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Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />

• Die Kostenartengruppen 06 bis 08 (Energiekosten, Abgabe, Beiträge, Gebühren<br />

und kalkulatorische Kosten) bleiben unverän<strong>der</strong>t<br />

• Die Umlagen aus den Hilfskostenstellen und zentralen medizinischen<br />

Leistungsbereichen werden anteilig, jedoch nicht <strong>zur</strong> Gänze kostenentlastend<br />

angesetzt<br />

Kürzungen und Erweiterungen<br />

• Regel 3: Belagstagekürzungen<br />

Kostenentfall: 2/3 des Kostendämpfungspotenzials <strong>der</strong> Regel 1 individuell je Fach<br />

Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />

ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser"<br />

• Regel 4: Erweiterung Bettenangebot<br />

Zusätzliche Kosten: Fachspezifischer Grenzkosten für die zusätzlichen Belagstage<br />

auf Basis <strong>der</strong> PLAN-Auslastung; z.B. für Innere Medizin 423 EUR je zusätzlichem<br />

Belagstag bei 80% Planauslastung<br />

• Regel 12: Reduktion spezifischer Großgeräte<br />

Kostenentfall: großgerätspezifische Pauschalsumme auf Basis Abschreibung,<br />

Wartungs- / Energie- und Personaltangente<br />

Reorganisationen von Abteilungen<br />

• Regel 5: Gemeinsame Führung und Leistungsabstimmung mit „Leithaus“<br />

Kostenentfall: 15% <strong>der</strong> Endkosten <strong>der</strong> „dazukommenden“ Abteilung (reduziertes<br />

Potential von 7,5% im Falle von Bettenkürzung); setzt eine Leistungsabstimmung für<br />

die standortübergreifende Abteilungen <strong>der</strong>gestalt voraus, dass auf einem Standort<br />

ausschließlich elektive Leistungen in einer reduzierten Organisationsform (z.B.<br />

Tagesklinik, Wochenklinik) angeboten werden und damit fachärztliche Nachtdienste<br />

entfallen bzw. Hochwertige Leistungen mit Intensivbehandlungsbedarf nur mehr an<br />

einem Standort angeboten werden<br />

• Regel 6: Regel 5 mit zusätzlich vorgesehener Belagstagekürzung<br />

Kostenentfall: Gemeinsame Anwendung <strong>der</strong> Regeln 3 und 5 (bei Regel 5: reduziertes<br />

Potential 7,5%)<br />

• Regel 7: Umwandlung einer Abteilung/Fachschwerpunkt in eine Tagesklinik<br />

Kostenentfall: Kostendifferenz aus Endkosten <strong>der</strong> bestehenden Abteilung bzw.<br />

Fachschwerpunkt und den fachspezifischen Kosten <strong>der</strong> künftigen tagesklinischen<br />

Fälle auf Basis <strong>der</strong> PLAN Auslastung<br />

Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />

ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser"

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