Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />
o Vorhaltung einer adäquaten apparativen Ausstattung in den APH <strong>zur</strong> Ermöglichung <strong>der</strong><br />
Durchführung einfacher medizinischer Untersuchungen sowie einer Unterstützung bei <strong>der</strong><br />
Wundversorgung vor Ort, soweit wirtschaftlich sinnvoll<br />
o Einführung von gemeinsamen Mindeststandards für geriatrische Assessments in APH<br />
o Verbesserung <strong>der</strong> fachärztlichen Betreuung in APH (Fachrichtungen lt. APH-Projekt) in<br />
Form einer Berufung durch bzw. in Abstimmung mit den im Heim tätigen<br />
Allgemeinmediziner aus einem <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Fachärztepool (je nach<br />
Verfügbarkeit z.B. Vertragsärzte, Wahlärzte, Spitalsärzte)<br />
o Schaffung von Kurzzeit-Pflegeplätzen <strong>zur</strong> Überbrückung kurzzeitiger Unterbrechungen<br />
in <strong>der</strong> häuslichen Pflege<br />
o Einrichtung von Beobachtungsbetten für kurzfristige Beobachtung von Personen, die<br />
<strong>der</strong>zeit <strong>zur</strong> Beobachtung in das Krankenhaus eingewiesen werden müssen.<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> geriatrischen Ausbildung von Hausärzten, evtl. mit finanzieller<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Fortbildungen<br />
• Erhöhung des Anteils des diplomierten Pflegepersonals in Alten- und Pflegeheimen <strong>zur</strong><br />
Anpassung an den zunehmenden Pflegebedarf <strong>der</strong> dort lebenden Personen<br />
• Kostendämpfungseffekte durch Ausbau mobiler Pflege und Betreuung:<br />
Im Rahmen einer ÖBIG-Studie wurde ermittelt, dass selbst bei Annahme eines niedrigen<br />
KE-Pflegetagssatzes von EUR 92,00 ein Einsparungspotenzial von insgesamt mehr als EUR<br />
10 Mio. und von bis zu 10 % <strong>der</strong> Belagstage bestünde. Die <strong>Experten</strong> sprechen sich daher für<br />
einen weiteren Ausbau <strong>der</strong> mobilen Dienste aus.<br />
6.1.3.4. Rehab-Bereich<br />
Ausgangslage, Problemstellung:<br />
Die Information über die Bewilligung von Rehab-Aufenthalten erfolgt zumeist erst nach <strong>der</strong><br />
Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus. Das Proce<strong>der</strong>e für Beantragung und Bewilligung<br />
von Rehab-Aufenthalten ist sehr kompliziert – auch vor dem Hintergrund <strong>der</strong> zahlreichen<br />
unterschiedlichen Kostenträger mit jeweils unterschiedlichen Bewilligungskriterien.<br />
Zielsetzungen:<br />
Folgende Zielsetzungen sollten angestrebt werden:<br />
• Bei elektiven und möglichst auch bei akuten Eingriffen sollte <strong>der</strong> Patient noch während des<br />
stationären Aufenthaltes im Akutkrankenhaus erfahren, wie, wann und wo er rehabilitiert<br />
wird. Die Entscheidung, in welche Einrichtung <strong>zur</strong> Reha eingewiesen wird, liegt<br />
ausschließlich beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Die einweisende Krankenanstalt<br />
kann jedoch diesbezüglich aus medizinischen Gründen eine Empfehlung abgeben.<br />
• Die Rehab-Einrichtung sollte über den Patienten bereits informiert sein.