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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Paneldiskussion Dr. A. Maranta<br />

Ans<strong>in</strong>nen, dass beide Fachkommissionen, EKAH und EFBS, solche spezifischen<br />

Kriterienkataloge je nach Art <strong>der</strong> Freisetzung aufstellen sollten, stimmten <strong>der</strong>en Präsidenten<br />

wie auch <strong>der</strong> Direktor des BUWAL – gerade <strong>mit</strong> Blick auf das <strong>in</strong> Aussicht gestellte NFP – zu.<br />

Zudem wäre es s<strong>in</strong>nvoll, dass bei <strong>der</strong> Prüfung e<strong>in</strong>es Gesuchs h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> materiellen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für Freisetzungsversuche unterschieden wird zwischen solchen, <strong>die</strong> <strong>der</strong><br />

Grundlagenforschung <strong>die</strong>nen, und solchen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> kommerzielle Inverkehrbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er GV<br />

Pflanze e<strong>in</strong>leiten sollen.<br />

Klage: Zu hohe Hürden für <strong>die</strong> Forschung<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> zukünftigen Regelungen wurde seitens <strong>der</strong> Forschenden kritisiert, dass das<br />

GTG als Spezialgesetz sehr hohe Hürden aufgestellt habe, wie <strong>mit</strong> Nichtwissen und offenen<br />

Fragen umgegangen werden müsse. Deshalb würden kaum Versuche e<strong>in</strong>gereicht. Das<br />

BUWAL trage hier e<strong>in</strong>e grosse Verantwortung gegenüber den Forschenden. Es bestehen<br />

daher auch Bedenken bezüglich <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> FrsV. Dem hielt <strong>der</strong> Rechtsexperte, Prof. Dr.<br />

Ra<strong>in</strong>er Schweizer, entgegen, dass <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> Biosicherheit für das neue GTG<br />

aus <strong>der</strong> damaligen FrsV übernommen wurden. Sie seien folglich nicht neu, und <strong>die</strong> Hürden für<br />

<strong>die</strong> Forschung seien ke<strong>in</strong>eswegs erhöht worden. Die neu im Gesetz verankerten<br />

gesellschaftlichen Massnahmen betreffen <strong>die</strong> Forschung nicht. Der Vertreter des BUWAL<br />

erläuterte dazu, dass <strong>die</strong> revi<strong>die</strong>rte Freisetzungsverordnung neue Anfor<strong>der</strong>ungen des GTG –<br />

wie das Verbot von Antibiotikaresistenzgenen o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Achtung <strong>der</strong> Würde <strong>der</strong> Kreatur –<br />

aufnehmen werde.<br />

Klarstellung: Güterabwägung nicht Teil e<strong>in</strong>er Missbrauchsgesetzgebung<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Bewilligungsverfahren wurde das Thema <strong>der</strong> Kosten/Nutzen-<br />

Analyse nochmals aufgegriffen. Der Präsident <strong>der</strong> EFBS bedauerte ausdrücklich, dass <strong>der</strong><br />

mögliche Nutzen von GV Pflanzen bei <strong>der</strong> ethischen Beurteilung im Rahmen <strong>der</strong> Bewilligung<br />

nicht berücksichtigt werde. Zur Berücksichtigung ethischer Dimensionen bei <strong>der</strong> Erteilung<br />

e<strong>in</strong>er Bewilligung erläuterte Prof. Dr. Ra<strong>in</strong>er Schweizer, dass ethische Erwägungen<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Würde <strong>der</strong> Kreatur vorrangig Tiere betreffen. Im Weiteren werde das<br />

Inverkehrbr<strong>in</strong>gen transgener Tiere vom GTG verboten. E<strong>in</strong>e Nutzendiskussion über GV<br />

Pflanzen sollte h<strong>in</strong>gegen vermieden werden, weshalb sich <strong>die</strong> Bewilligungsbehörde auf <strong>die</strong><br />

Biosicherheit und <strong>die</strong> Würde <strong>der</strong> Kreatur beschränken sollte. Der Direktor des BUWAL<br />

erläuterte dazu, dass das Parlament dagegen war, den Nutzen bei <strong>der</strong> Bewilligung im<br />

Gentechnikrecht <strong>mit</strong> zu berücksichtigen. Die Forschung und <strong>die</strong> Industrie hätten sich damals<br />

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