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Schalltechnische Untersuchung - Stadt Weinheim

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<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09 "Ehemaliger Güterbahnhof",<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />

AUFTRAGGEBER:<br />

Deutsche Bahn AG<br />

Systemverbund Bahn<br />

Beschaffung Arch./Ing.-Leistungen<br />

Bauaffine Dienstleistungen<br />

Region Süd<br />

PresseIstraße 17<br />

70191 Stuttgart<br />

BEARBEITER:<br />

Dr. Frank Schaffner<br />

BERICHT NR.: I 09-2114<br />

31.10.2011<br />

DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH<br />

<strong>Schalltechnische</strong>s Büro<br />

64297 Darmstadt - Heinrich-Delp-Straße 106 - Tel. 0 61 51 / 2 78 99 67<br />

dr.gruschka.gmbh@t-online.de - www.dr-gruschka-schallschutz.de


Inhalt<br />

0 Ergebnisse<br />

1 Sachverhalt und Aufgabenstellung<br />

2 Grundlagen<br />

3 Anforderungen an den Immissionsschutz<br />

4 Vorgehensweise<br />

5 Ausgangsdaten<br />

Anhang<br />

- 2 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft


0 Ergebnisse<br />

- 3 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan Nr. 1/01-09, "Ehemaliger Güterbahn-<br />

hof", der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> führt zu folgenden Ergebnissen:<br />

0.0 Zusammenfassung<br />

Verkehrslärm<br />

Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße kommt es aufgrund der Abschirmung der<br />

Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude sowie durch die Reduzierung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h nachts zu Pe-<br />

gelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A). Tags liegen die Pegelände-<br />

rungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von -0,5 bis +0,3 dB(A). Somit<br />

bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der Bergstraße insbesondere im<br />

Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Gesamtverkehrslärms im Bereich des<br />

Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />

Im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße wird es nach Realisierung<br />

des geplanten Vorhabens vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den<br />

in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrs-<br />

lärms um bis zu 1,3 dB(A) kommen. Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von<br />

tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch nicht erreicht werden.<br />

Im südlich gelegenen Mischgebiet kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Verkehrs<br />

aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorge-<br />

sehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der<br />

Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h tags und nachts zu einer geringen Pegelminderung um -<br />

0,3 dB(A).<br />

Die im Zusammenhang des geplanten Vorhabens vorgesehenen Umbaumaßnahmen an der<br />

Bergstraße stellen keine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV /8/ dar. Somit entsteht an<br />

der vorhandenen Wohnbebauung kein Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />

Beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 - die allerdings in keinem Zusammenhang mit<br />

dem geplanten Fachmarktzentrum steht! - ist zu prüfen, ob in der Nachbarschaft die maßgebli-<br />

chen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ eingehalten sind. Bei Grenzwertüberschrei-<br />

tung entsteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Ein solcher Anspruch auf Lärmvorsorge kann gemäß<br />

einer ersten durchgeführten orientierenden Lärmprognose insbesondere an der Wohnbebauung<br />

im Bereich der Einmündung des Multrings in die Bergstraße entstehen.


- 4 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Im Plangebiet wurden hinsichtlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen Lärmpegelbereiche<br />

gemäß DIN 4109 /6/ ermittelt, die als Grundlage zur Bemessung der Luftschalldämmung von<br />

Außenbauteilen schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Plangebiet dienen.<br />

Gewerbelärm<br />

Die rechnerische Abschätzung der Gewerbelärmvorbelastung durch die bestehenden Gewer-<br />

begebiete außerhalb des Plangebietes führt zum Ergebnis, dass am Wohngebiet entlang der<br />

Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbelärmvorbelastung die Immissionsrichtwerte der TA<br />

Lärm /2/ für reine Wohngebiete eingehalten sind. Am Wohngebiet im Bereich der Leberstraße<br />

können dagegen durch die Gewerbelärmvorbelastung die Immissionsrichtwerte für reine Wohn-<br />

gebiete um ca. 5 dB(A) überschritten werden. Hier werden jedoch die Immissionsrichtwerte der<br />

TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Somit erreicht das Wohngebiet an der<br />

Leberstraße schon heute nicht mehr den Schutzstatus eines reinen Wohngebietes.<br />

Durch die, auf der Grundlage des Funktionsplans prognostizierte Gewerbelärm-Zusatz-<br />

belastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung, Freisitz Schnellrestau-<br />

rant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen werden - ohne Berück-<br />

sichtigung der Gewerbelärmvorbelastung - im Wohngebiet im Bereich der Rosenbrunnenstraße<br />

die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete eingehalten, im Bereich der Leberstraße<br />

auch die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete. Die Prüfung des "Spitzenpegelkriteriums"<br />

(störende Wirkung kurzzeitiger Geräuschspitzen aus dem Plangebiet, z. B. Türenschlagen, be-<br />

schleunigte Abfahrt, Lkw-Bremsen, Verladen) ergibt, dass hierbei in beiden Wohngebieten die<br />

Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete eingehalten sind. Im südlich gelegenen Mischgebiet<br />

werden durch das geplante Fachmarktzentrum ebenfalls die Anforderungen der TA Lärm /2/ an<br />

den Schallimmissionsschutz eingehalten. Somit ist sichergestellt, dass insgesamt gesunde<br />

Wohnverhältnisse gewährleistet sind.<br />

Aufgrund der Pegelunterschiede von Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung sind bei energeti-<br />

scher Addition der Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung durch die Gewerbelärm-Gesamt-<br />

belastung in den Wohngebieten westlich und östlich des Plangebietes im Rahmen der Progno-<br />

segenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von<br />

tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten.<br />

Wären als Zielwerte der Gewerbelärm-Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

/2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) anzustreben, könnten die vorgesehenen<br />

Nutzungen aufgrund der hierfür erforderlichen umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen (z. B.


- 5 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Einhausen des gesamten Plangebietes, Lärmschutzwände mit einer Höhe entsprechend der<br />

Firsthöhe der benachbarten Wohnbebauung) nicht realisiert werden.<br />

Ergänzend wurde für das gesamte Plangebiet eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN<br />

45691 /16/ durchgeführt, die sicherstellt, dass unter Berücksichtigung der Gewerbelärmvorbe-<br />

lastung in der Summe die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz für<br />

allgemeine Wohngebiete in den Wohngebieten westlich und östlich der Bahnstrecke eingehalten<br />

sind. Durch die Lärmkontingentierung werden auch die Anforderungen der TA Lärm /2/ an den<br />

Schallimmissionsschutz im südlich gelegenen Mischgebiet eingehalten. Hierdurch werden ge-<br />

sunde Wohnverhältnisse in diesen Gebieten gewährleistet.<br />

Durch schalltechnische Detailplanungen auf der Grundlage der zulässigen Emissionskontingen-<br />

te sollten für die im Plangebiet zu realisierenden Objekte ggf. erforderliche Lärmschutzmaß-<br />

nahmen konkretisiert werden.<br />

Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />

Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />

das Plangebiet kommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung können ggf. erforderliche<br />

schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten Gebäude vorgesehen werden, um die<br />

Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen<br />

zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung der Fundamente).


Die Ergebnisse im Einzelnen:<br />

0.1 Umbau Bergstraße, Neubau Multring-Anbindung an B 3<br />

0.1.1 Beurteilung Bergstraße<br />

- 6 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

An der bestehenden Wohnbebauung im Bereich zwischen den Anschlüssen des Plangebietes<br />

an die Bergstraße (B 3) sind die Verkehrslärmeinwirkungen der Bergstraße aufgrund der ge-<br />

planten Umbaumaßnahmen (Abbiegespur mit Lichtsignalanlage) nach 16. BImSchV /8/ zu beur-<br />

teilen.<br />

Tab. 0.1: Beurteilungspegel Bergstraße<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Immissions- Beurteilungspegel/[dB(A)] Pegelgrenzwert/[dB(A)]<br />

B 3 Bestand B 3 Planung änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

IP1 W 59 49 47,7 39,4 45,1 36,8 -2,6 -2,6<br />

IP2 G 69 59 53,5 45,2 49,7 41,4 -3,8 -3,8<br />

IP3 M 69 59 60,5 52,2 59,2 50,9 -1,3 -1,3<br />

IP4 W 59 49 62,2 53,9 63,2 54,9 1,0 1,0<br />

IP5 W 59 49 62,4 54,1 63,5 55,2 1,1 1,1<br />

IP6 W 59 49 62,5 54,2 63,7 55,4 1,2 1,2<br />

IP7 W 59 49 62,3 54,0 61,7 53,4 -0,6 -0,6<br />

Gemäß Tab. 0.1 wird an den exemplarisch ausgewählten, am stärksten betroffenen Immissi-<br />

onspunkten im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7, s. Abb. 1 im An-<br />

hang) die Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr aus dem Plangebiet auf der Berg-<br />

straße weitestgehend von der Pegelminderung durch die zukünftige Geschwindigkeitsbe-<br />

schränkung von 70 km/h auf 50 km/h kompensiert: abseits der Zufahrten zum Plangebiet ist<br />

sogar eine Pegelminderung um bis zu -0,6 dB(A) zu erwarten (IP7), im Nahbereich der Zufahr-<br />

ten eine Pegelerhöhung um den nicht wahrnehmbaren Betrag von lediglich bis zu 1,2 dB(A)<br />

(IP4, IP5, IP6). Da an diesen Immissionspunkten die Pegelerhöhung im Vergleich zum Bestand<br />

aufgerundet weniger als 3 dB(A) beträgt und Werte von tags/nachts 70/60 dB(A) nicht erreicht<br />

werden, stellen die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben vorgesehenen Umbau-<br />

maßnahmen an der Bergstraße keine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV /8/ dar. Somit<br />

entsteht an der vorhandenen Wohnbebauung kein Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />

Die hohen Minderungen der Verkehrsgeräusche aus der Bergstraße um bis zu -3,8 dB(A) im<br />

Bereich westlich der Bahnstrecke (IP1, IP2) resultieren im Wesentlichen aus der abschirmen-<br />

den Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude.


0.1.2 Beurteilung Neubau Multring-Anbindung an B 3<br />

- 7 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 - die allerdings in keinem Zusammenhang mit<br />

dem geplanten Fachmarktzentrum steht! - ist zu prüfen, ob in der Nachbarschaft die maßgebli-<br />

chen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ eingehalten sind. Bei Grenzwertüberschrei-<br />

tungen entsteht Anspruch auf Lärmvorsorge.<br />

Ein solcher Anspruch auf Lärmvorsorge kann gemäß einer durchgeführten orientierenden<br />

Lärmprognose insbesondere an der Wohnbebauung im Bereich der Einmündung des Multrings<br />

in die Bergstraße entstehen.<br />

0.1.3 Konfliktlösung "Neubau der Multring-Anbindung an die B 3"<br />

Bei Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV /8/ sind gemäß § 41 Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz vorrangig aktive Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle zu ergrei-<br />

fen. Stehen die Kosten der Schutzmaßnahmen jedoch außer Verhältnis zum angestrebten<br />

Schutzzweck, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen ge-<br />

mäß 24. BImSchV /9/ an den betroffenen Gebäuden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmen-<br />

de Lüftungsgeräte). Art und Umfang der passiven Schallschutzmaßnahmen sind nach Plange-<br />

nehmigung im Rahmen einer bauakustischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden<br />

zu bestimmen.<br />

Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

Mögliche aktive Schallschutzmaßnahmen sind z. B.:<br />

- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

- Sperrung für Lkw<br />

- Wände der Unterführung schallabsorbierend ausführen.<br />

Lärmschutzwände sind aufgrund des Straßenverlaufs und der Gebäudehöhen als Lärmschutz-<br />

maßnahme nicht geeignet.<br />

Passive Schallschutzmaßnahmen<br />

Kann an Gebäuden mit Grenzwertüberschreitung die Einhaltung der Grenzwerte nicht durch ak-<br />

tive Lärmschutzmaßnahmen an der Multring-Anbindung sichergestellt werden, so besteht an<br />

diesen Gebäuden dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen (z. B.<br />

Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftungsgeräte). Art und Umfang der passiven Schall-<br />

schutzmaßnahmen sind nach Plangenehmigung der Multring-Anbindung im Rahmen einer bau-<br />

akustischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden gemäß 24. BImSchV /9/ zu<br />

bestimmen.


- 8 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Da der Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 in keinem Zusammenhang mit dem geplan-<br />

ten Fachmarktzentrum steht, ist die Plangenehmigung des Fachmarktzentrums nicht Auslöser<br />

eines ggf. hieraus entstehenden Anspruchs auf Lärmvorsorge.<br />

0.1.4 Beurteilung Gesamt-Verkehrslärm<br />

Zur Prüfung, ob durch die Gesamtverkehrslärmbelastung beim Umbau der Bergstraße und<br />

beim Neubau der Multring-Anbindung an die B 3 die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung er-<br />

reicht wird (tags/nachts 70/60 dB(A)), werden in Tab. 0.2 die Summenpegel "Bestand" und<br />

"Planung" aus allen im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet relevanten Verkehrswegen miteinander verglichen<br />

(BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff). Dies sind im Bestand Berg-<br />

straße, Bahnstrecke, OEG-Strecke, beim Lastfall "Planung" die aufgrund des geplanten Vorha-<br />

bens umgebaute Bergstraße, die Gewerbestraße mit dem Verkehr aus dem geplanten Fach-<br />

marktzentrum, die Bahn- und OEG-Strecke sowie zusätzlich die Multring-Anbindung an die B 3.<br />

Die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude<br />

sind beim Lastfall "Planung" berücksichtigt.<br />

Tab. 0.2: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />

Pegel-<br />

Gesamtverkehr Bestand Gesamtverkehr Planung änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 W 54,4 55,3 55,2 56,6 0,8 1,3<br />

IP2 G 73,6 75,4 73,9 75,8 0,3 0,4<br />

IP3 M 67,1 68,1 66,8 67,8 -0,3 -0,3<br />

IP4 W 65,1 64,2 64,7 61,9 -0,4 -2,3<br />

IP5 W 65,0 63,8 65,2 62,7 0,2 -1,1<br />

IP6 W 65,1 63,7 65,4 62,9 0,3 -0,8<br />

IP7 W 64,6 62,9 64,1 62,2 -0,5 -0,7<br />

Gemäß Tab. 0.2 kommt es im Wohngebiet westlich der Bahnstrecke entlang der Leberstraße<br />

(IP1) vor allem durch Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorge-<br />

sehenen Gebäuden zu geringen Pegelerhöhungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu 1,3<br />

dB(A). Die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung von tags/nachts 70/60 dB(A) wird jedoch<br />

nicht erreicht.<br />

Im südlich gelegenen Mischgebiet (IP3) kommt es trotz des im Tagzeitraum zusätzlichen Ver-<br />

kehrs aus dem Plangebiet aufgrund der Abschirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet<br />

vorgesehenen Gebäude und durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf<br />

der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h (vgl. Kap. 0.1.1) tags und nachts zu einer geringen<br />

Pegelminderung um -0,3 dB(A).


- 9 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Zwar werden im Gewerbegebiet westlich der Bahnstrecke (IP2) durch Reflexionen der Schie-<br />

nenverkehrsgeräusche an den in Plangebiet vorgesehenen Gebäuden bestehende Beurtei-<br />

lungspegel des Gesamtverkehrslärms von tags/nachts über 70 dB(A) um bis zu 0,4 dB(A) er-<br />

höht, allerdings gilt gemäß § 1 der 16. BImSchV /8/ die Erhöhung einer bereits vorhandenen<br />

Überschreitung der Werte von tags/nachts 70/60 dB(A) in Gewerbegebieten nicht als wesentli-<br />

che Änderung. Zudem sind die hier auftretenden, rechnerisch ermittelten geringen Pegelände-<br />

rungen von bis zu lediglich 0,4 dB(A) weder wahrnehmbar noch messbar.<br />

Im Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) kommt es aufgrund der Ab-<br />

schirmung der Bahnstrecke durch die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude und durch die Re-<br />

duzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergstraße von 70 km/h auf 50 km/h<br />

(vgl. Kap. 0.1.1) nachts zu Pegelminderungen des Gesamtverkehrslärms um bis zu -2,3 dB(A).<br />

Tags liegen die Pegeländerungen in einer geringen, nicht wahrnehmbaren Größenordnung von<br />

-0,5 bis +0,3 dB(A). Somit bewirkt das geplante Vorhaben trotz des Mehrverkehrs auf der<br />

Bergstraße insbesondere im Nachtzeitraum eine wahrnehmbare Lärmminderung des Ge-<br />

samtverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße.<br />

Würde nur ein Teil der Gebäude im Plangebiet errichtet werden, so würden sowohl die Pegeler-<br />

höhung im Westen des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudereflexionen als auch die<br />

Pegelminderung im Osten des Plangebietes aufgrund der reduzierten Gebäudeabschirmung<br />

geringer ausfallen.<br />

Mit den o. g. Ergebnissen ist in den Wohngebieten und im Mischgebiet besteht darüber hinaus<br />

gemäß den Kriterien der TA Lärm /2/ hinsichtlich des vorhabenbedingten Verkehrs auf öffentli-<br />

chen Verkehrsflächen nicht die Notwendigkeit zu prüfen, ob die Geräusche des anlagenbeding-<br />

ten An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Maßnahmen organisatori-<br />

scher Art zusätzlich gemindert werden können. In Gewerbegebieten sind gemäß TA Lärm /2/<br />

diese Kriterien nicht zu prüfen.<br />

Option: Zusätzliche Lärmschutzwände östlich entlang der Bahnstrecke<br />

Die lärmmindernde Wirkung der in Abb. 1 im Anhang dargestellten, östlich der Bahnstrecke<br />

verlaufenden, vier Stück beidseitig schallabsorbierenden Lärmschutzwände mit Längen (von<br />

Nord nach Süd) von 90 / 65 / 40 / 40 m, ist für die Höhen-Varianten von 5 / 10 / 15 m über<br />

Schienenoberkante in umseitiger Tab. 0.2a aufgeführt. Die Lärmschutzwände sollen die Lücken<br />

zwischen den im Plangebiet vorgesehenen Gebäuden schließen.<br />

Gemäß umseitiger Tab. 0.2a wird mit 5 m hohen Lärmschutzwänden an den Wohnhäusern<br />

entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 - IP7) lediglich eine geringe zusätzliche Lärmminderung


- 10 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

des Gesamtverkehrslärms von maximal 1,7 dB(A) erreicht. Mit 10 m hohen Lärmschutzwän-<br />

den wird eine zusätzliche Lärmminderung des Gesamtverkehrslärms von maximal 2,6 dB(A) er-<br />

reicht, mit 15 m hohen Lärmschutzwänden eine zusätzliche Lärmminderung des Gesamtver-<br />

kehrslärms von maximal 2,8 dB(A).<br />

Die höchsten Pegelminderungen ergeben sich jeweils an den Wohnhäusern unmittelbar in Hö-<br />

he der Lärmschutzwände. Weiter nördlich oder südlich hiervon gelegene Gebäude erfahren ei-<br />

ne deutlich geringere Lärmminderung.<br />

Erst Pegelminderungen von 3 dB(A) und mehr sind jedoch deutlich wahrnehmbar.<br />

Tab. 0.2a: Beurteilungspegel Gesamt-Verkehrslärm ohne/mit Lärmschutzwänden (LSW) östlich<br />

entlang Bahnstrecke<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />

LSW mit LSW h = 5 m änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 W 55,2 56,6 55,0 56,4 -0,2 -0,2<br />

IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />

IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />

IP4 W 64,7 61,9 64,3 60,8 -0,4 -1,1<br />

IP5 W 65,2 62,7 64,9 61,8 -0,3 -0,9<br />

IP6 W 65,4 62,9 65,0 61,8 -0,4 -1,1<br />

IP7 W 64,1 62,2 63,4 60,5 -0,7 -1,7<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />

LSW mit LSW h = 10 m änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 W 55,2 56,6 54,9 56,3 -0,3 -0,3<br />

IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />

IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />

IP4 W 64,7 61,9 64,2 60,3 -0,5 -1,6<br />

IP5 W 65,2 62,7 64,6 61,1 -0,6 -1,6<br />

IP6 W 65,4 62,9 64,7 60,8 -0,7 -2,1<br />

IP7 W 64,1 62,2 63,1 59,6 -1,0 -2,6<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)] Gesamtverkehr Planung Pegelohne<br />

LSW mit LSW h = 15 m änderung/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 W 55,2 56,6 54,8 56,3 -0,4 -0,3<br />

IP2 G 73,9 75,8 73,9 75,8 0,0 0,0<br />

IP3 M 66,8 67,8 66,8 67,8 0,0 0,0<br />

IP4 W 64,7 61,9 64,2 60,3 -0,5 -1,6<br />

IP5 W 65,2 62,7 64,6 61,0 -0,6 -1,7<br />

IP6 W 65,4 62,9 64,7 60,7 -0,7 -2,2<br />

IP7 W 64,1 62,2 63,0 59,4 -1,1 -2,8


- 11 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die vergleichsweise geringe zusätzliche Wirkung der Lärmschutzwände hinsichtlich des Ge-<br />

samtverkehrslärms ist begründet 1. in der bereits großflächigen Abschirmung der Bahnstrecke<br />

durch die geplanten Gebäude und 2. durch die Hanglage der Wohnhäuser entlang der Rosen-<br />

brunnenstraße.<br />

Die geschätzten Gesamtkosten der o. g. Lärmschutzwände sind in Tab. 0.2b aufgeführt. Hierbei<br />

ist noch nicht berücksichtigt, dass die Kosten von Lärmschutzwänden mit zunehmender Höhe<br />

wegen des stark zunehmenden Aufwandes für die Gründung überproportional ansteigen, so<br />

dass insbesondere bei 10 und 15 m hohen Lärmschutzwänden mit deutlich höheren Kosten zu<br />

rechnen ist. Erfahrungswerte hierfür liegen jedoch seitens des Auftraggebers nicht vor, da an<br />

Bahnstrecken Lärmschutzwände mit Höhen > 5 m i. d. R. nicht gebaut werden.<br />

Tab. 0.2b: ca.-Gesamtkosten der Lärmschutzwände östlich entlang Bahnstrecke<br />

Kosten Gesamt-<br />

Höhe Länge pro m² kosten<br />

[m] [m] [EUR/m²] [EUR]<br />

5 235 350,00 411.250,00<br />

10 235 350,00 822.500,00<br />

15 235 350,00 1.233.750,00<br />

Aufgrund der - bei noch realistischen Lärmschutzwandhöhen von bis zu 5 m - einerseits kaum<br />

wahrnehmbaren zusätzlichen Pegelminderung von weniger als 2 dB(A) und andererseits der<br />

hohen Kosten für die Lärmschutzwände ist der Lückenschluss zwischen den Baukörpern mit<br />

Lärmschutzwänden nicht zu empfehlen.<br />

Bei der Diskussion über eine zusätzliche Lärmschutzanlage entlang der Bahnstrecke ist außer-<br />

dem zu beachten, dass 1. im Wohngebiet an der Rosenbrunnenstraße kein Anspruch auf eine<br />

Minderung des Schienenverkehrslärms im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben be-<br />

steht und 2. bereits durch die geplanten Gebäude im Plangebiet eine wahrnehmbare Lärmmin-<br />

derung des Schienenverkehrslärms im Bereich des Wohngebietes an der Rosenbrunnenstraße<br />

insbesondere im Nachtzeitraum erzielt wird (s. Tab. 0.2).<br />

0.2 Gewerbelärm<br />

0.2.1 Vorbelastung durch bestehende Gewerbegebiete/-betriebe<br />

Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte obere Abschätzung der Ge-<br />

werbelärmvorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich<br />

des Plangebietes wird gemäß umseitiger Tab. 0.3 (ausführlich in Anlage 1 im Anhang) am<br />

Wohngebiet entlang der Rosenbrunnenstraße (IP4 bis IP7) die Immissionsrichtwerte der TA<br />

Lärm /2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 1 dB(A) unterschritten.


Tab. 0.3: Beurteilungspegel Gewerbelärm-Vorbelastung (obere Abschätzung)<br />

Immissionsort Nutzung<br />

ImmissionsrichtBeurteilungswert/[dB(A)] pegel/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6<br />

IP1 WR 50 35 54,5 39,5<br />

IP2 GE 65 50 62,6 47,6<br />

IP3 MI 60 45 56,9 41,9<br />

IP4 WR 50 35 49,1 34,1<br />

IP5 WR 50 35 49,0 34,0<br />

IP6 WR 50 35 49,0 34,0<br />

IP7 WR 50 35 48,6 33,6<br />

- 12 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Am Wohngebiet im Bereich der Leberstraße (IP1) werden bei diesem Ansatz rechnerisch die<br />

Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) um ca. 5 dB(A) über-<br />

schritten, hierbei werden jedoch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohn-<br />

gebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten. Am IP3 im Mischgebiet werden die hier gel-<br />

tenden Immissionsrichtwerte von tags/nachts 60/455 dB(A) um ca. 3 dB(A) unterschritten.<br />

Die mit dem in Kap. 5.3 erläuterten Ansatz rechnerisch ermittelte Gewerbelärmvorbelastung<br />

stellt lediglich eine obere Abschätzung dar, die die nachfolgend beschriebenen Kriterien liefert,<br />

nach denen möglichst die Geräuschemissionen aus dem Plangebiet zu beschränken sind und<br />

mit der aus Sicht des Schallimmissionsschutzes die bestehenden Gewerbegebiete/-betriebe<br />

durch das Plangebiet nicht über das heute zulässige Maß hinaus eingeschränkt werden. Die tat-<br />

sächlichen Lärmeinwirkungen durch die bestehenden Gewerbebetriebe werden bei diesem Ver-<br />

fahren nicht erfasst. Erfahrungsgemäß sind jedoch bei der Art der bestehenden Betriebe deut-<br />

lich geringere Werte der Vorbelastung zu erwarten. Allerdings kann aufgrund der Verkehrslärm-<br />

belastung die tatsächliche Gewerbelärmvorbelastung nicht gemessen werden.<br />

Aufgrund der rechnerischen Überschreitung der WR-Richtwerte bzw. deren (beinahe) Aus-<br />

schöpfung in den reinen Wohngebieten im Bereich der Leberstraße (IP1) und der Rosenbrun-<br />

nenstraße (IP4 bis IP7) sowie der beinahen Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte im Misch-<br />

gebiet (IP3) durch die Gewerbelärmvorbelastung soll gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ die<br />

Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet um mindestens 6 dB(A) unter den maßgeb-<br />

lichen Immissionsrichtwerten der TA Lärm /1/ liegen. Für die reinen Wohngebiete würden somit<br />

hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen aus dem Plangebiet folgende reduzierte Immissions-<br />

richtwerte gelten:<br />

tags (6 - 22 Uhr) (50 - 6) dB(A) = 44 dB(A)<br />

nachts (22 - 6 Uhr) (35 - 6) dB(A) = 29 dB(A).


Für das Mischgebiet würden gelten folgenden reduzierten Immissionsrichtwerte:<br />

tags (6 - 22 Uhr) (60 - 6) dB(A) = 54 dB(A)<br />

nachts (22 - 6 Uhr) (45 - 6) dB(A) = 39 dB(A) .<br />

- 13 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Werden diese reduzierten Immissionsrichtwerte vom geplanten Vorhaben eingehalten, liefert<br />

gemäß Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ das geplante Vorhaben keinen relevanten Immissionsbeitrag.<br />

Im Vorgriff auf die weiteren Ergebnisse ist allerdings festzustellen, dass bei einer solchen Kon-<br />

tingentierung das Vorhaben im Hinblick auf die reinen Wohngebiete nicht realisierbar wäre (s.<br />

Kap. 0.2.3).<br />

0.2.2 Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />

Die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet durch Parkierungsverkehr, Andienung,<br />

Freisitz Schnellrestaurant und relevant ins Freie Schall abstrahlende haustechnische Anlagen<br />

(s. Kap. 5.4) ist in umseitiger Tab. 0.4 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) zusammengefasst.<br />

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt:<br />

- Mindesthöhe der Gebäude 110,5 m üNN (entspricht ca. 5 bis 6 m über Geländehöhe).<br />

- Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufswagen geschoben werden, sind zu asphaltieren<br />

(Auflage zur Baugenehmigung).<br />

- Keine Lkw-Andienung im Nachtzeitraum von 22 - 6 Uhr (Auflage zur Baugenehmigung).<br />

- Stellplätze des Schnellrestaurants und Drive-In-Schalter westlich des Schnellrestaurant-<br />

Gebäudes zur Bahn hin angeordnet (Auflage zur Baugenehmigung). Der Schnellrestaurant-<br />

Freisitz mit bis zu 20 Sitzplätzen kann südlich oder nördlich des Gebäudes angeordnet und<br />

auch nachts genutzt werden.<br />

- Maximal zulässige immissionswirksame Gesamt-Schallleistungspegel aller relevant ins Freie<br />

Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen:<br />

tags (6 - 22 Uhr) LWA,ges = 100 dB(A)<br />

nachts (22 - 6 Uhr) LWA,ges = 85 dB(A).<br />

Die Anlagengeräusche dürfen weder impuls- noch tonhaltig sein.<br />

Für ein Einzelgerät beträgt unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl N aller relevant ins<br />

Freie Schall abstrahlender haustechnischer Anlagen der maximal zulässige immissionswirk-


- 14 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

same Gesamt-Schallleistungspegel LWA,einzel = LWA,ges - 10*log(N) dB(A). Schöpft eine Anlage<br />

ein höheres oder niedrigeres Kontingent aus, ist dies bei der schalltechnischen Auslegung<br />

der übrigen Anlagen zu berücksichtigen.<br />

Beim Nachweis auf Einhaltung der zulässigen Werte können Abschirmungen der haustech-<br />

nischen Anlagen durch Gebäude und Lärmschutzkulissen berücksichtigt werden (gesamter<br />

Spiegelstrich Auflage zur Baugenehmigung).<br />

Tab. 0.4: Beurteilungspegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />

Immissionsort Nutzung<br />

ImmissionsrichtBeurteilungswert/[dB(A)]pegel/[dB(A)] tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6<br />

IP1 WR 44 29 42,5 27,4<br />

IP2 GE 65 50 53,7 40,5<br />

IP3 MI 54 39 44,7 24,0<br />

IP4 WR 44 29 54,2 31,8<br />

IP5 WR 44 29 53,9 40,0<br />

IP6 WR 44 29 53,7 40,0<br />

IP7 WR 44 29 50,6 29,1<br />

Durch das geplante Vorhaben werden gemäß Tab. 0.4 im Wohngebiet im Bereich der Leber-<br />

straße (IP1) die aufgrund der Gewerbelärm-Vorbelastung reduzierten Immissionsrichtwerte von<br />

tags/nachts 44/29 dB(A) eingehalten, im Wohngebiet im Bereich der Rosenbrunnenstraße (IP4<br />

bis IP7) dagegen überschritten. Aufgrund der o. g. Lärmschutzmaßnahmen werden allerdings<br />

hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts<br />

55/40 dB(A) eingehalten. An den übrigen Immissionsorten sind die jeweils zulässigen Immissi-<br />

onsrichtwerte ebenfalls eingehalten.<br />

Aufgrund der Pegelunterschiede von Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung sind bei energeti-<br />

scher Addition der Gewerbelärmvor- und -Zusatzbelastung durch die Gewerbelärm-Gesamt-<br />

belastung in den Wohngebieten westlich und östlich des Plangebietes im Rahmen der Progno-<br />

segenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von<br />

tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten.<br />

Gemäß umseitiger Tab. 0.5 (ausführlich in Anlage 2 im Anhang) werden durch kurzzeitige Ge-<br />

räuschspitzen aus dem Plangebiet (z. B. Türenschlagen, beschleunigte Abfahrt, Lkw-Bremsen,<br />

Verladen) die hierfür nach TA Lärm /2/ zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten (beim "Spit-<br />

zenpegelkriterium" gelten keine aufgrund der Gewerbelärmvorbelastung reduzierten Immissi-<br />

onsrichtwerte). Insbesondere werden beim hier geprüften "Spitzenpegelkriterium" in den reinen<br />

Wohngebieten auch die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete eingehalten.


Tab. 0.5: Maximalpegel Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Immissionsricht- Maximalwert/[dB(A)]<br />

pegel/[dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6<br />

IP1 WR 80 55 61,6 29,7<br />

IP2 GE 95 70 79,5 43,3<br />

IP3 MI 90 65 73,4 21,8<br />

IP4 WR 80 55 78,9 33,3<br />

IP5 WR 80 55 68,8 49,8<br />

IP6 WR 80 55 69,3 46,8<br />

IP7 WR 80 55 75,5 30,3<br />

0.2.3 Konfliktlösung "Gewerbelärm"<br />

- 15 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Zum Schutz der Wohnbebauung im Bereich der Rosenbrunnenstraße bei Einstufung der Immis-<br />

sionsempfindlichkeit entsprechend einem reinen Wohngebiet (WR) wäre aufgrund der hierbei<br />

geltenden reduzierten Immissionsrichtwerte von tags/nachts 44/29 dB(A) als zusätzliche Lärm-<br />

schutzmaßnahme entweder eine vollständige Einhausung aller Verkehrsflächen im Plangebiet<br />

erforderlich oder es müssten Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe errichtet werden, die<br />

der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />

Falls die Erschließung des Plangebietes im Falle der vollständigen Einhausung nicht ausschließ-<br />

lich über die Gewerbestraße im Süden möglich ist, so wären im Bereich der Anschlussstellen<br />

des Plangebietes an die Bergstraße zusätzlich Lärmschutzwände mit mindestens einer Höhe er-<br />

forderlich, die der Firsthöhe der Wohnhäuser entlang der Rosenbrunnenstraße entspräche.<br />

Ein Tausch von Verkehrsflächen und Gebäuden im Plangebiet (d. h. Verkehrsflächen im Wes-<br />

ten an der Bahn, Gebäude im Osten an der Bergstraße) würde alleine noch zu keiner Konfliktlö-<br />

sung führen. Zudem würde in diesem Fall die Schienenverkehrslärm-Minderung insbesondere<br />

im Nachtzeitraum durch die Gebäude im Plangebiet im Hinblick auf das Wohngebiet entlang der<br />

Rosenbrunnenstraße deutlich abnehmen.<br />

Stellt sich in Zukunft durch die zunehmende Zahl der Hybrid- und Elektrofahrzeuge eine nach-<br />

weisliche Lärmminderung auch des Parkierungsverkehrs ein, so kann auf der Grundlage dieser<br />

Entwicklung die Lärmprognose fortgeschrieben werden.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße<br />

die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen kaum wahrnehmbar wären: Aufgrund einer-<br />

seits der - selbst unter Berücksichtigung der mit den geplanten Gebäuden erreichbaren Pegel-<br />

minderung - verbleibenden Höhe der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwir-


- 16 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

kungen und andererseits des vergleichbaren Charakters der Verkehrsgeräuscheinwirkungen<br />

aus dem Plangebiet und der allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwirkungen<br />

werden im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße die Geräusche aus<br />

dem Plangebiet auch ohne die o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen vollständig von<br />

den allgemeinen Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen überdeckt (vgl. Tab. 0.2 und Tab.<br />

0.4).<br />

Da im Bereich des Wohngebietes entlang der Rosenbrunnenstraße:<br />

1. gemäß Tab. 0.3 die Vorbelastung aus den bestehenden Gewerbegebieten um ca. 6<br />

dB(A) unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete<br />

von tags/nachts 55/40 dB(A) liegt und damit nach Kap. 3.2.1 der TA Lärm /2/ keinen re-<br />

levanten Immissionsbeitrag im Hinblick auf die Richtwerte eines allgemeinen Wohnge-<br />

bietes liefert und<br />

2. gemäß Tab. 0.4 durch die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet ohne die<br />

o. g. zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

/2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten sind und<br />

3. durch die Gewerbelärm-Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbelastung im Rahmen<br />

der Prognosegenauigkeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine<br />

Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten sind und<br />

4. gemäß Tab. 0.5 beim "Spitzenpegelkriterium", das die besondere Störwirkung kurzzeiti-<br />

ger Geräuschspitzen beurteilt, die Anforderungen an ein reines Wohngebiet erfüllt sind,<br />

ist auch ohne zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen sichergestellt, dass hier gesundes<br />

Wohnen gewährleistet ist.<br />

Wären als Zielwerte der Gewerbelärm-Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

/2/ für reine Wohngebiete von tags/nachts 50/35 dB(A) anzustreben, könnte das geplante Vor-<br />

haben nicht realisiert werden.<br />

0.2.4 Geräuschkontingentierung<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO ist das Plangebiet u. a. nach den besonderen Eigenschaften<br />

der Betriebe und Anlagen zu gliedern. Die Festsetzungen können auch für mehrere Gewerbe-<br />

gebiete einer Gemeinde im Verhältnis zueinander getroffen werden. Hinsichtlich der Festset-


- 17 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

zung der zulässigen Lärmemission aus dem Plangebiet erfolgt eine Geräuschkontingentierung<br />

gemäß DIN 45691 /16/.<br />

Aufgrund der in Kap. 0.2.1 festgestellten rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe) Aus-<br />

schöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />

Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />

lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />

sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />

Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />

sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />

- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />

scheitern,<br />

- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />

allgemeinen Wohngebietes,<br />

- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />

schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />

nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />

- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />

wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />

- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.<br />

Da aufgrund des Plangebiet-Zuschnittes, der vorgesehenen Nutzungen und der Lage des Plan-<br />

gebietes im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen eine innere Gliederung des Plangebietes<br />

aus schalltechnischer Sicht nicht sinnvoll ist, erfolgt die Geräuschkontingentierung des Gesamt-<br />

fläche des Plangebietes gemäß DIN 45691 /16/ unter Berücksichtigung der in Kap. 0.2.1 be-<br />

schriebenen Vorbelastung durch die bestehenden Gewerbegebiete.<br />

Mit folgenden Emissionskontingenten für die Gesamtfläche des Plangebietes:<br />

LEK, tags = 61 dB(A)/m²<br />

LEK, nachts = 46 dB(A)/m²<br />

werden gemäß Tab. 0.6 im Rahmen der Prognosegenauigkeit an den in Abb. 1 im Anhang dar-<br />

gestellten, exemplarisch ausgewählten Immissionspunkten in den reinen Wohngebieten die<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allgemeine Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A)<br />

eingehalten (die geringe Richtwertüberschreitung um 0,4 dB(A) am IP1 wird im Wesentlichen<br />

verursacht durch die in Kap. 0.2.1 erläuterte rechnerisch überschätzte Vorbelastung. Die gerin-<br />

ge Richtwertüberschreitung liegt im Rahmen der Prognosegenauigkeit und ist weder wahr-


- 18 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

nehmbar noch messbar). Am IP3 ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für<br />

Mischgebiete von tags/nachts 60/45 dB(A) ist ebenfalls gewährleistet.<br />

Tab. 0.6: Gewerbelärmvor- und Zusatzbelastung nach Geräuschkontingentierung<br />

Immissionsort Nutzung<br />

Vorbelastung<br />

Beurteilungspegel/[dB(A)]<br />

Zusatzbelastung gesamt<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

IP1 WR 54,5 39,5 48,2 33,2 55,4 40,4<br />

IP3 MI 56,9 41,9 52,3 37,3 58,2 43,2<br />

IP4 WR 49,1 34,1 53,6 38,6 54,9 39,9<br />

IP5 WR 49,0 34,0 53,7 38,7 55,0 40,0<br />

IP6 WR 49,0 34,0 53,6 38,6 54,9 39,9<br />

IP7 WR 48,6 33,6 52,0 37,0 53,6 38,6<br />

Mit den o. g., in den reinen Wohngebieten auf ein allgemeines Wohngebiet bezogenen Emissi-<br />

onskontingenten sind sowohl eine sinnvolle Entwicklung des Plangebietes als auch gesunde<br />

Wohnverhältnisse in den benachbarten Wohngebieten sowie im Mischgebiet gewährleistet.<br />

0.3 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet<br />

0.3.1 Beurteilung<br />

Im Plangebiet liegen die Gesamtbeurteilungspegel tags und nachts zwischen ca. 58 und 72<br />

dB(A). Damit können die Orientierungswerte der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von<br />

tags/nachts 65/55 dB(A) überschritten werden.<br />

Da im Plangebiet keine dem Wohnen zugeordnete Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen,<br />

Balkone) realisiert werden, kann das Ziel "Schutz der Außenwohnbereiche" auf das Ziel "Schutz<br />

der Aufenthaltsräume" hin verlagert werden. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam<br />

durch passive Maßnahmen geschützt werden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüf-<br />

tungseinrichtungen s. u.).<br />

0.3.2 Konfliktlösung Verkehrslärmeinwirkungen<br />

Aufenthaltsräume in Gebäuden können durch die nachfolgend erläuterten passiven Maßnah-<br />

men geschützt werden.<br />

Lärmpegelbereiche<br />

Gemäß Abb. 2 im Anhang liegen bei freier Schallausbreitung ("Worst-Case") im Plangebiet die<br />

gemäß DIN 4109 /6/ aus den Gesamtverkehrslärmeinwirkungen tags abgeleiteten Lärmpegel-<br />

bereiche zwischen IV bis VI.


- 19 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die Lärmpegelbereiche bilden bei der Ausführungsplanung von Gebäuden mit schutzbedürfti-<br />

gen Aufenthaltsräumen gemäß Kap. 4.1 der DIN 4109 /6/ die Grundlage für den objektbezoge-<br />

nen Schallschutznachweis nach DIN 4109 /6/ gegen Außenlärm.<br />

Bei üblichen Raum- und Fenstergrößen kann vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutz-<br />

nachweises die erforderliche Fensterschallschutzklasse wie folgt abgeschätzt werden für:<br />

- Hotelzimmer: erforderliche Fenster-Schallschutzklasse ≈ Lärmpegelbereich - 1<br />

- Büros: erforderliche Fenster-Schallschutzklasse ≈ Lärmpegelbereich - 2<br />

(Definition der Schallschutzklassen nach VDI 2719 /7/).<br />

Vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises gegen Außenlärm erfüllen i. d. R.<br />

bis zum Lärmpegelbereich III Außenbauteile, die den Anforderungen an den Wärmeschutz der<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen, auch die Anforderungen an die Schalldämmung.<br />

Schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />

Aufgrund der Verkehrslärmeinwirkungen wird empfohlen, in schutzbedürftigen Aufenthalts-<br />

räumen schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte<br />

Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage<br />

ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewähr-<br />

leistet ist.<br />

0.4 Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />

Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />

das Plangebiet kommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung können ggf. erforderliche<br />

schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten Gebäude vorgesehen werden, um die<br />

Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen<br />

zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung der Fundamente).


1 Sachverhalt und Aufgabenstellung<br />

- 20 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die Firma DB Services Immobilien GmbH, Karlsruhe, bzw. ein als Grundstückskäufer festste-<br />

hender Investor plant die Errichtung eines Fachmarktzentrums am Standort des ehemaligen<br />

Güterbahnhofs in <strong>Weinheim</strong> (s. Abb. 1 im Anhang). Der Standort befindet sich entlang der in<br />

Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bergstraße westlich der <strong>Weinheim</strong>er Innenstadt. Über die<br />

Bergstraße wird die Hauptfläche auch verkehrlich erschlossen.<br />

Das Grundstück soll auf Basis des Flächennutzungsplans als SO- und GE-Gebiet ausgewiesen<br />

werden. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 1/01-09, "Ehemaliger Güterbahnhof", aufgestellt<br />

werden.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auch die Sicherung der Trasse für eine<br />

mögliche Unterführung des Multringes unter der Bahnstrecke mit Anschluss an die Bergstraße.<br />

Der Neubau dieser Multring-Anbindung an die B 3 ist derzeit allerdings nicht sicher und steht in<br />

keinem Zusammenhang mit dem geplanten Fachmarktzentrum.<br />

Östlich des Plangebietes verlaufen die Bergstraße (B 3), die OEG-Straßenbahnlinie, westlich<br />

des Plangebietes die Bahnstrecke Heidelberg - Darmstadt.<br />

Nördlich, westlich und südlich des Plangebietes grenzen bestehende Gewerbegebiete an. Im<br />

Süden grenzt außerdem ein Mischgebiet an.<br />

Das Wohngebiet im Westen im Bereich der Leberstraße ist gemäß Bebauungsplan Nr. 65<br />

"Mult" als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Für das Wohngebiet im Osten im Bereich der<br />

Rosenbrunnenstraße existiert kein Bebauungsplan. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung kann<br />

dieses Gebiet ebenfalls als reines Wohngebiet eingestuft werden.<br />

Das Gelände steigt vom Plangebiet aus nach Osten hin an.<br />

Die Details der örtlichen Situation sowie der Planung werden als bekannt vorausgesetzt.<br />

Aufgaben der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sind die Prognose und Beurteilung<br />

einerseits der Geräuscheinwirkungen durch Verkehr und Anlagen des geplanten Vorhabens auf<br />

die Nachbarschaft, andererseits der Geräuscheinwirkungen durch den Straßen- und Schienen-<br />

verkehr auf das Plangebiet. Falls erforderlich, sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen ange-<br />

geben werden.


2 Grundlagen<br />

- 21 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

/1/ DIN 18005-1, 2002-07, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise<br />

für die Planung<br />

DIN 18005-1 Beiblatt 1, 1987-05, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;<br />

<strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />

/2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-<br />

nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), vom 26. August 1998, GMBl.<br />

1998 S. 503<br />

/3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch<br />

das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.4.1990 des Bundesmi-<br />

nisters für Verkehr, StB 11/14.86.22-01/25 Va 90<br />

/4/ Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03,<br />

bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn, Nr. 14 vom 4. April 1990<br />

unter laufender Nr. 133<br />

/5/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg<br />

/6/ DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />

/7/ VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen",<br />

August 1987<br />

/8/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-<br />

lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)<br />

/9/ 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-<br />

wege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl.<br />

I 1997 S.172; Ber. BGBl. I 1997 S. 1253)<br />

/10/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bun-<br />

des (VLärmSchR 97), Ausgabe 1997, Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151, Verkehrs-<br />

blatt-Verlag, eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997,<br />

Bundesministerium für Verkehr


- 22 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

/11/ DIN ISO 9613-2, "Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien", Ausgabe Oktober<br />

1999<br />

/12a/ "Technischer Bericht zur <strong>Untersuchung</strong> der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgelän-<br />

den von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" vom 16.05.1995, Hessi-<br />

sche Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden<br />

/12b/ "Technischer Bericht zur <strong>Untersuchung</strong> der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen<br />

auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und<br />

Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrau-<br />

chermärkten", 2005, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden<br />

/13/ VDI-Richtlinie 3770, "Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Frei-<br />

zeitanlagen", April 2002<br />

/14/ DIN 4150-2, "Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Ge-<br />

bäuden", Juni 1999<br />

DIN 4150-3, "Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anla-<br />

gen", Februar 1999<br />

/15/ "Verkehrs- und Erschließungsgutachten Bebauungsplan 'Ehemaliger Güterbahnhof<br />

<strong>Weinheim</strong>'", Planungsbüro R+T, 64293 Darmstadt<br />

/16/ DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006.


3 Anforderungen an den Immissionsschutz<br />

3.1 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet<br />

- 23 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Nach DIN 18005 /1/ sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die in Tab. 3.1 dar-<br />

gestellten Orientierungswerte für Verkehrslärm zuzuordnen. Die Orientierungswerte gelten<br />

außen, d. h. vor den Gebäuden und sind mit den prognostizierten Beurteilungspegeln zu ver-<br />

gleichen.<br />

Tab. 3.1: Orientierungswerte für Verkehr nach DIN 18005 /1/<br />

Gebietsnutzung Orientierungswerte / [dB(A)]<br />

reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus-<br />

gebiete, Ferienhausgebiete<br />

allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsied-<br />

lungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

50 40<br />

55 45<br />

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55<br />

besondere Wohngebiete (WB) 60 45<br />

Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50<br />

Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55<br />

Die DIN 18005 /1/ gibt folgende Hinweise und Anmerkungen für die Anwendung der Orientie-<br />

rungswerte:<br />

Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den<br />

Schallschutz im Städtebau aufzufassen.<br />

Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwä-<br />

gung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen.<br />

Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entspre-<br />

chenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.<br />

In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, lassen sich die O-<br />

rientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung<br />

von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte<br />

möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abge-<br />

sichert werden. Mögliche Maßnahmen sind z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundriss-<br />

gestaltung sowie bauliche Schallschutzmaßnahmen.


3.2 Gewerbelärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft<br />

- 24 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Gewerbelärm kann in der Bauleitplanung ebenfalls nach DIN 18005 /1/ beurteilt werden. Da je-<br />

doch bei konkreten Lärmbeschwerden hierüber das strengere Mess- und Beurteilungsverfahren<br />

der TA Lärm /2/ heranzuziehen ist, werden im vorliegenden Falle bereits in der Planungsphase<br />

die gewerblichen Geräuscheinwirkungen gemäß TA Lärm /2/ beurteilt.<br />

Die TA Lärm /2/ nennt zur Beurteilung von Lärm aus Betriebsgrundstücken und bei der Ein- und<br />

Ausfahrt folgende Immissionsrichtwerte:<br />

Tab. 3.2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /2/<br />

Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte / [dB(A)]<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35<br />

reine Wohngebiete 50 35<br />

allgemeine Wohngebiete 55 40<br />

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45<br />

Gewerbegebiete 65 50<br />

Die Immissionsrichtwerte gelten für die Gesamtlärmeinwirkungen aus der Vorbelastung durch<br />

bestehende Gewerbebetriebe und der Zusatzbelastung aus dem geplanten Vorhaben.<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus dem Betriebsgelände dürfen nach TA Lärm /2/ diese<br />

Werte um nicht mehr als tags 30 dB(A) und nachts 20 dB(A) überschreiten ("Spitzenpegelkrite-<br />

rium").<br />

Für folgende Zeiten ist außer in Kern-, Dorf-, Misch- und Gewerbegebieten bei der Ermittlung<br />

des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von KR<br />

= 6 dB(A) zu berücksichtigen:<br />

an Werktagen 6 – 7 Uhr<br />

20 – 22 Uhr<br />

an Sonn- und Feiertagen 6 – 9 Uhr<br />

13 – 15 Uhr<br />

20 – 22 Uhr.<br />

Der Ruhezeitzuschlag wird, falls erforderlich, bei den Schallausbreitungsrechnungen entspre-<br />

chend den Tagesganglinien der berücksichtigten Schallquellen programmintern vergeben.


- 25 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere<br />

Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist je nach Auffälligkeit der<br />

Zuschlag KT anzusetzen.<br />

Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist je nach Störwir-<br />

kung der Zuschlag KI anzusetzen.<br />

Der Beurteilungspegel Lr ist wie folgt zu berechnen:<br />

mit:<br />

Tr<br />

Tj<br />

L<br />

r<br />

1<br />

= 10 ⋅ log{<br />

T<br />

N<br />

∑<br />

r j=<br />

1<br />

T ⋅10<br />

Beurteilungszeitraum (tags 16 h, nachts 1 h)<br />

Teilzeit j<br />

N Zahl der Teilzeiten<br />

LAFeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit Tj<br />

KT/I = Ton-/Informations-/Impulshaltigkeitszuschlag<br />

KR = Ruhezeitzuschlag.<br />

j<br />

0,<br />

1⋅(<br />

LAFeq<br />

, j+<br />

KI,<br />

j+<br />

KT,<br />

j + KR,<br />

j )<br />

(Gl. 3.1)<br />

} dB(<br />

A)<br />

Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zu-<br />

sammenhang mit dem Betrieb der Anlage stehen, sind nach TA Lärm /2/ der zu beurteilenden<br />

Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräu-<br />

schen zu beurteilen.<br />

Geräusche des anlagenbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück (außer in Gewerbe- und Industrie-<br />

gebieten) sollen gemäß TA Lärm /2/ durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie mög-<br />

lich vermindert werden, soweit:<br />

• sie die Beurteilungspegel der bestehenden Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A)<br />

erhöhen und<br />

• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und<br />

• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /8/) erst-<br />

mals oder weitergehend überschreiten.


Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ lauten:<br />

Tab. 3.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/<br />

- 26 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)]<br />

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Alten-<br />

heime<br />

reine und allgemeine Wohngebiete, Klein-<br />

siedlungsgebiete<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54<br />

Kleingartengebiete 64 64<br />

Gewerbegebiete 69 59<br />

57<br />

59<br />

47<br />

49


3.3 Passiver Schallschutz im Plangebiet<br />

Lärmpegelbereiche<br />

- 27 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Aus den Beurteilungspegeln der Verkehrsgeräuscheinwirkungen tags werden im Sinne einer<br />

Prognose auf der sicheren Seite im Plangebiet bei freier Schallausbreitung gemäß DIN 4109 /6/<br />

die maßgeblichen Außenlärmpegel La durch Addition von 3 dB(A) berechnet und hieraus mit<br />

Tab. 3.4 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /6/ bestimmt.<br />

Tab 3.4: (= Tab. 8 der DIN 4109 /6/)<br />

Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

Spalte 1 2 3 4<br />

Raumarten<br />

5<br />

Zeile Lärmpegel- "Maßgeblicher Bettenräume in Aufenthaltsräume Büroräume<br />

bereich Außenlärm- Krankenanstal- in Wohnungen,<br />

pegel" ten und Sana- Übernachtungstorien<br />

räume in Beherbergungsstätten,<br />

Unterrichtsräume<br />

u. ä.<br />

1)<br />

und ähnliches<br />

dB(A) erf. R' w,res des Außenbauteils<br />

in dB<br />

1 I bis 55 35 30 -<br />

2 II 56 bis 60 35 30 30<br />

3 III 61 bis 65 40 35 30<br />

4 IV 66 bis 70 45 40 35<br />

5 V 71 bis 75 50 45 40<br />

6 VI 76 bis 80 2)<br />

50 45<br />

7 VII > 80 2)<br />

2)<br />

50<br />

1)<br />

An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten<br />

Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />

2)<br />

Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />

Anhand der Lärmpegelbereiche können bei der Ausführungsplanung der Gebäude in eindeuti-<br />

ger Weise die Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen<br />

ermittelt werden.<br />

Ausreichende Belüftungen von Wohn- und Schlafräumen<br />

Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Aufenthaltsräume<br />

ausreichend mit Außenluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öff-<br />

nen der Fenster. In Schlafräumen (z. B. von Hotels), bei denen ein nächtliches Öffnen der zum<br />

Schallschutz geschlossenen Fenster nicht zumutbar ist, kann die ausreichende Frischluftzufuhr<br />

durch zusätzliche, schalldämmende Lüftungseinrichtungen erfolgen.


- 28 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Über die Notwendigkeit des Einsatzes solcher Fensterlüftungssysteme macht die VDI 2719 /7/<br />

folgende Aussage:<br />

"Da Fenster in Spaltlüftung nur ein bewertetes Schalldämm-Maß R w von ca. 15 dB erreichen,<br />

ist diese Lüftungsart nur bei einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m < 50 dB für schutz-<br />

bedürftige Räume zu verwenden. Bei höherem Außengeräuschpegel ist eine schalldämmende,<br />

evtl. fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. In jeder Wohnung ist dann wenigstens<br />

ein Schlafraum oder ein zum Schlafen geeigneter Raum mit entsprechenden Lüftungseinrich-<br />

tungen vorzusehen.... Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann<br />

die Stoßlüftung benutzt werden."


3.4 Neu-/Umbau von Verkehrswegen<br />

- 29 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die 16. BImSchV, "Verkehrslärmschutzverordnung" /8/, ist hinsichtlich der bestehenden Be-<br />

bauung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von<br />

Schienenwegen anzuwenden. Eine Änderung ist gemäß 16. BImSchV /8/ wesentlich, wenn:<br />

1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugver-<br />

kehr baulich erweitert wird oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise<br />

baulich erweitert wird oder<br />

2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden<br />

Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70<br />

dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.<br />

Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden<br />

Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in<br />

der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbege-<br />

bieten.<br />

Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche<br />

ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der rechnerisch prognos-<br />

tizierte, aufgerundete Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht über-<br />

schreitet:<br />

Tab. 3.5: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/<br />

Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte / [dB(A)]<br />

tags (6 – 22 Uhr) nachts (22 – 6 Uhr)<br />

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime<br />

reine und allgemeine Wohngebiete, Klein-<br />

57<br />

47<br />

siedlungsgebiete<br />

Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54<br />

Gewerbegebiete 69 59<br />

Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der<br />

Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.<br />

Im Zuge des Neubaus der Multring-Anbindung an die B 3 im Norden des Plangebietes ent-<br />

steht bei Überschreitung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte dem Grunde nach Anspruch<br />

auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV /8/. Da derzeit noch nicht feststeht, ob und wann der<br />

Bau der Multring-Anbindung erfolgt, gibt die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> lediglich<br />

eine orientierende Beurteilung dieser Maßnahme. Eine verbindliche Beurteilung gemäß 16.<br />

59<br />

49


- 30 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

BImSchV /8/ muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Multring-Anbindung an die<br />

B 3 durchgeführt werden, wenn die schalltechnisch relevanten Trassenparameter sowie der Ho-<br />

rizont der Verkehrsprognose festliegen.<br />

Bei der Umgestaltung der Bergstraße im Bereich der Anschlussstellen an das Plangebiet<br />

zu prüfen, ob die Maßnahme im Sinne der 16. BImSchV /8/ ein erheblicher baulicher Eingriff<br />

ist. Beispiele für erhebliche bauliche Eingriffe sind gemäß VLärmSchR 97 /10/:<br />

- Bau von Anschlussstellen<br />

- Bau von Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie von Abbiegestreifen<br />

- Bau von Zusatzfahrstreifen oder Mehrzweckfahrstreifen<br />

- Bau von Standstreifen<br />

- Bau von Radwegen<br />

- Bau von Fahrstreifen für zusätzliche Fahrbeziehungen im Bereich planfreier Knotenpunkte<br />

- deutliche Fahrbahnverlegung durch bauliche Maßnahmen<br />

- deutliche Veränderung der Höhenlage einer Straße (z. B. kreuzungsfreier Umbau).<br />

Die VLärmSchR 97 /10/ gilt zwar ursprünglich nur für Bundesfernstraßen, ist jedoch sinngemäß<br />

auch für andere Straßengattungen anzuwenden. Keine erheblichen baulichen Eingriffe sind<br />

gemäß VLärmSchR 97 /10/ z. B.:<br />

- Bau von Lichtsignalanlagen, Schilderbrücken, Verkehrsbeeinflussungsanlagen etc.<br />

- Ummarkierungen (z. B. zur Schaffung zusätzlicher Fahrstreifen)<br />

- Grunderneuerung sowie Erneuerung der Fahrbahnoberfläche im Straßenquerschnitt<br />

- Bau von Verkehrsinseln<br />

- Bau von Haltebuchten<br />

- Bau von Lärmschutzwänden und -wällen.<br />

Stellt nach diesen Kriterien die Umgestaltung der Bergstraße im Bereich der Anschlussstellen<br />

an das Plangebiet einen erheblichen baulichen Eingriff dar, so ist in einem zweiten Schritt zu<br />

prüfen, ob die Maßnahme eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV /8/ ist.<br />

Die geplante Maßnahme stellt dann eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV /8/<br />

dar, wenn eine Pegelerhöhung von mindestens 3 dB(A) gegenüber der bestehenden Situation<br />

vorliegt, wenn der Gesamtbeurteilungspegel tags mindestens 70 dB(A) bzw. nachts 60 dB(A) er-<br />

reicht oder wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden


- 31 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht durch einen er-<br />

heblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Das letzte Kriterium gilt nicht in Gewerbegebieten. Im<br />

Falle einer Pegelerhöhung um mindestens 3 dB(A) gegenüber dem Bestand sind zusätzlich die<br />

Beurteilungspegel mit den maßgeblichen Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV /8/ zu ver-<br />

gleichen. Bei Grenzwertüberschreitungen entsteht dem Grunde nach Anspruch auf Lärmvorsor-<br />

ge.<br />

Bei Anspruch auf Lärmvorsorge sind gemäß § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorrangig<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle zu ergreifen. Stehen die Kosten der Schutz-<br />

maßnahmen jedoch außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck, besteht dem Grunde<br />

nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV /9/ an den betroffe-<br />

nen Gebäuden (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftungsgeräte). Art und Umfang<br />

der passiven Schallschutzmaßnahmen sind nach Plangenehmigung im Rahmen einer bauakus-<br />

tischen Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebäuden zu bestimmen.<br />

Grundsätzlich dürfen die Pegel nur für den neu gebauten oder wesentlich geänderten Ver-<br />

kehrsweg berücksichtigt werden, selbst wenn noch andere bereits bestehende laute Straßen<br />

oder Schienenwege die Anwohner belasten. Die Rechtmäßigkeit dieser Trennung wurde bereits<br />

vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die<br />

Schwelle einer Gesundheitsgefährdung erreicht worden ist: dann muss ein Summenpegel ge-<br />

bildet werden (BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, in: BVerwGE 101, 1ff).


4 Vorgehensweise<br />

- 32 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Vom <strong>Untersuchung</strong>sgebiet wird auf der Grundlage der digitalen ALK und des Funktionsplans ein<br />

digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (SoundPLAN 7.1).<br />

Mittels richtlinienkonformer Schallausbreitungsrechnungen werden die Beurteilungspegel au-<br />

ßerhalb des Plangebietes an den in Abb. 1 im Anhang dargestellten Immissionspunkten prog-<br />

nostiziert. Hierbei wird die schallabschirmende- und reflektierende Wirkung der bestehenden<br />

und geplanten Bebauung berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes werden im Sinne einer<br />

Prognose auf der sicheren Seite die Beurteilungspegel "Verkehr" bei freier Schallausbreitung<br />

berechnet. Die Immissionshöhen betragen jeweils 5 m über Gelände.<br />

Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Anlagengeräusche ist gemäß TA Lärm /2/ in<br />

Verbindung mit DIN ISO 9613-2 /11/ ein Langzeitmittelungspegel zu bestimmen. Es wird vom<br />

prognostizierten Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (Cmet) subtrahiert. Diese Korrek-<br />

tur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch un-<br />

günstig für die Schallausbreitung sein können. Der zur Berechnung der meteorologischen Kor-<br />

rektur heranzuziehende Faktor C0, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindig-<br />

keit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt, wird mit C0 = 2 dB(A) angesetzt. Die so<br />

errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei<br />

anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von ±1 dB(A). Bei den<br />

Schallausbreitungsrechnungen wird nach DIN ISO 9613-2 /11/ für Abstände von 100 m < d <<br />

1.000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von 3 dB(A) erreicht und für<br />

Abstände bis 100 m eine Genauigkeit von 1 dB(A) (d: Abstand Quelle - Immissionsort; h: mittle-<br />

re Höhe von Quelle und Immissionsort). Diese Angaben gelten für Situationen ohne Reflexionen<br />

und Abschirmung.<br />

Bei den Ausbreitungsrechnungen "Verkehr" wird eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind-<br />

und Temperaturinversionssituation berücksichtigt.<br />

Aus den im Plangebiet ermittelten Gesamtbeurteilungspegeln "Verkehr tags" werden gemäß<br />

DIN 4109 /6/ die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnet und hieraus die Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4109 /6/ als Grundlage für den objektbezogenen Schallschutz gegen Außenlärm be-<br />

stimmt. Aus den Beurteilungspegeln nachts wird i. S. der VDI 2719 /7/ die Erfordernis schall-<br />

dämmender Lüftungseinrichtungen abgeleitet. Entsprechend den Festsetzungen des Bebau-<br />

ungsplanvorentwurfes wurde eine Mindesthöhe der geplanten Gebäude von 110 m üNN ange-<br />

nommen, dies entspricht einer Gebäudehöhe von 5 bis 6 m über dem heutigen Geländeniveau.


5 Ausgangsdaten<br />

- 33 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Alle nachfolgend aufgeführten Schallleistungs- und Emissionspegel dienen als Eingangsdaten<br />

für die Schallausbreitungsrechnungen und dürfen nicht mit den am geplanten Vorhaben oder in<br />

der Nachbarschaft zulässigen Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerten verglichen werden.<br />

5.1 Straßenverkehr<br />

Die Emissionspegel der Bergstraße (B 3), der Gewerbestraße und der Verlängerung des<br />

Multringes werden in Tab. 5.1 gemäß RLS-90 /3/ auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/<br />

berechnet. Zu Details der Verkehrsuntersuchung wird auf den Bericht /15/ verwiesen. Die er-<br />

höhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen wird mit Zu-<br />

schlägen gemäß Tab. 2 der RLS-90 /3/ berücksichtigt, von Steigungen und Gefällen > 5 % nach<br />

Gl. 9 der RLS-90 /3/.<br />

Tab. 5.1: Verkehrsmengen und Emissionspegel der Straßen<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Straßenabschnitt DTV M_T M_N p_T p_N v_Pkw v_Lkw D_StrO Steigg. L_m,E,T L_m,E,N<br />

Bergstraße<br />

Analyse 2010<br />

Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h km/h dB(A) % dB(A) dB(A)<br />

v = 50 km/h 11.087 643 101 5,6 4,9 50 50 0 < 5 62,3 53,9<br />

v = 70 km/h 11.087 643 101 5,6 4,9 70 70 0 < 5 64,5 56,2<br />

Progose 2012:<br />

nördlich Sondergebiet 15.060 873 137 5,1 4,5 50 50 0 < 5 63,4 55,1<br />

südlich Sondergebiet 13.648 792 124 5,7 5,0 50 50 0 < 5 63,2 54,9<br />

Progose 2020:<br />

nördlich Sondergebiet 13.704 795 125 5,3 4,7 50 50 0 < 5 63,1 54,7<br />

südlich Sondergebiet 12.338 716 112 6,0 5,2 50 50 0 < 5 62,9 54,5<br />

Gewerbestraße<br />

Fachmarktzentrum 92 6 0 13,0 0,0 50 50 0 6,5 45,1<br />

Verlängerung Multring<br />

östlich Unterführung 6.913 401 63 5,6 4,9 50 50 0 6,5 61,1 52,8<br />

westlich Unterführung 6.913 401 63 5,6 4,9 50 50 0 < 5 60,2 51,9<br />

Erläuterungen zu den Spalten:<br />

1 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke<br />

2 M_T: maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr)<br />

3 M_N: maßgebende stündliche Verkehrsstärke in der Nacht (22-6 Uhr)<br />

4 p_T: Lkw-Anteil am Tag (6-22 Uhr)<br />

5 p_N: Lkw-Anteil in der Nacht (22-6 Uhr)<br />

6 v_Pkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw<br />

7 v_Lkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw<br />

8 Zuschlag für die Straßenoberfläche nach RLS-90, Tabelle 4<br />

9 Steigung der Fahrbahn<br />

10, 11 L_m,E = L_m(25) + D_v + D_Stg + D_Stro<br />

Emissionspegel (in 25 m Abstand zur Straße) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr)<br />

Die in Tab. 5.1 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell den Schallquellen der<br />

Straßen zugeordnet (für den Planfall i. S. einer "Worst-Case"-Betrachtung die Prognose 2012).<br />

Der Verlauf der Bergstraße für die Situation "baulicher Bestand" entspricht bereits der Planung<br />

im Planfeststellungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schries-<br />

heim.


5.2 Schienenverkehr<br />

5.2.1 Bahnstrecke<br />

- 34 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die Emissionspegel der Bahnstrecke werden gemäß Schall 03 /4/ berechnet. Grundlage sind<br />

Zugdaten für das Prognosejahr 2015, die von der Deutsche Bahn AG, Abt. Lärmschutz (TUM<br />

1), Karlsruhe, zur Verfügung gestellt wurden (s. Tab. 5.2). Für die Fahrbahnart "Schotterbett -<br />

Betonschwelle" ist nach Tab. 5 der Schall 03 /4/ zusätzlich ein Zuschlag von DFb = 2 dB(A) zu<br />

berücksichtigen. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel ist gemäß Schall 03 /4/ der Ab-<br />

schlag S = -5 dB(A) in Ansatz zu bringen, der die geringere Störwirkung des Schienenverkehrs-<br />

lärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm berücksichtigt.<br />

Tab. 5.2: Zugdaten und Emissionspegel der Bahnstrecke<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Anzahl Züge Emissionspegel<br />

Scheiben- Länge je Geschwin- Korrektur<br />

Zugart tags nachts bremsanteil Zug digkeit Zugart D Fz tags nachts<br />

6 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr [%] [m] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />

Strecke 3601, Abschnitt nördlich km 64,3 (Summe über beide Richtungen)<br />

GZ-E 98 86 10 700 90 0 73,0 75,5<br />

RB-VT 8 100 90 90 0 46,6 0,0<br />

RB-VT 2 100 140 90 0 0,0 45,5<br />

RB-E 48 13 60 180 90 0 61,6 58,9<br />

RB-ET 21 3 100 70 90 -2 47,7 42,3<br />

RE-E 13 85 160 90 0 53,3 0,0<br />

D/AZ-E 12 90 430 90 0 0,0 59,6<br />

IC-E 35 100 260 90 0 57,6 0,0<br />

IC-E 2 100 240 90 0 0,0 47,9<br />

ICE 5 1 100 190 90 -3 44,8 40,8<br />

Gesamtemissionspegel: 73,5 75,7<br />

Strecke 3601, Abschnitt südlich km 64,3 (Summe über beide Richtungen)<br />

GZ-E 98 86 10 700 100 0 73,9 76,4<br />

RB-VT 8 100 90 120 0 49,1 0,0<br />

RB-VT 2 100 140 120 0 0,0 48,0<br />

RB-E 48 13 60 180 140 0 65,4 62,7<br />

RB-ET 21 3 100 70 140 -2 51,6 46,1<br />

RE-E 13 85 160 140 0 57,1 0,0<br />

D/AZ-E 12 90 430 140 0 0,0 63,5<br />

IC-E 35 100 260 160 0 62,6 0,0<br />

IC-E 2 100 240 160 0 0,0 52,9<br />

ICE 5 1 100 190 160 -3 49,8 45,8<br />

Gesamtemissionspegel: 74,9 76,8<br />

Strecke 4104 (Summe über beide Richtungen)<br />

RB-VT 46 4 100 90 40 0 47,2 39,6<br />

Die in Tab. 5.2 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell der Schallquelle der<br />

Bahnstrecke zugeordnet.


5.2.2 OEG-Strecke<br />

- 35 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die Emissionspegel der OEG-Strecke werden gemäß Schall 03 /4/ berechnet. Grundlage sind<br />

Prognose-Zugdaten aus dem Planfeststellungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-<br />

Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schriesheim (s. Tab. 5.3). Da die OEG-Strecke nach dem Allgemeinen Ei-<br />

senbahngesetz (AEG) betrieben wird, ist nach Tabelle 4 der Schall 03 /4/ die Korrektur für "alle<br />

übrigen Fahrzeugarten" DFz = 0 dB(A) anzuwenden. Bei den Schallausbreitungsrechnungen<br />

werden im digitalen Schallquellenmodell entsprechend den geplanten Verhältnissen die Zu-<br />

oder Abschläge für die Fahrbahnarten nach Tabelle 5 der Schall 03 /4/ sowie für enge Gleisbo-<br />

genradien nach Tabelle 6 der Schall 03 /4/ berücksichtigt. Die in Tab. 5.3 angegeben Emissi-<br />

onspegel werden entsprechend dem im Planfeststellungsverfahren angegebenen Geschwindig-<br />

keits-Wege-Band den jeweilige Abschnitten zugeordnet. Bei der Berechnung der Beurteilungs-<br />

pegel ist gemäß Schall 03 /4/ der Abschlag S = -5 dB(A) in Ansatz zu bringen.<br />

Tab. 5.3: Zugdaten und Emissionspegel der OEG-Strecke<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Anzahl Züge je Richtg. Scheiben- mittlere Geschwin- Korrektur Emissionspegel<br />

tags nachts bremsanteil Zuglänge digkeit Zugart DFz tags nachts<br />

6 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr [%] [m] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />

60 11 100 30,5 30 0 41,1 36,8<br />

60 11 100 30,5 40 0 43,6 39,3<br />

60 11 100 30,5 50 0 45,6 41,2<br />

60 11 100 30,5 60 0 47,1 42,8<br />

60 11 100 30,5 70 0 48,5 44,1<br />

60 11 100 30,5 80 0 49,6 45,3<br />

Die in Tab. 5.3 angegebenen Emissionspegel werden im Rechenmodell den Schallquellen der<br />

OEG-Strecke zugeordnet. Der Verlauf der OEG-Gleise entspricht der Planung im Planfeststel-<br />

lungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke <strong>Weinheim</strong> - Schriesheim.


5.3 Gewerbelärmvorbelastung<br />

- 36 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die bestehenden Gewerbegebiete südlich, westlich und nördlich des Plangebietes stellen im<br />

Einwirkungsbereich des Plangebietes die Vorbelastung durch Gewerbelärm dar. Zur Abschät-<br />

zung der Gewerbelärm-Vorbelastung auf der sicheren Seite werden diese bestehenden Gewer-<br />

begebiete belegt mit flächenbezogenen Schallleistungspegel von:<br />

tags L"WA = 60 dB(A)/m²<br />

nachts L"WA = 45 dB(A)/m².<br />

Höhere Geräuschemissionen aus Gewerbegebieten sind bereits im Hinblick auf die schutzbe-<br />

dürftigen Nutzungen innerhalb der Gewerbegebiete selbst nicht zulässig, da nach Schallausbrei-<br />

tung und Überlagerung der Teilflächenbeiträge an Immissionspunkten innerhalb der Gewerbe-<br />

gebiete mit diesen Emissionspegeln die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für Gewerbege-<br />

biete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) ausgeschöpft sind.<br />

Die zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung gewählten Randbedingungen:<br />

- Emissionshöhe 1 m über Gelände<br />

- Immissionshöhe 5 m über Gelände<br />

- C0 = 2 dB(A)<br />

- freie Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 /11/<br />

modellieren eine realistische Schallausbreitungssituation und führen zu Werten, die sich auch<br />

messtechnisch bestimmen ließen. Aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung im Untersu-<br />

chungsgebiet ist allerdings eine tatsächliche Messung der Gewerbelärm-Vorbelastung nicht<br />

möglich.<br />

5.4 Vorhabenbezogene Immissionsprognose<br />

5.4.1 Parkierungsverkehr<br />

Die Schallleistungspegel des Parkierungsverkehrs im Plangebiet mit knapp 900 Stellplätzen<br />

werden in Tab 5.4 auf der Grundlage der Verkehrsprognose /15/ gemäß Gl. 11a der "Parkplatz-<br />

lärmstudie" /5/ berechnet (tags von 6 - 22 Uhr: 7.525 Pkw-Bewegungen, hiervon abgeschätzt<br />

aus den geplanten Nutzungen 2/3 mit Einkaufswagen, 1/3 ohne Einkaufswagen; in der gemäß<br />

TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde: 76 Pkw-Bewegungen). Im Vorgriff auf die<br />

Ergebnisse sind aus Gründen des Lärmschutzes Fahrgassen und Wege, auf denen Einkaufs-<br />

wagen geschoben werden, zu asphaltieren. In diesem Fall beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Park-<br />

platzlärmstudie" /5/ der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche KStro = 0 dB(A) und es sind die in<br />

Tab. 34 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ angegebenen reduzierten Zuschläge für "Parkplätze an<br />

Einkaufszentren - Standard-Einkaufswagen auf Asphalt" anzuwenden. Im Nachtzeitraum, wenn


- 37 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

der Parkierungsverkehr vorwiegend durch Kunden des Schnellrestaurants mit ca. 40 Stellplät-<br />

zen verursacht wird, werden die hierfür in Kap. 8.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ geforderten Zu-<br />

schläge angewendet. Die Größe f beträgt nach Kap. 8.2.1 der "Parkplatzlärmstudie" /5/ f = 1, da<br />

die Bezugsgröße B der Anzahl der Stellplätze entspricht.<br />

Tab. 5.4: Schallleistungspegel Parkierungsverkehr<br />

Pkw-Parkierungsverkehr<br />

L W0 + K PA + K I + K D + K Stro + 10 x log( B x N ) = L WA<br />

tags (6 - 22 Uhr):<br />

mit Einkaufswagen (2/3) 63 + 3 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,35 ) = 102,3 dB(A)<br />

ohne Einkaufswagen (1/3) 63 + 0 + 4 + 7,4 + 0 + 10 x log( 900 x 0,17 ) = 96,3 dB(A)<br />

energet. Summe: 103,3 dB(A)<br />

lauteste Nachtstunde 63 + 4 + 4 + 3,7 + 0 + 10 x log( 40 x 1,90 ) = 93,5 dB(A)<br />

Erläuterungen:<br />

L W0<br />

K PA<br />

K I<br />

= 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde<br />

= Zuschlag für die Parkplatzart in dB(A)<br />

= Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB(A)<br />

B = Anzahl der Stellplätze<br />

f = 1<br />

K D<br />

K Stro<br />

= Zuschlag für durchfahrende Kfz und Parkplatzsuchverkehr<br />

= 2,5 x log(f x B - 9) dB(A) für f x B > 10 Stellplätze<br />

= 0 für f x B < 10 Stellplätze<br />

= Zuschlag für Straßenoberfläche<br />

N = Bewegungshäufigkeit = Anzahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde<br />

L WA<br />

= Schallleistungspegel in dB(A)<br />

Schallleistungspegel in dB(A)<br />

Die in Tab. 5.4 angegebenen Schallleistungspegel werden den in Abb. 1 im Anhang dargestell-<br />

ten Flächenschallquellen "Parkierungsverkehr" zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m<br />

über Gelände.<br />

5.4.2 Andienung<br />

Nachfolgend werden die Emissionspegel jeweils für einen Lkw angegeben. Die Hochrechnung<br />

auf die in Tab. 5.5 angegebene Anzahl der Lkw und deren Tagegang erfolgt bei den Schallaus-<br />

breitungsrechnungen programmintern über entsprechende Tagesganglinien. Bei der Berech-<br />

nung der Beurteilungspegel im Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) wird im Sinne einer Prognose auf der<br />

sicheren Seite die Hälfte der in Tab. 5.5 aufgeführten Lkw innerhalb der Ruhezeiten von 6 - 7<br />

Uhr angesetzt. Die gemäß TA Lärm /2/ zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zwischen 22 - 6<br />

Uhr wird den Tagesganglinien der Verkehrsprognose /15/ entnommen. Sämtliche Lkw fahren<br />

das Plangebiet von der Bergstraße aus über eine gemeinsame Zufahrt an. Auf dem Betriebsge-<br />

lände werden dann die Andienungsbereiche "Baumarkt" und "außer Baumarkt" unterschieden,<br />

da die den Baumarkt andienenden Lkw das Plangebiet im Süden über die Gewerbestraße ver-


- 38 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

lassen, die übrigen Lkw dagegen im Norden auf die Bergstraße ausfahren. Gemäß Verkehrs-<br />

prognose /15/ ist im Plangebiet folgendes Lkw-Aufkommen zu erwarten:<br />

Tab. 5.5: Lkw-Aufkommen im Plangebiet<br />

Bereich Anzahl Lkw<br />

tags (6 - 22 Uhr) lauteste Nachtstunde<br />

Baumarkt 12 1*<br />

außer Baumarkt 56 2*<br />

*: im Vorgriff auf die Ergebnisse ist aus schalltechnischer Sicht eine Nachtandienung nicht zulässig<br />

Nach Kap. 5.3 der "Lkw-Studie" /12a/ beträgt der auf 1 Stunde bezogene Schallleistungspegel<br />

beim Be- und Entladen eines Lkw:<br />

Tab. 5.6: Schallleistungspegel Be-/Entladen eines Lkw<br />

auf 1 h bezogener Beurteilungs-<br />

Schallleistungs- Anzahl der Schallleistungs-<br />

Vorgang pegel Ereignisse pegel<br />

L WA,1h/[dB(A)] n L WAr/[dB(A)]<br />

1 2 3 4<br />

Palettenhubwagen über Überladebrücke 80 20 93,0<br />

Rollcontainer über Überladebrücke 64 20 77,0<br />

Rollgeräusche, Wagenboden 75 40 91,0<br />

energetische Summe: 95,2<br />

Der Schallleistungspegel von LWA = 95,2 dB(A) wird für die o. g. Anzahl der Lkw und deren Ta-<br />

gegang der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Linienschallquelle "Lkw Be-/Entladen" zu-<br />

geordnet. Die Emissionshöhe beträgt 1,5 m über Gelände.<br />

Nach Kap. 8.1.1 der "Lkw-Studie" /12b/ beträgt der auf eine Stunde und 1-m-Wegelement bezo-<br />

gene Schallleistungspegel beim Fahren eines Lkw auf Betriebsgeländen:<br />

LWA',1h = 63 dB(A)/m.<br />

Dieser Schallleistungspegel wird für die o. g. Anzahl der Lkw und deren Tagegang den in Abb. 1<br />

im Anhang gekennzeichneten Linienschallquellen "Lkw Baumarkt" und "Lkw außer Baumarkt"<br />

zugeordnet. Die Emissionshöhe beträgt 0,5 m über Gelände.<br />

Beim Betrieb eines Lkw-Kühlaggregates beträgt nach Tab. 19 der Parkplatzlärmstudie /5/ un-<br />

ter Beachtung der Einschaltzyklen von ca. 15 min/h der auf 1 h bezogene Schallleistungspegel:<br />

LWA,1h = 91 dB(A).


- 39 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Dieser Schallleistungspegel wird im Bereich "außer Baumarkt" 10 Lkw im Tagzeitraum (6 - 22<br />

Uhr) zugeordnet, davon im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite die Hälfte innerhalb der<br />

Ruhezeiten von 6 - 7 Uhr. Der Schallleistungspegel von LWA,1h = 91 dB(A) wird für diese Anzahl<br />

der Lkw und deren Tagegang der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Linienschallquelle<br />

"Lkw-Kühlaggregate" zugeordnet (Emissionshöhe 3 m ü. G.).<br />

5.4.3 Freisitz Schnellrestaurant<br />

Gemäß Kap. 18 der VDI-Richtlinie 3770 /13/ ist der Gesamt-Schallleistungspegel LWA,ges von<br />

"Gartenlokalen und anderen Freisitzflächen" bei n Personen mit dem Schallleistungspegel LWA =<br />

65 dB(A) ("Sprechen normal") pro Person gemäß Tab. 1 dieser Richtlinie wie folgt zu berechnen<br />

(vgl. Beispiel in Kap. 18 der VDI-Richtlinie 3770 /13/):<br />

LWA,ges = LWA + 10*log(n/2) dB(A)<br />

Bei Vollbesetzung aller n = 20 Sitzplätze (Prognose auf der sicheren Seite) beträgt somit der<br />

Gesamt-Schallleistungspegel LWA,ges des Schnellrestaurant-Freisitzes:<br />

LWA,ges = 65 + 10*log(20/2) dB(A)<br />

LWA,ges = 75 dB(A).<br />

Dieser Wert führt zu einer "Worst-Case"-Prognose, da im geplanten Schnellrestaurant kein Al-<br />

koholausschank stattfindet und die Verweilzeit im Bereich der Außenbewirtschaftung im Ver-<br />

gleich zum klassischen Gartenlokal kurz ist: i. d. R. wird zum Verzehren eines Hamburgers<br />

und/oder Getränks beim parallelem Rauchen einer Zigarette ca. 5 bis 10 Minuten benötigt, so<br />

dass sich nicht die Stimmung über den Abend hin "hochschaukelt".<br />

Der Schallleistungspegel von LWA,ges = 75 dB(A) wird der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten<br />

Flächenschallquelle "Freisitz Schnellrestaurant" zugeordnet (Emissionshöhe 1,2 m ü. G., Ein-<br />

wirkzeit im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite 24 h).


5.4.4 Haustechnische Anlagen<br />

- 40 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Die maximal zulässigen Schallleistungspegel der ins Freie Schall abstrahlenden haustechni-<br />

schen Anlagen (z. B. Lüftung, Klima) werden in einem iterativen Verfahren ermittelt (Linien-<br />

schallquelle über die gesamte Nord-Süd-Erstreckung des Plangebietes mit einer Höhe von 12 m<br />

über Gelände).<br />

5.4.5 Spitzenpegel<br />

Lkw-Andienung<br />

Bei der Lkw-Andienung können gemäß den Kapiteln 8.1.2 und 8.3 der "Lkw-Studie" /12b/ Maxi-<br />

mal-Schallleistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu LWA = 122 dB(A) entstehen. Dieser<br />

Wert wird ebenfalls den in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Schallquellen "Lkw Be-<br />

/Entladen", "Lkw Baumarkt" und "Lkw außer Baumarkt" zugeordnet.<br />

Pkw-Parkierungsverkehr<br />

Beim Heck- bzw. Kofferraumklappen-Schließen von Pkw betragen gemäß Tab. 35 der Park-<br />

platzlärmstudie /5/ die in einem Abstand von 7,5 m zum Fahrzeug auftretenden maximalen<br />

Schalldruckpegel bis zu 74 dB(A). Der hieraus abgeleitete Schallleistungspegel am Ort der<br />

Schallquelle von:<br />

LWAmax = 74 + 20*log(7,5m) + 8 dB(A)<br />

LWAmax = 99,5 dB(A)<br />

wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächenschallquelle des Parkierungs-<br />

verkehrs tags zugeordnet, da diese Spitzenpegel beim Verstauen der Einkäufe in den Kunden-<br />

Pkw im Tagzeitraum maßgeblich sind.<br />

Bei der beschleunigten Abfahrt von Pkw betragen gemäß Tab. 35 der Parkplatzlärmstudie /5/<br />

die in einem Abstand von 7,5 m zum Fahrzeug auftretenden maximalen Schalldruckpegel bis zu<br />

67 dB(A). Der hieraus abgeleitete Schallleistungspegel am Ort der Schallquelle von:<br />

LWAmax = 67 + 20*log(7,5m) + 8 dB(A)<br />

LWAmax = 92,5 dB(A)<br />

wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächenschallquelle des Parkierungs-<br />

verkehrs nachts zugeordnet, da diese Spitzenpegel beim nächtlichen Besucherverkehr des<br />

Schnellrestaurants insbesondere im Bereich der Ein- und Ausfahrt maßgeblich sind.


Schnellrestaurant-Freisitz<br />

- 41 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Kurzzeitige Geräuschspitzen beim lauten Rufen besitzen nach Tab. 1 der VDI 3770 /13/ Schall-<br />

leistungspegel am Ort der Schallquelle von bis zu:<br />

LWAmax = 90 dB(A).<br />

Dieser Schallleistungspegel wird ebenfalls der in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten Flächen-<br />

schallquelle des Schnellrestaurant-Freisitzes zugeordnet.<br />

Bei der Berechnung des Spitzenpegels wird im Rechenmodell eine Punktquelle mit dem Maxi-<br />

malpegel entlang der Kontur der Schallquelle bewegt, so dass die Punktschallquelle zu irgend-<br />

einem Zeitpunkt eine bezüglich den Ausbreitungsbedingungen zu einem gegebenen Immission-<br />

sort günstigste Position einnimmt.<br />

5.5 Geräuschkontingentierung<br />

Die im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente werden in einem iterativen Verfahren ge-<br />

mäß DIN 45691 /16/ berechnet. Die Emissionskontingente können im Bebauungsplan festge-<br />

setzt werden und bilden die Grundlage für die Prüfung auf schalltechnische Zulässigkeit einer<br />

konkreten Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Aufgrund der - im Vorgriff auf die Ergebnisse - rechnerischen Überschreitung bzw. (beinahe)<br />

Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für reine Wohngebiete in den reinen<br />

Wohngebieten im Bereich der Leberstraße und der Rosenbrunnenstraße durch die Gewerbe-<br />

lärmvorbelastung werden die Emissionskontingente im Plangebiet so bemessen, dass gemein-<br />

sam mit der Gewerbelärmvorbelastung in den reinen Wohngebieten die Anforderungen der TA<br />

Lärm /2/ an den Schallimmissionsschutz zumindest für allgemeine Wohngebiete eingehalten<br />

sind. Dies aus folgenden Gründen:<br />

- die Kontingentierung hinsichtlich eines reinen Wohngebietes ließe die geplante Nutzung<br />

scheitern,<br />

- die geplante Nutzung ist dagegen realisierbar mit einer Kontingentierung hinsichtlich eines<br />

allgemeinen Wohngebietes,<br />

- die Wohngebiete sind bereits heute mit einer solchen Gewerbelärmvorbelastung beauf-<br />

schlagt, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an der Rosenbrunnenstraße<br />

nur knapp eingehalten, an der Leberstraße bereits überschritten sind,<br />

- alle möglichen und (wirtschaftlich) sinnvollen Schutzmaßnahmen (Gebäudestellung usw.)<br />

wurden geprüft und ausgeschöpft,<br />

- gesunde Wohnverhältnisse bleiben erhalten.


- 42 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft<br />

Dr. Frank Schaffner


Anhang<br />

Anlagen 1 und 2<br />

Abb. 1 und 2<br />

- 43 -<br />

D R. G R U S C H K A<br />

Ingenieurgesellschaft


Seite 1<br />

Legende<br />

Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />

Teilbeurteilungspegel<br />

Gewerbe Vorbelastung<br />

Schallquelle Name der Schallquelle<br />

LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />

LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />

SoundPLAN 7.1<br />

DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />

Darmstadt<br />

Anlage 1


Schallquelle LrT<br />

dB(A)<br />

Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />

Teilbeurteilungspegel<br />

Gewerbe Vorbelastung<br />

LrN<br />

dB(A)<br />

IP1 Nutzung WR LrT 54,5 dB(A) LrN 39,5 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 54,3 39,3<br />

GE NW 39,6 24,6<br />

GE NO 33,2 18,2<br />

GE Süd 34,5 19,5<br />

IP2 Nutzung GE LrT 62,6 dB(A) LrN 47,6 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 62,6 47,6<br />

GE NW 39,6 24,6<br />

GE NO 33,9 18,9<br />

GE Süd 35,1 20,1<br />

IP3 Nutzung MI LrT 56,9 dB(A) LrN 41,9 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 50,8 35,8<br />

GE NW 32,6 17,6<br />

GE NO 26,8 11,8<br />

GE Süd 55,7 40,7<br />

IP4 Nutzung WR LrT 49,1 dB(A) LrN 34,1 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 48,3 33,3<br />

GE NW 36,1 21,1<br />

GE NO 30,8 15,8<br />

GE Süd 39,2 24,2<br />

IP5 Nutzung WR LrT 49,0 dB(A) LrN 34,0 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 48,0 33,0<br />

GE NW 39,6 24,6<br />

GE NO 35,2 20,2<br />

GE Süd 35,0 20,0<br />

IP6 Nutzung WR LrT 49,0 dB(A) LrN 34,0 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 47,9 32,9<br />

GE NW 40,3 25,3<br />

GE NO 36,1 21,1<br />

GE Süd 34,5 19,5<br />

IP7 Nutzung WR LrT 48,6 dB(A) LrN 33,6 dB(A)<br />

GE 065.1 "Mult, GE Süd" 45,0 30,0<br />

GE NW 43,4 28,4<br />

GE NO 42,2 27,2<br />

GE Süd 31,6 16,6<br />

Seite 2<br />

SoundPLAN 7.1<br />

DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />

Darmstadt<br />

Anlage 1


Seite 1<br />

Legende<br />

Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />

Teilbeurteilungspegel<br />

Gewerbe Zusatzbelastung<br />

Schallquelle Name der Schallquelle<br />

LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />

LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />

LT,max dB(A) Maximalpegel Tag<br />

LN,max dB(A) Maximalpegel Nacht<br />

SoundPLAN 7.1<br />

DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Heinrich-Delp-Str. 106 64297<br />

Darmstadt<br />

Anlage 2


Schallquelle LrT<br />

dB(A)<br />

Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />

Teilbeurteilungspegel<br />

Gewerbe Zusatzbelastung<br />

LrN<br />

dB(A)<br />

LT,max<br />

dB(A)<br />

LN,max<br />

dB(A)<br />

IP1 Nutzung WR LrT 42,5 dB(A) LrN 27,4 dB(A) LT,max 61,6 dB(A) LN,max 29,7<br />

Haustechnik (gesamt) 38,4 21,5<br />

Lkw Be-/Entladen 37,9 61,6<br />

Parkierungsverkehr tags 33,6 39,0<br />

Lkw außer Baumarkt 32,6 61,4<br />

Lkw-Kühlaggregate 27,0<br />

Lkw Baumarkt 20,6 57,7<br />

Freisitz Schnellrestaurant 6,6 4,7 21,5 21,5<br />

Parkierungsverkehr nachts 26,1 29,7<br />

IP2 Nutzung GE LrT 53,7 dB(A) LrN 40,5 dB(A) LT,max 79,5 dB(A) LN,max 43,3<br />

Lkw Be-/Entladen 50,0 79,5<br />

Haustechnik (gesamt) 47,2 32,2<br />

Parkierungsverkehr tags 45,8 56,9<br />

Lkw außer Baumarkt 45,6 79,0<br />

Lkw-Kühlaggregate 38,8<br />

Lkw Baumarkt 22,9 63,2<br />

Freisitz Schnellrestaurant 13,0 13,0 29,2 29,2<br />

Parkierungsverkehr nachts 39,8 43,3<br />

IP3 Nutzung MI LrT 44,7 dB(A) LrN 24,0 dB(A) LT,max 73,4 dB(A) LN,max 21,8<br />

Parkierungsverkehr tags 41,4 56,2<br />

Lkw Be-/Entladen 39,0 71,4<br />

Haustechnik (gesamt) 38,2 23,2<br />

Lkw Baumarkt 30,6 73,4<br />

Lkw außer Baumarkt 23,8 57,2<br />

Lkw-Kühlaggregate 18,2<br />

Freisitz Schnellrestaurant 5,6 5,6 20,7 20,7<br />

Parkierungsverkehr nachts 16,3 21,8<br />

IP4 Nutzung WR LrT 54,2 dB(A) LrN 31,8 dB(A) LT,max 78,9 dB(A) LN,max 33,3<br />

Parkierungsverkehr tags 52,1 56,7<br />

Haustechnik (gesamt) 46,8 29,8<br />

Lkw außer Baumarkt 44,4 78,9<br />

Lkw Be-/Entladen 41,4 69,0<br />

Lkw Baumarkt 37,7 78,9<br />

Lkw-Kühlaggregate 37,2<br />

Freisitz Schnellrestaurant 17,0 15,0 30,8 30,8<br />

Parkierungsverkehr nachts 27,2 33,3<br />

IP5 Nutzung WR LrT 53,9 dB(A) LrN 40,0 dB(A) LT,max 68,8 dB(A) LN,max 49,8<br />

Parkierungsverkehr tags 52,0 56,5<br />

Haustechnik (gesamt) 47,3 30,4<br />

Lkw Be-/Entladen 42,7 68,8<br />

Lkw außer Baumarkt 38,8 68,5<br />

Lkw-Kühlaggregate 32,7<br />

Freisitz Schnellrestaurant 28,5 26,5 42,9 42,9<br />

Seite 2<br />

SoundPLAN 7.1<br />

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Darmstadt<br />

Anlage 2


Schallquelle LrT<br />

dB(A)<br />

Ehem. Güterbahnhof, <strong>Weinheim</strong><br />

Teilbeurteilungspegel<br />

Gewerbe Zusatzbelastung<br />

LrN<br />

dB(A)<br />

LT,max<br />

dB(A)<br />

LN,max<br />

dB(A)<br />

Lkw Baumarkt 23,7 62,2<br />

Parkierungsverkehr nachts 39,3 49,8<br />

IP6 Nutzung WR LrT 53,7 dB(A) LrN 40,0 dB(A) LT,max 69,3 dB(A) LN,max 46,8<br />

Parkierungsverkehr tags 51,8 56,2<br />

Haustechnik (gesamt) 47,4 30,5<br />

Lkw Be-/Entladen 43,0 69,3<br />

Lkw außer Baumarkt 39,1 68,9<br />

Lkw-Kühlaggregate 32,9<br />

Freisitz Schnellrestaurant 28,5 26,6 42,2 42,2<br />

Lkw Baumarkt 22,4 60,8<br />

Parkierungsverkehr nachts 39,2 46,8<br />

IP7 Nutzung WR LrT 50,6 dB(A) LrN 29,1 dB(A) LT,max 75,5 dB(A) LN,max 30,3<br />

Parkierungsverkehr tags 47,1 52,8<br />

Haustechnik (gesamt) 44,5 27,6<br />

Lkw außer Baumarkt 43,3 75,5<br />

Lkw Be-/Entladen 40,0 67,4<br />

Lkw-Kühlaggregate 36,6<br />

Lkw Baumarkt 16,4 54,5<br />

Freisitz Schnellrestaurant 4,9 3,0 28,1 28,1<br />

Parkierungsverkehr nachts 23,9 30,3<br />

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Darmstadt<br />

Anlage 2


Zeichenerklärung<br />

Signalanlage<br />

Emissionslinie<br />

Linienquelle<br />

Flächenquelle<br />

Schirmfläche<br />

Immissionsort<br />

Lärmschutzwand (optional)<br />

IP3<br />

IP4<br />

Freisitz<br />

IP5<br />

IP2<br />

IP6<br />

IP1<br />

IP7<br />

Abgreifmaßstab<br />

Maßstab 1:8000<br />

0 40 80 160 240 320 m<br />

Abb. 1<br />

Lageplan<br />

Elemente des<br />

Schallquellenmodells


Zeichenerklärung<br />

Signalanlage<br />

Emissionslinie<br />

Schirmfläche<br />

Immissionsort<br />

LPB IV<br />

Pegelwerte<br />

in dB(A)<br />

LPB VI<br />

I

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