Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...
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Rechtliche Aspekte Dr. St. Kohler<br />
2. Ebenfalls ethischen Überlegungen entsprungen ist <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e Zulassungs-<br />
voraussetzung, wonach Freisetzungsversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn da<strong>mit</strong><br />
auch e<strong>in</strong> Beitrag zur Biosicherheitsforschung geleistet wird.<br />
3. Für den Zulassungsentscheid ke<strong>in</strong>e Rolle spielen sollen nach <strong>der</strong> Konzeption des GTG<br />
dagegen folgende ethischen Erwägungen:<br />
• Ob e<strong>in</strong> Freisetzungsexperiment durch e<strong>in</strong>en Nutzen gerechtfertigt ist<br />
• Allfällige Bee<strong>in</strong>trächtigungen subjektiver Wahrnehmungen, wie etwa <strong>der</strong> von<br />
Gentechnik freie Naturgenuss o<strong>der</strong> wissenschaftlich nicht fun<strong>die</strong>rte Ängste vor<br />
negativen Folgen<br />
• Subjektiv unvorteilhafte ökonomische und sozio-ökonomische Entwicklungen<br />
(allerd<strong>in</strong>gs ist <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> gentechnikfreien Produktion zu gewährleisten)<br />
Abb. 2: Entscheidrelevante und nicht-entscheidrelevante ethische Anliegen nach GTG<br />
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