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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Rechtliche Aspekte Dr. St. Kohler<br />

Betroffenen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Nachbarn) e<strong>in</strong>zubeziehen s<strong>in</strong>d.<br />

In zeitlicher H<strong>in</strong>sicht soll e<strong>in</strong> Gesuch – ab Zeitpunkt von dessen E<strong>in</strong>gangsanzeige im<br />

Bundesblatt – <strong>in</strong>nerhalb von 90 Tagen entschieden werden. Diese Beurteilungsdauer ist dem<br />

europäischen Recht abgebildet.<br />

Schlussfolgerungen:<br />

Der Aufwand für Bewilligungsantrag und Risikobeurteilung ist beträchtlich und für<br />

Gesuchsteller wohl nur tragbar, wenn <strong>die</strong> Vollzugsbehörde ke<strong>in</strong>e überschiessenden<br />

Risikoabklärungen verlangt.<br />

Die zeitlichen Vorgaben zum Bewilligungsverfahren s<strong>in</strong>d angemessen. Allerd<strong>in</strong>gs kann <strong>die</strong> 90-<br />

tägige Beurteilungsfrist nur e<strong>in</strong>gehalten werden, wenn <strong>der</strong> Vollzug effizient und ohne<br />

Verfahrensfehler funktioniert. Von zentraler Bedeutung ist, dass <strong>der</strong> Antragsteller <strong>die</strong><br />

Interessen von potenziell betroffenen Nachbarn zum Versuchsareal bereits bei <strong>der</strong><br />

Projektplanung e<strong>in</strong>bezieht und allfällige Konflikte ausräumt.<br />

S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Zuständigkeiten bzw. das Zusammenwirken <strong>der</strong> Behörden und Fachgremien<br />

bei Bewilligungsverfahren für Freisetzungsversuche klar genug geregelt?<br />

Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen:<br />

1. An Bewilligungsentscheiden für Freisetzungsversuche wirken nach <strong>der</strong> geltenden<br />

Freisetzungsverordnung (<strong>in</strong> Revision) folgende Behörden und Fachgremien <strong>mit</strong>:<br />

- BUWAL (Leitbehörde)<br />

- BAG, BVET, BLW<br />

- Eidgenössische Fachkommission für Biologische Sicherheit (EFBS) und Eidgenössische<br />

Ethikkommission für Ausserhumane Gentechnologie (EKAH)<br />

- zuständige Fachstelle des Standortkantons<br />

Diese Stellen haben Versuchsprojekte im Rahmen <strong>der</strong> ihnen vom Verwaltungsorganisa-<br />

tionsrecht zugewiesenen Fach- und Kompetenzbereiche zu beurteilen.<br />

2. Das BUWAL führt <strong>die</strong>se Beurteilungen zum Entscheid zusammen. Folgende Regeln s<strong>in</strong>d zu<br />

beachten:<br />

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