Arbeitshilfe „Integrationshilfe in Kindertagesstätten“ - individuelle ...
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• Die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung gelangt zu der<br />
Auffassung, dass ohne gesonderte<br />
Hilfestellung der weitere<br />
E<strong>in</strong>richtungsbesuch gefährdet oder e<strong>in</strong>e<br />
Aufnahme nicht möglich ist.<br />
• Die Sorgeberechtigten gelangen zu der<br />
Auffassung, dass ohne gesonderte<br />
Hilfestellung der weitere<br />
E<strong>in</strong>richtungsbesuch gefährdet oder e<strong>in</strong>e<br />
Aufnahme nicht möglich ist.<br />
� Wer stellt den Antrag?<br />
Die Antragstellung erfolgt nur durch die Sorgeberechtigten.<br />
Nur wenn diese nicht reagieren<br />
und hierdurch das K<strong>in</strong>deswohl gefährdet ist,<br />
prüft das Jugendamt weitere Schritte.<br />
� Wo wird der Antrag gestellt?<br />
Für die Frage der Zuständigkeit ist es von ausschlaggebender<br />
Bedeutung, welche (drohende)<br />
Beh<strong>in</strong>derung vorliegt. Die Antragstellung sollte<br />
entsprechend der geltend gemachten Beh<strong>in</strong>derung<br />
erfolgen. Für K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er seelischen<br />
Beh<strong>in</strong>derung liegt die Zuständigkeit <strong>in</strong> der Regel<br />
bei dem Jugendamt, <strong>in</strong> dessen Bereich die<br />
sorgeberechtigten Elternteile mit ihrem K<strong>in</strong>d<br />
wohnen. Für K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />
oder e<strong>in</strong>er Körperbeh<strong>in</strong>derung liegt die<br />
Zuständigkeit <strong>in</strong> der Regel bei dem Sozialhilfeträger,<br />
<strong>in</strong> dessen Bereich das K<strong>in</strong>d wohnt. Besondere<br />
Zuständigkeiten können sich bei K<strong>in</strong>dern<br />
<strong>in</strong> Pflegefamilien ergeben, hier empfiehlt<br />
sich vorab e<strong>in</strong>e telefonische Kontaktaufnahme<br />
mit dem Jugendamt.<br />
� Wie wird der Antrag gestellt?<br />
Der Antrag kann mit e<strong>in</strong>em formlosen Schreiben<br />
gestellt werden. Neben den persönlichen<br />
Daten des K<strong>in</strong>des und der Eltern (ggf. auch der<br />
Pflegeeltern) soll die E<strong>in</strong>richtung und die geltend<br />
gemachte Beh<strong>in</strong>derung(en) angegeben<br />
werden. Weiterh<strong>in</strong> sollte e<strong>in</strong>e Begründung er-<br />
- 14 -<br />
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Integrationshilfe</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätten“<br />
folgen, weshalb der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Integrationshelfers<br />
erforderlich ist und welche konkreten<br />
Tätigkeiten dieser übernehmen soll. Wichtig<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere möglichst aktuelle Arztbriefe<br />
etc. (<strong>in</strong> aller Regel beim Haus-/ K<strong>in</strong>derarzt vorhanden).<br />
III.2 PRÜFUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT<br />
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird,<br />
prüft zunächst, ob der Antrag entsprechend den<br />
oben genannten Ausführungen bei „der richtigen<br />
Stelle“ gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall,<br />
leitet die Behörde den Antrag an die zuständige<br />
Stelle weiter.<br />
Auf Grund der unterschiedlichen Vorgaben und<br />
Strukturen kommt es <strong>in</strong> der weiteren Bearbeitung<br />
zu Unterschieden. Daher werden diese<br />
Abläufe jetzt getrennt dargestellt.<br />
III.3 WEITERE BEARBEITUNG<br />
IM JUGENDAMT<br />
� Prüfung der grundsätzlichen<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
Die grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung<br />
von E<strong>in</strong>gliederungshilfe für K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche nach § 35 a SGB VIII (K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendhilfegesetz) ist, dass<br />
• die seelische Gesundheit des K<strong>in</strong>des mit<br />
hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit länger als sechs<br />
Monate von dem für das Lebensalter<br />
typischen Zustand abweicht und<br />
• daher die Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der<br />
Gesellschaft bee<strong>in</strong>trächtigt ist oder e<strong>in</strong>e<br />
solche Bee<strong>in</strong>trächtigung (mit hoher<br />
Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit) zu erwarten ist.