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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Paneldiskussion Dr. A. Maranta<br />

Staatlich begleitete Selbstverantwortung statt Selbst-<br />

regulation<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Paneldiskussion von Dr. Alessandro Maranta<br />

Im Panel zum letzten Schwerpunktthema sassen neben den beiden Vortragenden wie schon<br />

im Panel zum dritten Schwerpunkt Dr. Mart<strong>in</strong> Küenzi (Präsident EFBS), Dr. Klaus Peter Rippe<br />

(Präsident EKAH), Dr. Philippe Roch (Direktor BUWAL) sowie Prof. Dr. Ra<strong>in</strong>er Schweizer<br />

(Universität St. Gallen). Die Diskussion vertiefte und klärte e<strong>in</strong>ige Fragen, <strong>die</strong> <strong>in</strong><br />

vorangegangenen Diskussionen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an das Bewilligungsverfahren<br />

für Freisetzungsversuche aufgeworfen worden waren.<br />

Konsens: Es besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Freisetzungsversuche<br />

Treffend wurde <strong>die</strong> neue Situation <strong>mit</strong> Inkrafttreten des GTG von Prof. Dr. Ra<strong>in</strong>er Schweizer<br />

beschrieben: „L<strong>in</strong>dau war auch e<strong>in</strong> juristischer Freisetzungsversuch.“ Mit Genugtuung stellte<br />

er fest, dass das GTG e<strong>in</strong>e deutliche Klärung gebracht und Rechtssicherheit geschaffen habe.<br />

Das GTG gebe e<strong>in</strong> Raster für <strong>die</strong> Bewilligung von Freisetzungen vor, <strong>der</strong> sich am EU-Recht<br />

orientiere. Allerd<strong>in</strong>gs wäre es s<strong>in</strong>nvoll, nicht nur zwischen geschlossenem System und<br />

Freisetzung zu unterscheiden, son<strong>der</strong>n letztere danach zu unterscheiden, ob GV Pflanzen<br />

zum Zweck <strong>der</strong> Grundlagenforschung, <strong>der</strong> angewandten Forschung o<strong>der</strong> zu Testzwecken <strong>mit</strong><br />

Blick auf <strong>die</strong> kommerzielle Inverkehrbr<strong>in</strong>gung im Freiland angebaut werden. Die neue<br />

Freisetzungsverordnung sollte <strong>die</strong> Grundlagen für das Bewilligungsverfahren schaffen, wie<br />

<strong>die</strong>s auch bei e<strong>in</strong>er Baubewilligung funktioniert: Es besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Bewilligung,<br />

wenn <strong>die</strong> Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d. Es gibt also – nach Ansicht des Rechtsexperten – e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Forschung <strong>mit</strong> Freisetzungsversuchen. Diese Aussage wurde auch vom<br />

Direktor des BUWAL ausdrücklich bestätigt.<br />

Bedürfnis: Klare Anfor<strong>der</strong>ungskataloge für Bewilligungsgesuche<br />

Der Präsident des Nationalen Forschungsrates unterstrich, dass <strong>die</strong> Forschenden selbst<br />

entscheiden sollten, welcher Forschungsfrage sie nachgehen wollen. Falls dazu<br />

Freisetzungsversuche notwendig seien, so müssten <strong>die</strong>se nach erfolgter Risikoabschätzung<br />

zugelassen werden. In Zukunft sollten EFBS und EKAH Anfor<strong>der</strong>ungskataloge erstellen, <strong>die</strong><br />

für ihren Zuständigkeitsbereich <strong>die</strong> Bed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Gesuchsteller klar darlegen. Dem<br />

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