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Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...

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Rechtliche Aspekte Dr. Ch. Errass<br />

Schafft das neue Gentechnikgesetz Rechtssicherheit aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Vollzugsbehörde?<br />

Referat von Dr. Christoph Errass, Advokat, BUWAL, Abteilung Recht<br />

I. E<strong>in</strong>leitung<br />

Die Gentechnologie im Pflanzenbau ist <strong>in</strong> Europa <strong>in</strong> <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit umstritten, so<br />

auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz. Der Gesetzgeber hat gestützt auf Art. 74, 118 und 120 BV das<br />

Gentechnikgesetz (GTG) erlassen. Dieses ist seit dem 1. Januar 2004 <strong>in</strong> Kraft. Danach ist <strong>die</strong><br />

Gentechnologie im Pflanzenbau <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz nicht verboten, son<strong>der</strong>n unter gewissen<br />

Voraussetzungen zulässig. Das Gentechnikgesetz normiert <strong>die</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für<br />

Freisetzungsversuche.<br />

Diese Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sollen h<strong>in</strong>sichtlich folgen<strong>der</strong> – von <strong>der</strong> Tagungsleitung an mich<br />

gestellten – Fragen untersucht werden:<br />

a. Werden <strong>die</strong> vom Gesetz gestellten materiellen Anfor<strong>der</strong>ungen an Freisetzungsversuche<br />

(a) den Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Biosicherheit und (b) ethisch-moralischer Bedenken<br />

gerecht?<br />

b. Wird das Bewilligungsverfahren für Freisetzungsversuche dem Anliegen <strong>der</strong> Forschung<br />

an e<strong>in</strong> Verfahren gerecht, das unter vernünftigem Aufwand zu bewältigen ist?<br />

c. S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Zuständigkeiten bzw. das Zusammenwirken <strong>der</strong> Behörden und Fachgremien bei<br />

den Bewilligungsverfahren für Freisetzungsversuche klar genug geregelt?<br />

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