Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />
6.2.3.6. Empfehlungen <strong>zur</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben in <strong>der</strong> Schwerpunkt- und<br />
Zentralversorgung<br />
Kurzbeschreibung:<br />
Die oberösterreichische Krankenhauslandschaft zeichnet sich – im Unterschied zu an<strong>der</strong>en<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n – durch eine äußerst heterogene Trägerstruktur aus.<br />
Dies führt unter an<strong>der</strong>em zu einem Wettbewerb zwischen den Trägergruppen mit Auswirkungen<br />
auf die Qualität <strong>der</strong> Leistungserbringung und auf die Bau- und Ausstattungsstandards.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite erschwert sie Leistungsabstimmungen und medizinisch-organisatorisch<br />
zielführende Kompetenzbildungen infolge von Doppelstrukturen und Mehrfachleistungsangeboten.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Reformarbeit wurden, basierend auf einem Fragebogen, Vor- und Nachteile<br />
möglicher Organisationsmodelle für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Versorgungsaufgaben in <strong>der</strong> Zentral-<br />
und Schwerpunktversorgung durch die Krankenanstalten analysiert.<br />
Dabei wurden folgende grundsätzlichen Organisationsmodelle verglichen:<br />
• Status quo-Modell (Wahrnehmung <strong>der</strong> Versorgungsaufträge durch mehrere<br />
Krankenhäuser wie im Ist-Stand)<br />
• Kooperationsmodell (Schaffung eines verbindlichen Kooperationsrahmens für die<br />
Leistungs- und Ressourcenabstimmung, z.B. über die Schaffung/Aktivierung von<br />
Regionalkonferenzen)<br />
• Konzentrationsmodell (Krankenhaus-Verbundmodell, gemeinsame<br />
Betriebsgesellschaften bzw. standortübergreifende Abteilungen (sowohl innerhalb eines<br />
Rechtsträgers als auch rechtsträgerübergreifend)<br />
Folgende Empfehlungen können abgeleitet werden:<br />
• Anzustreben sind klare und sanktionierbare Vorgaben des <strong>Land</strong>es hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Leistungszuordnung bzw. Definition <strong>der</strong> Versorgungsaufträge je KH-Standort<br />
(Wahrnehmung <strong>der</strong> Regulierungskompetenz).<br />
• Auf Seiten <strong>der</strong> Gesundheitsdienstleister (Rechtsträger bzw. Krankenanstalten) ist aus Sicht<br />
<strong>der</strong> Abteilung Gesundheit eine Reduzierung <strong>der</strong> Ansprechpartner im Vergleich zum Status<br />
quo zu bevorzugen, da dies tendenziell eine Reduktion von Doppel- und Mehrfachstrukturen<br />
begünstigen kann.<br />
• Kooperationsmodelle können für eine bessere Leistungsabstimmung geeignet sein, bedürfen<br />
jedoch eines entsprechenden Maßes an Verbindlichkeit und setzen eine Win-Win-Situation<br />
für die kooperierenden Partner voraus.<br />
• Eine Weiterentwicklung geeigneter Organisationsstrukturen (z.B. gemeinsame<br />
Betriebsgesellschaften, KH-Verbundlösungen räumlich-getrennter Schwerpunkt-KH) ist im