Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...
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Rechtliche Aspekte Dr. St. Kohler<br />
Zulassung nur, wenn das BAG, BVET und BLW zustimmen<br />
Beurteilungen <strong>der</strong> EFBS zur Biosicherheit (Mehrheitsentscheide) s<strong>in</strong>d für das BUWAL<br />
verb<strong>in</strong>dlich. Abweichungen s<strong>in</strong>d nur aus triftigen Gründen zulässig.<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> EKAH und <strong>der</strong> Fachstelle des Standortkantons s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen.<br />
Wi<strong>der</strong>sprüche bei den Beurteilungen s<strong>in</strong>d über e<strong>in</strong> verwaltungs<strong>in</strong>ternes Differenzbere<strong>in</strong>igungs-<br />
verfahren (Bere<strong>in</strong>igungsgespräch) zu überw<strong>in</strong>den.<br />
Abb. 3: Bewilligungsverfahren und Zuständigkeiten bei Freisetzungsversuchen<br />
Schlussfolgerungen:<br />
Das Zusammenwirken <strong>der</strong> an Bewilligungsverfahren beteiligten Stellen ist sowohl<br />
verfahrenstechnisch wie auch h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Kompetenzen weitgehend klar geregelt.<br />
Unsicherheiten herrschen bezüglich <strong>der</strong> Gewichtung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> EKAH und <strong>der</strong><br />
kantonalen Fachstellen.<br />
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