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Arbeitshilfe „Integrationshilfe in Kindertagesstätten“ - individuelle ...

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• Die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung gelangt zu der<br />

Auffassung, dass ohne gesonderte<br />

Hilfestellung der weitere<br />

E<strong>in</strong>richtungsbesuch gefährdet oder e<strong>in</strong>e<br />

Aufnahme nicht möglich ist.<br />

• Die Sorgeberechtigten gelangen zu der<br />

Auffassung, dass ohne gesonderte<br />

Hilfestellung der weitere<br />

E<strong>in</strong>richtungsbesuch gefährdet oder e<strong>in</strong>e<br />

Aufnahme nicht möglich ist.<br />

� Wer stellt den Antrag?<br />

Die Antragstellung erfolgt nur durch die Sorgeberechtigten.<br />

Nur wenn diese nicht reagieren<br />

und hierdurch das K<strong>in</strong>deswohl gefährdet ist,<br />

prüft das Jugendamt weitere Schritte.<br />

� Wo wird der Antrag gestellt?<br />

Für die Frage der Zuständigkeit ist es von ausschlaggebender<br />

Bedeutung, welche (drohende)<br />

Beh<strong>in</strong>derung vorliegt. Die Antragstellung sollte<br />

entsprechend der geltend gemachten Beh<strong>in</strong>derung<br />

erfolgen. Für K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er seelischen<br />

Beh<strong>in</strong>derung liegt die Zuständigkeit <strong>in</strong> der Regel<br />

bei dem Jugendamt, <strong>in</strong> dessen Bereich die<br />

sorgeberechtigten Elternteile mit ihrem K<strong>in</strong>d<br />

wohnen. Für K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />

oder e<strong>in</strong>er Körperbeh<strong>in</strong>derung liegt die<br />

Zuständigkeit <strong>in</strong> der Regel bei dem Sozialhilfeträger,<br />

<strong>in</strong> dessen Bereich das K<strong>in</strong>d wohnt. Besondere<br />

Zuständigkeiten können sich bei K<strong>in</strong>dern<br />

<strong>in</strong> Pflegefamilien ergeben, hier empfiehlt<br />

sich vorab e<strong>in</strong>e telefonische Kontaktaufnahme<br />

mit dem Jugendamt.<br />

� Wie wird der Antrag gestellt?<br />

Der Antrag kann mit e<strong>in</strong>em formlosen Schreiben<br />

gestellt werden. Neben den persönlichen<br />

Daten des K<strong>in</strong>des und der Eltern (ggf. auch der<br />

Pflegeeltern) soll die E<strong>in</strong>richtung und die geltend<br />

gemachte Beh<strong>in</strong>derung(en) angegeben<br />

werden. Weiterh<strong>in</strong> sollte e<strong>in</strong>e Begründung er-<br />

- 14 -<br />

Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Integrationshilfe</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätten“<br />

folgen, weshalb der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Integrationshelfers<br />

erforderlich ist und welche konkreten<br />

Tätigkeiten dieser übernehmen soll. Wichtig<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere möglichst aktuelle Arztbriefe<br />

etc. (<strong>in</strong> aller Regel beim Haus-/ K<strong>in</strong>derarzt vorhanden).<br />

III.2 PRÜFUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT<br />

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird,<br />

prüft zunächst, ob der Antrag entsprechend den<br />

oben genannten Ausführungen bei „der richtigen<br />

Stelle“ gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall,<br />

leitet die Behörde den Antrag an die zuständige<br />

Stelle weiter.<br />

Auf Grund der unterschiedlichen Vorgaben und<br />

Strukturen kommt es <strong>in</strong> der weiteren Bearbeitung<br />

zu Unterschieden. Daher werden diese<br />

Abläufe jetzt getrennt dargestellt.<br />

III.3 WEITERE BEARBEITUNG<br />

IM JUGENDAMT<br />

� Prüfung der grundsätzlichen<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung<br />

von E<strong>in</strong>gliederungshilfe für K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche nach § 35 a SGB VIII (K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendhilfegesetz) ist, dass<br />

• die seelische Gesundheit des K<strong>in</strong>des mit<br />

hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit länger als sechs<br />

Monate von dem für das Lebensalter<br />

typischen Zustand abweicht und<br />

• daher die Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der<br />

Gesellschaft bee<strong>in</strong>trächtigt ist oder e<strong>in</strong>e<br />

solche Bee<strong>in</strong>trächtigung (mit hoher<br />

Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit) zu erwarten ist.

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