Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

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06.02.2013 Aufrufe

15/118 Bericht der oö. Spitalsreformkommission Verbünde • Regel 8: Organisatorische Verschränkung zweier Krankenanstalten Kostenentfall: 10% Primärkosten (nur KoAGr 01-05) ausgewählter Hilfskostenstellen der in den Verbund aufzunehmenden Krankenanstalten • Regel 9: Laborverbünde und Pathologieverbünde Kostenentfall: 10% Primärkosten (nur KoAGr 01-05) der in den Verbund aufzunehmenden Labor-/Pathologiekostenstellen • Regel 10: Verbünde in Anästhesiologie und Radiologie Kostenentfall: 5% der KoAGr 01 (Personal) der in den Verbund aufzunehmenden Radiologie 10% der KoAGr 01 (Personal) der in den Verbund aufzunehmenden Anästhesiologien • Regel 11: Nuklearmedizin Kostenentfall: 40% der Primärkosten der dazukommenden Leistungsstellen; Hier wird davon ausgegangen, dass standortbezogene Schließungen von Instituten innerhalb eines Verbundes und eine Reduktion der aufgestellten Gammakameras umgesetzt werden können Für den Pflege- und Sozialbereich wurde eine Minderung des Kostendämpfungspotenzials durch eine Gegenrechnung (Berücksichtigung zusätzlicher Kosten z.B. durch erforderliche Ausweitung der mobilen Dienste infolge Reduktion der Belagstage in den Krankenhäusern) in einer Gesamthöhe von EUR 1,8 Mio. in Ansatz gebracht.

3. Problemdarstellung 3.1. Reformbedarf im österreichischen Krankenhauswesen 16/118 Bericht der oö. Spitalsreformkommission Zahlreich verfügbare Unterlagen der Sozialversicherungsträger, z.B. der Masterplan Gesundheit, des Bundes, der Länder und der Interessenvertretungen befassen sich mit der Analyse der Problemlagen im österreichischen Krankenhauswesen und beschreiben die Notwendigkeit nachhaltiger Reformen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Reformbedarf resultiert insbesondere aus: • soziodemografischen Veränderungen, insbesondere die Zunahme der älteren Mitbürger mit den Auswirkungen auf Krankenhaus- und Pflegebedarf • Herausforderungen aus der ständigen Zunahme von chronischen Krankheiten • Notwendigkeit des Wechsels von der Reparaturmedizin zu einem ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung der Gesundheit • Kompetenzzersplitterung und einrichtungsorientierte Finanzierung • Mangelnde sektorenübergreifende Planung Um die Versorgung mit qualifizierten Gesundheits- und Krankenhausleistungen für die folgenden Generationen zu sichern bedarf es nachhaltiger Reformen und geeigneter Maßnahmen um die erforderlichen Finanzierungsspielräume für den zunehmenden Bedarf und für Fortschritt und Innovation zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde auch das von den Ländern eingebrachte Papier: „Vorschläge der Länder zur Reform des österreichischen Gesundheitswesens“ Anfang März 2011 veröffentlicht. Die Ideen dieses Papieres bestätigen obenstehende Analysen und Vorgangsweisen. In mehreren Bundesländern werden zurzeit Reformprojekte für das Krankenhauswesen abgewickelt (Steiermark, Wien), wobei auf Grundlage hoher Finanzierungsengpässe bereits akuter Handlungsbedarf gegeben ist. Die Reform des oberösterreichischen Krankenhauswesens ist als präventive Maßnahme zu sehen, um über die Identifikation von Kostendämpfungspotenzialen und Setzung entsprechender Maßnahmen den zukünftigen Finanzierungsbedarf abzudecken und weiter hin eine qualitativ hochwertige und allen Bürgern/Bürgerinnen zugängliche Versorgung mit Krankenhausleistungen zu garantieren („Reform nach Maß“).

15/118<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />

Verbünde<br />

• Regel 8: Organisatorische Verschränkung zweier Krankenanstalten<br />

Kostenentfall: 10% Primärkosten (nur KoAGr 01-05) ausgewählter<br />

Hilfskostenstellen <strong>der</strong> in den Verbund aufzunehmenden Krankenanstalten<br />

• Regel 9: Laborverbünde und Pathologieverbünde<br />

Kostenentfall: 10% Primärkosten (nur KoAGr 01-05) <strong>der</strong> in den Verbund<br />

aufzunehmenden Labor-/Pathologiekostenstellen<br />

• Regel 10: Verbünde in Anästhesiologie und Radiologie<br />

Kostenentfall:<br />

5% <strong>der</strong> KoAGr 01 (Personal) <strong>der</strong> in den Verbund aufzunehmenden Radiologie<br />

10% <strong>der</strong> KoAGr 01 (Personal) <strong>der</strong> in den Verbund aufzunehmenden<br />

Anästhesiologien<br />

• Regel 11: Nuklearmedizin<br />

Kostenentfall: 40% <strong>der</strong> Primärkosten <strong>der</strong> dazukommenden Leistungsstellen; Hier<br />

wird davon ausgegangen, dass standortbezogene Schließungen von Instituten<br />

innerhalb eines Verbundes und eine Reduktion <strong>der</strong> aufgestellten Gammakameras<br />

umgesetzt werden können<br />

Für den Pflege- und Sozialbereich wurde eine Min<strong>der</strong>ung des Kostendämpfungspotenzials durch<br />

eine Gegenrechnung (Berücksichtigung zusätzlicher Kosten z.B. durch erfor<strong>der</strong>liche Ausweitung<br />

<strong>der</strong> mobilen Dienste infolge Reduktion <strong>der</strong> Belagstage in den Krankenhäusern) in einer<br />

Gesamthöhe von EUR 1,8 Mio. in Ansatz gebracht.

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