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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Paneldiskussion Dr. A. Maranta<br />

Rechtsexperten für solche umfassenden Beurteilungen ke<strong>in</strong>e gesetzliche Grundlage vor, da<br />

nach <strong>der</strong>en Ansicht Argumente <strong>der</strong> Sozialverträglichkeit für <strong>die</strong> Bewilligung von<br />

Freisetzungsversuchen nicht rechtserheblich seien. Gleichwohl wolle <strong>die</strong> EKAH <strong>die</strong><br />

Gelegenheit wahrnehmen, anhand <strong>der</strong> Gesuche exemplarisch <strong>die</strong> Fragen aufzuarbeiten, <strong>die</strong><br />

sich bei <strong>der</strong> Entwicklung und Nutzung <strong>der</strong> Grünen Gentechnik stellen. Auf <strong>die</strong>se Weise sei sie<br />

gleichsam Lern<strong>in</strong>stanz für <strong>die</strong> Gesellschaft und gebe Anregungen für <strong>die</strong> Gesetzgebung.<br />

Daneben habe sie e<strong>in</strong>e beratende Funktion bezüglich <strong>der</strong> Fragen <strong>der</strong> Würde <strong>der</strong> Kreatur (<strong>die</strong><br />

vorrangig auf Tiere anwendbar ist).<br />

Neuordnung: Fachleute zwischen Wissenschaft und Rechtsordnung<br />

Diese ambivalente Position sche<strong>in</strong>t gegenwärtig symptomatisch für <strong>die</strong> Haltung <strong>der</strong> Fachleute,<br />

<strong>die</strong> ihre Argumente zu den Chancen und Risiken <strong>der</strong> Grünen Gentechnik e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen. Zwar hat<br />

das GTG mehr Rechtssicherheit geschaffen, <strong>in</strong>dem <strong>der</strong> Katalog <strong>der</strong> materiellen<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> Freisetzungsversuche geklärt wurde. Dennoch haben offenbar<br />

zahlreiche Fachpersonen noch Mühe <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Vorstellung, dass <strong>die</strong> Kontroverse um <strong>die</strong><br />

Zukunft <strong>der</strong> Gentechnik nicht mehr alle<strong>in</strong> nach wissenschaftlichen Regeln ausgefochten wird,<br />

son<strong>der</strong>n dass neu auch <strong>die</strong> Rechtsordnung vorgibt, welche Argumente und<br />

wissenschaftlichen Fakten bei welchen behördlichen Entscheiden zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

Gerade bei <strong>der</strong> EKAH kann <strong>die</strong> Rechtsordnung, <strong>die</strong> das GTG geschaffen hat, als Korsett<br />

wahrgenommen werden. Deshalb ist es nicht verwun<strong>der</strong>lich, wenn <strong>der</strong>en Präsident im<br />

Rahmen des Mandats <strong>der</strong> EKAH zur politischen Beratung verschiedentlich <strong>die</strong> schmale<br />

Grundlage für ethische Argumente beklagt, <strong>die</strong> das GTG bei <strong>der</strong> Bewilligung von Gesuchen<br />

zu GV Pflanzen e<strong>in</strong>räumt. An<strong>der</strong>erseits zeigt das deutliche Misstrauen des Präsidenten <strong>der</strong><br />

EFBS gegenüber den hohen Hürden des GTG, dass sich manche Forschende noch da<strong>mit</strong><br />

schwer tun, dass <strong>die</strong> Zeit <strong>der</strong> Selbstregulation vorüber ist. Desgleichen wird <strong>in</strong> Zukunft vom<br />

BUWAL erwartet, das GTG zu vollziehen und nicht selbst Politik zu betreiben.<br />

Es ist zu hoffen, dass <strong>die</strong> zukünftige Praxis <strong>der</strong> Bewilligungsverfahren <strong>die</strong> Fachleute davon<br />

überzeugen kann, dass <strong>die</strong> Behörden <strong>die</strong> wissenschaftlichen Argumente gemäss den<br />

rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und verlässliche Entscheide fällen werden. Auf <strong>die</strong>se<br />

Weise wären <strong>die</strong> Voraussetzungen gegeben, dass wissenschaftliche Kontroversen nicht<br />

durch das Recht geklärt und rechtliche Fragen nicht <strong>in</strong> Fachgremien ausdiskutiert werden<br />

müssten. Schliesslich könnten <strong>die</strong> wissenschaftlichen Argumente für und wi<strong>der</strong> <strong>die</strong> Grüne<br />

Gentechnik transparent gegenüber e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>teressierten Öffentlichkeit dargelegt werden. Diese<br />

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