in der Nachbarschaft die maßgebli-<br />
chen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ eingehalten sind. Bei Grenzwertüberschrei-<br />
tungen entsteht Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />
Ein solcher Anspruch auf Lärmvorsorge kann gemäß einer durchgeführten orientierenden<br />
Lärmprognose insbesondere an der Wohnbebauung im Bereich der Einmündung des Multrings<br />
in die Bergstraße entstehen.<br />
0.1.3 Konfliktlösung "Neubau der Multring-Anbindung an die B 3"<br />
Bei Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV /8/ sind gemäß § 41 Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz vorrangig aktive Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle zu ergrei-<br />
fen. Stehen die Kosten der Schutzmaßnahmen jedoch außer Verhältnis zum angestrebten<br />
Schutzzweck, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen ge-<br />
mäß 24. BImSchV /9/ an den betroffenen Gebäuden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmen-<br />
de Lüftungsgeräte). Art und Umfang der passiven Schallschutzmaßnahmen sind nach Plange-<br />
nehmigung im Rahmen einer bauakustischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden<br />
zu bestimmen.<br />
Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
Mögliche aktive Schallschutzmaßnahmen sind z. B.:<br />
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />
- Sperrung für Lkw<br />
- Wände der Unterführung schallabsorbierend ausführen.<br />
Lärmschutzwände sind aufgrund des Straßenverlaufs und der Gebäudehöhen als Lärmschutz-<br />
maßnahme nicht geeignet.<br />
Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
Kann an Gebäuden mit Grenzwertüberschreitung die Einhaltung der Grenzwerte nicht durch ak-<br />
tive Lärmschutzmaßnahmen an der Multring-Anbindung sichergestellt werden, so besteht an<br />
diesen Gebäuden dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen (z. B.<br />
Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftungsgeräte). Art und Umfang der passiven Schall-<br />
schutzmaßnahmen sind nach Plangenehmigung der Multring-Anbindung im Rahmen einer bau-<br />
akustischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden gemäß 24. BImSchV /9/ zu<br />
bestimmen.
- 8 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Da der Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 in keinem Zusammenhang mit dem geplan-<br />
ten Fachmarktzentrum steht, ist die Plangenehmigung des Fachmarktzentrums nicht Auslöser<br />
eines ggf. hieraus entstehenden Anspruchs auf Lärmvorsorge.<br />
0.1.4 Beurteilung Gesamt-Verkehrslärm<br />
Zur Prüfung, ob durch die Gesamtverkehrslärmbelastung beim Umbau der Bergstraße und<br />
beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung er-<br />
reicht wird (tags/nachts 70/60 dB(A)), werden in Tab. 0.2 die Summenpegel "Bestand" und<br />
"Planung" aus allen im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet relevanten Verkehrswegen miteinander verglichen<br />
(BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff). Dies sind im Bestand Berg-<br />
straße, Bahnstrecke, OEG-Strecke, beim Lastfall "Planung" die aufgrund des geplanten Vorha-<br />
bens umgebaute Bergstraße, die Gewerbestraße mit dem Verkehr aus dem geplanten Fach-<br />
marktzentrum, die Bahn- und OEG-Strecke sowie zusätzlich die Multring-Anbindung an die B 3.<br />
Die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude<br />
sind beim Lastfall "Planung" berücksichtigt.<br />
Tab. 0.2: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />
Pegel-<br />
Gesamtverkehr Bestand Gesamtverkehr Planung änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 W 54,4 55,3 55,2 56,6 0,8 1,3<br />
IP2 G 73,6 75,4 73,9 75,8 0,3 0,4<br />
IP3 M 67,1 68,1 66,8 67,8 -0,3 -0,3<br />
IP4 W 65,1 64,2 64,7 61,9 -0,4 -2,3<br />
IP5 W 65,0 63,8 65,2 62,7 0,2 -1,1<br />
IP6 W 65,1 63,7 65,4 62,9 0,3 -0,8<br />
IP7 W 64,6 62,9 64,1 62,2 -0,5 -0,7<br />
Gemäß Tab. 0.2 kommt es im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße<br />
(IP1) vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorge-<br />
sehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu 1,3<br />
dB(A). Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch<br />
nicht erreicht.<br />
Im südlich gelegenen Mischgebiet (IP3) kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Ver-<br />
kehrs aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet<br />
vorgesehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf<br />
der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h (vgl. Kap. 0.1.1) tags und nachts zu einer geringen<br />
Pegelminderung um -0,3 dB(A).
- 9 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Zwar werden im Gewerbegebiet westlich der Bahnstrecke (IP2) durch Reflexionen der Schie-<br />
nenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden bestehende Beurtei-<br />
lungspegel des Gesamtverkehrslärms von tags/nachts über 70 dB(A) um bis zu 0,4 dB(A) er-<br />
höht, allerdings gilt gemäß § 1 der 16. BImSchV /8/ die Erhöhung einer bereits vorhandenen<br />
Überschreitung der Werte von tags/nachts 70/60 dB(A) in Gewerbegebieten nicht als wesentli-<br />
che Änderung. Zudem sind die hier auftretenden, rechnerisch ermittelten geringen Pegelände-<br />
rungen von bis zu lediglich 0,4 dB(A) weder wahrnehmbar noch messbar.<br />
Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) kommt es aufgrund der Ab-<br />
schirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude und durch die Re-<br />
duzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h<br />
(vgl. Kap. 0.1.1) nachts zu Pegelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A).<br />
Tags liegen die Pegeländerungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von<br />
-0,5 bis +0,3 dB(A). Somit bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der<br />
Bergstraße insbesondere im Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Ge-<br />
samtverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />
Würde nur ein Teil der Gebäude im Plangebiet errichtet werden, so würden sowohl die Pegeler-<br />
höhung im Westen des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudereflexionen als auch die<br />
Pegelminderung im Osten des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudeabschirmung<br />
geringer ausfallen.<br />
Mit den o. g. Ergebnissen ist in den Wohngebieten und im Mischgebiet besteht darüber hinaus<br />
gemäß den Kriterien der TA Lärm /2/ hinsichtlich des vorhabenbedingten Verkehrs auf öffentli-<br />
chen Verkehrsflächen nicht die Notwendigkeit zu prüfen, ob die Geräusche des anlagenbeding-<br />
ten An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Maßnahmen organisatori-<br />
scher Art zusätzlich gemindert werden können. In Gewerbegebieten sind gemäß TA Lärm /2/<br />
diese Kriterien nicht zu prüfen.<br />
Option: Zusätzliche Lärmschutzwände östlich entlang der Bahnstrecke<br />
Die lärmmindernde Wirkung der in Abb. 1 im Anhang dargestellten, östlich der Bahnstrecke<br />
verlaufenden, vier Stück beidseitig schallabsorbierenden Lärmschutzwände mit Längen (von<br />
Nord nach Süd) von 90 / 65 / 40 / 40 m, ist für die Höhen-Varianten von 5 / 10 / 15 m über<br />
Schienenoberkante in umseitiger Tab. 0.2a aufgeführt. Die Lärmschutzwände sollen die Lücken<br />
zwischen den im Plangebiet vorgesehenen Gebäuden schließen.<br />
Gemäß umseitiger Tab. 0.2a wird mit 5 m hohen Lärmschutzwänden an den Wohnhäusern<br />
entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 - IP7) lediglich eine geringe zusätzliche Lärmminderung
- 10 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
des Gesamtverkehrslärms von maximal 1,7 dB(A) erreicht. Mit 10 m hohen Lärmschutzwän-<br />
den wird eine zusätzliche Lärmminderung des Gesamtverkehrslärms von maximal 2,6 dB(A) er-<br />
reicht, mit 15 m hohen Lärmschutzwänden eine zusätzliche Lärmminderung des Gesamtver-<br />
kehrslärms von maximal 2,8 dB(A).<br />
Die höchsten Pegelminderungen ergeben sich jeweils an den Wohnhäusern unmittelbar in Hö-<br />
he der Lärmschutzwände. Weiter nördlich oder südlich hiervon gelegene Gebäude erfahren ei-<br />
ne deutlich geringere Lärmminderung.<br />
Erst Pegelminderungen von 3 dB(A) und mehr sind jedoch deutlich wahrnehmbar.<br />
Tab. 0.2a: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm ohne/mit Lärmschutzwänden (LSW) östlich<br />
entlang Bahnstrecke<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />
LSW mit LSW h = 5 m änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 W 55,2 56,6 55,0 56,4 -0,2 -0,2<br />
IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />
IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />
IP4 W 64,7 61,9 64,3 60,8 -0,4 -1,1<br />
IP5 W 65,2 62,7 64,9 61,8 -0,3 -0,9<br />
IP6 W 65,4 62,9 65,0 61,8 -0,4 -1,1<br />
IP7 W 64,1 62,2 63,4 60,5 -0,7 -1,7<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />
LSW mit LSW h = 10 m änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 W 55,2 56,6 54,9 56,3 -0,3 -0,3<br />
IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />
IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />
IP4 W 64,7 61,9 64,2 60,3 -0,5 -1,6<br />
IP5 W 65,2 62,7 64,6 61,1 -0,6 -1,6<br />
IP6 W 65,4 62,9 64,7 60,8 -0,7 -2,1<br />
IP7 W 64,1 62,2 63,1 59,6 -1,0 -2,6<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />
LSW mit LSW h = 15 m änderung/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 W 55,2 56,6 54,8 56,3 -0,4 -0,3<br />
IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />
IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />
IP4 W 64,7 61,9 64,2 60,3 -0,5 -1,6<br />
IP5 W 65,2 62,7 64,6 61,0 -0,6 -1,7<br />
IP6 W 65,4 62,9 64,7 60,7 -0,7 -2,2<br />
IP7 W 64,1 62,2 63,0 59,4 -1,1 -2,8
- 11 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die vergleichsweise geringe zusätzliche Wirkung der Lärmschutzwände hinsichtlich des Ge-<br />
samtverkehrslärms ist begründet 1. in der bereits großflächigen Abschirmung der Bahnstrecke<br />
durch die geplanten Gebäude und 2. durch die Hanglage der Wohnhäuser entlang der Rosen-<br />
brunnenstraße.<br />
Die geschätzten Gesamtkosten der o. g. Lärmschutzwände sind in Tab. 0.2b aufgeführt. Hierbei<br />
ist noch nicht berücksichtigt, dass die Kosten von Lärmschutzwänden mit zunehmender Höhe<br />
wegen des stark zunehmenden Aufwandes für die Gründung überproportional ansteigen, so<br />
dass insbesondere bei 10 und 15 m hohen Lärmschutzwänden mit deutlich höheren Kosten zu<br />
rechnen ist. Erfahrungswerte hierfür liegen jedoch seitens des Auftraggebers nicht vor, da an<br />
Bahnstrecken Lärmschutzwände mit Höhen > 5 m i. d. R. nicht gebaut werden.<br />
Tab. 0.2b: ca.-Gesamtkosten der Lärmschutzwände östlich entlang Bahnstrecke<br />
Kosten Gesamt-<br />
Höhe Länge pro m² kosten<br />
[m] [m] [EUR/m²] [EUR]<br />
5 235 350,00 411.250,00<br />
10 235 350,00 822.500,00<br />
15 235 350,00 1.233.750,00<br />
Aufgrund der - bei noch realistischen Lärmschutzwandhöhen von bis zu 5 m - einerseits kaum<br />
wahrnehmbaren zusätzlichen Pegelminderung von weniger als 2 dB(A) und andererseits der<br />
hohen Kosten für die Lärmschutzwände ist der Lückenschluss zwischen den Baukörpern mit<br />
Lärmschutzwänden nicht zu empfehlen.<br />
Bei der Diskussion über eine zusätzliche Lärmschutzanlage entlang der Bahnstrecke ist außer-<br />
dem zu beachten, dass 1. im Wohngebiet an der Rosenbrunnenstraße kein Anspruch auf eine<br />
Minderung des Schienenverkehrslärms im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben be-<br />
steht und 2. bereits durch die geplanten Gebäude im Plangebiet eine wahrnehmbare Lärmmin-<br />
derung des Schienenverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße<br />
insbesondere im Nachtzeitraum erzielt wird (s. Tab. 0.2).<br />
0.2 Gewerbelärm<br />
0.2.1 Vorbelastung durch bestehende Gewerbegebiete/-betriebe<br />
Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte obere Abschätzung der Ge-<br />
werbelärmvorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich<br />
des Plangebietes wird gemäß umseitiger Tab. 0.3 (ausführlich in Anlage 1 im Anhang) am<br />
Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) die Immissionsrichtwerte der TA<br />
Lärm /2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 1 dB(A) unterschritten.
Tab. 0.3: Beurteilungspegel Gewerbelärm-Vorbelastung (obere Abschätzung)<br />
Immissionsort Nutzung<br />
ImmissionsrichtBeurteilungswert/[dB(A)] pegel/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6<br />
IP1 WR 50 35 54,5 39,5<br />
IP2 GE 65 50 62,6 47,6<br />
IP3 MI 60 45 56,9 41,9<br />
IP4 WR 50 35 49,1 34,1<br />
IP5 WR 50 35 49,0 34,0<br />
IP6 WR 50 35 49,0 34,0<br />
IP7 WR 50 35 48,6 33,6<br />
- 12 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Am Wohngebiet im Bereich der Leberstraße (IP1) werden bei diesem Ansatz rechnerisch die<br />
Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 5 dB(A) über-<br />
schritten, hierbei werden jedoch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohn-<br />
gebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten. Am IP3 im Mischgebiet werden die hier gel-<br />
tenden Immissionsrichtwerte von tags/nachts 60/455 dB(A) um ca. 3 dB(A) unterschritten.<br />
Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte Gewerbelärmvorbelastung<br />
stellt lediglich eine obere Abschätzung dar, die die nachfolgend beschriebenen Kriterien liefert,<br />
nach denen möglichst die Geräuschemissionen aus dem Plangebiet zu beschränken sind und<br />
mit der aus Sicht des Schallimmissionsschutzes die bestehenden Gewerbegebiete/-betriebe<br />
durch das Plangebiet nicht über das heute zulässige Maß hinaus eingeschränkt werden. Die tat-<br />
sächlichen Lärmeinwirkungen durch die bestehenden Gewerbebetriebe werden bei diesem Ver-<br />
fahren nicht erfasst. Erfahrungsgemäß sind jedoch bei der Art der bestehenden Betriebe deut-<br />
lich geringere Werte der Vorbelastung zu erwarten. Allerdings kann aufgrund der Verkehrslärm-<br />
belastung die tatsächliche Gewerbelärmvorbelastung nicht gemessen werden.<br />
Aufgrund der rechnerischen Überschreitung der WR-Richtwerte bzw. deren (beinahe) Aus-<br />
schöpfung in den reinen Wohngebieten im Bereich der Leberstraße (IP1) und der Rosenbrun-<br />
nenstraße (IP4 bis IP7) sowie der beinahen Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte im Misch-<br />
gebiet (IP3) durch die Gewerbelärmvorbelastung soll gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ die<br />
Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet um mindestens 6 dB(A) unter den maßgeb-<br />
lichen Immissionsrichtwerten der TA Lärm /1/ liegen. Für die reinen Wohngebiete würden somit<br />
hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen aus dem Plangebiet folgende reduzierte Immissions-<br />
richtwerte gelten:<br />
tags (6 - 22 Uhr) (50 - 6) dB(A) = 44 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) (35 - 6) dB(A) = 29 dB(A).
Für das Mischgebiet würden gelten folgenden reduzierten Immissionsrichtwerte:<br />
tags (6 - 22 Uhr) (60 - 6) dB(A) = 54 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) (45 - 6) dB(A) = 39 dB(A) .<br />
- 13 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Werden diese reduzierten Immissionsrichtwerte vom geplanten Vorhaben eingehalten, liefert<br />
gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ das geplante Vorhaben keinen relevanten Immissionsbeitrag.<br />
Im Vorgriff auf die weiteren Ergebnisse ist allerdings festzustellen, dass bei einer solchen Kon-<br />
tingentierung das Vorhaben im Hinblick auf die reinen Wohngebiete nicht realisierbar wäre (s.<br />
Kap. 0.2.3).<br />
0.2.2 Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />
Die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung,<br />
Freisitz Schnellrestaurant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen<br />
(s. Kap. 5.4) ist in umseitiger Tab. 0.4 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) zusammengefasst.<br />
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt:<br />
- Mindesthöhe der Gebäude 110,5 m üNN (entspricht ca. 5 bis 6 m über Geländehöhe).<br />
- Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufswagen geschoben werden, sind zu asphaltieren<br />
(Auflage zur Baugenehmigung).<br />
- Keine Lkw-Andienung im Nachtzeitraum von 22 - 6 Uhr (Auflage zur Baugenehmigung).<br />
- Stellplätze des Schnellrestaurants und Drive-In-Schalter westlich des Schnellrestaurant-<br />
Gebäudes zur Bahn hin angeordnet (Auflage zur Baugenehmigung). Der Schnellrestaurant-<br />
Freisitz mit bis zu 20 Sitzplätzen kann südlich oder nördlich des Gebäudes angeordnet und<br />
auch nachts genutzt werden.<br />
- Maximal zulässige immissionswirksame Gesamt-Schallleistungspegel aller relevant ins Freie<br />
Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen:<br />
tags (6 - 22 Uhr) LWA,ges = 100 dB(A)<br />
nachts (22 - 6 Uhr) LWA,ges = 85 dB(A).<br />
Die Anlagengeräusche dürfen weder impuls- noch tonhaltig sein.<br />
Für ein Einzelgerät beträgt unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl N aller relevant ins<br />
Freie Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen der maximal zulässige immissionswirk-
- 14 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
same Gesamt-Schallleistungspegel LWA,einzel = LWA,ges - 10*log(N) dB(A). Schöpft eine Anlage<br />
ein höheres oder niedrigeres Kontingent aus, ist dies bei der schalltechnischen Auslegung<br />
der übrigen Anlagen zu berücksichtigen.<br />
Beim Nachweis auf Einhaltung der zulässigen Werte können Abschirmungen der haustech-<br />
nischen Anlagen durch Gebäude und Lärmschutzkulissen berücksichtigt werden (gesamter<br />
Spiegelstrich Auflage zur Baugenehmigung).<br />
Tab. 0.4: Beurteilungspegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />
Immissionsort Nutzung<br />
ImmissionsrichtBeurteilungswert/[dB(A)]pegel/[dB(A)] tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6<br />
IP1 WR 44 29 42,5 27,4<br />
IP2 GE 65 50 53,7 40,5<br />
IP3 MI 54 39 44,7 24,0<br />
IP4 WR 44 29 54,2 31,8<br />
IP5 WR 44 29 53,9 40,0<br />
IP6 WR 44 29 53,7 40,0<br />
IP7 WR 44 29 50,6 29,1<br />
Durch das geplante Vorhaben werden gemäß Tab. 0.4 im Wohngebiet im Bereich der Leber-<br />
straße (IP1) die aufgrund der Gewerbelärm-Vorbelastung reduzierten Immissionsrichtwerte von<br />
tags/nachts 44/29 dB(A) eingehalten, im Wohngebiet im Bereich der Rosenbrunnenstraße (IP4<br />
bis IP7) dagegen überschritten. Aufgrund der o. g. Lärmschutzmaßnahmen werden allerdings<br />
hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts<br />
55/40 dB(A) eingehalten. An den übrigen Immissionsorten sind die jeweils zulässigen Immissi-<br />
onsrichtwerte ebenfalls eingehalten.<br />
Aufgrund der Pegelunterschiede von Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung sind bei energeti-<br />
scher Addition der Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung durch die Gewerbelärm-Gesamt-<br />
belastung in den Wohngebieten westlich und östlich des Plangebietes im Rahmen der Progno-<br />
segenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von<br />
tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten.<br />
Gemäß umseitiger Tab. 0.5 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) werden durch kurzzeitige Ge-<br />
räuschspitzen aus dem Plangebiet (z. B. Türenschlagen, beschleunigte Abfahrt, Lkw-Bremsen,<br />
Verladen) die hierfür nach TA Lärm /2/ zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten (beim "Spit-<br />
zenpegelkriterium" gelten keine aufgrund der Gewerbelärmvorbelastung reduzierten Immissi-<br />
onsrichtwerte). Insbesondere werden beim hier geprüften "Spitzenpegelkriterium" in den reinen<br />
Wohngebieten auch die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete eingehalten.
Tab. 0.5: Maximalpegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Immissionsricht- Maximalwert/[dB(A)]<br />
pegel/[dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6<br />
IP1 WR 80 55 61,6 29,7<br />
IP2 GE 95 70 79,5 43,3<br />
IP3 MI 90 65 73,4 21,8<br />
IP4 WR 80 55 78,9 33,3<br />
IP5 WR 80 55 68,8 49,8<br />
IP6 WR 80 55 69,3 46,8<br />
IP7 WR 80 55 75,5 30,3<br />
0.2.3 Konfliktlösung "Gewerbelärm"<br />
- 15 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Zum Schutz der Wohnbebauung im Bereich der Rosenbrunnenstraße bei Einstufung der Immis-<br />
sionsempfindlichkeit entsprechend einem reinen Wohngebiet (WR) wäre aufgrund der hierbei<br />
geltenden reduzierten Immissionsrichtwerte von tags/nachts 44/29 dB(A) als zusätzliche Lärm-<br />
schutzmaßnahme entweder eine vollständige Einhausung aller Verkehrsflächen im Plangebiet<br />
erforderlich oder es müssten Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe errichtet werden, die<br />
der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />
Falls die Erschließung des Plangebietes im Falle der vollständigen Einhausung nicht ausschließ-<br />
lich über die Gewerbestraße im Süden möglich ist, so wären im Bereich der Anschlussstellen<br />
des Plangebietes an die Bergstraße zusätzlich Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe er-<br />
forderlich, die der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />
Ein Tausch von Verkehrsflächen und Gebäuden im Plangebiet (d. h. Verkehrsflächen im Wes-<br />
ten an der Bahn, Gebäude im Osten an der Bergstraße) würde alleine noch zu keiner Konfliktlö-<br />
sung führen. Zudem würde in diesem Fall die Schienenverkehrslärm-Minderung insbesondere<br />
im Nachtzeitraum durch die Gebäude im Plangebiet im Hinblick auf das Wohngebiet entlang der<br />
Rosenbrunnenstraße deutlich abnehmen.<br />
Stellt sich in Zukunft durch die zunehmende Zahl der Hybrid- und Elektrofahrzeuge eine nach-<br />
weisliche Lärmminderung auch des Parkierungsverkehrs ein, so kann auf der Grundlage dieser<br />
Entwicklung die Lärmprognose fortgeschrieben werden.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße<br />
die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen kaum wahrnehmbar wären: Aufgrund einer-<br />
seits der - selbst unter Berücksichtigung der mit den geplanten Gebäuden erreichbaren Pegel-<br />
minderung - verbleibenden Höhe der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwir-
- 16 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
kungen und andererseits des vergleichbaren Charakters der Verkehrsgeräuscheinwirkungen<br />
aus dem Plangebiet und der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwirkungen<br />
werden im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße die Geräusche aus<br />
dem Plangebiet auch ohne die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen vollständig von<br />
den allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen überdeckt (vgl. Tab. 0.2 und Tab.<br />
0.4).<br />
Da im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße:<br />
1. gemäß Tab. 0.3 die Vorbelastung aus den bestehenden Gewerbegebieten um ca. 6<br />
dB(A) unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete<br />
von tags/nachts 55/40 dB(A) liegt und damit nach Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ keinen re-<br />
levanten Immissionsbeitrag im Hinblick auf die Richtwerte eines allgemeinen Wohnge-<br />
bietes liefert und<br />
2. gemäß Tab. 0.4 durch die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet ohne die<br />
o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />
/2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten sind und<br />
3. durch die Gewerbelärm-Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbelastung im Rahmen<br />
der Prognosegenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine<br />
Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten sind und<br />
4. gemäß Tab. 0.5 beim "Spitzenpegelkriterium", das die besondere Störwirkung kurzzeiti-<br />
ger Geräuschspitzen beurteilt, die Anforderungen an ein reines Wohngebiet erfüllt sind,<br />
ist auch ohne zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen sichergestellt, dass hier gesundes<br />
Wohnen gewährleistet ist.<br />
Wären als Zielwerte der Gewerbelärm-Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />
/2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) anzustreben, könnte das geplante Vor-<br />
haben nicht realisiert werden.<br />
0.2.4 Geräuschkontingentierung<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO ist das Plangebiet u. a. nach den besonderen Eigenschaften<br />
der Betriebe und Anlagen zu gliedern. Die Festsetzungen können auch für mehrere Gewerbe-<br />
gebiete einer Gemeinde im Verhältnis zueinander getroffen werden. Hinsichtlich der Festset-
- 17 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
zung der zulässigen Lärmemission aus dem Plangebiet erfolgt eine Geräuschkontingentierung<br />
gemäß DIN 45691 /16/.<br />
Aufgrund der in Kap. 0.2.1 festgestellten rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe) Aus-<br />
schöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />
Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />
lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />
sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />
Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />
sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />
- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />
scheitern,<br />
- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />
allgemeinen Wohngebietes,<br />
- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />
schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />
nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />
- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />
wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />
- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.<br />
Da aufgrund des Plangebiet-Zuschnittes, der vorgesehenen Nutzungen und der Lage des Plan-<br />
gebietes im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen eine innere Gliederung des Plangebietes<br />
aus schalltechnischer Sicht nicht sinnvoll ist, erfolgt die Geräuschkontingentierung des Gesamt-<br />
fläche des Plangebietes gemäß DIN 45691 /16/ unter Berücksichtigung der in Kap. 0.2.1 be-<br />
schriebenen Vorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete.<br />
Mit folgenden Emissionskontingenten für die Gesamtfläche des Plangebietes:<br />
LEK, tags = 61 dB(A)/m²<br />
LEK, nachts = 46 dB(A)/m²<br />
werden gemäß Tab. 0.6 im Rahmen der Prognosegenauigkeit an den in Abb. 1 im Anhang dar-<br />
gestellten, exemplarisch ausgewählten Immissionspunkten in den reinen Wohngebieten die<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A)<br />
eingehalten (die geringe Richtwertüberschreitung um 0,4 dB(A) am IP1 wird im Wesentlichen<br />
verursacht durch die in Kap. 0.2.1 erläuterte rechnerisch überschätzte Vorbelastung. Die gerin-<br />
ge Richtwertüberschreitung liegt im Rahmen der Prognosegenauigkeit und ist weder wahr-
- 18 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
nehmbar noch messbar). Am IP3 ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für<br />
Mischgebiete von tags/nachts 60/45 dB(A) ist ebenfalls gewährleistet.<br />
Tab. 0.6: Gewerbelärmvor- und Zusatzbelastung nach Geräuschkontingentierung<br />
Immissionsort Nutzung<br />
Vorbelastung<br />
Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />
Zusatzbelastung gesamt<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
IP1 WR 54,5 39,5 48,2 33,2 55,4 40,4<br />
IP3 MI 56,9 41,9 52,3 37,3 58,2 43,2<br />
IP4 WR 49,1 34,1 53,6 38,6 54,9 39,9<br />
IP5 WR 49,0 34,0 53,7 38,7 55,0 40,0<br />
IP6 WR 49,0 34,0 53,6 38,6 54,9 39,9<br />
IP7 WR 48,6 33,6 52,0 37,0 53,6 38,6<br />
Mit den o. g., in den reinen Wohngebieten auf ein allgemeines Wohngebiet bezogenen Emissi-<br />
onskontingenten sind sowohl eine sinnvolle Entwicklung des Plangebietes als auch gesunde<br />
Wohnverhältnisse in den benachbarten Wohngebieten sowie im Mischgebiet gewährleistet.<br />
0.3 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet<br />
0.3.1 Beurteilung<br />
Im Plangebiet liegen die Gesamtbeurteilungspegel tags und nachts zwischen ca. 58 und 72<br />
dB(A). Damit können die Orientierungswerte der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von<br />
tags/nachts 65/55 dB(A) überschritten werden.<br />
Da im Plangebiet keine dem Wohnen zugeordnete Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen,<br />
Balkone) realisiert werden, kann das Ziel "Schutz der Außenwohnbereiche" auf das Ziel "Schutz<br />
der Aufenthaltsräume" hin verlagert werden. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam<br />
durch passive Maßnahmen geschützt werden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüf-<br />
tungseinrichtungen s. u.).<br />
0.3.2 Konfliktlösung Verkehrslärmeinwirkungen<br />
Aufenthaltsräume in Gebäuden können durch die nachfolgend erläuterten passiven Maßnah-<br />
men geschützt werden.<br />
Lärmpegelbereiche<br />
Gemäß Abb. 2 im Anhang liegen bei freier Schallausbreitung ("Worst-Case") im Plangebiet die<br />
gemäß DIN 4109 /6/ aus den Gesamtverkehrslärmeinwirkungen tags abgeleiteten Lärmpegel-<br />
bereiche zwischen IV bis VI.
- 19 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die Lärmpegelbereiche bilden bei der Ausführungsplanung von Gebäuden mit schutzbedürfti-<br />
gen Aufenthaltsräumen gemäß Kap. 4.1 der DIN 4109 /6/ die Grundlage für den objektbezoge-<br />
nen Schallschutznachweis nach DIN 4109 /6/ gegen Außenlärm.<br />
Bei üblichen Raum- und Fenstergrößen kann vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutz-<br />
nachweises die erforderliche Fensterschallschutzklasse wie folgt abgeschätzt werden für:<br />
- Hotelzimmer: erforderliche Fenster-Schallschutzklasse ≈ Lärmpegelbereich - 1<br />
- Büros: erforderliche Fenster-Schallschutzklasse ≈ Lärmpegelbereich - 2<br />
(Definition der Schallschutzklassen nach VDI 2719 /7/).<br />
Vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises gegen Außenlärm erfüllen i. d. R.<br />
bis zum Lärmpegelbereich III Außenbauteile, die den Anforderungen an den Wärmeschutz der<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen, auch die Anforderungen an die Schalldämmung.<br />
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />
Aufgrund der Verkehrslärmeinwirkungen wird empfohlen, in schutzbedürftigen Aufenthalts-<br />
räumen schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte<br />
Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage<br />
ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewähr-<br />
leistet ist.<br />
0.4 Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />
Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />
das Plangebiet kommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung können ggf. erforderliche<br />
schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten Gebäude vorgesehen werden, um die<br />
Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen<br />
zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung der Fundamente).
1 Sachverhalt und Aufgabenstellung<br />
- 20 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die Firma DB Services Immobilien GmbH, Karlsruhe, bzw. ein als Grundstückskäufer festste-<br />
hender Investor plant die Errichtung eines Fachmarktzentrums am Standort des ehemaligen<br />
Güterbahnhofs in <strong>Weinheim</strong> (s. Abb. 1 im Anhang). Der Standort befindet sich entlang der in<br />
Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bergstraße westlich der <strong>Weinheim</strong>er Innenstadt. Über die<br />
Bergstraße wird die Hauptfläche auch verkehrlich erschlossen.<br />
Das Grundstück soll auf Basis des Flächennutzungsplans als SO- und GE-Gebiet ausgewiesen<br />
werden. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 1/01-09, "Ehemaliger Güterbahnhof", aufgestellt<br />
werden.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auch die Sicherung der Trasse für eine<br />
mögliche Unterführung des Multringes unter der Bahnstrecke mit Anschluss an die Bergstraße.<br />
Der Neubau dieser Multring-Anbindung an die B 3 ist derzeit allerdings nicht sicher und steht in<br />
keinem Zusammenhang mit dem geplanten Fachmarktzentrum.<br />
Östlich des Plangebietes verlaufen die Bergstraße (B 3), die OEG-Straßenbahnlinie, westlich<br />
des Plangebietes die Bahnstrecke Heidelberg - Darmstadt.<br />
Nördlich, westlich und südlich des Plangebietes grenzen bestehende Gewerbegebiete an. Im<br />
Süden grenzt außerdem ein Mischgebiet an.<br />
Das Wohngebiet im Westen im Bereich der Leberstraße ist gemäß Bebauungsplan Nr. 65<br />
"Mult" als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Für das Wohngebiet im Osten im Bereich der<br />
Rosenbrunnenstraße existiert kein Bebauungsplan. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung kann<br />
dieses Gebiet ebenfalls als reines Wohngebiet eingestuft werden.<br />
Das Gelände steigt vom Plangebiet aus nach Osten hin an.<br />
Die Details der örtlichen Situation sowie der Planung werden als bekannt vorausgesetzt.<br />
Aufgaben der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sind die Prognose und Beurteilung<br />
einerseits der Geräuscheinwirkungen durch Verkehr und Anlagen des geplanten Vorhabens auf<br />
die Nachbarschaft, andererseits der Geräuscheinwirkungen durch den Straßen- und Schienen-<br />
verkehr auf das Plangebiet. Falls erforderlich, sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen ange-<br />
geben werden.
2 Grundlagen<br />
- 21 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
/1/ DIN 18005-1, 2002-07, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise<br />
für die Planung<br />
DIN 18005-1 Beiblatt 1, 1987-05, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;<br />
<strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />
/2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-<br />
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), vom 26. August 1998, GMBl.<br />
1998 S. 503<br />
/3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch<br />
das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.4.1990 des Bundesmi-<br />
nisters für Verkehr, StB 11/14.86.22-01/25 Va 90<br />
/4/ Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03,<br />
bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn, Nr. 14 vom 4. April 1990<br />
unter laufender Nr. 133<br />
/5/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg<br />
/6/ DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />
/7/ VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen",<br />
August 1987<br />
/8/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-<br />
lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)<br />
/9/ 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-<br />
wege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl.<br />
I 1997 S.172; Ber. BGBl. I 1997 S. 1253)<br />
/10/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bun-<br />
des (VLärmSchR 97), Ausgabe 1997, Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151, Verkehrs-<br />
blatt-Verlag, eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997,<br />
Bundesministerium für Verkehr
- 22 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
/11/ DIN ISO 9613-2, "Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien", Ausgabe Oktober<br />
1999<br />
/12a/ "Technischer Bericht zur <strong>Untersuchung</strong> der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgelän-<br />
den von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" vom 16.05.1995, Hessi-<br />
sche Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden<br />
/12b/ "Technischer Bericht zur <strong>Untersuchung</strong> der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen<br />
auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und<br />
Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrau-<br />
chermärkten", 2005, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden<br />
/13/ VDI-Richtlinie 3770, "Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Frei-<br />
zeitanlagen", April 2002<br />
/14/ DIN 4150-2, "Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Ge-<br />
bäuden", Juni 1999<br />
DIN 4150-3, "Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anla-<br />
gen", Februar 1999<br />
/15/ "Verkehrs- und Erschließungsgutachten Bebauungsplan 'Ehemaliger Güterbahnhof<br />
<strong>Weinheim</strong>'", Planungsbüro R+T, 64293 Darmstadt<br />
/16/ DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006.
3 Anforderungen an den Immissionsschutz<br />
3.1 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet<br />
- 23 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Nach DIN 18005 /1/ sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die in Tab. 3.1 dar-<br />
gestellten Orientierungswerte für Verkehrslärm zuzuordnen. Die Orientierungswerte gelten<br />
außen, d. h. vor den Gebäuden und sind mit den prognostizierten Beurteilungspegeln zu ver-<br />
gleichen.<br />
Tab. 3.1: Orientierungswerte für Verkehr nach DIN 18005 /1/<br />
Gebietsnutzung Orientierungswerte / [dB(A)]<br />
reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus-<br />
gebiete, Ferienhausgebiete<br />
allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsied-<br />
lungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete<br />
tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />
50 40<br />
55 45<br />
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55<br />
besondere Wohngebiete (WB) 60 45<br />
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50<br />
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55<br />
Die DIN 18005 /1/ gibt folgende Hinweise und Anmerkungen für die Anwendung der Orientie-<br />
rungswerte:<br />
Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den<br />
Schallschutz im Städtebau aufzufassen.<br />
Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwä-<br />
gung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen.<br />
Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entspre-<br />
chenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.<br />
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, lassen sich die O-<br />
rientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung<br />
von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte<br />
möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abge-<br />
sichert werden. Mögliche Maßnahmen sind z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundriss-<br />
gestaltung sowie bauliche Schallschutzmaßnahmen.
3.2 Gewerbelärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft<br />
- 24 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Gewerbelärm kann in der Bauleitplanung ebenfalls nach DIN 18005 /1/ beurteilt werden. Da je-<br />
doch bei konkreten Lärmbeschwerden hierüber das strengere Mess- und Beurteilungsverfahren<br />
der TA Lärm /2/ heranzuziehen ist, werden im vorliegenden Falle bereits in der Planungsphase<br />
die gewerblichen Geräuscheinwirkungen gemäß TA Lärm /2/ beurteilt.<br />
Die TA Lärm /2/ nennt zur Beurteilung von Lärm aus Betriebsgrundstücken und bei der Ein- und<br />
Ausfahrt folgende Immissionsrichtwerte:<br />
Tab. 3.2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /2/<br />
Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte / [dB(A)]<br />
tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35<br />
reine Wohngebiete 50 35<br />
allgemeine Wohngebiete 55 40<br />
Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45<br />
Gewerbegebiete 65 50<br />
Die Immissionsrichtwerte gelten für die Gesamtlärmeinwirkungen aus der Vorbelastung durch<br />
bestehende Gewerbebetriebe und der Zusatzbelastung aus dem geplanten Vorhaben.<br />
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus dem Betriebsgelände dürfen nach TA Lärm /2/ diese<br />
Werte um nicht mehr als tags 30 dB(A) und nachts 20 dB(A) überschreiten ("Spitzenpegelkrite-<br />
rium").<br />
Für folgende Zeiten ist außer in Kern-, Dorf-, Misch- und Gewerbegebieten bei der Ermittlung<br />
des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von KR<br />
= 6 dB(A) zu berücksichtigen:<br />
an Werktagen 6 – 7 Uhr<br />
20 – 22 Uhr<br />
an Sonn- und Feiertagen 6 – 9 Uhr<br />
13 – 15 Uhr<br />
20 – 22 Uhr.<br />
Der Ruhezeitzuschlag wird, falls erforderlich, bei den Schallausbreitungsrechnungen entspre-<br />
chend den Tagesganglinien der berücksichtigten Schallquellen programmintern vergeben.
- 25 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere<br />
Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist je nach Auffälligkeit der<br />
Zuschlag KT anzusetzen.<br />
Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist je nach Störwir-<br />
kung der Zuschlag KI anzusetzen.<br />
Der Beurteilungspegel Lr ist wie folgt zu berechnen:<br />
mit:<br />
Tr<br />
Tj<br />
L<br />
r<br />
1<br />
= 10 ⋅ log{<br />
T<br />
N<br />
∑<br />
r j=<br />
1<br />
T ⋅10<br />
Beurteilungszeitraum (tags 16 h, nachts 1 h)<br />
Teilzeit j<br />
N Zahl der Teilzeiten<br />
LAFeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit Tj<br />
KT/I = Ton-/Informations-/Impulshaltigkeitszuschlag<br />
KR = Ruhezeitzuschlag.<br />
j<br />
0,<br />
1⋅(<br />
LAFeq<br />
, j+<br />
KI,<br />
j+<br />
KT,<br />
j + KR,<br />
j )<br />
(Gl. 3.1)<br />
} dB(<br />
A)<br />
Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zu-<br />
sammenhang mit dem Betrieb der Anlage stehen, sind nach TA Lärm /2/ der zu beurteilenden<br />
Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräu-<br />
schen zu beurteilen.<br />
Geräusche des anlagenbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück (außer in Gewerbe- und Industrie-<br />
gebieten) sollen gemäß TA Lärm /2/ durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie mög-<br />
lich vermindert werden, soweit:<br />
• sie die Beurteilungspegel der bestehenden Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A)<br />
erhöhen und<br />
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und<br />
• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /8/) erst-<br />
mals oder weitergehend überschreiten.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ lauten:<br />
Tab. 3.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/<br />
- 26 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)]<br />
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Alten-<br />
heime<br />
reine und allgemeine Wohngebiete, Klein-<br />
siedlungsgebiete<br />
tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54<br />
Kleingartengebiete 64 64<br />
Gewerbegebiete 69 59<br />
57<br />
59<br />
47<br />
49
3.3 Passiver Schallschutz im Plangebiet<br />
Lärmpegelbereiche<br />
- 27 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Aus den Beurteilungspegeln der Verkehrsgeräuscheinwirkungen tags werden im Sinne einer<br />
Prognose auf der sicheren Seite im Plangebiet bei freier Schallausbreitung gemäß DIN 4109 /6/<br />
die maßgeblichen Außenlärmpegel La durch Addition von 3 dB(A) berechnet und hieraus mit<br />
Tab. 3.4 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /6/ bestimmt.<br />
Tab 3.4: (= Tab. 8 der DIN 4109 /6/)<br />
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />
Spalte 1 2 3 4<br />
Raumarten<br />
5<br />
Zeile Lärmpegel- "Maßgeblicher Bettenräume in Aufenthaltsräume Büroräume<br />
bereich Außenlärm- Krankenanstal- in Wohnungen,<br />
pegel" ten und Sana- Übernachtungstorien<br />
räume in Beherbergungsstätten,<br />
Unterrichtsräume<br />
u. ä.<br />
1)<br />
und ähnliches<br />
dB(A) erf. R' w,res des Außenbauteils<br />
in dB<br />
1 I bis 55 35 30 -<br />
2 II 56 bis 60 35 30 30<br />
3 III 61 bis 65 40 35 30<br />
4 IV 66 bis 70 45 40 35<br />
5 V 71 bis 75 50 45 40<br />
6 VI 76 bis 80 2)<br />
50 45<br />
7 VII > 80 2)<br />
2)<br />
50<br />
1)<br />
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten<br />
Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />
2)<br />
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />
Anhand der Lärmpegelbereiche können bei der Ausführungsplanung der Gebäude in eindeuti-<br />
ger Weise die Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen<br />
ermittelt werden.<br />
Ausreichende Belüftungen von Wohn- und Schlafräumen<br />
Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Aufenthaltsräume<br />
ausreichend mit Außenluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öff-<br />
nen der Fenster. In Schlafräumen (z. B. von Hotels), bei denen ein nächtliches Öffnen der zum<br />
Schallschutz geschlossenen Fenster nicht zumutbar ist, kann die ausreichende Frischluftzufuhr<br />
durch zusätzliche, schalldämmende Lüftungseinrichtungen erfolgen.
- 28 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Über die Notwendigkeit des Einsatzes solcher Fensterlüftungssysteme macht die VDI 2719 /7/<br />
folgende Aussage:<br />
"Da Fenster in Spaltlüftung nur ein bewertetes Schalldämm-Maß R w von ca. 15 dB erreichen,<br />
ist diese Lüftungsart nur bei einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m < 50 dB für schutz-<br />
bedürftige Räume zu verwenden. Bei höherem Außengeräuschpegel ist eine schalldämmende,<br />
evtl. fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. In jeder Wohnung ist dann wenigstens<br />
ein Schlafraum oder ein zum Schlafen geeigneter Raum mit entsprechenden Lüftungseinrich-<br />
tungen vorzusehen.... Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann<br />
die Stoßlüftung benutzt werden."
3.4 Neu-/Umbau von Verkehrswegen<br />
- 29 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die 16. BImSchV, "Verkehrslärmschutzverordnung" /8/, ist hinsichtlich der bestehenden Be-<br />
bauung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von<br />
Schienenwegen anzuwenden. Eine Änderung ist gemäß 16. BImSchV /8/ wesentlich, wenn:<br />
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugver-<br />
kehr baulich erweitert wird oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise<br />
baulich erweitert wird oder<br />
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden<br />
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70<br />
dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.<br />
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden<br />
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in<br />
der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbege-<br />
bieten.<br />
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche<br />
ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der rechnerisch prognos-<br />
tizierte, aufgerundete Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht über-<br />
schreitet:<br />
Tab. 3.5: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/<br />
Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)]<br />
tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime<br />
reine und allgemeine Wohngebiete, Klein-<br />
57<br />
47<br />
siedlungsgebiete<br />
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54<br />
Gewerbegebiete 69 59<br />
Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der<br />
Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.<br />
Im Zuge des Neubaus der Multring-Anbindung an die B 3 im Norden des Plangebietes ent-<br />
steht bei Überschreitung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte dem Grunde nach Anspruch<br />
auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV /8/. Da derzeit noch nicht feststeht, ob und wann der<br />
Bau der Multring-Anbindung erfolgt, gibt die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> lediglich<br />
eine orientierende Beurteilung dieser Maßnahme. Eine verbindliche Beurteilung gemäß 16.<br />
59<br />
49
- 30 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
BImSchV /8/ muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Multring-Anbindung an die<br />
B 3 durchgeführt werden, wenn die schalltechnisch relevanten Trassenparameter sowie der Ho-<br />
rizont der Verkehrsprognose festliegen.<br />
Bei der Umgestaltung der Bergstraße im Bereich der Anschlussstellen an das Plangebiet<br />
zu prüfen, ob die Maßnahme im Sinne der 16. BImSchV /8/ ein erheblicher baulicher Eingriff<br />
ist. Beispiele für erhebliche bauliche Eingriffe sind gemäß VLärmSchR 97 /10/:<br />
- Bau von Anschlussstellen<br />
- Bau von Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie von Abbiegestreifen<br />
- Bau von Zusatzfahrstreifen oder Mehrzweckfahrstreifen<br />
- Bau von Standstreifen<br />
- Bau von Radwegen<br />
- Bau von Fahrstreifen für zusätzliche Fahrbeziehungen im Bereich planfreier Knotenpunkte<br />
- deutliche Fahrbahnverlegung durch bauliche Maßnahmen<br />
- deutliche Veränderung der Höhenlage einer Straße (z. B. kreuzungsfreier Umbau).<br />
Die VLärmSchR 97 /10/ gilt zwar ursprünglich nur für Bundesfernstraßen, ist jedoch sinngemäß<br />
auch für andere Straßengattungen anzuwenden. Keine erheblichen baulichen Eingriffe sind<br />
gemäß VLärmSchR 97 /10/ z. B.:<br />
- Bau von Lichtsignalanlagen, Schilderbrücken, Verkehrsbeeinflussungsanlagen etc.<br />
- Ummarkierungen (z. B. zur Schaffung zusätzlicher Fahrstreifen)<br />
- Grunderneuerung sowie Erneuerung der Fahrbahnoberfläche im Straßenquerschnitt<br />
- Bau von Verkehrsinseln<br />
- Bau von Haltebuchten<br />
- Bau von Lärmschutzwänden und -wällen.<br />
Stellt nach diesen Kriterien die Umgestaltung der Bergstraße im Bereich der Anschlussstellen<br />
an das Plangebiet einen erheblichen baulichen Eingriff dar, so ist in einem zweiten Schritt zu<br />
prüfen, ob die Maßnahme eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV /8/ ist.<br />
Die geplante Maßnahme stellt dann eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV /8/<br />
dar, wenn eine Pegelerhöhung von mindestens 3 dB(A) gegenüber der bestehenden Situation<br />
vorliegt, wenn der Gesamtbeurteilungspegel tags mindestens 70 dB(A) bzw. nachts 60 dB(A) er-<br />
reicht oder wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden
- 31 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht durch einen er-<br />
heblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Das letzte Kriterium gilt nicht in Gewerbegebieten. Im<br />
Falle einer Pegelerhöhung um mindestens 3 dB(A) gegenüber dem Bestand sind zusätzlich die<br />
Beurteilungspegel mit den maßgeblichen Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV /8/ zu ver-<br />
gleichen. Bei Grenzwertüberschreitungen entsteht dem Grunde nach Anspruch auf Lärmvorsor-<br />
ge.<br />
Bei Anspruch auf Lärmvorsorge sind gemäß § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorrangig<br />
aktive Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle zu ergreifen. Stehen die Kosten der Schutz-<br />
maßnahmen jedoch außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck, besteht dem Grunde<br />
nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV /9/ an den betroffe-<br />
nen Gebäuden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftungsgeräte). Art und Umfang<br />
der passiven Schallschutzmaßnahmen sind nach Plangenehmigung im Rahmen einer bauakus-<br />
tischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden zu bestimmen.<br />
Grundsätzlich dürfen die Pegel nur für den neu gebauten oder wesentlich geänderten Ver-<br />
kehrsweg berücksichtigt werden, selbst wenn noch andere bereits bestehende laute Straßen<br />
oder Schienenwege die Anwohner belasten. Die Rechtmäßigkeit dieser Trennung wurde bereits<br />
vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die<br />
Schwelle einer Gesundheitsgefährdung erreicht worden ist: dann muss ein Summenpegel ge-<br />
bildet werden (BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff).
4 Vorgehensweise<br />
- 32 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Vom <strong>Untersuchung</strong>sgebiet wird auf der Grundlage der digitalen ALK und des Funktionsplans ein<br />
digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (SoundPLAN 7.1).<br />
Mittels richtlinienkonformer Schallausbreitungsrechnungen werden die Beurteilungspegel au-<br />
ßerhalb des Plangebietes an den in Abb. 1 im Anhang dargestellten Immissionspunkten prog-<br />
nostiziert. Hierbei wird die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der bestehenden<br />
und geplanten Bebauung berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes werden im Sinne einer<br />
Prognose auf der sicheren Seite die Beurteilungspegel "Verkehr" bei freier Schallausbreitung<br />
berechnet. Die Immissionshöhen betragen jeweils 5 m über Gelände.<br />
Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Anlagengeräusche ist gemäß TA Lärm /2/ in<br />
Verbindung mit DIN ISO 9613-2 /11/ ein Langzeitmittelungspegel zu bestimmen. Es wird vom<br />
prognostizierten Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (Cmet) subtrahiert. Diese Korrek-<br />
tur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch un-<br />
günstig für die Schallausbreitung sein können. Der zur Berechnung der meteorologischen Kor-<br />
rektur heranzuziehende Faktor C0, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindig-<br />
keit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt, wird mit C0 = 2 dB(A) angesetzt. Die so<br />
errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei<br />
anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von ±1 dB(A). Bei den<br />
Schallausbreitungsrechnungen wird nach DIN ISO 9613-2 /11/ für Abstände von 100 m < d <<br />
1.000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von 3 dB(A) erreicht und für<br />
Abstände bis 100 m eine Genauigkeit von 1 dB(A) (d: Abstand Quelle - Immissionsort; h: mittle-<br />
re Höhe von Quelle und Immissionsort). Diese Angaben gelten für Situationen ohne Reflexionen<br />
und Abschirmung.<br />
Bei den Ausbreitungsrechnungen "Verkehr" wird eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind-<br />
und Temperaturinversionssituation berücksichtigt.<br />
Aus den im Plangebiet ermittelten Gesamtbeurteilungspegeln "Verkehr tags" werden gemäß<br />
DIN 4109 /6/ die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnet und hieraus die Lärmpegelbereiche<br />
nach DIN 4109 /6/ als Grundlage für den objektbezogenen Schallschutz gegen Außenlärm be-<br />
stimmt. Aus den Beurteilungspegeln nachts wird i. S. der VDI 2719 /7/ die Erfordernis schall-<br />
dämmender Lüftungseinrichtungen abgeleitet. Entsprechend den Festsetzungen des Bebau-<br />
ungsplanvorentwurfes wurde eine Mindesthöhe der geplanten Gebäude von 110 m üNN ange-<br />
nommen, dies entspricht einer Gebäudehöhe von 5 bis 6 m über dem heutigen Geländeniveau.
5 Ausgangsdaten<br />
- 33 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Alle nachfolgend aufgeführten Schallleistungs- und Emissionspegel dienen als Eingangsdaten<br />
für die Schallausbreitungsrechnungen und dürfen nicht mit den am geplanten Vorhaben oder in<br />
der Nachbarschaft zulässigen Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerten verglichen werden.<br />
5.1 Straßenverkehr<br />
Die Emissionspegel der Bergstraße (B 3), der Gewerbestraße und der Verlängerung des<br />
Multringes werden in Tab. 5.1 gemäß RLS-90 /3/ auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/<br />
berechnet. Zu Details der Verkehrsuntersuchung wird auf den Bericht /15/ verwiesen. Die er-<br />
höhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen wird mit Zu-<br />
schlägen gemäß Tab. 2 der RLS-90 /3/ berücksichtigt, von Steigungen und Gefällen > 5 % nach<br />
Gl. 9 der RLS-90 /3/.<br />
Tab. 5.1: Verkehrsmengen und Emissionspegel der Straßen<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
Straßenabschnitt DTV M_T M_N p_T p_N v_Pkw v_Lkw D_StrO Steigg. L_m,E,T L_m,E,N<br />
Bergstraße<br />
Analyse 2010<br />
Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h km/h dB(A) % dB(A) dB(A)<br />
v = 50 km/h 11.087 643 101 5,6 4,9 50 50 0 < 5 62,3 53,9<br />
v = 70 km/h 11.087 643 101 5,6 4,9 70 70 0 < 5 64,5 56,2<br />
Progose 2012:<br />
nördlich Sondergebiet 15.060 873 137 5,1 4,5 50 50 0 < 5 63,4 55,1<br />
südlich Sondergebiet 13.648 792 124 5,7 5,0 50 50 0 < 5 63,2 54,9<br />
Progose 2020:<br />
nördlich Sondergebiet 13.704 795 125 5,3 4,7 50 50 0 < 5 63,1 54,7<br />
südlich Sondergebiet 12.338 716 112 6,0 5,2 50 50 0 < 5 62,9 54,5<br />
Gewerbestraße<br />
Fachmarktzentrum 92 6 0 13,0 0,0 50 50 0 6,5 45,1<br />
Verlängerung Multring<br />
östlich Unterführung 6.913 401 63 5,6 4,9 50 50 0 6,5 61,1 52,8<br />
westlich Unterführung 6.913 401 63 5,6 4,9 50 50 0 < 5 60,2 51,9<br />
Erläuterungen zu den Spalten:<br />
1 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke<br />
2 M_T: maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr)<br />
3 M_N: maßgebende stündliche Verkehrsstärke in der Nacht (22-6 Uhr)<br />
4 p_T: Lkw-Anteil am Tag (6-22 Uhr)<br />
5 p_N: Lkw-Anteil in der Nacht (22-6 Uhr)<br />
6 v_Pkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw<br />
7 v_Lkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw<br />
8 Zuschlag für die Straßenoberfläche nach RLS-90, Tabelle 4<br />
9 Steigung der Fahrbahn<br />
10, 11 L_m,E = L_m(25) + D_v + D_Stg + D_Stro<br />
Emissionspegel (in 25 m Abstand zur Straße) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr)<br />
Die in Tab. 5.1 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell den Schallquellen der<br />
Straßen zugeordnet (für den Planfall i. S. einer "Worst-Case"-Betrachtung die Prognose 2012).<br />
Der Verlauf der Bergstraße für die Situation "baulicher Bestand" entspricht bereits der Planung<br />
im Planfeststellungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schries-<br />
heim.
5.2 Schienenverkehr<br />
5.2.1 Bahnstrecke<br />
- 34 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die Emissionspegel der Bahnstrecke werden gemäß Schall 03 /4/ berechnet. Grundlage sind<br />
Zugdaten für das Prognosejahr 2015, die von der Deutsche Bahn AG, Abt. Lärmschutz (TUM<br />
1), Karlsruhe, zur Verfügung gestellt wurden (s. Tab. 5.2). Für die Fahrbahnart "Schotterbett -<br />
Betonschwelle" ist nach Tab. 5 der Schall 03 /4/ zusätzlich ein Zuschlag von DFb = 2 dB(A) zu<br />
berücksichtigen. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel ist gemäß Schall 03 /4/ der Ab-<br />
schlag S = -5 dB(A) in Ansatz zu bringen, der die geringere Störwirkung des Schienenverkehrs-<br />
lärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm berücksichtigt.<br />
Tab. 5.2: Zugdaten und Emissionspegel der Bahnstrecke<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Anzahl Züge Emissionspegel<br />
Scheiben- Länge je Geschwin- Korrektur<br />
Zugart tags nachts bremsanteil Zug digkeit Zugart D Fz tags nachts<br />
6 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr [%] [m] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />
Strecke 3601, Abschnitt nördlich km 64,3 (Summe über beide Richtungen)<br />
GZ-E 98 86 10 700 90 0 73,0 75,5<br />
RB-VT 8 100 90 90 0 46,6 0,0<br />
RB-VT 2 100 140 90 0 0,0 45,5<br />
RB-E 48 13 60 180 90 0 61,6 58,9<br />
RB-ET 21 3 100 70 90 -2 47,7 42,3<br />
RE-E 13 85 160 90 0 53,3 0,0<br />
D/AZ-E 12 90 430 90 0 0,0 59,6<br />
IC-E 35 100 260 90 0 57,6 0,0<br />
IC-E 2 100 240 90 0 0,0 47,9<br />
ICE 5 1 100 190 90 -3 44,8 40,8<br />
Gesamtemissionspegel: 73,5 75,7<br />
Strecke 3601, Abschnitt südlich km 64,3 (Summe über beide Richtungen)<br />
GZ-E 98 86 10 700 100 0 73,9 76,4<br />
RB-VT 8 100 90 120 0 49,1 0,0<br />
RB-VT 2 100 140 120 0 0,0 48,0<br />
RB-E 48 13 60 180 140 0 65,4 62,7<br />
RB-ET 21 3 100 70 140 -2 51,6 46,1<br />
RE-E 13 85 160 140 0 57,1 0,0<br />
D/AZ-E 12 90 430 140 0 0,0 63,5<br />
IC-E 35 100 260 160 0 62,6 0,0<br />
IC-E 2 100 240 160 0 0,0 52,9<br />
ICE 5 1 100 190 160 -3 49,8 45,8<br />
Gesamtemissionspegel: 74,9 76,8<br />
Strecke 4104 (Summe über beide Richtungen)<br />
RB-VT 46 4 100 90 40 0 47,2 39,6<br />
Die in Tab. 5.2 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell der Schallquelle der<br />
Bahnstrecke zugeordnet.
5.2.2 OEG-Strecke<br />
- 35 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die Emissionspegel der OEG-Strecke werden gemäß Schall 03 /4/ berechnet. Grundlage sind<br />
Prognose-Zugdaten aus dem Planfeststellungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-<br />
Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schriesheim (s. Tab. 5.3). Da die OEG-Strecke nach dem Allgemeinen Ei-<br />
senbahngesetz (AEG) betrieben wird, ist nach Tabelle 4 der Schall 03 /4/ die Korrektur für "alle<br />
übrigen Fahrzeugarten" DFz = 0 dB(A) anzuwenden. Bei den Schallausbreitungsrechnungen<br />
werden im digitalen Schallquellenmodell entsprechend den geplanten Verhältnissen die Zu-<br />
oder Abschläge für die Fahrbahnarten nach Tabelle 5 der Schall 03 /4/ sowie für enge Gleisbo-<br />
genradien nach Tabelle 6 der Schall 03 /4/ berücksichtigt. Die in Tab. 5.3 angegeben Emissi-<br />
onspegel werden entsprechend dem im Planfeststellungsverfahren angegebenen Geschwindig-<br />
keits-Wege-Band den jeweilige Abschnitten zugeordnet. Bei der Berechnung der Beurteilungs-<br />
pegel ist gemäß Schall 03 /4/ der Abschlag S = -5 dB(A) in Ansatz zu bringen.<br />
Tab. 5.3: Zugdaten und Emissionspegel der OEG-Strecke<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Anzahl Züge je Richtg. Scheiben- mittlere Geschwin- Korrektur Emissionspegel<br />
tags nachts bremsanteil Zuglänge digkeit Zugart DFz tags nachts<br />
6 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr [%] [m] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />
60 11 100 30,5 30 0 41,1 36,8<br />
60 11 100 30,5 40 0 43,6 39,3<br />
60 11 100 30,5 50 0 45,6 41,2<br />
60 11 100 30,5 60 0 47,1 42,8<br />
60 11 100 30,5 70 0 48,5 44,1<br />
60 11 100 30,5 80 0 49,6 45,3<br />
Die in Tab. 5.3 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell den Schallquellen der<br />
OEG-Strecke zugeordnet. Der Verlauf der OEG-Gleise entspricht der Planung im Planfeststel-<br />
lungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schriesheim.
5.3 Gewerbelärmvorbelastung<br />
- 36 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich des Plangebietes stellen im<br />
Einwirkungsbereich des Plangebietes die Vorbelastung durch Gewerbelärm dar. Zur Abschät-<br />
zung der Gewerbelärm-Vorbelastung auf der sicheren Seite werden diese bestehenden Gewer-<br />
begebiete belegt mit flächenbezogenen Schallleistungspegel von:<br />
tags L"WA = 60 dB(A)/m²<br />
nachts L"WA = 45 dB(A)/m².<br />
Höhere Geräuschemissionen aus Gewerbegebieten sind bereits im Hinblick auf die schutzbe-<br />
dürftigen Nutzungen innerhalb der Gewerbegebiete selbst nicht zulässig, da nach Schallausbrei-<br />
tung und Überlagerung der Teilflächenbeiträge an Immissionspunkten innerhalb der Gewerbe-<br />
gebiete mit diesen Emissionspegeln die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für Gewerbege-<br />
biete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) ausgeschöpft sind.<br />
Die zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung gewählten Randbedingungen:<br />
- Emissionshöhe 1 m über Gelände<br />
- Immissionshöhe 5 m über Gelände<br />
- C0 = 2 dB(A)<br />
- freie Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 /11/<br />
modellieren eine realistische Schallausbreitungssituation und führen zu Werten, die sich auch<br />
messtechnisch bestimmen ließen. Aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung im Untersu-<br />
chungsgebiet ist allerdings eine tatsächliche Messung der Gewerbelärm-Vorbelastung nicht<br />
möglich.<br />
5.4 Vorhabenbezogene Immissionsprognose<br />
5.4.1 Parkierungsverkehr<br />
Die Schallleistungspegel des Parkierungsverkehrs im Plangebiet mit knapp 900 Stellplätzen<br />
werden in Tab 5.4 auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/ gemäß Gl. 11a der "Parkplatz-<br />
lärmstudie" /5/ berechnet (tags von 6 - 22 Uhr: 7.525 Pkw-Bewegungen, hiervon abgeschätzt<br />
aus den geplanten Nutzungen 2/3 mit Einkaufswagen, 1/3 ohne Einkaufswagen; in der gemäß<br />
TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde: 76 Pkw-Bewegungen). Im Vorgriff auf die<br />
Ergebnisse sind aus Gründen des Lärmschutzes Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufs-<br />
wagen geschoben werden, zu asphaltieren. In diesem Fall beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Park-<br />
platzlärmstudie" /5/ der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche KStro = 0 dB(A) und es sind die in<br />
Tab. 34 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ angegebenen reduzierten Zuschläge für "Parkplätze an<br />
Einkaufszentren - Standard-Einkaufswagen auf Asphalt" anzuwenden. Im Nachtzeitraum, wenn
- 37 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
der Parkierungsverkehr vorwiegend durch Kunden des Schnellrestaurants mit ca. 40 Stellplät-<br />
zen verursacht wird, werden die hierfür in Kap. 8.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ geforderten Zu-<br />
schläge angewendet. Die Größe f beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ f = 1, da<br />
die Bezugsgröße B der Anzahl der Stellplätze entspricht.<br />
Tab. 5.4: Schallleistungspegel Parkierungsverkehr<br />
Pkw-Parkierungsverkehr<br />
L W0 + K PA + K I + K D + K Stro + 10 x log( B x N ) = L WA<br />
tags (6 - 22 Uhr):<br />
mit Einkaufswagen (2/3) 63 + 3 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,35 ) = 102,3 dB(A)<br />
ohne Einkaufswagen (1/3) 63 + 0 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,17 ) = 96,3 dB(A)<br />
energet. Summe: 103,3 dB(A)<br />
lauteste Nachtstunde 63 + 4 + 4 + 3,7 + 0 + 10 x log( 40 x 1,90 ) = 93,5 dB(A)<br />
Erläuterungen:<br />
L W0<br />
K PA<br />
K I<br />
= 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde<br />
= Zuschlag für die Parkplatzart in dB(A)<br />
= Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB(A)<br />
B = Anzahl der Stellplätze<br />
f = 1<br />
K D<br />
K Stro<br />
= Zuschlag für durchfahrende Kfz und Parkplatzsuchverkehr<br />
= 2,5 x log(f x B - 9) dB(A) für f x B > 10 Stellplätze<br />
= 0 für f x B < 10 Stellplätze<br />
= Zuschlag für Straßenoberfläche<br />
N = Bewegungshäufigkeit = Anzahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde<br />
L WA<br />
= Schallleistungspegel in dB(A)<br />
Schallleistungspegel in dB(A)<br />
Die in Tab. 5.4 angegebenen Schallleistungspegel werden den in Abb. 1 im Anhang dargestell-<br />
ten Flächenschallquellen "Parkierungsverkehr" zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m<br />
über Gelände.<br />
5.4.2 Andienung<br />
Nachfolgend werden die Emissionspegel jeweils für einen Lkw angegeben. Die Hochrechnung<br />
auf die in Tab. 5.5 angegebene Anzahl der Lkw und deren Tagegang erfolgt bei den Schallaus-<br />
breitungsrechnungen programmintern über entsprechende Tagesganglinien. Bei der Berech-<br />
nung der Beurteilungspegel im Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) wird im Sinne einer Prognose auf der<br />
sicheren Seite die Hälfte der in Tab. 5.5 aufgeführten Lkw innerhalb der Ruhezeiten von 6 - 7<br />
Uhr angesetzt. Die gemäß TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zwischen 22 - 6<br />
Uhr wird den Tagesganglinien der Verkehrsprognose /15/ entnommen. Sämtliche Lkw fahren<br />
das Plangebiet von der Bergstraße aus über eine gemeinsame Zufahrt an. Auf dem Betriebsge-<br />
lände werden dann die Andienungsbereiche "Baumarkt" und "außer Baumarkt" unterschieden,<br />
da die den Baumarkt andienenden Lkw das Plangebiet im Süden über die Gewerbestraße ver-
- 38 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
lassen, die übrigen Lkw dagegen im Norden auf die Bergstraße ausfahren. Gemäß Verkehrs-<br />
prognose /15/ ist im Plangebiet folgendes Lkw-Aufkommen zu erwarten:<br />
Tab. 5.5: Lkw-Aufkommen im Plangebiet<br />
Bereich Anzahl Lkw<br />
tags (6 - 22 Uhr) lauteste Nachtstunde<br />
Baumarkt 12 1*<br />
außer Baumarkt 56 2*<br />
*: im Vorgriff auf die Ergebnisse ist aus schalltechnischer Sicht eine Nachtandienung nicht zulässig<br />
Nach Kap. 5.3 der "Lkw-Studie" /12a/ beträgt der auf 1 Stunde bezogene Schallleistungspegel<br />
beim Be- und Entladen eines Lkw:<br />
Tab. 5.6: Schallleistungspegel Be-/Entladen eines Lkw<br />
auf 1 h bezogener Beurteilungs-<br />
Schallleistungs- Anzahl der Schallleistungs-<br />
Vorgang pegel Ereignisse pegel<br />
L WA,1h/[dB(A)] n L WAr/[dB(A)]<br />
1 2 3 4<br />
Palettenhubwagen über Überladebrücke 80 20 93,0<br />
Rollcontainer über Überladebrücke 64 20 77,0<br />
Rollgeräusche, Wagenboden 75 40 91,0<br />
energetische Summe: 95,2<br />
Der Schallleistungspegel von LWA = 95,2 dB(A) wird für die o. g. Anzahl der Lkw und deren Ta-<br />
gegang der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Linienschallquelle "Lkw Be-/Entladen" zu-<br />
geordnet. Die Emissionshöhe beträgt 1,5 m über Gelände.<br />
Nach Kap. 8.1.1 der "Lkw-Studie" /12b/ beträgt der auf eine Stunde und 1-m-Wegelement bezo-<br />
gene Schallleistungspegel beim Fahren eines Lkw auf Betriebsgeländen:<br />
LWA',1h = 63 dB(A)/m.<br />
Dieser Schallleistungspegel wird für die o. g. Anzahl der Lkw und deren Tagegang den in Abb. 1<br />
im Anhang gekennzeichneten Linienschallquellen "Lkw Baumarkt" und "Lkw außer Baumarkt"<br />
zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m über Gelände.<br />
Beim Betrieb eines Lkw-Kühlaggregates beträgt nach Tab. 19 der Parkplatzlärmstudie /5/ un-<br />
ter Beachtung der Einschaltzyklen von ca. 15 min/h der auf 1 h bezogene Schallleistungspegel:<br />
LWA,1h = 91 dB(A).
- 39 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Dieser Schallleistungspegel wird im Bereich "außer Baumarkt" 10 Lkw im Tagzeitraum (6 - 22<br />
Uhr) zugeordnet, davon im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite die Hälfte innerhalb der<br />
Ruhezeiten von 6 - 7 Uhr. Der Schallleistungspegel von LWA,1h = 91 dB(A) wird für diese Anzahl<br />
der Lkw und deren Tagegang der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Linienschallquelle<br />
"Lkw-Kühlaggregate" zugeordnet (Emissionshöhe 3 m ü. G.).<br />
5.4.3 Freisitz Schnellrestaurant<br />
Gemäß Kap. 18 der VDI-Richtlinie 3770 /13/ ist der Gesamt-Schallleistungspegel LWA,ges von<br />
"Gartenlokalen und anderen Freisitzflächen" bei n Personen mit dem Schallleistungspegel LWA =<br />
65 dB(A) ("Sprechen normal") pro Person gemäß Tab. 1 dieser Richtlinie wie folgt zu berechnen<br />
(vgl. Beispiel in Kap. 18 der VDI-Richtlinie 3770 /13/):<br />
LWA,ges = LWA + 10*log(n/2) dB(A)<br />
Bei Vollbesetzung aller n = 20 Sitzplätze (Prognose auf der sicheren Seite) beträgt somit der<br />
Gesamt-Schallleistungspegel LWA,ges des Schnellrestaurant-Freisitzes:<br />
LWA,ges = 65 + 10*log(20/2) dB(A)<br />
LWA,ges = 75 dB(A).<br />
Dieser Wert führt zu einer "Worst-Case"-Prognose, da im geplanten Schnellrestaurant kein Al-<br />
koholausschank stattfindet und die Verweilzeit im Bereich der Außenbewirtschaftung im Ver-<br />
gleich zum klassischen Gartenlokal kurz ist: i. d. R. wird zum Verzehren eines Hamburgers<br />
und/oder Getränks beim parallelem Rauchen einer Zigarette ca. 5 bis 10 Minuten benötigt, so<br />
dass sich nicht die Stimmung über den Abend hin "hochschaukelt".<br />
Der Schallleistungspegel von LWA,ges = 75 dB(A) wird der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten<br />
Flächenschallquelle "Freisitz Schnellrestaurant" zugeordnet (Emissionshöhe 1,2 m ü. G., Ein-<br />
wirkzeit im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite 24 h).
5.4.4 Haustechnische Anlagen<br />
- 40 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Die maximal zulässigen Schallleistungspegel der ins Freie Schall abstrahlenden haustechni-<br />
schen Anlagen (z. B. Lüftung, Klima) werden in einem iterativen Verfahren ermittelt (Linien-<br />
schallquelle über die gesamte Nord-Süd-Erstreckung des Plangebietes mit einer Höhe von 12 m<br />
über Gelände).<br />
5.4.5 Spitzenpegel<br />
Lkw-Andienung<br />
Bei der Lkw-Andienung können gemäß den Kapiteln 8.1.2 und 8.3 der "Lkw-Studie" /12b/ Maxi-<br />
mal-Schallleistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu LWA = 122 dB(A) entstehen. Dieser<br />
Wert wird ebenfalls den in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Schallquellen "Lkw Be-<br />
/Entladen", "Lkw Baumarkt" und "Lkw außer Baumarkt" zugeordnet.<br />
Pkw-Parkierungsverkehr<br />
Beim Heck- bzw. Kofferraumklappen-Schließen von Pkw betragen gemäß Tab. 35 der Park-<br />
platzlärmstudie /5/ die in einem Abstand von 7,5 m zum Fahrzeug auftretenden maximalen<br />
Schalldruckpegel bis zu 74 dB(A). Der hieraus abgeleitete Schallleistungspegel am Ort der<br />
Schallquelle von:<br />
LWAmax = 74 + 20*log(7,5m) + 8 dB(A)<br />
LWAmax = 99,5 dB(A)<br />
wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächenschallquelle des Parkierungs-<br />
verkehrs tags zugeordnet, da diese Spitzenpegel beim Verstauen der Einkäufe in den Kunden-<br />
Pkw im Tagzeitraum maßgeblich sind.<br />
Bei der beschleunigten Abfahrt von Pkw betragen gemäß Tab. 35 der Parkplatzlärmstudie /5/<br />
die in einem Abstand von 7,5 m zum Fahrzeug auftretenden maximalen Schalldruckpegel bis zu<br />
67 dB(A). Der hieraus abgeleitete Schallleistungspegel am Ort der Schallquelle von:<br />
LWAmax = 67 + 20*log(7,5m) + 8 dB(A)<br />
LWAmax = 92,5 dB(A)<br />
wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächenschallquelle des Parkierungs-<br />
verkehrs nachts zugeordnet, da diese Spitzenpegel beim nächtlichen Besucherverkehr des<br />
Schnellrestaurants insbesondere im Bereich der Ein- und Ausfahrt maßgeblich sind.
Schnellrestaurant-Freisitz<br />
- 41 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Kurzzeitige Geräuschspitzen beim lauten Rufen besitzen nach Tab. 1 der VDI 3770 /13/ Schall-<br />
leistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu:<br />
LWAmax = 90 dB(A).<br />
Dieser Schallleistungspegel wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächen-<br />
schallquelle des Schnellrestaurant-Freisitzes zugeordnet.<br />
Bei der Berechnung des Spitzenpegels wird im Rechenmodell eine Punktquelle mit dem Maxi-<br />
malpegel entlang der Kontur der Schallquelle bewegt, so dass die Punktschallquelle zu irgend-<br />
einem Zeitpunkt eine bezüglich den Ausbreitungsbedingungen zu einem gegebenen Immission-<br />
sort günstigste Position einnimmt.<br />
5.5 Geräuschkontingentierung<br />
Die im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente werden in einem iterativen Verfahren ge-<br />
mäß DIN 45691 /16/ berechnet. Die Emissionskontingente können im Bebauungsplan festge-<br />
setzt werden und bilden die Grundlage für die Prüfung auf schalltechnische Zulässigkeit einer<br />
konkreten Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.<br />
Aufgrund der - im Vorgriff auf die Ergebnisse - rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe)<br />
Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />
Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />
lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />
sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />
Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />
sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />
- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />
scheitern,<br />
- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />
allgemeinen Wohngebietes,<br />
- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />
schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />
nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />
- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />
wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />
- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.
- 42 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft<br />
Dr. Frank Schaffner
Anhang<br />
Anlagen 1 und 2<br />
Abb. 1 und 2<br />
- 43 -<br />
D R. G R U S C H K A<br />
Ingenieurgesellschaft
Seite 1<br />
Legende<br />
Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />
Teilbeurteilungspegel<br />
Gewerbe Vorbelastung<br />
Schallquelle Name der Schallquelle<br />
LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />
LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />
SoundPLAN 7.1<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />
Darmstadt<br />
Anlage 1
Schallquelle LrT<br />
dB(A)<br />
Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />
Teilbeurteilungspegel<br />
Gewerbe Vorbelastung<br />
LrN<br />
dB(A)<br />
IP1 Nutzung WR LrT 54,5 dB(A) LrN 39,5 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 54,3 39,3<br />
GE NW 39,6 24,6<br />
GE NO 33,2 18,2<br />
GE Süd 34,5 19,5<br />
IP2 Nutzung GE LrT 62,6 dB(A) LrN 47,6 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 62,6 47,6<br />
GE NW 39,6 24,6<br />
GE NO 33,9 18,9<br />
GE Süd 35,1 20,1<br />
IP3 Nutzung MI LrT 56,9 dB(A) LrN 41,9 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 50,8 35,8<br />
GE NW 32,6 17,6<br />
GE NO 26,8 11,8<br />
GE Süd 55,7 40,7<br />
IP4 Nutzung WR LrT 49,1 dB(A) LrN 34,1 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 48,3 33,3<br />
GE NW 36,1 21,1<br />
GE NO 30,8 15,8<br />
GE Süd 39,2 24,2<br />
IP5 Nutzung WR LrT 49,0 dB(A) LrN 34,0 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 48,0 33,0<br />
GE NW 39,6 24,6<br />
GE NO 35,2 20,2<br />
GE Süd 35,0 20,0<br />
IP6 Nutzung WR LrT 49,0 dB(A) LrN 34,0 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 47,9 32,9<br />
GE NW 40,3 25,3<br />
GE NO 36,1 21,1<br />
GE Süd 34,5 19,5<br />
IP7 Nutzung WR LrT 48,6 dB(A) LrN 33,6 dB(A)<br />
GE 065.1 "Mult, GE Süd" 45,0 30,0<br />
GE NW 43,4 28,4<br />
GE NO 42,2 27,2<br />
GE Süd 31,6 16,6<br />
Seite 2<br />
SoundPLAN 7.1<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />
Darmstadt<br />
Anlage 1
Seite 1<br />
Legende<br />
Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />
Teilbeurteilungspegel<br />
Gewerbe Zusatzbelastung<br />
Schallquelle Name der Schallquelle<br />
LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />
LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />
LT,max dB(A) Maximalpegel Tag<br />
LN,max dB(A) Maximalpegel Nacht<br />
SoundPLAN 7.1<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />
Darmstadt<br />
Anlage 2
Schallquelle LrT<br />
dB(A)<br />
Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />
Teilbeurteilungspegel<br />
Gewerbe Zusatzbelastung<br />
LrN<br />
dB(A)<br />
LT,max<br />
dB(A)<br />
LN,max<br />
dB(A)<br />
IP1 Nutzung WR LrT 42,5 dB(A) LrN 27,4 dB(A) LT,max 61,6 dB(A) LN,max 29,7<br />
Haustechnik (gesamt) 38,4 21,5<br />
Lkw Be-/Entladen 37,9 61,6<br />
Parkierungsverkehr tags 33,6 39,0<br />
Lkw außer Baumarkt 32,6 61,4<br />
Lkw-Kühlaggregate 27,0<br />
Lkw Baumarkt 20,6 57,7<br />
Freisitz Schnellrestaurant 6,6 4,7 21,5 21,5<br />
Parkierungsverkehr nachts 26,1 29,7<br />
IP2 Nutzung GE LrT 53,7 dB(A) LrN 40,5 dB(A) LT,max 79,5 dB(A) LN,max 43,3<br />
Lkw Be-/Entladen 50,0 79,5<br />
Haustechnik (gesamt) 47,2 32,2<br />
Parkierungsverkehr tags 45,8 56,9<br />
Lkw außer Baumarkt 45,6 79,0<br />
Lkw-Kühlaggregate 38,8<br />
Lkw Baumarkt 22,9 63,2<br />
Freisitz Schnellrestaurant 13,0 13,0 29,2 29,2<br />
Parkierungsverkehr nachts 39,8 43,3<br />
IP3 Nutzung MI LrT 44,7 dB(A) LrN 24,0 dB(A) LT,max 73,4 dB(A) LN,max 21,8<br />
Parkierungsverkehr tags 41,4 56,2<br />
Lkw Be-/Entladen 39,0 71,4<br />
Haustechnik (gesamt) 38,2 23,2<br />
Lkw Baumarkt 30,6 73,4<br />
Lkw außer Baumarkt 23,8 57,2<br />
Lkw-Kühlaggregate 18,2<br />
Freisitz Schnellrestaurant 5,6 5,6 20,7 20,7<br />
Parkierungsverkehr nachts 16,3 21,8<br />
IP4 Nutzung WR LrT 54,2 dB(A) LrN 31,8 dB(A) LT,max 78,9 dB(A) LN,max 33,3<br />
Parkierungsverkehr tags 52,1 56,7<br />
Haustechnik (gesamt) 46,8 29,8<br />
Lkw außer Baumarkt 44,4 78,9<br />
Lkw Be-/Entladen 41,4 69,0<br />
Lkw Baumarkt 37,7 78,9<br />
Lkw-Kühlaggregate 37,2<br />
Freisitz Schnellrestaurant 17,0 15,0 30,8 30,8<br />
Parkierungsverkehr nachts 27,2 33,3<br />
IP5 Nutzung WR LrT 53,9 dB(A) LrN 40,0 dB(A) LT,max 68,8 dB(A) LN,max 49,8<br />
Parkierungsverkehr tags 52,0 56,5<br />
Haustechnik (gesamt) 47,3 30,4<br />
Lkw Be-/Entladen 42,7 68,8<br />
Lkw außer Baumarkt 38,8 68,5<br />
Lkw-Kühlaggregate 32,7<br />
Freisitz Schnellrestaurant 28,5 26,5 42,9 42,9<br />
Seite 2<br />
SoundPLAN 7.1<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />
Darmstadt<br />
Anlage 2
Schallquelle LrT<br />
dB(A)<br />
Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />
Teilbeurteilungspegel<br />
Gewerbe Zusatzbelastung<br />
LrN<br />
dB(A)<br />
LT,max<br />
dB(A)<br />
LN,max<br />
dB(A)<br />
Lkw Baumarkt 23,7 62,2<br />
Parkierungsverkehr nachts 39,3 49,8<br />
IP6 Nutzung WR LrT 53,7 dB(A) LrN 40,0 dB(A) LT,max 69,3 dB(A) LN,max 46,8<br />
Parkierungsverkehr tags 51,8 56,2<br />
Haustechnik (gesamt) 47,4 30,5<br />
Lkw Be-/Entladen 43,0 69,3<br />
Lkw außer Baumarkt 39,1 68,9<br />
Lkw-Kühlaggregate 32,9<br />
Freisitz Schnellrestaurant 28,5 26,6 42,2 42,2<br />
Lkw Baumarkt 22,4 60,8<br />
Parkierungsverkehr nachts 39,2 46,8<br />
IP7 Nutzung WR LrT 50,6 dB(A) LrN 29,1 dB(A) LT,max 75,5 dB(A) LN,max 30,3<br />
Parkierungsverkehr tags 47,1 52,8<br />
Haustechnik (gesamt) 44,5 27,6<br />
Lkw außer Baumarkt 43,3 75,5<br />
Lkw Be-/Entladen 40,0 67,4<br />
Lkw-Kühlaggregate 36,6<br />
Lkw Baumarkt 16,4 54,5<br />
Freisitz Schnellrestaurant 4,9 3,0 28,1 28,1<br />
Parkierungsverkehr nachts 23,9 30,3<br />
Seite 3<br />
SoundPLAN 7.1<br />
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />
Darmstadt<br />
Anlage 2
Zeichenerklärung<br />
Signalanlage<br />
Emissionslinie<br />
Linienquelle<br />
Flächenquelle<br />
Schirmfläche<br />
Immissionsort<br />
Lärmschutzwand (optional)<br />
IP3<br />
IP4<br />
Freisitz<br />
IP5<br />
IP2<br />
IP6<br />
IP1<br />
IP7<br />
Abgreifmaßstab<br />
Maßstab 1:8000<br />
0 40 80 160 240 320 m<br />
Abb. 1<br />
Lageplan<br />
Elemente des<br />
Schallquellenmodells
Zeichenerklärung<br />
Signalanlage<br />
Emissionslinie<br />
Schirmfläche<br />
Immissionsort<br />
LPB IV<br />
Pegelwerte<br />
in dB(A)<br />
LPB VI<br />
I