Arbeitshilfe „Integrationshilfe in Kindertagesstätten“ - individuelle ...
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Integrationshilfe</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätten“<br />
Zum Abschluss des Gespräches treffen die Gesprächsteilnehmer<br />
Vere<strong>in</strong>barungen zum weiteren<br />
Vorgehen. Den Eltern wird signalisiert, dass<br />
die Kita jederzeit zu Gesprächen zur Verfügung<br />
steht. Das Gespräch wird schriftlich dokumentiert<br />
und von den Gesprächsteilnehmern unterzeichnet.<br />
Aus der Verantwortung der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
zum Wohl des K<strong>in</strong>des bleibt die E<strong>in</strong>richtung<br />
auch nach diesem Gespräch <strong>in</strong> ständigem<br />
Kontakt mit den Eltern, unterstützt diese<br />
beim weiteren Vorgehen und fordert die getroffenen<br />
Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong>.<br />
II.2.2.4 Nach der Diagnose<br />
Ist bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d, das die E<strong>in</strong>richtung bereits<br />
besucht, e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung/drohende Beh<strong>in</strong>derung<br />
diagnostiziert worden, wird das Verfahren<br />
durch die Eltern (s. Kap. III) <strong>in</strong> die Wege geleitet.<br />
II.2.2.5 Was tun, wenn Eltern nicht<br />
kooperationsbereit s<strong>in</strong>d?<br />
Bei fehlender Kooperation der Eltern ist von<br />
Seiten des Trägers bzw. der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
zu prüfen, ob von e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>deswohlgefährdung<br />
auszugehen ist, da dem K<strong>in</strong>d nötige Unterstützung<br />
oder Hilfeangebote verwehrt werden.<br />
Der Träger hat die Verpflichtung zu prüfen, ob<br />
er im Rahmen der mit dem Jugendamt abgeschlossenen<br />
Vere<strong>in</strong>barung nach § 8a Abs. 2<br />
SGB VIII tätig werden muss.<br />
- 13 -<br />
III DAS VERWALTUNGS-<br />
VERFAHREN IM JUGEND-<br />
BZW. SOZIALAMT<br />
Die Betreuung e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Regelkita stellt e<strong>in</strong>e große Herausforderung<br />
für diese E<strong>in</strong>richtung dar und bee<strong>in</strong>flusst<br />
die pädagogische Arbeit <strong>in</strong> hohem Maße. Die<br />
Problematik ist besonders groß, wenn die <strong>in</strong> II.<br />
dargestellten Voraussetzungen nicht oder noch<br />
nicht erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />
Wenn aber e<strong>in</strong>e Kita die notwendige Förderung<br />
e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des nicht leisten kann, wird wertvolle<br />
Zeit vertan, die sich <strong>in</strong>sbesondere auf die Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>es Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>des negativ auswirkt.<br />
Von daher s<strong>in</strong>d die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<br />
des Amtes für Jugend, Familie, Senioren<br />
und Soziales um e<strong>in</strong>e zügige Abwicklung des<br />
Verwaltungsverfahrens bemüht.<br />
Bei der nachfolgenden Darstellung des Verfahrens<br />
wurde vom Regelfall ausgegangen. Im<br />
E<strong>in</strong>zelfall kann bei Vorliegen besonderer Sachverhalte<br />
hiervon abgewichen werden.<br />
Da es sich bei der Jugendhilfe und der Sozialhilfe<br />
um zwei eigenständige Rechtsgebiete<br />
handelt, gibt es natürlich auch im Verfahren<br />
Unterschiede. Daher erfolgt ab der materiellrechtlichen<br />
Prüfung e<strong>in</strong>e Verzweigung.<br />
III.1 ANTRAGSTELLUNG<br />
� Ausgangslage<br />
• Es liegen Unterlagen vor, aus denen die<br />
Diagnosen, die zu der geltend gemachten<br />
Beh<strong>in</strong>derung führen, hervorgehen (z. B.<br />
von Psychologen/Psychotherapeuten,<br />
Krankenhausentlassungsberichte).