Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...
Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...
Hat die Pflanzenforschung mit gentechnischen Methoden in der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Paneldiskussion Dr. A. Maranta<br />
untersagt werden kann, muss im E<strong>in</strong>zelfall entschieden werden und bedarf noch vertiefter<br />
Abklärungen durch <strong>die</strong> Bewilligungsbehörden. Allerd<strong>in</strong>gs gilt es hierbei festzuhalten: Das GTG<br />
schützt vor dem Missbrauch, <strong>der</strong> sich aus dem Anbau von GV Pflanzen ergeben könnte; es<br />
lässt <strong>der</strong>en Anbau grundsätzlich zu. 13 Der schweizerische Gesetzgeber ist nicht <strong>der</strong> Ansicht<br />
gefolgt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz sollten GV Pflanzen überhaupt verboten werden. Vor <strong>die</strong>sem<br />
H<strong>in</strong>tergrund können <strong>die</strong> Bewilligungsbehörden e<strong>in</strong>e umfassende Betrachtungsweise, wie sie<br />
<strong>die</strong> Vertreter e<strong>in</strong>er biologischen Landwirtschaft for<strong>der</strong>n, nicht anwenden. Gestützt auf <strong>die</strong><br />
geltenden Gesetzesgrundlagen kann <strong>die</strong> Wahl <strong>der</strong> anzuwendenden Anbaumethoden nicht im<br />
Rahmen von Bewilligungsverfahren entschieden werden, son<strong>der</strong>n muss den Landwirten<br />
sowie Konsument<strong>in</strong>nen und Konsumenten überlassen bleiben.<br />
bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
13 Die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen werden im Schwerpunkt 4 vertieft diskutiert.<br />
22