Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />
• Die Kostenartengruppen 06 bis 08 (Energiekosten, Abgabe, Beiträge, Gebühren<br />
und kalkulatorische Kosten) bleiben unverän<strong>der</strong>t<br />
• Die Umlagen aus den Hilfskostenstellen und zentralen medizinischen<br />
Leistungsbereichen werden anteilig, jedoch nicht <strong>zur</strong> Gänze kostenentlastend<br />
angesetzt<br />
Kürzungen und Erweiterungen<br />
• Regel 3: Belagstagekürzungen<br />
Kostenentfall: 2/3 des Kostendämpfungspotenzials <strong>der</strong> Regel 1 individuell je Fach<br />
Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />
ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser"<br />
• Regel 4: Erweiterung Bettenangebot<br />
Zusätzliche Kosten: Fachspezifischer Grenzkosten für die zusätzlichen Belagstage<br />
auf Basis <strong>der</strong> PLAN-Auslastung; z.B. für Innere Medizin 423 EUR je zusätzlichem<br />
Belagstag bei 80% Planauslastung<br />
• Regel 12: Reduktion spezifischer Großgeräte<br />
Kostenentfall: großgerätspezifische Pauschalsumme auf Basis Abschreibung,<br />
Wartungs- / Energie- und Personaltangente<br />
Reorganisationen von Abteilungen<br />
• Regel 5: Gemeinsame Führung und Leistungsabstimmung mit „Leithaus“<br />
Kostenentfall: 15% <strong>der</strong> Endkosten <strong>der</strong> „dazukommenden“ Abteilung (reduziertes<br />
Potential von 7,5% im Falle von Bettenkürzung); setzt eine Leistungsabstimmung für<br />
die standortübergreifende Abteilungen <strong>der</strong>gestalt voraus, dass auf einem Standort<br />
ausschließlich elektive Leistungen in einer reduzierten Organisationsform (z.B.<br />
Tagesklinik, Wochenklinik) angeboten werden und damit fachärztliche Nachtdienste<br />
entfallen bzw. Hochwertige Leistungen mit Intensivbehandlungsbedarf nur mehr an<br />
einem Standort angeboten werden<br />
• Regel 6: Regel 5 mit zusätzlich vorgesehener Belagstagekürzung<br />
Kostenentfall: Gemeinsame Anwendung <strong>der</strong> Regeln 3 und 5 (bei Regel 5: reduziertes<br />
Potential 7,5%)<br />
• Regel 7: Umwandlung einer Abteilung/Fachschwerpunkt in eine Tagesklinik<br />
Kostenentfall: Kostendifferenz aus Endkosten <strong>der</strong> bestehenden Abteilung bzw.<br />
Fachschwerpunkt und den fachspezifischen Kosten <strong>der</strong> künftigen tagesklinischen<br />
Fälle auf Basis <strong>der</strong> PLAN Auslastung<br />
Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />
ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser"