Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

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71/118 Bericht der oö. Spitalsreformkommission Für künftige Budgetvereinbarung hat dies einen wesentlichen Effekt: Die gute Korrelation bedeutet etwa, dass aufgrund einer der genannten Bezugsgrößen sehr gut auf die Höhe der nichtmedizinischen Voranschlagsbudgets geschlossen werden kann. Ergebnis ist, dass aus Sicht der Spitalreformkommission dieser Ansatz für die Berechnung der Maßnahmenauswirkungen herangezogen wird. Es werden die hausspezifischen Verteilungen für die Überleitung des Maßnahmenpotentials auf die beiden Niveaus (medizinisch und nicht-medizinisch) verwendet. Die Spitalreformkommission empfiehlt, dieses Herangehen als ein zusätzliches Controllinginstrument für den jährlichen Prozess der Budgetierung zwischen den Krankenhäusern und der Abteilung Gesundheit einzusetzen. Dadurch könnten etwaige Prozessveränderungen zwischen den beiden Bereichen rechtzeitig erkannt und erforderlichenfalls entsprechend gegengesteuert werden. 5.2.1.9. Erhebungsbezogene Experteninterviews Im Anschluss an den Erhalt der Rückmeldungen zu den genannten weiteren Datenerhebungen wurden mit einzelnen Häusern telefonische Interviews oder persönliche Termine mit einzelnen Fachbereichsspezialisten durchgeführt. Die Themen der einzelnen Interviews orientierten sich dabei stets an den für das jeweilige Haus relevanten Spezifika.

72/118 Bericht der oö. Spitalsreformkommission 5.2.2. Festlegungen / Ergebnisse im Sekundärbereich Sie SRK spricht im Zusammenhang mit den Sekundärbereichen folgende Empfehlungen aus: 1. Einsatz des ehRA als Basis für die Maßnahmenformulierung (Kostenveränderungsziele) im Sekundärbereich. Auf Basis der diskutierten Optimierungsmöglichkeiten werden für den nicht-medizinischen Bereich Kostendämpfungsprozentsätze abgeleitet von den nichtmedizinischen Kosten des 1.Quartils je LKF-Punkt 19 empfohlen. Die SRK muss jedoch davon ausgehen, dass eine Rückführung auf das 1. Quartil aus Strukturgründen, Krankenanstaltengrößen und Standortbedingungen nicht voll umsetzbar ist. Als Ziel wird deswegen ein Potential iHv 10% vorgeschlagen. Die Darstellung der errechneten Auswirkung erfolgt in Abbildung 18. 2. Die Fixierung des Verhältnisses zwischen medizinischem und nicht-medizinischem Bereich erfolgt nach Abschluss der SRK auf Basis einer Überleitungsrechnung zwischen den Werten 2009 und der durch die Kommission beschlossenen Kostenveränderungen individuell je Krankenhaus. Für die Budgetgespräche mit den einzelnen Häusern in den Folgejahren bedeutet dies a. bei absolutem Kostenrückgang des Kernbereichs: Absenken der Kosten im Sekundärbereich zumindest im gleichen Ausmaß, nach Maßgabe darüber hinaus. b. bei Anstieg der absoluten Kosten des Kernbereichs: Erhöhung der Kosten im Sekundärbereich maximal im gleichen Ausmaß, nach Maßgabe darunter. c. eine Änderung der spezifischen Verhältniszahl nur im Falle von geänderten betrieblichen Prozessen. 3. Budgetfestlegungen durch Verwendung von Regressionsberechnungen für einzelne Positionen des ehRA nur soweit diese abgrenzbar und weitgehend unbeeinflusst sind. 20 4. Betonung der grundsätzlichen strategischen Verantwortung der einzelnen Träger zur Erreichung der oben dargestellten Kostenentwicklungen („Managementaufgabe Strategie und Führung“) für den Gesamtbereich des nicht-medizinischen Bereiches a. Schaffung von Synergien durch Leistungsabstimmung im Sekundärbereich (inklusive trägerübergreifende Leistungszukäufe) b. Empfehlung zu trägerübergreifend abgestimmten Sekundärbereichs-Strategien 19 normalisiert hinsichtlich Kostenrelation des medizinischen und nicht-medizinischen Bereichs je Haus um die unterschiedlichen betriebsorganisatorisch bedingten Zuordnungen des Personals auszugleichen (funktionale vs. prozessorientierte Personalzuordnung zum medizinischen und nicht-medizinischen Bereich) 20 Diese Empfehlung ist etwa anwendbar beim Budgetposten Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation, bei Ausbildung, und ähnlichen. Keine Anwendung kann diese Methode bei Positionen finden, die durch Strukturen (Gebäudeinfrastruktur) oder aufgrund betriebsorganisatorischer Prozesse (Fremdleistung vs. Eigenleistung) gemeinsam mit weiteren Budgetposten betrachtetet werden müssen: z.B. Speisenversorgung, Reinigung, Wäsche, etc.

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />

5.2.2. Festlegungen / Ergebnisse im Sekundärbereich<br />

Sie SRK spricht im Zusammenhang mit den Sekundärbereichen folgende Empfehlungen aus:<br />

1. Einsatz des ehRA als Basis für die Maßnahmenformulierung (Kostenverän<strong>der</strong>ungsziele)<br />

im Sekundärbereich. Auf Basis <strong>der</strong> diskutierten Optimierungsmöglichkeiten werden für<br />

den nicht-medizinischen Bereich Kostendämpfungsprozentsätze abgeleitet von den nichtmedizinischen<br />

Kosten des 1.Quartils je LKF-Punkt 19 empfohlen.<br />

Die SRK muss jedoch davon ausgehen, dass eine Rückführung auf das 1. Quartil aus<br />

Strukturgründen, Krankenanstaltengrößen und Standortbedingungen nicht voll umsetzbar<br />

ist. Als Ziel wird deswegen ein Potential iHv 10% vorgeschlagen. Die Darstellung <strong>der</strong><br />

errechneten Auswirkung erfolgt in Abbildung 18.<br />

2. Die Fixierung des Verhältnisses zwischen medizinischem und nicht-medizinischem<br />

Bereich erfolgt nach Abschluss <strong>der</strong> SRK auf Basis einer Überleitungsrechnung zwischen<br />

den Werten 2009 und <strong>der</strong> durch die Kommission beschlossenen Kostenverän<strong>der</strong>ungen<br />

individuell je Krankenhaus. Für die Budgetgespräche mit den einzelnen Häusern in den<br />

Folgejahren bedeutet dies<br />

a. bei absolutem Kostenrückgang des Kernbereichs: Absenken <strong>der</strong> Kosten im<br />

Sekundärbereich zumindest im gleichen Ausmaß, nach Maßgabe darüber hinaus.<br />

b. bei Anstieg <strong>der</strong> absoluten Kosten des Kernbereichs: Erhöhung <strong>der</strong> Kosten im<br />

Sekundärbereich maximal im gleichen Ausmaß, nach Maßgabe darunter.<br />

c. eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> spezifischen Verhältniszahl nur im Falle von geän<strong>der</strong>ten<br />

betrieblichen Prozessen.<br />

3. Budgetfestlegungen durch Verwendung von Regressionsberechnungen für einzelne<br />

Positionen des ehRA nur soweit diese abgrenzbar und weitgehend unbeeinflusst sind. 20<br />

4. Betonung <strong>der</strong> grundsätzlichen strategischen Verantwortung <strong>der</strong> einzelnen Träger <strong>zur</strong><br />

Erreichung <strong>der</strong> oben dargestellten Kostenentwicklungen („Managementaufgabe Strategie<br />

und Führung“) für den Gesamtbereich des nicht-medizinischen Bereiches<br />

a. Schaffung von Synergien durch Leistungsabstimmung im Sekundärbereich<br />

(inklusive trägerübergreifende Leistungszukäufe)<br />

b. Empfehlung zu trägerübergreifend abgestimmten Sekundärbereichs-Strategien<br />

19 normalisiert hinsichtlich Kostenrelation des medizinischen und nicht-medizinischen Bereichs je Haus um<br />

die unterschiedlichen betriebsorganisatorisch bedingten Zuordnungen des Personals auszugleichen<br />

(funktionale vs. prozessorientierte Personalzuordnung zum medizinischen und nicht-medizinischen<br />

Bereich)<br />

20 Diese Empfehlung ist etwa anwendbar beim Budgetposten Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation, bei<br />

Ausbildung, und ähnlichen. Keine Anwendung kann diese Methode bei Positionen finden, die durch<br />

Strukturen (Gebäudeinfrastruktur) o<strong>der</strong> aufgrund betriebsorganisatorischer Prozesse (Fremdleistung vs.<br />

Eigenleistung) gemeinsam mit weiteren Budgetposten betrachtetet werden müssen: z.B.<br />

Speisenversorgung, Reinigung, Wäsche, etc.

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