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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Rechtliche Aspekte Dr. Ch. Errass<br />

II. Materielle Anfor<strong>der</strong>ungen an Freisetzungsversuche<br />

1. Rudimentäre Bestandesaufnahme <strong>der</strong> Bedenken<br />

Soll e<strong>in</strong> Problem rechtlich sachgerecht und rechtswirksam gelöst werden, müssen <strong>die</strong> dem<br />

Problem zugrunde liegenden Tatsachen bekannt se<strong>in</strong>. Es geht so<strong>mit</strong> um e<strong>in</strong>e Erhebung des<br />

IST-Zustandes. Dieser IST-Zustand muss <strong>die</strong> Bedenken des Umgangs <strong>mit</strong> GVO im H<strong>in</strong>blick<br />

auf <strong>die</strong> Biosicherheit und im H<strong>in</strong>blick auf ethisch-moralische Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>mit</strong>e<strong>in</strong>beziehen.<br />

Bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Botschaft zur Än<strong>der</strong>ung des Umweltschutzgesetzes von 1993 hat <strong>der</strong><br />

Bundesrat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass GVO je nach ihren Eigenschaften und je nach Art und<br />

Menge ihrer Verwendung <strong>die</strong> Umwelt und <strong>mit</strong>telbar den Mensch gefährden können. Auch <strong>der</strong><br />

Rat <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften geht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Richtl<strong>in</strong>ie 90/220 vom 23. April 1990<br />

über <strong>die</strong> absichtliche Freisetzung von GVO <strong>in</strong> <strong>die</strong> Umwelt von e<strong>in</strong>em Gefährdungspotential<br />

aus. Dieser Befund schlägt sich auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gen-Lex-Motion 21 nie<strong>der</strong> sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über <strong>die</strong><br />

absichtliche Freisetzung von GVO <strong>in</strong> <strong>die</strong> Umwelt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> erwähnte Richtl<strong>in</strong>ie 90/220 abgelöst<br />

hat.<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d heute bei <strong>der</strong> versuchsweisen Freisetzung von GVO gesundheitliche<br />

Risiken (z.B. Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen) sowie ökologische und evolutionäre<br />

Risiken (Etablierung transgener Organismen und Auskreuzung von Fremdgenen,<br />

Durchmischung von Erb<strong>in</strong>formation, Entstehung neuer Krankheitserreger, Störung von<br />

Kontextbezügen und horizontaler Gentransfer).<br />

Der Bundesrat hatte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Botschaft zur Än<strong>der</strong>ung des Umweltschutzgesetzes von 1993<br />

ebenfalls darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>der</strong> Umgang <strong>mit</strong> GVO unter ethisch-moralischen<br />

Gesichtspunkten bedenklich se<strong>in</strong> könnte, weshalb er <strong>die</strong> E<strong>in</strong>setzung e<strong>in</strong>er Ethikkommission<br />

prüfte. Auch <strong>die</strong> Gen-Lex-Motion (Ziff. 2.8) vertrat <strong>die</strong>sen Standpunkt und verlangte<br />

ausdrücklich, dass e<strong>in</strong>e Ethikkommission e<strong>in</strong>gesetzt werden müsse „zur dauernden<br />

Überprüfung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> ethischen Grundsätze (Würde <strong>der</strong> Kreatur, Artenvielfalt,<br />

Nachhaltigkeit, Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und <strong>der</strong> Umwelt)“.<br />

Folgende Bedenken wurden etwa vorgetragen: Was heisst Würde <strong>der</strong> Kreatur? Welche<br />

Konsequenzen s<strong>in</strong>d für <strong>die</strong> Biosicherheit aus dem Nichtwissen zu ziehen? Ist das Verfahren<br />

21 Motion WBK-N (96.3363). Ausserhumane Gentechnologie. Gesetzgebung, <strong>in</strong>: Amtliches Bullet<strong>in</strong> Nationalrat<br />

1996, 1561 f.<br />

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