Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie
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Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
Kirchweg 1<br />
33818 <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
Verfasser:<br />
Kortemeier Brokmann<br />
Landschaftsarchitekten GmbH<br />
Oststraße 92, 32051 Herford<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Rainer Brokmann<br />
Dipl.-Ing. (FH) Mirco Witzke<br />
Grafik:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Mirco Witzke<br />
Herford, den 31.01.2013
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................... 1<br />
2. Beschreibung des Untersuchungsgebietes .................................................... 1<br />
2.1 Planerische Vorgaben .......................................................................................... 1<br />
2.1.1 Abgrenzung und Lage des Untersuchungsraumes .............................................. 1<br />
2.1.2 Regionalplan ........................................................................................................ 2<br />
2.1.3 Flächennutzungsplan ........................................................................................... 3<br />
2.1.4 Landschaftsplan ................................................................................................... 3<br />
2.2 Potenzielle natürliche Vegetation ......................................................................... 4<br />
2.3 Reale Nutzung ..................................................................................................... 4<br />
3. Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von<br />
Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im<br />
Flächennutzungsplan ........................................................................................ 5<br />
3.1 Wirkfaktoren von <strong>Windenergie</strong>anlagen ................................................................ 5<br />
3.2 Referenzanlage .................................................................................................... 6<br />
3.3 Methodik der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> ................................................................. 7<br />
3.3.1 Stufe I – Planungsraumanalyse ........................................................................... 7<br />
3.3.2 Stufe II – Plausibilitätsprüfung .............................................................................. 8<br />
3.3.3 Stufe III – Einzelfallprüfung .................................................................................. 9<br />
3.3.4 Artenschutzrechtliche Methodik im Rahmen der Einzelfallprüfung (Stufe<br />
III) ....................................................................................................................... 10<br />
3.4 Stufe I - Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen ................................... 17<br />
3.4.1 Siedlungsflächen ................................................................................................ 17<br />
3.4.2 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete ........................................................ 22<br />
3.4.3 Wald ................................................................................................................... 25<br />
3.4.4 Gewässer ........................................................................................................... 26<br />
3.4.5 Infrastrukturanlagen ........................................................................................... 26<br />
3.5 Ergebnis der Stufe I ........................................................................................... 27<br />
3.6 Stufe II – Plausibilitätsprüfung ............................................................................ 29<br />
3.6.1 Anlagentechnische Mindestflächengröße .......................................................... 29<br />
3.6.2 Restriktionen benachbarter Städte oder <strong>Gemeinde</strong>n ......................................... 29<br />
3.6.3 Windhöffigkeit .................................................................................................... 29<br />
3.6.4 Flächengeometrie .............................................................................................. 30<br />
3.6.5 Mindestanlagenanzahl ....................................................................................... 30<br />
3.6.6 Räumlicher Zusammenhang der Potenzialflächen ............................................. 31<br />
3.6.7 Der Nutzung der Windkraft entgegenstehende Planungen ................................ 31<br />
3.7 Ergebnis der Stufe II .......................................................................................... 31<br />
3.8 Stufe III - Einzelfallprüfung ................................................................................. 34<br />
3.8.1 Zulassungskritische Sachverhalte ...................................................................... 34<br />
3.8.2 Zulassungsrelevante Sachverhalte .................................................................... 41<br />
3.8.3 Gesamtbewertung der möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen ........ 44<br />
3.8.4 Ergebnis der Stufe III - Einzelfallprüfung ............................................................ 44<br />
3.8.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Stufe III - Einzelfallprüfung .................. 48<br />
Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 49<br />
Gesetze ........................................................................................................................... 51<br />
- I -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abb. 1 Schema der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> .................................................................. 7<br />
Abb. 2 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I als Schwarzplan ................................... 20<br />
Abb. 3 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I mit 450 m/600 m Puffer zu<br />
Wohnnutzungen als Schwarzplan ...................................................................... 21<br />
Abb. 4 Naturdenkmal Findlingsgruppe mit Feldgehölz am Judenkirchhof (ND 2.3-<br />
08) ...................................................................................................................... 24<br />
Abb. 5 Naturdenkmal Mergelkuhle östlich der Grester Trift (ND 2.1-09) ....................... 24<br />
Abb. 6 Naturdenkmal Feldahorngruppe am Gut Niederbarkhausen am Weg<br />
Stöhnebrink ........................................................................................................ 24<br />
Abb. 7 Naturdenkmal zwei Linden im Kreuzungsbereich „An der<br />
Windwehe“/Heeper Straße an der Ostseite der Einfahrt zum Haus „An der<br />
Windwehe 168a“ (ND 2.3-1) .............................................................................. 24<br />
Abb. 8 Vorschlag für Naturdenkmal Hainbuchenallee entlang der Dorfstraße in<br />
Greste (ND 2.3-12) ............................................................................................ 25<br />
Abb. 9 Vorläufig ermittelte Potenzialflächen nach Berücksichtigung der<br />
Tabukriterien in Stufe I ....................................................................................... 28<br />
Abb. 10 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe II .................. 33<br />
Abb. 11 Avifaunistisch kartierte Potenzialstandorte mit einem Radius von 1.000 m ....... 36<br />
Abb. 12 Abschließende Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe III ................ 47<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tab. 1 Übersicht über die potenziellen Wirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf<br />
den Siedlungsbereich und den Natur- und Landschaftshaushalt ......................... 5<br />
Tab. 2 Überschlägige Bewertung der Potenzialstandorte im Rahmen der<br />
Plausibilitätsprüfung ............................................................................................. 8<br />
Tab. 3 Potenziellen Beeinträchtigungen von Tieren durch <strong>Windenergie</strong>anlagen .......... 11<br />
Tab. 4 Auflistung windenergiesensibler Vogelarten (Kiel E. F., 2012) (LAG-VSW,<br />
2007) .................................................................................................................. 13<br />
Tab. 5 Auflistung weiterer windenergiesensibler Vogelarten (LUGV, 2012)<br />
(Steinborn, Reichenbach, & Timmermann, 2011) ................................................. 14<br />
Tab. 6 Windkraftrelevante Fledermausarten ................................................................. 15<br />
Tab. 7 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte ............................... 32<br />
Tab. 8 Übersicht der abschließenden Eignungsbewertung der Suchräume ................. 46<br />
ANLAGENVERZEICHNIS<br />
Anlage I Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse<br />
Anlage II Grafische Darstellung der Kriterien der Stufe I<br />
Anlage III Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />
Anlage IV Prüfbögen mit der Dokumentation der Ergebnisse der Stufe III- Einzelfallprüfung<br />
- II -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
1. Anlass und Aufgabenstellung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> verfolgt mit der Erarbeitung eines gesamträumlichen Planungskonzepts<br />
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
das Ziel, den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und den Anteil der regenerativen Energien<br />
am Gesamtstrombedarf zu erhöhen. Das Planungskonzept sieht vor, das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
einer Neubewertung im Hinblick auf eine Eignung für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
zu unterziehen. Die Potenzialanalyse ist mit dem vorliegenden Bericht abgeschlossen.<br />
Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen reagiert die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> auf<br />
den gestiegenen Bedarf nach regenerativ erzeugter Energie und stellt für die Erzeugung<br />
von <strong>Windenergie</strong> mehr Raum zur Verfügung. Planerische Zielsetzung der Ausweisung von<br />
Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im FNP ist die Steuerung der Errichtung<br />
von <strong>Windenergie</strong>anlagen (WEA) im <strong>Gemeinde</strong>gebiet unter Berücksichtigung der langfristigen<br />
städtebaulichen Zielvorstellungen (§ 5 Baugesetzbuch [BauGB]). Durch die Ausweisung<br />
von Konzentrationszonen zur Erzeugung von <strong>Windenergie</strong> erfolgt eine positive<br />
Standortzuweisung, mit der gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Ausschlusswirkung für<br />
die Errichtung von WEA im übrigen Plangebiet einhergeht. Die Festlegung der Bereiche für<br />
die <strong>Windenergie</strong>nutzung erfolgt auf Grundlage eines raum- und siedlungsstrukturellen Gesamtkonzeptes,<br />
das sowohl die Schutzgebiete und im Zusammenhang bebauten Ortsteile,<br />
als auch den Außenbereich berücksichtigt, sodass eine Eignung anderer Bereiche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
2. Beschreibung des Untersuchungsgebietes<br />
2.1 Planerische Vorgaben<br />
2.1.1 Abgrenzung und Lage des Untersuchungsraumes<br />
Der Untersuchungsraum wird abgegrenzt durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong>.<br />
Südlich angrenzend befindet sich das Stadtgebiet von Oerlinghausen, westlich grenzt das<br />
Stadtgebiet von Bielefeld an, im Norden teilt sich <strong>Leopoldshöhe</strong> die Gebietsgrenze mit Bad<br />
Salzuflen und in östlicher Richtung mit der Stadt Lage.<br />
Der nördliche Teil des Naturraums wird von Meisel (1959a) als großräumig gegliedertes<br />
Hügelland charakterisiert, bei dem die Höhenunterschiede eher gering ausfallen, sodass oft<br />
ein „hochflächenartiger Charakter“ entsteht. In den Bereichen, in denen die Böden unter<br />
Stauwassereinfluss stehen, treten die Ackerflächen gegenüber den Grünländern oder Wäldern<br />
(Buchenmischwälder und feuchte Eichen-Hainbuchenwälder) zurück. „Außerhalb die-<br />
- 1 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
ser Gebiete herrscht jedoch auch Löß vor, der z.T. von Geschiebelehm überlagert wird und<br />
stellenweise auch die Oberfläche bildet. Auf beiden Ablagerungen überwiegt die Ackernutzung<br />
(Braunerden verschiedenen Basengehalts und Podsolierungsgrades mit vorherrschender<br />
natürlicher Waldgesellschaft des Luzula-Eichen-Hainbuchenwaldes). Das Siedlungsbild“<br />
entspricht einem ausgedehnten Einzelhofgebiet mit wenigen geschlossenen<br />
Ortschaften.<br />
Der südliche Teil des Naturraums ist nach Meisel (1959b) „ein stark gegliedertes Lößhügelland,<br />
dessen Untergrund aus Keuper besteht“. Südlich schließt der Teutoburger Wald an.<br />
“Das vorwiegend ackerbaulich genutzte Gebiet, das von zahlreichen, vom Teutoburger<br />
Wald herabströmenden Gewässern durchquert und in viele Rücken und langgezogene<br />
Hügel aufgegliedert wird und allmählich nach Süden zum Gebirge ansteigt, ist altes Siedlungsland<br />
mit zahlreichen Einzelhöfen, sowie einer Reihe geschlossener Ortschaften am<br />
Gebirgsfuß und wichtiges Durchgangsland am Nordfuß des Teutoburger Waldes.“<br />
2.1.2 Regionalplan<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Regionalplans des<br />
Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (Bezirksregierung<br />
Detmold, 2004). Im Regionalplan werden die Ortschaften <strong>Leopoldshöhe</strong> und Asemissen als<br />
zwei Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Bereiche für gewerbliche und industrielle<br />
Nutzungen (GIB) weist der Regionalplan westlich und südlich von Asemissen, nördlich<br />
von Helpup und südlich von <strong>Leopoldshöhe</strong> aus. Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)<br />
werden durch den Regionalplan im Bereich des Heipker Sees, der Windwehe, südlich von<br />
Niederbarkhausen und am Freesenberg dargestellt. Der Gewässerlauf der Windwehe stellt<br />
das zentrale Element eines regionalen Grünzugs dar, der nach Norden seine Verlängerung<br />
westlich an Nienhagen entlang bis zur L 712n findet und in südlicher Richtung durch die<br />
Aue des Siekbachs bei Ermgassen ergänzt wird. Die Freiraumfunktion Grundwasser- und<br />
Gewässerschutz stellt der Regionalplan im nordöstlichen Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
nördlich von Krentruperhagen östlich der L 751 sowie nördlich der K 23 dar. Dieser Freiraumfunktion<br />
unterliegt auch der Bereich südlich von Asemissen. Weite Teile des Freiraums<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebiets unterliegen zudem der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierte Erholung.<br />
Der sachliche Teilabschnitt „Nutzung der <strong>Windenergie</strong>“ (Bezirksregierung Detmold, 2000)<br />
des Regionalplans setzt als Ziel fest, dass geeignete Flächen für die Errichtung von WEA<br />
„unter Beachtung des Freiraumschutzes und der Belange des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Immissionen und einer optimalen<br />
Ausnutzung der Flächen“ ausgewiesen werden können (Ziel 1). Die Ausweisung soll<br />
ferner die „natürliche Windhöffigkeit“ und die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung<br />
ins öffentliche Stromnetz sowie der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehende Ziele<br />
der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen (Ziel 2). Eine Ausweisung von<br />
- 2 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Konzentrationszonen für die Errichtung von WEA steht i.d.R. nicht in Konflikt mit folgenden<br />
Ausweisungen des Regionalplans:<br />
- Bereiche für den Schutz der Landschaft und für landschaftsorientierte Erholung<br />
- Regionale Grünzüge<br />
- Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
- Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen<br />
- Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen (Ziel 3).<br />
Eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von WEA kommt in BSN nur<br />
in Betracht, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe dagegen sprechen (Ziel 4). Waldbereiche,<br />
Darstellungen für Oberflächengewässer, ASB und Darstellungen der Verkehrsinfrastruktur<br />
stellen gemäß dem sachlichen Teilabschnitt <strong>Windenergie</strong> des Regionalplans<br />
Tabubereiche dar (Ziel 5). Weitere Tabubereiche stellen kulturhistorisch bedeutsame Strukturen,<br />
Ortsbilder und Stadtsilhouetten sowie die Kammlagen des Wiehen- und des Wesergebirges,<br />
des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges dar (Ziel 6). „Zum Schutz der<br />
Wohnbevölkerung vor Immissionen, zum Schutz hochwertiger Funktionen für Naturschutz<br />
und Landschaftspflege sowie zur Vermeidung gegenseitiger negativer Einflüsse mit anderen<br />
Raumnutzungen“ legt der Regionalplan fest, dass Schutzabstände eingehalten werden<br />
müssen (Ziel7).<br />
2.1.3 Flächennutzungsplan<br />
Grundlage der Potenzialflächenermittlung bildet der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong>. Dieser wurde zuletzt mit der 20. Änderung vom<br />
03.07.2012 geändert.<br />
2.1.4 Landschaftsplan<br />
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Bestimmungen des Landschaftsplans<br />
Nr.2 „<strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord“ (Kreis Lippe 2001) in Kraft getreten im Jahr<br />
2001, werden im Rahmen der Potenzialflächenermittlung berücksichtigt.<br />
Über den Landschaftsplan werden im Einzelnen folgende Schutzgebiete festgesetzt:<br />
� Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG),<br />
� Landschaftsschutzgebiete(§ 26 BNatSchG),<br />
� Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG).<br />
Insgesamt stellt der Landschaftsplan rund 89 % des <strong>Gemeinde</strong>gebietes unter Schutz. Das<br />
entspricht einer Gesamtfläche von ca. 4.224 ha. Davon entfallen 82 ha auf Naturschutzgebiete<br />
und 3.286 ha auf Landschaftsschutzgebiete.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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2.2 Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Nach Trautmann, W. (1972) stellt sich die potenzielle natürliche Vegetation des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />
von <strong>Leopoldshöhe</strong> wie folgt dar:<br />
Die Tieflagen-Buchenwälder des Flachlandes und des unteren Hügellandes (bis etwa<br />
200 m) werden als Flattergras-Buchenwald, stellenweise auch als Perlgras-Buchenwald<br />
zusammengefasst. „Trotz der niedrigen Höhenlage, welche die wärmebedürftigeren Baumarten<br />
begünstigt, sind der vorherrschenden Buche die beiden Eichen von Natur aus nur<br />
stammweise beigemischt, und zwar die Stieleiche auf mehr schluffigen (Lößlehm-) Böden,<br />
die Traubeneiche auf stärker sandigen Böden (z.B. Flussterrassen). Gelegentlich dürften<br />
auch einzelne Hainbuchen mit einwachsen, ohne dass dadurch der Charakter des Buchenwaldes<br />
verändert würde. Die heute noch erhaltenen, vom Menschen stark beeinflussten<br />
Laubwaldreste sind häufig Mischwälder aus Eiche, Hainbuche; Espe, Birke und wenig<br />
Buche; ohne weitere Einwirkungen des Menschen würden sie sich zu Buchenwäldern entwickeln.<br />
(…)<br />
In der heutigen Bodennutzung dominieren auf 80- 90 % der Fläche Äcker mit Kamillen- und<br />
Erdrauchfluren; die Ertragsleistung der meisten Feldfrüchte ist mittel bis gut.“<br />
2.3 Reale Nutzung<br />
Landwirtschaftliche Nutzung<br />
Die Landwirtschaft gehört zu den Hauptnutzungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Nach einer Auswertung<br />
des Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) des Kreises Lippe werden etwa<br />
2.169 ha ackerbaulich genutzt. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 58,5 % des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiets, wohingegen lediglich 281 ha (7,5 %) als Grünland genutzt werden.<br />
Waldflächen<br />
Gegenüber dem Landesdurchschnitt (26 %) fällt der Anteil an Waldflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
von <strong>Leopoldshöhe</strong> vergleichsweise gering aus. Größere zusammenhängende Waldgebiete<br />
sind auf folgende Bereiche beschränkt:<br />
� nördlich des Gutes Eckendorf im Nordosten,<br />
� Großes Holz südöstlich von Nienhagen,<br />
� zwischen Windwehe und Mühlenbach nördlich von Bechterdissen,<br />
� am Nordhang des Teutoburger Waldes im Süden.<br />
Neben den genannten größeren zusammenhängenden Waldgebieten sind kleinere Waldflächen<br />
über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt. Die Auswertung des ALK (Kreis Lippe)<br />
ergibt, dass Waldflächen in <strong>Leopoldshöhe</strong> eine Fläche von ca. 311 ha einnehmen, was in<br />
etwa 8,5 % des <strong>Gemeinde</strong>gebiets ausmacht.<br />
- 4 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Wasserflächen<br />
Als größeres Stillgewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist der Heipker See anzusprechen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
sind zahlreiche weitere kleinere Stillgewässer vorhanden, die jedoch ebenso<br />
meist von Menschen angelegt wurden. Auch finden sich im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zahlreiche<br />
kleinere Fließgewässer, von denen die Windwehe das längste zusammenhängende Fließgewässersystem<br />
darstellt.<br />
Siedlungsflächen<br />
Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche beschränken sich auf die Ortsteile <strong>Leopoldshöhe</strong>,<br />
Asemissen, Bechterdissen, Greste, Evenhausen, Heipke, Nienhagen und<br />
Bexterhagen. Darüber hinaus finden sich zahlreiche kleinere Bauernschaften sowie Einzelhoflagen<br />
über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet verstreut.<br />
Gewerbegebiete finden sich im Süden und Westen von Asemissen, nordwestlich von Osterheide<br />
und ein kleinflächiges Gewerbegebiet südlich von <strong>Leopoldshöhe</strong>. Die größeren<br />
Gewerbegebiete im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets sind über die B 66 und die Bahnstrecke<br />
angebunden.<br />
3. Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im Flächennutzungsplan<br />
3.1 Wirkfaktoren von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />
Einführend werden die potenziellen Wirkfaktoren von WEA auf den Natur- und Landschaftshaushalt<br />
dargestellt. Ziel der Potenzialanalyse in ihrem dreistufigen Aufbau ist es,<br />
die Auswirkungen dieser Wirkfaktoren bereits frühzeitig zu berücksichtigen und so die negativen<br />
Auswirkungen sowohl auf die Siedlungsflächen als auch auf den Natur- und Landschaftshaushalt<br />
durch die Planung zu vermeiden oder zu verringern. Die potenziell entstehenden<br />
Wirkfaktoren sind baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art und<br />
haben dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf den Natur- und<br />
Landschaftshaushalt.<br />
Tab. 1 Übersicht über die potenziellen Wirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf den Siedlungsbereich<br />
und den Natur- und Landschaftshaushalt<br />
Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />
baubedingt<br />
Materiallagerflächen und<br />
Baustelleneinrichtungen<br />
Schall- und Schadstoffemissionen<br />
durch Baustellenbetrieb<br />
Biotopverlust / -degeneration<br />
Bodendegeneration mit Verdichtung / Veränderung<br />
Immissionsbelastung<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft<br />
- 5 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />
Baustellenbetrieb Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />
Beunruhigung von Tieren<br />
Bauwerksgründungen Veränderung des Grundwasserdargebotes<br />
Veränderung der Grundwasserströme<br />
Bodendegeneration durch Veränderung<br />
anlagebedingt<br />
Flächenverlust Verlust von Lebensraum<br />
Verlust von Bodenfunktionen<br />
Bauwerkserrichtung technische Überprägung<br />
Minderung der Erholungseignung<br />
Maßstabsverluste, Eigenartsverluste, Technische Überfremdung,<br />
Strukturbrüche, Belastung des Blickfelds, Sichtverriegelungen)<br />
Zerschneidung, Fragmentierung Barrierewirkung mit Beeinträchtigung von Brut-, Rast oder Nahrungshabitaten<br />
betriebsbedingt<br />
mechanische Wirkungen Rotor-Kollision mit der Verletzung, Tötung<br />
akustische Wirkungen Vergrämung durch Lärm<br />
Lärmentwicklung, Immissionsbelastung<br />
optische Wirkungen Vergrämung durch drehende Rotorblätter<br />
Schattenwurf, Diskoeffekt<br />
Veränderung des Landschaftsbildes durch WEA und Befeuerung<br />
3.2 Referenzanlage<br />
Als Referenzanlage wird eine aktuell am Markt erhältliche WEA der 3 MW-Klasse herangezogen.<br />
Die gewählte WEA (Enercon E-82 E3) weist einen Rotordurchmesser von 82 m auf.<br />
Die Rotorblattlänge beträgt demnach ca. 40 bis 41 m. Dieser Wert bildet den kleinsten Rotordurchmesser<br />
von am Markt erhältlichen WEA der 2- bis 3- MW-Klasse ab. Anlagen dieser<br />
Leistungsklasse werden derzeit am häufigsten errichtet (DEWI GmbH, 2011) und stehen<br />
daher für die wahrscheinlichste Variante einer möglicherweise zu errichtenden WEA.<br />
Die Turmhöhe dieser WEA variiert in einem Bereich von 78 m bis 138 m (Enercon). Die<br />
erforderliche Turmhöhe ist abhängig von den Standortverhältnissen der geplanten WEA<br />
und kann auf der FNP-Ebene nicht abgeschätzt werden. Unter Vorsorgegesichtspunkten<br />
im Hinblick auf die optisch bedrängende Wirkung und die möglichen Lärmimmissionen von<br />
WEA wird eine Turmhöhe von 108 m als Referenz bestimmt. Die Gesamtanlagenhöhe liegt<br />
somit (Turmhöhe + Rotorblattlänge) bei ca. 149 m. Der Schalldruckpegel einer vergleichbaren<br />
Anlage (E-101 mit ca. 150 m Gesamthöhe und 3 MW Leistung) beträgt direkt unter der<br />
Anlage 106 dB(A):<br />
Die Bestimmung der Referenzanlage hat Einfluss auf die zu berücksichtigende Geometrie<br />
der Potenzialflächen (s. Kap. 3.6.4) und der Schutzabstände zu Wohnnutzungen (s. Kap.<br />
3.4.1).<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.3 Methodik der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />
Die <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> stützt sich im Wesentlichen auf Kriterien, die durch den <strong>Windenergie</strong>-Erlass<br />
(WEE) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund<br />
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Wirtschaft,<br />
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der<br />
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2011 gegeben sind.<br />
Der WEE legt konkrete Tabubereiche, Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung vorzusehen<br />
ist und geeignete Bereiche für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> fest. Als Vorbereitung zur<br />
Ausweisung von Konzentrationszonen im FNP dient das vorliegende gesamträumliche<br />
Planungskonzept. Es werden geeignete Bereiche ermittelt und auch ungeeignete Bereiche<br />
abgegrenzt, in denen eine <strong>Windenergie</strong>nutzung ausgeschlossen wird. Die <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />
erfolgt in einem dreistufigen Verfahren, welches im Folgenden erläutert wird.<br />
Stufe I<br />
Stufe II<br />
Stufe III<br />
Abb. 1 Schema der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />
3.3.1 Stufe I – Planungsraumanalyse<br />
• Ermittlung von Tabu- und<br />
Ausschlussbereichen<br />
• Plausibilitätsprüfung<br />
• Einzelfallprüfung<br />
Im Rahmen der Planungsraumanalyse werden Ausschlussbereiche und standardisierte<br />
Sicherheitsabstände (s. Anlage 1) überlagert und miteinander verschnitten, sodass vorläufige<br />
Potenzialflächen ermittelt werden können. Grundlage der Potenzialflächenermittlung<br />
sind vorhandene, digital verfügbare Daten zur Wohn- und Siedlungsstruktur, Schutzgebieten,<br />
regionalplanerischen Festlegungen sowie zur Infrastruktur. Diese werden in ein Geografisches<br />
Informationssystem (GIS) eingebunden und miteinander verschnitten.<br />
- 7 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.3.2 Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />
Die Plausibilitätsprüfung stellt die überschlägige Prüfung der Eignung einzelner Potenzialflächen<br />
dar, bei der Informationen von Gebietskennern und Nachbarkreisen oder -<br />
kommunen einbezogen werden, sodass bereits eine erste Voreinschätzung zur Eignung<br />
von Einzelflächen möglich ist. Die Bewertung der Potenzialflächen stellt auf dieser Stufe<br />
keine abschließende Einstufung dar, sondern dient dem Ausschluss offensichtlich ungeeigneter<br />
Potenzialstandorte von der im Weiteren vorgesehenen Einzelfallprüfung.<br />
Zunächst werden mögliche Restriktionen von Nachbarkommunen bzw. –gemeinden, die<br />
die zu ermittelnden Potenzialflächen verringern könnten, berücksichtigt. Hierzu zählen alle<br />
Kriterien, die die Einhaltung bestimmter Abstandswerte erforderlich machen, wie Siedlungsräume,<br />
einzelne Wohngebäude im Außenbereich und infrastrukturelle Einrichtungen<br />
mit besonderem Schutzbedürfnis. Daraufhin werden sämtliche Potenzialflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
auf die für die Errichtung von WEA erforderliche Mindestflächengröße überprüft.<br />
Weiterhin zu berücksichtigende Aspekte stellen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, die<br />
Geometrie der Potenzialfläche (Eignung zur Aufnahme einer Kreisfläche mit 40 m Radius)<br />
entsprechend den Mindestanforderungen zur Errichtung von WEA, sonstige Planungen<br />
sowie die Anzahl der an den Potenzialstandorten zu errichtenden WEA dar. Auch die<br />
Windhöffigkeit stellt ein Kriterium zur überschlägigen Bewertung der Eignung zum Betrieb<br />
von WEA an den jeweiligen Potenzialflächen dar. Der Grenzwert für einen wirtschaftlichen<br />
Betrieb von WEA der 3 MW-Klasse liegt bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit<br />
von ca. 5,5 m/s (Gertec 2011).<br />
Die überschlägige vorläufige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte in Stufe II entspricht<br />
im Wesentlichen einer fachgutachterlichen Gesamtabwägung der Eignung der einzelnen Potenzialflächen,<br />
die an eine zweistufige Bewertungsskala (s. Tab. 2) angelehnt ist. Als im Rahmen<br />
der Stufe II ungeeignet bewertete Potenzialflächen werden nicht in der Stufe III untersucht.<br />
Tab. 2 Überschlägige Bewertung der Potenzialstandorte im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />
+<br />
o Das Flächenpotenzial reicht aus für die Errichtung von drei und mehr WEA.<br />
o Im räumlichen Zusammenhang bestehen weitere Potenzialflächen, sodass drei oder mehr<br />
WEA im räumlichen Zusammenhang errichtet werden können.<br />
> Aus den standortspezifischen Vorgaben kann eine hohe Eignung abgeleitet werden.<br />
>> Der Eignung des Potenzialstandortes stehen im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung keine<br />
standortspezifischen oder naturschutzfachlichen Aspekte entgegen.<br />
- 8 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
-<br />
o Das Flächenpotenzial reicht zur Errichtung von mind. einer WEA nicht aus.<br />
o Ein räumlicher Zusammenhang mit weiteren Potenzialflächen besteht nicht.<br />
o Flächengröße kleiner als 0,5 ha (Flächengröße der vom Rotor überstrichenen Grundfläche)<br />
o Flächenbreite geringer als 80 m (Durchmesser der vom Rotor überstrichenen Grundfläche)<br />
o Flächen liegen näher als 300 m zueinander (negative Beeinflussung der WEA untereinander)<br />
o Der Errichtung von WEA stehen andere Planungen entgegen.<br />
> Aus den standortspezifischen Vorgaben lässt sich ableiten, dass dieser Potenzialstandort<br />
für die Errichtung von WEA ungeeignet ist.<br />
>> Aufgrund der fehlenden standorttechnischen Eignung sowie der zu erwartenden negativen<br />
Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt wird der Potenzialstandort<br />
grundsätzlich als ungeeignet bewertet.<br />
3.3.3 Stufe III – Einzelfallprüfung<br />
Zur abschließenden Eignungsbewertung werden die in Stufe II als überschlägig geeignet<br />
bewerteten Potenzialflächen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Dabei werden die Biotopausstattung,<br />
Biotopkatasterflächen, das Landschaftsbild, Ausweisungen des Regionalplans,<br />
Landschaftsschutzgebiete und Erholungsinfrastrukturen berücksichtigt.<br />
Ebenso ist den Anforderungen des Artenschutzrechts nach § 44 BNatSchG Rechnung zu<br />
tragen. Um eine aussagekräftige Vorabschätzung zum Risiko von artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbeständen an den jeweiligen Potenzialstandorten erstellen zu können, wurden<br />
faunistische Kartierungen durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden dabei windkraftsensible<br />
Arten (s. Kap. 3.3.4.3) kartiert. Aufbauend auf den Kartierergebnissen wird zu den vorgefundenen<br />
Arten eine Einschätzung der möglichen Beeinträchtigungen durch die Errichtung<br />
von WEA gegeben. Aufgrund der hohen rechtlichen Bedeutung des Artenschutzes, wird<br />
dieser im folgenden Kapitel ausführlich behandelt.<br />
Weiterhin ist für die Einzelfallprüfung der Standorte (Stufe III) eine Vorabschätzung im Hinblick<br />
auf die Verträglichkeit mit dem kohärenten europäischen Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000 vorgesehen.<br />
Im Ergebnis der Einzelfallprüfung werden naturschutzfachliche Empfehlungen zur Auswahl<br />
und zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung gegeben.<br />
- 9 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.3.4 Artenschutzrechtliche Methodik im Rahmen der Einzelfallprüfung (Stufe III)<br />
3.3.4.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Entsprechend der europäischen Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden<br />
Vogelarten) und des § 44 BNatSchG muss bei Durchführung von Planungs-und Zulassungsverfahren<br />
sichergestellt werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
nicht erfüllt werden.<br />
Die Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände erfolgt durch Überprüfung der Verbotstatbestände<br />
des § 44 (1) BNatSchG. Demnach ist es verboten<br />
� wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />
beschädigen oder zu zerstören,<br />
� wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten<br />
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
� Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
� wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
Ausnahmen können gemäß § 45 BNatSchG nur zugelassen werden, wenn der Eingriff aus<br />
zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, wenn<br />
zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen<br />
einer Art nicht verschlechtert.<br />
In den gemeinsamen Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der<br />
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,<br />
Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.08.2010 werden folgende Anforderungen formuliert:<br />
„Im Regelfall bleibt „die eigentliche Artenschutzprüfung mit vertiefenden Art-für-Art-<br />
Betrachtungen“ dem Bebauungsplan bzw. dem Zulassungsverfahren vorbehalten. Dies gilt<br />
jedoch nicht für die Planung von WEA-Konzentrationszonen. Wenn mit der <strong>Windenergie</strong>planung<br />
die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzielt werden soll, erfüllt sie<br />
eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion. Sofern hierbei artenschutzrechtliche Belange<br />
nicht geprüft werden, kann dies dazu führen, dass die Planung aufgrund rechtlicher<br />
Hindernisse nicht vollzugsfähig und damit unwirksam ist.<br />
Im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens sind artenschutzrechtliche Konflikte in der Weise<br />
zu behandeln, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erkennbar werden, die zu<br />
einer Versagung der Genehmigung auf der nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsebene<br />
führen können. Sofern standortrelevante Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Ver-<br />
- 10 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
botstatbeständen im Zuge der Flächennutzungsplanung nicht ausgeschlossen werden können,<br />
muss eine planerische Lösung entweder bereits im Flächennutzungsplan (durch räumliche<br />
Steuerung) gefunden werden, oder es muss dargelegt werden, in welcher Weise eine<br />
Konfliktlösung in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich ist.“<br />
Um eine aussagekräftige Vorabschätzung zum Risiko von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />
an den jeweiligen Potenzialstandorten erstellen zu können, wurden faunistische<br />
Kartierungen durchgeführt (s. Kap. 3.8.1.2 (Grote, D., 2012)). Aufbauend auf den Kartierergebnissen<br />
wird zu den erfassten Arten eine Einschätzung der möglichen Beeinträchtigungen<br />
durch die Errichtung von WEA gegeben.<br />
3.3.4.2 Konfliktpotenzial und Wirkfaktoren<br />
Bei der Abschätzung der potenziellen Auswirkungen der Planung sind bau-, anlagen- und<br />
betriebsbedingte Wirkfaktoren zu beachten. Die nachfolgende Auflistung stellt eine Übersicht<br />
potenzieller Auswirkungen auf die Fauna bei einer Errichtung von WEA dar:<br />
Tab. 3 Potenziellen Beeinträchtigungen von Tieren durch <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />
Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />
baubedingt<br />
Materiallagerflächen und Baustelleneinrichtungen Biotopverlust / -degeneration<br />
Schall- und Schadstoffemissionen durch<br />
Baustellenbetrieb<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
Baustellenbetrieb Beunruhigung von Tieren<br />
Bauwerksgründungen Bodendegeneration durch Veränderung<br />
anlagebedingt<br />
Flächenverlust Verlust von Lebensraum<br />
Zerschneidung, Fragmentierung Barrierewirkung mit Beeinträchtigung von Brut-,<br />
Rast- oder Nahrungshabitaten<br />
betriebsbedingt<br />
mechanische Wirkungen Rotor-Kollision mit Verletzung, Tötung<br />
akustische Wirkungen Vergrämung durch Lärm<br />
optische Wirkungen Vergrämung durch drehende Rotorblätter,<br />
Schattenwurf<br />
Die aufgeführten baubedingten Wirkfaktoren einer WEA auf Tiere lassen sich aufgrund ihrer<br />
zeitlichen Begrenzung im Hinblick auf die potenziellen anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
vernachlässigen.<br />
- 11 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren lassen sich darüber hinaus nach (Kiel E. F., 2012)<br />
auf drei grundlegende Auswirkungen reduzieren:<br />
� Kollisionen mit den sich drehenden Rotorblättern � Tötung von Individuen<br />
� Barrierewirkung im Bereich von Flugkorridoren � Schwächung der Konstitution der<br />
ziehenden Arten<br />
� Scheuchwirkung durch Lärm oder Silhouetteneffekte � Lebensraumverluste.<br />
Daher zeigen besonders flugfähige Tierarten wie Vögel und Fledermäuse eine hohe Betroffenheit<br />
gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen. Wobei sich Scheuchwirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />
fast ausschließlich auf die Avifauna auswirken. In Einzelfällen kann es darüber<br />
hinaus auch zu Beeinträchtigungen von andern Säugetierarten, wie z. B. Wildkatze und<br />
Luchs kommen (LUWG, 2010).<br />
Um eine Erheblichkeit von Auswirkungen der genannten Wirkfaktoren auf einzelne Arten<br />
bzw. Artengruppen beurteilen zu können, ist eine differenziertere Betrachtung notwendig.<br />
Im Folgenden Kapitel werden windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten anhand der<br />
aktuellen Literatur herausgestellt und das Gefahrenpotenzial gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />
eingeschätzt.<br />
3.3.4.3 Windkraftsensible Arten<br />
Avifauna<br />
Barriere- und Scheuchwirkungen (vgl. 3.3.4.2) von <strong>Windenergie</strong>anlagen werden in der Literatur<br />
auch als Non-letale Wirkungen bezeichnet (Hötker, Thomsen, & Köster, 2005). Die<br />
Barrierewirkung ist hierbei bisher nur unzureichend untersucht worden. Darunter wird das<br />
Ausweichen von Vögeln beim Anflug auf WEA während des Zuges oder bei sonstigen regelmäßig<br />
auftretenden Flugbewegungen (z. B. zwischen Ruhestätten und Nahrungshabitaten)<br />
verstanden. Allgemein können jedoch als besonders Barriere empfindliche Arten Gänse,<br />
Milane, Kraniche, Watvögel und kleine Singvögel herausgestellt werden.<br />
Es konnte bislang nicht herausgefunden werden, in welchem Maße die betroffenen Arten<br />
von einem Barriere- Effekt geschädigt werden (Störung des Zugablaufs, Beeinträchtigung<br />
des Energiehaushalts) (Hötker, Thomsen, & Köster, 2005). Eine Barrierewirkung der WEA<br />
beim Zuggeschehen ist jedoch unabhängig von der Höhe der Anlagen (BfN, 2011).<br />
Scheuchwirkungen führen potenziell zu einer Verdrängung von Vögeln aus Rasthabitaten<br />
und Brutplätzen. Eine Betroffenheit zeigen vor allen im Offenland lebende Arten. Bei den<br />
Rastvögeln sind hier Gänse, Enten und Watvögel zu nennen. Bei Brutvögeln sind überwiegend<br />
Hühnervögel sowie einige Wiesenvögel, wie Kiebitz, Feldlerche und Wachtelkönig,<br />
aber auch einige Greifvögel wie z. B. der Schreiadler betroffen. Beispielsweise halten unter<br />
den Brutvögeln Kiebitz und Feldlerche Abstände von 100 m zu einem WEA- Standort ein<br />
- 12 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
(Steinborn, Reichenbach, & Timmermann, 2011). Ein Verlust von Brutplätzen von Offenlandarten,<br />
aufgrund der Verringerung der Habitateignung durch eine WEA, kann in der<br />
Regel durch CEF- Maßnahmen1 kompensiert werden. Eine Betroffenheit lässt sich hierdurch<br />
bei vielen Vogelarten, die aufgrund der Scheuchwirkung einer WEA Brutplätze verlieren,<br />
im Vorfeld vermeiden. Bei hohen Brutvorkommen, von z. B. Kiebitz und Feldlerche und<br />
fehlenden Kompensationsmöglichkeiten in Form von verfügbaren Ackerflächen im räumlich-<br />
funktionalen Zusammenhang, kann es jedoch im Einzelfall möglich sein, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />
nicht möglich sind.<br />
Es verbleibt demnach die direkte, meist letale Wirkung durch Kollision. Eine Einstufung des<br />
Kollisionsrisikos einzelner Vogelarten erfolgt auf Basis der von T. Dürr von 2004 bis zum<br />
03.01 2011 in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geführten bundesweiten<br />
Fundkartei (Dürr, 2012). Von Kollisionen sind besonders Greifvögel, wie z. B. der Rotmilan<br />
betroffen (Europäische Kommission, 2010; Illner, 2012).<br />
Die folgende Zusammenstellung „windenergiesensibler Vogelarten“ beruht auf der nach (Kiel<br />
E. F., 2012) erfolgten Aufstellung der „windenergiesensiblen Arten“ in NRW sowie den Abstandsempfehlungen<br />
der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW,<br />
2007). Hierbei werden sowohl kollisionsgefährdete Vogelarten als auch Vogelarten berücksichtigt,<br />
die aufgrund der Scheuchwirkung mit Habitat-Verlagerung reagieren und demnach<br />
große Abstände zu WEA benötigen.<br />
Tab. 4 Auflistung windenergiesensibler Vogelarten (Kiel E. F., 2012) (LAG-VSW, 2007)<br />
� Raufußhühner (alle Arten)<br />
(L)<br />
� Wiesenweihe (K, L) � Wachtelkönig (K, L)<br />
� Kormoran (L) � Rohrweihe (K, L) � Goldregenpfeifer (L)<br />
� Rohrdommel (L) � Schwarzmilan (K, L) � Möwen (alle Arten) (L)<br />
� Zwergdommel (L) � Rotmilan (K, L) � Großer Brachvogel (K)<br />
� Reiher (Brutkolonien) (L) � Seeadler (L) � Seeschwalben (alle Arten)<br />
(L)<br />
� Schwarzstorch (K, L) � Wespenbussard (K) � Sumpfohreule (L)<br />
� Weißstorch (K, L) � Baumfalke (K, L) � Uhu (K, L)<br />
� Fischadler (L) � Wanderfalke (L) � Kolkrabe (K)<br />
� Kornweihe (L) � Kranich (L) � Grauammer (K)<br />
K = Art wird aufgeführt von Kiel (2012); L = Art wird aufgeführt von LAG-VSW (2007)<br />
Die aufgeführte Tabelle wird von Langgemach & Dürr (LUGV, 2012) sowie Steinborn et. al.<br />
(2011) um folgende Arten erweitert (Tab. 5):<br />
1 CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures = vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gem.<br />
§ 44 Abs. 5 BNatSchG<br />
- 13 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Tab. 5 Auflistung weiterer windenergiesensibler Vogelarten (LUGV, 2012) (Steinborn,<br />
Reichenbach, & Timmermann, 2011)<br />
� Rotschenkel (LD) � Uferschnepfe (LD) � Kampfläufer (LD)<br />
� Kiebitz (S) � Feldlerche (S)<br />
LD = Art wird aufgeführt von Langgemach & Dürr (LUGV, 2012); S = Art wird aufgeführt von Steinborn et.<br />
al. (2011)<br />
Fledermausfauna<br />
Nach Auswertung der einschlägigen Fachliteratur müssen WEA als gefährdende Hindernisse<br />
für einzelne Fledermausarten angenommen werden. In Deutschland betroffen sind<br />
insbesondere die im offenen Luftraum jagenden Arten wie Zwergfledermaus und Kleiner<br />
und Großer Abendsegler, die auch zu den ziehenden Arten zählen ebenso wie die<br />
Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Diese Arten finden sich<br />
daher auch in hohen Zahlen in der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte<br />
im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Dürr, 2012).<br />
Hauptsächliche Todesursache sind hierbei neben der direkten Kollision auch die starken<br />
Luftverwirbelungen im Bereich der Rotorblätter, die i.d.R. zu einem Barotrauma2 der Lungen<br />
führen (Baerwald, D'Amours, Klug, & Barclay, 2008).<br />
Lediglich bei den Arten der Gattungen Plecotus (Langohrfledermäuse), Myotis (Mausohren)<br />
und Barbastella (Mopsfledermaus) kann von einem geringen Kollisionsrisko ausgegangen<br />
werden (Brinkmann, Behr, Niermann, & Reich, 2011; Rydell, Bach, Dubourg-Savage,<br />
Green, Rodrigues, & Hedenström, 2010). Bei der Gattung Myotis ist jedoch zu berücksichtigen,<br />
dass eine Kollisionsgefährdung durch saisonale Wanderungen gegeben ist (LANU,<br />
2008).<br />
Bislang ist nicht bekannt inwieweit Individuenverluste zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
im Sinne einer Verschlechterung des Populationszustandes führen können. Fledermäuse<br />
können aufgrund ihrer relativ geringen Reproduktionsrate, in Verbindung mit einer<br />
langen Lebensdauer, Populationsverluste nur über sehr große Zeitspannen ausgleichen,<br />
wenn keine weiteren Individuenverluste auftreten.<br />
Im Folgenden werden die für NRW relevanten Fledermausarten mit der artspezifischen<br />
Kollisionsgefährdung aufgeführt.<br />
2 „Druckverletzung“ durch eine Änderung des Umgebungsdrucks.<br />
- 14 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Tab. 6 Windkraftrelevante Fledermausarten<br />
Art<br />
Deutscher Artname<br />
Wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Gefährdung<br />
Braunes Langohr 6 Plecotus auritus Große Flughöhe<br />
Breitflügelfledermaus 4, 3, 5, 6 Eptesicus serotinus Verlust von Jagdhabitaten,<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Graues Langohr 6 Plecotus austriacus Große Flughöhe<br />
Große Bartfledermaus 5, 6 Myotis brandtii Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Großer Abendsegler 1, 2, 3, 4, 5, 6 Nyctalus noctula Verlust von Jagdhabitaten,<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Großes Mausohr 6 Myotis myotis Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Kleine Bartfledermaus 5, 6 Myotis mystacinus Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Kleiner Abendsegler 2, 3, 4, 5, 6 Nyctalus leislerii Verlust von Jagdhabitaten,<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Mückenfledermaus 4, 3, 5, 6 Pipistrellus pygmaeus Verlust von Jagdhabitaten,<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Nordfledermaus 6 Eptesicus nilssonii Große Flughöhe<br />
Attraktion durch Lichtemissionen<br />
Rauhautfledermaus 2, 3, 4, 5, 6 Pipstrellus nathusii Verlust von Jagdhabitaten<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Teichfledermaus 5, 6 Myotis dasycneme Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Wasserfledermaus 5, 6 Myotis daubentonii Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Zweifarbfledermaus 2, 3, 4, 5, 6 Vespertilio murinus Verlust von Jagdhabitaten<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
Zwergfledermaus 2 ,3, 4, 5, 6 Pipistrellus pipistrellus Verlust von Jagdhabitaten<br />
Wanderungsbedingte Kollisionen<br />
1 (Kiel E.-F. , 2011)<br />
2 (MUGV Brandenburg, 2010)<br />
3 (MUGV Brandenburg, 2011)<br />
4 (Brinkmann, Behr, Niermann, & Reich, 2011)<br />
5 (LANU, 2008)<br />
6 (Europäische Kommission, 2010)<br />
- 15 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
In der Tabelle grau hinterlegt sind die Arten, die in annähernd allen Veröffentlichungen als<br />
kollisionsgefährdet eingestuft werden. Für NRW müssen damit sieben Fledermausarten als<br />
besonders sensibel gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen angenommen werden. Die hier getroffene<br />
Artenauswahl deckt sich mit den Angaben von Kiel (2012).<br />
3.3.4.4 Bewertungsverfahren<br />
Für die Bewertung der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung für die ermittelten Suchräume<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> wurden zum überwiegenden Teil die Bewertungen<br />
von (Illner, 2012) berücksichtigt. Diese Veröffentlichung bietet bislang die umfassendste<br />
Datengrundlage zum artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial der unterschiedlichen<br />
Arten. Unter Berücksichtigung der Faktoren wie Fundwahrscheinlichkeit, Anzahl brütender<br />
Vögel in der BRD, Häufigkeit des Auftretens als Zugvogel, werden hier die einzelnen<br />
Arten, die in der von der staatlichen Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz Brandenburg geführten, bundesweiten Schlagopferdatei<br />
(LUGV, 2012) aufgelistet sind, analysiert und in Bezug auf ihr Kollisionsrisiko artspezifisch<br />
bewertet.<br />
Ein sehr hohes und hohes Kollisionsrisiko in Bezug auf die erfassten Arten (Grote, D.,<br />
2012) im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> besitzen dabei folgende Arten:<br />
� Rotmilan (Milvus milvus),<br />
� Turmfalke (Falco tinnunculus),<br />
� Mäusebussard (Buteo buteo).<br />
Eine detaillierte Auflistung der Anzahl und der Verortung der im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfassten<br />
Vogelarten ist der Dokumentation zu avifaunistischen Kartierung in Anlage 5 zu entnehmen<br />
(Grote, D., 2012).<br />
Des Weiteren wird die Beziehung der betrachteten Arten zu der jeweiligen Potenzialfläche<br />
ermittelt. Das Vorkommen einer Art als Zug- oder Brutvogel auf einer Fläche führt zu einem<br />
größeren artenschutzrechtlichen Konflikt als z. B. ein Status als Nahrungsgast. Als Grundlage<br />
werden die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten<br />
(LAG-VSW) zugrunde gelegt (LAG-VSW, 2007). Hierbei werden fachlich erforderliche<br />
Abstände von WEA zu Brutplätzen bestimmter Arten angegeben, die als Ausschlussbereiche<br />
gelten sollten. Als Richtwert für eine Bewertung des Konfliktpotenzials einzelner<br />
Flächen werden für diese Studie 1.000 m festgesetzt3 .<br />
3 Lediglich für den Schwarzstorch (3.000 m), den Schreiadler (6.000 m) sowie den Seeadler (3.000 m) sollten<br />
größere Abstande eingehalten werden (LAG-VSW, 2007). Es gibt jedoch keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser<br />
Arten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> oder dessen Umfeld.<br />
- 16 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.4 Stufe I - Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen<br />
Die Kriterien zur Ermittlung von Ausschluss- und Tabuflächen werden in der Übersicht in<br />
Anlage 1 dargestellt. Als Ausschlussbereiche bei der Planungsraumanalyse (Stufe I) werden<br />
bestimmte Siedlungs-, Infrastruktur-, Naturschutz-, Wald und Gewässerflächen festgelegt,<br />
die im Folgenden aufgeführt werden. Diese Ausschlussbereiche sind im Wesentlichen<br />
durch die Bestimmungen des <strong>Windenergie</strong>-Erlasses (MKULNV NRW & MBV NRW, 2011)<br />
vorgegeben, beziehen sich aber ebenso auf fachliche und rechtliche Grundlagen und Kriterien,<br />
wie z.B. die TA Lärm, das BNatSchG und die FFH- und Vogelschutzrichtlinie.<br />
3.4.1 Siedlungsflächen<br />
Ausgeschlossen von der weiteren Potenzialflächenbetrachtung werden Ausweisungen des<br />
FNP wie Wohnbauflächen, Dorfgebiete, gemischte Bauflächen, Außensatzungsbereiche<br />
und Sonderbauflächen für Einrichtungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit<br />
und zur Erholung. Zum Schutz dieser Nutzungen vor Lärm, Schattenwurf und optischer<br />
Bedrängung wird um diese Flächen eine Pufferzone von 500 m als Ausschlussbereich<br />
festgelegt. Diese Abstandswerte stellen das erforderliche Minimum dar. Im Einzelfall ist<br />
davon auszugehen, dass ein größerer Abstandswert einzuhalten ist, sodass Potenzialflächen<br />
bei eingehenderer Untersuchung verringert werden müssen.<br />
Weiterhin ausgeschlossen werden Wohnnutzungen im Außenbereich und Gemeinbedarfsflächen.<br />
Die Wohnnutzungen im Außenbereich werden ermittelt über die Abfrage der<br />
Wohngebäude im Außenbereich im Amtlichen Liegenschafts- und Katasterinformationssystem<br />
(ALKIS). Zum Schutz der Wohnnutzungen vor Lärm, Schattenwurf und optischer Bedrängung<br />
wurde eine Pufferzone von 300 m als Ausschlussbereich festgelegt. Auch dieser<br />
Mindestabstandswert stellt keine endgültige Festlegung des erforderlichen Schutzabstandes<br />
dar, sondern bedarf im Einzelfall einer weiteren Betrachtung und wird, wenn erforderlich<br />
erweitert.<br />
Die Schutzabstände von 500 m zu Kernsiedlungsbereichen und 300 m zu Wohnnutzungen<br />
im Außenbereich leiten sich aus dem Urteil des OVG NRW aus dem Jahr 2006 zur optisch<br />
bedrängenden Wirkung von WEA ab. Ist der Abstand geringer als die 2-fache Gesamthöhe<br />
der WEA (Referenzanlage ca.149 m, s. Kap. 3.2), führt die Einzelfallprüfung überwiegend<br />
zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage. Liegt der Abstand<br />
zwischen der 2 bis 3-fachen Gesamthöhe der WEA, bedarf es regelmäßig einer besonders<br />
intensiven Prüfung des Einzelfalls. Die Referenzanlage (s. Kap. 3.2) weist eine Gesamthöhe<br />
von ca.150 m auf. Bei einem Abstand von 300 m (entspricht der 2-fachen Anlagengesamthöhe),<br />
ist die optisch bedrängende Wirkung der potenziell errichteten WEA im Einzelfall<br />
zu bewerten. Bei Entfernungen von mehr als 450 m (mehr als dreifache Anlagen-<br />
Gesamthöhe) zu Wohnnutzungen im Umfeld der Potenzialflächen kann davon ausgegangen<br />
werden, dass eine optisch bedrängende Wirkung nicht mehr besteht.<br />
- 17 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Weitere Grundlage für die Berücksichtigung der gewählten Abstandswerte von 300 m zu<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich und 500 m zu Wohnnutzungen im planungsrechtlichen<br />
Innenbereich stellen die Lärmauswirkungen dar. In einer Veröffentlichung des Landesumweltamtes<br />
NRW wird ein Schallleistungspegel von 103 dB(A) als typischer Wert von WEA<br />
genannt (LUA 2002:11). Nach Berechnungen erzeugt die im Beispiel betrachtete WEA im<br />
Nennleistungsbetrieb in Abhängigkeit vom Abstand folgende Beurteilungspegel (vgl. LUA<br />
2002: 16):<br />
� 45 dB(A) in ca. 280 m<br />
� 40 dB(A) in ca. 410 m<br />
� 35 dB(A) in ca. 620 m<br />
Die Referenzanlage (s. Kap. 3.2) weist mit 106 dB(A) einen etwas höheren Schalldruckpegel<br />
auf. Die Schalldruckpegel stellen sich bei der Referenzanlage mit zunehmender Entfernung<br />
wie folgt dar:<br />
� 45 dB(A) in ca. 390 m<br />
� 40 dB(A) in ca. 580 m<br />
� 35 dB(A) in ca. 860 m<br />
Grundlage der Berechnung der Abstandswerte ist die DIN ISO 9613-2. Für den Schalldruckpegel<br />
wird für die mittlere Mitwindwetterlage die Rechnung nach folgender Gleichung<br />
durchgeführt (Bewuchsdämpfung, Bebauungsdämpfung und Einfügungsdämpfung durch<br />
Schallschirme sind hier in der Regel vernachlässigbar und werden nicht berücksichtigt)<br />
(Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2006):<br />
Ls = LWA + DΩ - Adiv - Aatm - Agr.<br />
Nach TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden<br />
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten nachts 45 dB(A). In allgemeinen<br />
Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten nachts 40 dB(A) und in reinen Wohngebieten,<br />
Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten nachts 35 dB(A). Somit stellen<br />
für die Referenzanlage bei einem Betrieb mit 95 %der Maximalleistung für Einzel-<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich (45 dB(A)) 390 m und für Wohnnutzungen mit einem<br />
Grenzwert von 35 dB(A) 860 m die erforderlichen Lärm-Schutzabstände dar.<br />
Da im Einzelfall auch mit einem schalloptimierten Betrieb immer noch ein wirtschaftlicher<br />
Betrieb von WEA ermöglicht werden kann und im Hinblick auf eine optisch bedrängende<br />
Wirkung geringere Abstandswerte möglich sind, werden die sich aus dem Kriterium der<br />
optisch bedrängen Wirkung abgeleiteten geringeren Abstandswerte von 300 m bzw. 500 m<br />
zur <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> herangezogen. Somit werden in der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />
Potenzialbereiche in die Betrachtung miteinbezogen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nur<br />
einen schalloptimierten Betrieb ermöglichen. Das OVG Lüneburg vom 21. Juli 1999 (1 L<br />
5203/96, BRS 62 Nr. 110) stützt diese Vorgehensweise, indem es Entschied, dass es nicht<br />
sachgerecht sei von dem Abstand von 300 m zu Wohnhäusern im Außenbereich abzuwei-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
chen, da moderne WEA in der Lage seien, mit einem Schallleistungspegel von rd.<br />
100 dB(A) die nächtlichen Grenzwerte für diesen Bereich von 45 dB(A) nach der TA Lärm<br />
einzuhalten.<br />
Als weitere Ausschlussbereiche werden auf dieser Stufe Grünflächen, Gewerbliche Bauflächen,<br />
Gewerbeflächen sowie Sonderbauflächen definiert. Diese Nutzungsarten weisen in<br />
der Regel kaum bzw. eingeschränkt Empfindlichkeiten gegenüber WEA auf, sodass auf<br />
einen pauschalisierten Abstandswert verzichtet wird.<br />
Die Ausweisungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) aus dem Regionalplan werden<br />
ebenfalls als Tabubereiche berücksichtigt. Auch für die ASB wird ein Abstandswert von<br />
500 m im Rahmen der Potenzialflächenermittlung eingehalten.<br />
Die Festlegung der hier getroffenen Auswahl an Siedlungsflächen als Tabubereiche im<br />
Rahmen der Planungsraumanalyse führt bereits zu einem Ausschluss von ca. 94 % der<br />
Fläche des <strong>Gemeinde</strong>gebiets. Unter Berücksichtigung der weiteren Tabukriterien aus den<br />
Bereichen Wasser, Infrastruktur und Naturschutz verringert sich dieser Flächenanteil potenziell<br />
geeigneter <strong>Windenergie</strong>flächen relativ geringfügig auf ca. 98 %.<br />
- 19 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Abb. 2 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I als Schwarzplan<br />
(ohne Maßstab)<br />
Werden höhere Abstandswerte zu Siedlungsbereichen (z.B. 600 m) und Wohnnutzungen<br />
im Außenbereich (z.B. 450 m) gewählt sowie die übrigen Tabukriterien berücksichtigt, kön-<br />
- 20 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
nen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> kaum Potenzialflächen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
ermittelt werden.<br />
Abb. 3 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I mit 450 m/600 m Puffer zu Wohnnutzungen als<br />
Schwarzplan<br />
(ohne Maßstab)<br />
- 21 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> könnte somit nicht in substanzieller Weise Raum geschaffen<br />
werden. Daher werden zunächst die geringeren Abstandswerte (500 m/300 m), die<br />
dem Mindestmaß entsprechen, der Planungsraumanalyse zu Grunde gelegt und die ermittelten<br />
Potenzialflächen einer vertieften Betrachtung auch im Hinblick auf erforderliche höhere<br />
Abstandswerte in der Einzelfallprüfung – Stufe III unterzogen.<br />
Diese Abstandswerte entsprechen dem Mindestmaß im Hinblick auf die gewählte Referenzanlage<br />
Enercon E-82, die dem zum Zeitpunkt der Durchführung der Planungsraumanalyse<br />
der Klasse der am häufigsten errichteten WEA (DEWI, 2011) zugerechnet wird.<br />
Eine Nutzung der ermittelten Potenzialflächen zur Errichtung von WEA mit größeren Gesamthöhen<br />
ist möglich, bedingt dann aber, dass im Hinblick auf die optische bedrängende<br />
Wirkung größere Abstände zu Wohnnutzungen eingehalten werden müssen. Auch kann<br />
bei größeren WEA nicht mehr gewährleistet werden, dass mindestens drei WEA im räumlichen<br />
Zusammenhang in den ermittelten Potenzialbereichen errichtet werden können.<br />
3.4.2 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete<br />
Naturschutzrechtlich ausgewiesene Flächen stellen naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche<br />
dar, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Störungen aufweisen und unter<br />
Schutz gestellt werden, um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionen des Natur-<br />
und Landschaftshaushaltes sicherzustellen.<br />
Schutzgebietssystem Natura 2000<br />
Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurde ausgewiesen, um die biologische Vielfalt in der<br />
Europäischen Union zu erhalten und wiederherzustellen. Es umfasst neben den FFH-<br />
Gebieten die Vogelschutzgebiete. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> besteht keine<br />
Ausweisung eines europäischen Schutzgebiets. Südlich der <strong>Gemeinde</strong>grenze befindet sich<br />
auf dem Höhenzug des Teutoburger Waldes das FFH-Gebiet DE-4017-301 „Östlicher Teutoburger<br />
Wald“ sowie das Vogelschutzgebiet DE-4118-401 „VSG Senne mit Teutoburger<br />
Wald“.<br />
Naturschutzgebiete<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind die Naturschutzgebiete (NSG) 2.1-1 „Heipker<br />
See“, 2.1-2 „Windwehetal“ und 2.1-3 „Grüte“ gemäß § 23 BNatSchG als Schutzbereiche<br />
ausgewiesen. „Hierbei handelt es sich um Bereiche, die bereits derzeit besonders vielfältige<br />
Landschaftsstrukturen von besonderer Seltenheit oder Eigenart, wie z.B. naturnahe Taloder<br />
Waldbereiche, mit entsprechender Artenvielfalt aufweisen bzw. Bereiche, deren besonderer<br />
Wert für den Biotop- und Artenschutz durch gezielte Maßnahmen wiederhergestellt<br />
oder erheblich gesteigert werden kann. Darüber hinaus gilt das Entwicklungsziel für<br />
Flächen, die aus landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen besonders bedeutsam<br />
oder von hervorragender Schönheit sind“ (Kreis Lippe, 2001).<br />
- 22 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und der Vorkommen windkraftsensibler Arten<br />
in den Naturschutzgebieten wird der Tabubereich um einen Puffer von 300 m erweitert. Der<br />
Pufferbereich stellt einen pauschalen Abstandswert dar, dessen Relevanz im weiteren Verlauf<br />
der Einzelfallprüfung durch faunistische Kartierungen belegt werden soll. Bereiche, die<br />
nur durch den 300 m Puffer um NSG als Tabubereiche gewertet werden, werden daher<br />
auch unter Vorbehalt zunächst in die Plausibilitätsprüfung und die Einzelfallprüfung einbezogen.<br />
Naturdenkmale<br />
Zu den Ausschlussbereichen zählen ebenfalls zwei flächige Naturdenkmale und sechs<br />
punktuelle Naturdenkmalbestandteile im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sowie ein<br />
lineares Naturdenkmal, das in den Landschaftsplan aufgenommen werden soll. Naturdenkmale<br />
sind gemäß § 28 BNatSchG unter besonderen Schutz gestellt. Bei den flächigen<br />
Naturdenkmalen handelt es sich um eine Findlingsgruppe mit Feldgehölz am Judenkirchhof<br />
(ND 2.3-08) und eine Mergelkuhle östlich der Grester Trift (ND 2.1-09). Die punktuellen<br />
Naturdenkmale stellen eine Feldahorngruppe am Gut Niederbarkhausen am Weg Stöhnebrink,<br />
bestehend aus vier Einzelbäumen (ND 2.3-2), und zwei Linden im Kreuzungsbereich<br />
„An der Windwehe“/Heeper Straße an der Ostseite der Einfahrt zum Haus „An der Windwehe<br />
168a“ (ND 2.3-1). Bei dem linearen Naturdenkmal, welches in den Landschaftsplan<br />
aufgenommen werden soll, handelt es sich um eine regionaltypische und hier besonders<br />
schön ausgeprägte Hainbuchenallee. Die Ausweisung als Naturdenkmal bezieht sich auf<br />
Einzelschöpfungen der Natur, soweit ihr besonderer Schutz<br />
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen<br />
Gründen oder<br />
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit<br />
erforderlich ist (Kreis Lippe 2001:90) Für die genannten Gehölze wird der Wurzelbereich<br />
als Schutzfläche ausgewiesen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche von Bäumen zuzügl.<br />
1,5 m nach allen Seiten (Kreis Lippe 2001:90).<br />
- 23 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Abb. 4 Naturdenkmal Findlingsgruppe mit<br />
Feldgehölz am Judenkirchhof (ND<br />
2.3-08)<br />
Abb. 6 Naturdenkmal Feldahorngruppe am<br />
Gut Niederbarkhausen am Weg<br />
Stöhnebrink<br />
Abb. 5 Naturdenkmal Mergelkuhle östlich<br />
der Grester Trift (ND 2.1-09)<br />
- 24 -<br />
Abb. 7 Naturdenkmal zwei Linden im Kreuzungsbereich<br />
„An der Windwehe“/Heeper<br />
Straße an der Ostseite<br />
der Einfahrt zum Haus „An der<br />
Windwehe 168a“ (ND 2.3-1)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Abb. 8 Vorschlag für Naturdenkmal Hainbuchenallee entlang der Dorfstraße in Greste<br />
(ND 2.3-12)<br />
(ohne Maßstab)<br />
Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Zu berücksichtigen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> insgesamt 64 Biotope, die<br />
nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter gesetzlichen Schutz gestellt wurden.<br />
Sie verteilen sich auf das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, wobei es sich dabei schwerpunktmäßig<br />
um Gewässerläufe und gewässerbegleitende Biotopstrukturen handelt. Bei<br />
den gesetzlich geschützten Biotopen handelt es sich um seltene, in der Regel kleinflächige,<br />
hochwertige Biotope, deren erhebliche Beeinträchtigung oder Beseitigung durch die Unterschutzstellung<br />
entgegengewirkt wird. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung werden<br />
nur solche Biotope als gesetzlich geschützte Biotope erfasst, die entweder eine natürliche<br />
Entstehungsgeschichte (als vom Menschen nicht oder wenig beeinflusst) besitzen<br />
oder die sich als Folge der bestehenden oder der historischen land- und forstwirtschaftlichen<br />
Nutzung entwickelt haben. Biotope, die aufgrund anderer Landnutzungsformen entstanden<br />
sind oder geschaffen wurden, werden nur dann erfasst, wenn die ursprüngliche<br />
Nutzungsbestimmung aufgegeben wurde (LANUV 2012).<br />
3.4.3 Wald<br />
In <strong>Leopoldshöhe</strong> liegt der Waldflächenanteil bei ca. 8,5 %. Gemäß dem Leitfaden „Rahmenbedingungen<br />
für <strong>Windenergie</strong>anlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“<br />
(MKULNV, 2012) wird eine Kommune als waldarm eingestuft, wenn der Waldflächenanteil<br />
bei unter 15% in Verdichtungsräumen bzw. 25% in ländlichen Räumen liegt. In waldarmen<br />
Kommunen gelten gemäß dem Leitfaden alle vorhandenen Waldflächen als Tabubereiche.<br />
Daher werden die Waldflächen in <strong>Leopoldshöhe</strong> als Tabubereiche berücksichtigt und von<br />
einer Nutzung als WEA-Standorte ausgeschlossen.<br />
- 25 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Im Regionalplan der Bezirksregierung Detmold (2000) werden Waldflächen ebenfalls als<br />
Tabubereiche festgesetzt. Eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in Waldbereichen wird somit vollständig<br />
ausgeschlossen.<br />
3.4.4 Gewässer<br />
Als Ausschlussbereiche nach WEE (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen, Ministerium für<br />
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011) werden Gewässer 1. Ordnung (inkl.<br />
Puffer 50 m), Gewässerrandstreifen im Außenbereich, fließende Gewässer 2. Ordnung und<br />
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete Schutzzone I gewertet. Der Ausschluss der Eignung<br />
bezieht sich dabei auf §§ 38 und 51 WHG.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind als Ausschlussbereiche die Fließ- und Stillgewässer<br />
entsprechend zu berücksichtigen. Die Lage der einzelnen Gewässerläufe und Gewässerflächen<br />
wird dem FNP und dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK des<br />
Kreises Lippe) entnommen. Darunter fallen z.B. auch die Gewässerflächen innerhalb der<br />
Kompensationsflächen für das Gewerbegebiet Asemissen und die Regenrückhaltebecken.<br />
Als Tabubereiche werden zudem vier Wasserschutzgebiete der Schutzzone I südlich von<br />
Asemissen bei Barkhausen berücksichtigt. Die Wasserschutzgebiete der Zone I stellen den<br />
durch eine Zaunanlage gesicherten Bereich um eine Trinkwasserentnahmestelle dar.<br />
Mit der Berücksichtigung von Gewässern als Tabubereiche wird der Festlegung des Regionalplans<br />
der Bezirksregierung Detmold (2000) entsprochen, der eine Ausweisung von<br />
Flächen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> nicht bei „Darstellungen für Oberflächengewässer“<br />
zulässt.<br />
3.4.5 Infrastrukturanlagen<br />
Ausgeschlossen werden nach WEE (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen, Ministerium für<br />
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011) Bundesstraßen (inkl. Puffer 20 m §<br />
9 FStrG), Landes- und Kreisstraßen (inkl. Puffer 40 m gemäß § 25 StrG NRW), Ortsdurchfahrten<br />
(inkl. Puffer 40 m), Bahnstrecken (inkl. Puffer 40 m), Freileitungen (inkl. Puffer<br />
100 m) und Richtfunktrassen inkl. Schutzstreifen.<br />
In <strong>Leopoldshöhe</strong> sind von der weiteren Potenzialflächenbetrachtung die vorhandenen<br />
Straßen mit ihren Schutzabständen, die Bahntrasse mit ihrem Abstandspuffer, Freileitungen<br />
inklusive einer Pufferzone, Richtfunkstrecken mit einem Abstandspuffer und Gasfernleitungen<br />
von einer Eignung als Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung auszuschließen.<br />
- 26 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Die Berücksichtigung von Verkehrsinfrastrukturen geht ebenso konform mit den Festsetzungen<br />
des Regionalplans der Bezirksregierung Detmold (2000).<br />
3.5 Ergebnis der Stufe I<br />
Das Ergebnis der Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen ist in Abb. 9 vereinfacht<br />
und in Karte 1 (Anlage) im Detail zeichnerisch dargestellt. Flächen die keinem Tabukriterium<br />
unterliegen, werden als vorläufige Potenzialflächen zunächst einer Plausibilitätsprüfung<br />
in Stufe II unterzogen.<br />
Insgesamt wurden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> 39 Teilflächen ermittelt, die Flächengrößen<br />
zwischen ca. 150 m² und ca. 12 ha aufweisen. Die Gesamtpotenzialflächengröße<br />
beträgt etwa 54 ha. Dieses Gesamtflächenpotenzial wird im Rahmen der weiteren<br />
Untersuchungen (Stufe II und Stufe III) eingehender untersucht.<br />
- 27 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
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Legende<br />
vorläufig ermittelte Potenzialflächen<br />
vorläufig ermittelte Potenzialflächen ohne Berücksichtigung eines 300m Puffers zu<br />
NSG<br />
im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
Abb. 9 Vorläufig ermittelte Potenzialflächen nach Berücksichtigung der Tabukriterien in Stufe I<br />
(ohne Maßstab)<br />
- 28 -
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3.6 Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />
Die in der Stufe I ermittelten Potenzialflächen werden auf ihre Plausibilität hin überprüft.<br />
Flächen, die aufgrund anlagen- und standorttechnischer Anforderungen nicht als WEA-<br />
Standort geeignet sind, werden in ihrer Gesamteignung als ungeeignet bewertet. Die der<br />
Plausibilitätsprüfung zugrunde liegenden Kriterien werden im Folgenden aufgeführt und<br />
erläutert. Die Ergebnisse der Stufe II werden in der Anlage 2 in Tabellenform dokumentiert<br />
und in Tab. 7 als Ergebnis aufgegriffen. Karte 2 und Abb. 10 stellen die Ergebnisse der<br />
Stufe II grafisch dar.<br />
3.6.1 Anlagentechnische Mindestflächengröße<br />
Ein erstes Kriterium der Kategorie anlagen- und standorttechnischer Kriterien stellt die<br />
Mindestflächengröße dar. Als Mindestflächengröße für eine WEA wird eine Fläche von<br />
0,5 ha angenommen. Dieser Flächenbedarf ergibt sich aus der durch das Rotorblatt überstrichenen<br />
Fläche. Bei einer derzeit als marktüblich angenommenen WEA (s. Kap. 3.2) mit<br />
einer Leistung von 3 MW beträgt der Rotordurchmesser mindestens 40 m. Die Kreisfläche<br />
mit einem Radius von 40 m hat eine Größe von ca. 5.000 m². Potenzialflächen mit einer<br />
Flächengröße von weniger als 0,5 ha werden daher nicht weiter betrachtet, da die Rotorblattspitze<br />
nicht in Schutzgebiete oder in die Schutzabstandszonen hineinreichen darf.<br />
3.6.2 Restriktionen benachbarter Städte oder <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung werden ebenso mögliche Pufferbereiche von Wohnsiedlungsflächen,<br />
Mischgebieten, sensiblen Sonderbauflächen und der Wohnbebauung im<br />
Außenbereich außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets von <strong>Leopoldshöhe</strong> berücksichtigt. Für alle<br />
Wohnnutzungen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets wird ein Abstandspuffer von 300 m eingerichtet.<br />
Für das an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet angrenzende Umfeld wird die Wohnnutzung auf<br />
dem Gut an der Gräfinghagener Straße (Bielefelder Stadtgebiet) berücksichtigt, was zu<br />
einem Ausschluss der Potenzialflächen 9a und 9b führt.<br />
3.6.3 Windhöffigkeit<br />
Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit liegt im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> bei<br />
80 m Höhe beinahe flächendeckend zwischen 5,5 und 6,0 m/s ((LANUV) Landesamt für<br />
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen). Lediglich im Bereich der Ortschaft<br />
Asemissen und dem Bereich westlich von Asemissen sowie in der Siedlung Helpup<br />
liegen die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten zwischen 5,0 und 5,5 m/s. Als Wert<br />
für einen wirtschaftlichen Betrieb von WEA wird ein Wert zwischen 5,5 und 6,0 m/s angegeben<br />
(mündl. GEO-NET Umweltconsulting GmbH). Ein wirtschaftlicher Betrieb der Referenzanlage<br />
kann daher in den siedlungsnahen und Siedlungsbereichen nicht sichergestellt<br />
werden, wobei in diesen Bereichen Tabukriterien eine Nutzung der Windkraft ausschließen.<br />
Im übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet kann dagegen die Referenzanlage grundsätzlich wirtschaftlich<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
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betrieben werden, sodass alle ermittelten Potenzialflächen, dieser Mindestanforderung<br />
genügen können.<br />
Im Rahmen der landesweit durchgeführten Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW,<br />
Teil 1 – <strong>Windenergie</strong>“ (LANUV NRW, 2012 b) wurden Windfeldkarten neu berechnet, die im<br />
Energieatlas Nordrhein Westfalen abgerufen werden können (LANUV NRW, 2012 a). Die<br />
berechneten Windfelder zeigen, dass bereits ab einer Höhe von 100 m über Grund die<br />
mittleren Windgeschwindigkeiten in allen Suchräumen Werte zwischen 5,5 und 5,75 m/s<br />
aufweisen, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb von modernen WEA der Multi-Megawatt-<br />
Klasse möglich sein kann.<br />
3.6.4 Flächengeometrie<br />
Alle isoliert liegenden Potenzialflächen werden auf ihre Eignung überprüft, die Errichtung<br />
einer WEA mit einem Rotordurchmesser von 80 m zu ermöglichen, sodass nur technisch<br />
bzw. geometrisch geeignete Potenzialflächen als potenziell geeignet bewertet werden.<br />
Diese Maß entspricht dem Rotordurchmesser der kleinsten derzeit am Markt verfügbaren<br />
WEA in der Leistungsklasse von 3 MW (s. Kap. 3.2). Der Rotor von WEA darf in der Regel<br />
nicht in die in Stufe I berücksichtigten Tabuflächen hineinreichen.<br />
3.6.5 Mindestanlagenanzahl<br />
Um Beeinträchtigungen sowohl des Siedlungsraumes, als auch des Natur- und Landschaftshaushalts<br />
weitestgehend zu vermeiden, ist eine Bündelung der WEA an wenigen<br />
Standorten vorgesehen. Angestrebt wird eine Mindestanlagenanzahl von drei WEA im<br />
räumlichen Zusammenhang. Potenzialflächen, die nicht genügend Fläche aufweisen, um<br />
mindestens drei WEA errichten zu können, werden von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen.<br />
Die mögliche Anzahl der WEA an den jeweiligen Potenzialstandorten wird mittels<br />
einer groben Abschätzung der Platzierungsmöglichkeiten von WEA mit den Abmessungen<br />
der Referenzanlage als Ausgangswerte durchgeführt. Für diese grobe Abschätzung<br />
der Platzierungsmöglichkeiten müssen innerhalb der Potenzialfläche drei Kreisflächen<br />
mit einem Durchmesser von 82 m platziert werden können, deren Mittelpunkte mindestens<br />
240 m (dreifacher Rotordurchmesser) voneinander entfernt liegen. Der dreifache Rotordurchmesser<br />
entspricht dem Mindestmaß von WEA untereinander, dessen Einhaltung erforderlich<br />
ist, um Schäden oder Ertragsverluste durch Turbulenzen der WEA zu vermeiden.<br />
Eine genaue Ermittlung der möglichen Anlagenanzahl ist nur über ein Windparklayout unter<br />
Berücksichtigung der Windhöffigkeit, der Windströmungsverhältnisse, der Topographie, der<br />
Abmessungen der WEA, der Schallausbreitung und der Analyse des Schattenwurfes zu<br />
erzielen.<br />
- 30 -
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3.6.6 Räumlicher Zusammenhang der Potenzialflächen<br />
Bei der Bestimmung der möglichen Anlagenanzahl an den Potenzialstandorten wird auch<br />
überprüft, ob weitere Potenzialflächen im räumlichen Zusammenhang bestehen. Bei einem<br />
räumlichen Zusammenhang überschneiden oder berühren sich die Einwirkungsbereiche<br />
von WEA. Der Einwirkungsbereich von WEA ist nach Auffassung des OVG Lüneburg (7.<br />
Senat, Beschluss vom 20.09.2004, 7 ME 233/03) der Bereich definiert, in dem eine Lärmbelastung<br />
oberhalb der Grenzwerte für Wohngebäude im Außenbereich (45 dB(A) nachts)<br />
auftritt. Bei WEA mit einem Schallleistungspegel von ca. 103 dB(A) betrifft das einen Bereich<br />
von ca. 280 m um den Fuß des WEA-Turmes (Wolfgang Fronz, Detlef Piorr & Rainer<br />
Kindel, 2002). Moderne WEA haben einen Schallleistungspegel von ca. 107 dB(A)<br />
(Edmund Bucsich, 2010). Somit muss der Einwirkungsbereich geringfügig größer (300 m)<br />
angenommen werden. Grenzen mindestens drei Einwirkungsbereiche von einzelnen WEA<br />
aneinander, so gilt die Mindestanlagenanzahl für die betroffenen Potenzialflächen als erfüllt.<br />
Die im räumlichen Zusammenhang liegenden Potenzialflächen werden zu Potenzialstandorten<br />
zusammengeschlossen. Die Darstellung der Potenzialstandorte ist in der Abb.<br />
10 ersichtlich.<br />
3.6.7 Der Nutzung der Windkraft entgegenstehende Planungen<br />
Im Bereich zwischen dem Siekbach und dem Fettpottbach wird die Ausweisung des Interkommunalen<br />
Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen angestrebt. Das geplante Gewerbegebiet<br />
erstreckt sich von der Bahnlinie im Süden bis an den südlichen Siedlungsrand<br />
von Greste. Eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung steht<br />
in Konflikt zu einer Nutzung als Gewerbegebiet, sodass die ermittelten Potenzialflächen in<br />
diesem Bereich als ungeeignet bewertet werden und aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen<br />
werden. Weitere der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehende Planungen in<br />
<strong>Leopoldshöhe</strong> sind derzeit nicht bekannt.<br />
3.7 Ergebnis der Stufe II<br />
Die überschlägige Bewertung der Eignung der Potenzialstandorte zur Errichtung von WEA<br />
wird in der folgenden Tabelle in Kurzform dargestellt. Die detaillierte Übersicht zur Eignungsbewertung<br />
ist dem Anhang (Anlage 2) zu entnehmen.<br />
- 31 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Tab. 7 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte<br />
1 2 3 4 5* 1 6 7 8 9 10* 2<br />
- - + + +* 1 + - - - +* 2<br />
Legende<br />
+ geeignet<br />
- ungeeignet<br />
* 1<br />
Bewertung unter Vorbehalt (räumlicher Zusammenhang mit evtl. ermittelten Potenzialflächen<br />
im Stadtgebiet von Lage)<br />
* 2 Bewertung unter Vorbehalt (300 m Puffer zu NSG wurde nicht berücksichtigt)<br />
In die Einzelfallprüfung gehen die Potenzialstandorte mit einer überschlägig ermittelten<br />
Eignung ein. Es handelt sich dabei um die Potenzialstandorte Nr. 3, 4, 5, 6 und 10 (unter<br />
Vorbehalt s. Kap. 3.4.2). Die Potenzialstandorte 1, 2, 7, 8 und 9 werden aufgrund standorttechnischer<br />
oder planerischer Belange als ungeeignet bewertet.<br />
Die Ergebnisse werden in der Übersicht in Abb. 10 grafisch dargestellt.<br />
- 32 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Legende<br />
X<br />
überschlägig geeignet bewertete Potenzialflächen<br />
überschlägig ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />
im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
bestehende WEA<br />
Abb. 10 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe II<br />
(ohne Maßstab)<br />
- 33 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.8 Stufe III - Einzelfallprüfung<br />
Die als überschlägig geeignet bzw. bedingt geeigneten Potenzialstandorte werden einer<br />
Einzelfallprüfung unterzogen, bei der weitere naturschutzfachliche Aspekte eingehend geprüft<br />
werden. Die Einzelfallprüfung wird in Tabellenform angelegt, sodass die Ergebnisse<br />
der Überprüfung der einzelnen Prüfgegenstände in der Übersicht zusammengestellt werden<br />
können und die Gesamtbewertung der Potenzialstandorte verständlicher nachzuvollziehen<br />
sind. Bei der Einzelfallprüfung wird zwischen zulassungskritischen Sachverhalten,<br />
die eine Zulassung ausschließen, und zwischen abwägungsrelevanten Sachverhalten, die<br />
der gemeindlichen Abwägung unterliegen, differenziert.<br />
Im Folgenden werden die der Einzelfallprüfung zugrunde liegenden Kriterien im Einzelnen<br />
vorgestellt.<br />
3.8.1 Zulassungskritische Sachverhalte<br />
3.8.1.1 Lärmwirkungen<br />
Die Ermittlung der möglichen Beeinträchtigungen von Wohnfunktionen im Innen- und Außenbereich<br />
erfolgt über eine dem Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans angepassten,<br />
überschlägigen Berechnung von Geräuschimmissionen durch mögliche WEA in den<br />
Suchräumen. Da sich die Schallimmissionen von WEA in einem Windpark teilweise addieren<br />
und zu einem höheren Gesamt-Geräuschpegel führen, ist es erforderlich die Anzahl<br />
der in den jeweiligen Suchräumen potenziell zu errichtenden WEA zu ermitteln und bei der<br />
Prognose der Isophone für den Innenbereich (35 dB(A) nachts) und für den Außenbereich<br />
(45 dB(A) nachts) zu berücksichtigen.<br />
Mittels der überschlägig errechneten Isophone können mögliche Betroffenheiten von<br />
Wohnfunktionen im Innen- und Außenbereich spezifisch ermittelt und ausgewertet werden.<br />
Die Berechnung der Isophonen erfolgt entsprechend der DIN ISO 9613-2 (Bayerisches<br />
Landesamt für Umwelt, 2006). Hierfür wird folgende Formel herangezogen:<br />
Ls = LWA + DΩ - Adiv - Aatm - Agr<br />
Zur Addition von Schallleistungspegeln mehrerer WEA wird folgende Formel (Maute, D.,<br />
2006) herangezogen, da eine einfache arithmetische Addition nicht durchgeführt werden<br />
darf:<br />
� ∑ �10∗����10 �,�∗�� �10 �,�∗�� �⋯�10 �,�∗�� �<br />
Die Ermittlung der Anlagenanzahl erfolgte dabei auf Grundlage der überschlägigen Ermittlung<br />
der möglichen Anlagenanzahl in der Stufe II wie bereits in Kap. 3.3.2 beschrieben.<br />
- 34 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Die Betrachtung der Lärmwirkungen dient dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen<br />
und greift somit das Ziel 7 des Regionalplans der Bezirksregierung Detmold (2000)<br />
auf.<br />
Für eine mögliche Anlagenanzahl von drei WEA wurden nach o.g. Formel vorsorgliche<br />
Lärmpuffer von 1.100 m um die Suchräume herum gebildet und zur Ermittlung der betroffenen<br />
Wohnnutzungen herangezogen. Dieser Lärmpuffer berücksichtigt den Grenzwert<br />
von 35 dB(A) für Wohnnutzungen im planungsrechtlichen Innenbereich bzw. Wohnnutzungen,<br />
die ihrem Schutzbedürfnis nach TA Lärm diesem gleichgestellt werden.<br />
3.8.1.2 Artenschutz<br />
Ein zentraler Punkt der abschließenden Eignungsbewertung der einzelnen Potenzialstandorte<br />
stellt die Prüfung der Verträglichkeit der Potenzialstandorte mit dem Artenschutz dar.<br />
Entsprechend der europäischen Vogelschutz-Richtlinie und des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) muss bei Durchführung von Planungs-und Zulassungsverfahren<br />
sichergestellt werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />
Um Aussagen zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit der Potenzialstandorte machen<br />
zu können, wurden seit Anfang April 2011 bis in den Sommer 2012 faunistische Kartierungen<br />
zur Erfassung des an den Potenzialstandorten 3, 4, 5, 6 und 10 (einschließlich<br />
eines 1.000 m Radius) (s. Abb. 11) vorkommenden Artenspektrums und der brütenden<br />
Arten durchgeführt (s. Grote 2012).<br />
Werden mögliche Betroffenheiten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände festgestellt<br />
oder sind diese nicht sicher auszuschließen, erfolgt eine negative Einschätzung der Eignung<br />
der Suchräume oder auch ggf. der Ausschluss der Eignung als Konzentrationszone<br />
für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>.<br />
Zusätzlich zu den Kartierungen wurden auch die Daten des Kreises Lippe (2012) zu Nachweisen<br />
von Rotmilan-Vorkommen und Brutplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
abgefragt.<br />
- 35 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Abb. 11 Avifaunistisch kartierte Potenzialstandorte mit einem Radius von 1.000 m<br />
(ohne Maßstab, kartierte Potenzialstandorte werden hellbraun dargestellt)<br />
- 36 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Auch die Artengruppe der Fledermäuse gilt als windkraftsensibel. Alle einheimischen Fledermausarten<br />
unterliegen der europäischen und deutschen Artenschutzgesetzgebung<br />
(§ 44 BNatSchG). Zu einer möglichen Betroffenheit kann es hier insbesondere bei den<br />
Arten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula),<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus<br />
(Eptesicus serotinus) und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) kommen.<br />
Um das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Artengruppe der Fledermäuse für die<br />
einzelnen Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
ermitteln und bewerten zu können, wurden im Herbst 2012 Fledermaus-<br />
Potenzialabschätzungen (Simon & Widdig GbR, 2012) vorgenommen. Ziel war es, das zu<br />
erwartende Artenspektrum anhand der Habitatausstattung der Flächen zu ermitteln und die<br />
Funktion der Flächen für Fledermäuse darzustellen, damit in einem weiteren Schritt mögliche<br />
Konflikte frühzeitig erkannt werden können. Zur Ermittlung des potenziellen Artenspektrums<br />
wurden sowohl Bewertungen des Habitatpotenzials für Fledermäuse vorgenommen<br />
als auch eigene Erfassungen von Fledermäusen durchgeführt. Hierzu wurden alle Windvorrangflächen<br />
und zusätzlich ein 100 m breiter angrenzender Streifen am Tage auf potenziell<br />
für Fledermäuse geeignete Strukturen abgesucht. Das Artenspektrum wurde anhand der<br />
Habitateignung des Untersuchungsraumes sowie anhand der Lage im räumlichen Zusammenhang<br />
zu übergeordneten Raumstrukturen (z. B. größere Waldbestände, Flusstäler etc.)<br />
abgeschätzt. Zusätzlich erfolgten zwei Detektorbegehungen zur Zugzeit im September<br />
2012, um die reine Potenzialabschätzung durch direkte Artnachweise zu ergänzen. Hierbei<br />
kamen Pettersson D 230-Detektoren und Batcorder der Fa. Ecoobs zur Anwendung. Weiterhin<br />
wurden die Angaben der LANUV für das Messtischblatt 3917 als Datengrundlage<br />
verwendet. Es erfolgte zudem eine Datenabfrage zum Vorkommen von Fledermäusen im<br />
Untersuchungsraum bei der Biologischen Station Lippe.<br />
Die Ergebnisse der Fledermaus-Potenzialabschätzung werden in den Einzelfallprüfbögen<br />
zu den jeweiligen Suchräumen aufgegriffen und in Kurzform wiedergegeben. Im Detail sind<br />
sie dem Fachgutachten des Büros Simon & Widdig GbR (Simon & Widdig GbR, 2012) zu<br />
entnehmen.<br />
3.8.1.3 Natura 2000<br />
Ein zentraler Punkt der abschließenden Eignungsbewertung der einzelnen Potenzialstandorte<br />
stellt die Prüfung der Verträglichkeit der Potenzialstandorte mit dem Schutz des kohärenten<br />
europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 dar. Mögliche Auswirkungen auf<br />
Natura 2000-Gebiete durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> bestehen in Bezug auf die jeweiligen<br />
Schutzziele der Schutzgebiete bzw. in Bezug auf die in den Standarddatenbögen<br />
aufgeführten Arten. Werden hier Arten aufgeführt, die als windkraftsensibel gelten (s. Tab.<br />
4 und Tab. 5), können Beeinträchtigungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entstehen.<br />
- 37 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Der überwiegende Teil der windkraftsensiblen Arten weist geringe Effektdistanzen zu WEA<br />
auf bzw. macht die Einhaltung eines Sicherheitsabstandspuffers von ca. 1.000 m erforderlich<br />
(vgl. Abstandsempfehlungen der LAG-VSW [2007]). Bei einer Entfernung von 1.000 m<br />
von Suchräumen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung zu<br />
Natura 2000-Gebieten können negative Auswirkungen i.d.R. ausgeschlossen werden. Bei<br />
Entfernungen von 3.000 m sind keinerlei negative Auswirkungen auf windkraftsensible Arten<br />
zu erwarten.<br />
3.8.1.4 Festsetzungen des Regionalplans<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Der Regionalplan der Bezirksregierung Detmold (2004) legt als Ziel der Raumordnung fest,<br />
dass Lebensräume mit nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung zur Erhaltung<br />
seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter und seltener Lebensgemeinschaften<br />
zu erhalten und soweit erforderlich wiederherzustellen sind. Dabei ist besonderes<br />
Augenmerk auf die Sicherung der wertbestimmenden Lebensräume in einem<br />
ökologisch funktionsfähigen Verbund der Biotope zu legen (Ziel 1). „Nutzungsansprüche<br />
mit Auswirkungen, die die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Bereiche als Elemente des<br />
Biotopverbundes erheblich beeinträchtigen“, wie die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>, „sind zu<br />
vermeiden“ (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 47).<br />
„Die im Regionalplan festgesetzten BSN umfassen zu einem großen Teil landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen. Diese Bereiche erbringen vielfältige Funktionen für die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes, als Lebensräume und Lebensstätten der Pflanzen- und Tierwelt<br />
und für den regionalen Biotopverbund. Unter Beachtung der Ziele für die Agrarbereiche<br />
(B.II.1.2) sind die Biotopfunktionen zu sichern und zu entwickeln. Die Darstellungen<br />
des GEP in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind ein Auftrag an die<br />
Träger der Landschaftsplanung zu prüfen, durch welche Maßnahmen und in welcher<br />
Abgrenzung die in dem Bereich vorkommenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten<br />
erhalten werden können. Die Zusammenarbeit der Landschaftsbehörden mit der<br />
Landwirtschaft ist dabei von Kooperation und dem Instrument der Förderung der freiwilligen<br />
Vereinbarungen geprägt. Der besondere Schutz von Freiraumbereichen mit<br />
der Funktion „Schutz der Natur“ kann nur im begründeten Einzelfall überwunden werden.<br />
Bedingungen hierfür sind, dass die Auswirkungen des beabsichtigten Vorhabens<br />
den konkreten Schutzbedürfnissen nicht widersprechen oder ihr Bedarf unabweisbar<br />
ist und sie nicht an anderer Stelle realisierbar sind. Zu erwartende Beeinträchtigungen<br />
sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren“ (Bezirksregierung Detmold, 2004,<br />
S. 48-49).<br />
Der sachliche Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />
(Bezirksregierung Detmold, 2000) sieht daher auch vor, dass die Ausweisung von Flächen<br />
für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in BSN nicht in Betracht kommt (Ziel 5).<br />
- 38 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in den<br />
Suchräumen werden daher vergleichbare Maßstäbe angelegt wie bei den Kriterien „Natura<br />
2000“ und „Naturschutzgebiete“. Liegen die Suchräume und die BSN in einer Entfernung<br />
von weniger als 1.000 m zueinander können negative Auswirkungen durch die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei Entfernungen von mehr als 1.000 m<br />
sind Beeinträchtigungen von BSN hingegen nicht zu erwarten (s. Kap. 3.8.1.3).<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und für landschaftsorientierte Erholung (BSLE)<br />
Nach Vorgabe des sachlichen Teilabschnitts – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />
(Bezirksregierung Detmold, 2000) kommt die Ausweisung von besonders geeigneten<br />
Flächen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in BSLE im Grundsatz in Betracht, wenn sie geeignete<br />
natürliche und technische Voraussetzungen bieten und im Einzelfall sichergestellt<br />
ist, dass die hier verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele des GEP nicht nachhaltig<br />
beeinträchtigt werden (Ziel3).<br />
Die BSLE sind im Regionalplan (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 50-52) aufgrund ihrer<br />
Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft“<br />
festgesetzt (Ziel 1). „Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Funktionen führen können, sind<br />
grundsätzlich zu unterlassen. Bei der Abwägung der Vereinbarkeit raumbedeutsamer, bedarfsgerechter<br />
Nutzungsansprüche in diesen Bereichen ist von einer differenzierten<br />
Schutzbedürftigkeit auszugehen“ (Ziel 8). D.h., dass bei der potenziellen Inanspruchnahme<br />
von BSLE für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> differenziert bewertet wird, ob<br />
� typische Landschaftsstrukturen,<br />
� charakteristische Landschaftsbestandteile,<br />
� ökologische Systeme,<br />
� günstige Voraussetzungen für den Arten- und Biotopschutz oder<br />
� die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Der sachliche Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />
(Bezirksregierung Detmold, 2000) sieht vor, dass eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in<br />
Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze nur als<br />
Nachfolgenutzung vorgesehen werden kann. In den Reservegebieten kann eine Inanspruchnahme<br />
nur erfolgen, wenn sie von temporärer Art ist und die die Nutzung der<br />
Lagerstätte nicht in Frage gestellt wird (Ziel 3).<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind durch den Regionalplan keine Bereiche für<br />
die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze festgesetzt. Negative<br />
Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> auf die Versorgungssicherheit der<br />
- 39 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Wirtschaft und der Bevölkerung mit nichtenergetischen Rohstoffen können daher<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Im Grundsatz kommen die Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz für eine Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong> gemäß sachlichem Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> –<br />
des Regionalplans (Bezirksregierung Detmold, 2000) in Betracht.<br />
Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
auf die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz ist zu berücksichtigen,<br />
dass bei der Realisierung das Grundwasser durch Stoffeinträge nicht beeinträchtigt<br />
wird (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 57).<br />
3.8.1.5 Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der gesamte Freiraum im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong>, der nicht bereits durch Naturschutzgebiete<br />
unter Schutz gestellt wurde, ist als LSG festgesetzt. Den größten Teil<br />
nimmt dabei das LSG 2.2-1. „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-<br />
Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ ein. Alle Suchräume für die Ausweisung von<br />
Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung liegen innerhalb dieses LSG. In der<br />
Schutzgebietsverordnung wird die Errichtung von baulichen Anlagen verboten. Für<br />
Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine<br />
Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001).<br />
Demnach entscheidet die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe über die<br />
Zulässigkeit der Ausweisung von Konzentrationszonen im Einzelfall.<br />
Entwicklungsziele des Landschaftsplans<br />
Bei der Beurteilung von Eingriffen gem. §§ 4 - 6 LG NW sowie im Rahmen der Prüfung der<br />
Umweltverträglichkeit sind die Entwicklungsziele des Landschaftsplans zu berücksichtigen.<br />
Die Entwicklungsziele legen den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben<br />
der Landschaftsentwicklung fest. Die Festlegung der Entwicklungsziele berücksichtigt die<br />
im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben und die wirtschaftlichen Funktionen und Zweckbestimmungen<br />
der Grundstücke. Die Entwicklungsziele haben in erster Linie eine Bindungswirkung<br />
für Behörden und Träger öffentlicher Belange.<br />
Die Entwicklungsziele des Landschaftsplans Nr. 2 „<strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen – Nord“<br />
beziehen sich in erster Linie auf konkrete Maßnahmen zum Erhalt, Schutz, der Anreicherung<br />
und der Wiederherstellung von Biotopstrukturen und Lebensräumen gefährdeter und<br />
seltener Tier- und Pflanzenarten.<br />
- 40 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.8.1.6 Weitere Planungen<br />
Unter diesem Sachverhalt wird überprüft, ob weitere Planungen im Suchraum oder der<br />
näheren Umgebung angestrebt werden und ob oder inwiefern diese der Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> entgegenstehen.<br />
3.8.1.7 Gewässer<br />
Wasserschutzgebiete (WSG), Heilquellenschutzgebiete (HSG), Überschwemmungsgebiete<br />
(ÜSG)<br />
Geprüft wird, ob durch die Errichtung von WEA in den Suchräumen mögliche Beeinträchtigungen<br />
von WSG, HQSG oder ÜSG entstehen. Beeinträchtigungen von WSG oder HQSG<br />
können bei der Errichtung von WEA durch Stoffeinträge bei den Bauarbeiten entstehen.<br />
Beeinträchtigungen von ÜSG entstehen durch die Versiegelung von Retentionsflächen<br />
oder durch die Veränderung des Hochwasserabflussregimes bei ungünstigem Windparklayout.<br />
In der Regel sind die Versiegelungen durch Turmfundamente und Zuwegungen<br />
bzw. Baustelleneinrichtungsflächen verhältnismäßig kleinflächig, doch können bei schmalen<br />
oder kleinflächigen ÜSG die versiegelten Flächenanteile durch einen Windpark verhältnismäßig<br />
großflächig ausfallen. Auch das Hochwasserabflussregime kann bei mehreren<br />
WEA, die hintereinander in Fließrichtung des Gewässers stehen negativ beeinflusst werden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Es wird geprüft, ob in der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> bisher unberücksichtigte kleinere Stilloder<br />
Fließgewässer in den Suchräumen vorhanden sind und ob diese eine Relevanz in<br />
Bezug auf die Realisierbarkeit der Konzentrationszone haben. Ferner werden Gewässerrandstreifen<br />
von 5 m Breite beidseits der Gewässer berücksichtigt. Diese Gewässerrandstreifen<br />
werden von den Potenzialflächen ausgespart.<br />
3.8.2 Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
3.8.2.1 Biotopkatasterflächen<br />
Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf Biotopkatasterflächen wird geprüft, ob Biotopkatasterflächen<br />
durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
in Anspruch genommen werden. Bei einer potenziellen Inanspruchnahme würde eine Aussparung<br />
des entsprechenden Suchraum-Bereichs empfohlen, um negative Auswirkungen<br />
auf den Natur- und Landschaftshaushalt zu vermeiden. Bei einer räumlichen Nähe der<br />
Suchraumflächen zu Biotopkatasterflächen wird geprüft, ob durch eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
negative Auswirkungen auf in den schützenswerten Biotopen vorhandene Tier- und<br />
Pflanzenarten möglich sind. Überprüft werden dabei in erster Linie mögliche Vorkommen<br />
windkraftsensibler Arten (vgl. Tab. 4 und Tab. 5).<br />
- 41 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.8.2.2 Naturpark<br />
Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotopund<br />
Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und<br />
einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
von <strong>Leopoldshöhe</strong> ist Bestandteil des Naturparks „Teutoburger Wald/Eggegebirge“ und<br />
dient den vorgenannten Funktionen bzw. Schutzzwecken.<br />
In der Einzelfallprüfung wird bewertet, inwieweit die Suchraumflächen zur Erfüllung der o.g.<br />
Funktionen beitragen bzw. ob eine Relevanz in Bezug auf die Umsetzungsfähigkeit vorliegt.<br />
Berücksichtigt werden dabei auch Vorbelastungen.<br />
3.8.2.3 Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete wurden bereits in der Stufe I als Tabubereiche berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Stufe III wird überprüft, inwieweit der Schutzzweck der Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
im Umfeld entgegensteht. Werden in der Schutzgebietsverordnung windkraftsensible Arten<br />
genannt, so wird überprüft, welche artspezifischen Sicherheitsabstände gem. den Vorgaben<br />
der LAG-VSW (2007) einzuhalten sind. Allgemein wird die Einhaltung eines 300 m<br />
Abstandspuffers empfohlen, da der Schutzzweck allgemein auf den Erhalt und die Wiederherstellung<br />
von Lebensräumen gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten abzielt.<br />
3.8.2.4 Kompensationsflächen<br />
Ähnlich wie bei den Biotopkatasterflächen wird bei der Beurteilung der Auswirkungen auf<br />
Kompensationsflächen geprüft, ob Kompensationsflächen durch die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung in Anspruch genommen werden. Um die<br />
Ziele der Kompensationsplanungen nicht zu beeinträchtigen, wird bei einer möglichen Inanspruchnahme<br />
durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
empfohlen die entsprechenden Flächen von der Ausweisung auszusparen. Auch wird<br />
überprüft, um welche Art von Kompensationsmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei einer<br />
Anlage von Grünland oder Gehölzpflanzungen im Umfeld von Grünland ist davon auszugehen,<br />
dass eine Eignung als Nahrungshabitat für windkraftsensible Greifvogelarten entstehen<br />
kann, sodass evtl. eine Erhöhung des Tötungsrisikos eintreten kann. Erst bei Entfernungen<br />
von mehr als rund 1.000 m zu den potenziellen Konzentrationszonen ist davon<br />
auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf windkraftsensible Arten entstehen.<br />
Auch bei einer Eignung als Lebensraum für Wiesenvogelarten ist von einem potenziellen<br />
artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Wiesenvogelarten weisen gegenüber WEA ein<br />
Meideverhalten je nach Art von ca. 200 bis 400 m auf.<br />
- 42 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.8.2.5 Schutzwürdige Böden<br />
Die Ermittlung von möglichen negativen Auswirkungen auf die schutzwürdigen Böden wird<br />
mittels einer Verschneidung der Suchräume für die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung mit den Suchräumen für schutzwürdige Böden durchgeführt.<br />
Bei einer großflächigen Überlagerung besteht ein hohes Risiko für eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Differenziert wird bei der Auswirkungsbeurteilung auch zwischen einem Vorkommen<br />
von Böden mit Schutzwürdigkeit und Böden mit besonderer oder sehr hoher<br />
Schutzwürdigkeit. Liegen die Suchräume außerhalb der Suchräume für schutzwürdige Böden<br />
können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />
3.8.2.6 Landschaftsbild, Erholung<br />
Auch die möglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Errichtung von<br />
WEA werden im Rahmen der Einzelfallprüfung einer Bewertung unterzogen. Es wird grob<br />
anhand einer Auswertung von Luftbildern und einer Vor-Ort-Begehung fachgutachterlich<br />
bewertet, welche Ausprägung der landschaftsästhetischen Vielfalt und Eigenart in den einzelnen<br />
Suchräume und ihrem Umfeld vorliegt. Auch werden Erholungsinfrastrukturen in die<br />
Beurteilung der potenziellen Beeinträchtigungen durch WEA einbezogen. Bei der Beurteilung<br />
der möglichen Auswirkungen auf die Erholungsinfrastrukturen wie z.B. Wanderwege,<br />
Radrouten oder Aussichtspunkte wird auf die Wirkzoneneinteilung entsprechend der Methodik<br />
zur Ermittlung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige<br />
Eingriffsobjekte (Nohl, W., 1993) zurückgegriffen. Befinden sich die Erholungsinfrastrukturen<br />
weniger als 200 m entfernt von den Suchräumen ist i.d.R. von einem hohen Risiko für<br />
Beeinträchtigungen auszugehen. Bei Entfernungen zwischen 200 und 1.500 m können<br />
Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen nicht ausgeschlossen werden. Bei der<br />
Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Erholungsinfrastrukturen<br />
werden ebenso Vorbelastungen wie bestehende WEA, vielbefahrene Straßen und die<br />
Siedlungsstruktur berücksichtigt.<br />
3.8.2.7 Naturdenkmale, Bau- und Bodendenkmale<br />
Die Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Sachverhalte Naturdenkmale sowie<br />
Bau- und Bodendenkmale erfolgt ebenfalls über eine GIS-Abfrage, bei der Abstandspuffer<br />
von 300 m und 500 m als Auswahlbereiche gewählt wurden. Bei einem Abstand von<br />
weniger als 200 m wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die herangezogene Referenzanlage<br />
(Enercon E-82, Gesamthöhe: 149 m) eine optisch bedrängende Wirkung und<br />
eine Verlärmung durch die möglichen WEA vorliegt. Das Risiko negativer Auswirkungen in<br />
Form einer technischen Überprägung und einer Störung des ästhetischen Zusammenwirkens<br />
mit dem umgebenden Landschaftsraum ist hoch. Befinden sich die Denkmale mehr<br />
als 500 m entfernt vom Suchraum, können aufgrund der mit der Entfernung abnehmenden<br />
optischen und akustischen Wirkungen der WEA Beeinträchtigungen i.d.R. ausgeschlossen<br />
werden.<br />
- 43 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
3.8.3 Gesamtbewertung der möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen<br />
In der Gesamtbewertung erfolgt eine Zusammenfassung der möglichen Auswirkungen auf<br />
die Wohnbevölkerung sowie auf den Natur- und Landschaftshaushalt. Die wesentlichen zur<br />
Gesamt-Bewertung beitragenden Sachverhalte werden angesprochen und ihre Bedeutung<br />
in Bezug auf die Konflikte mit der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> nochmals herausgestellt. Eine<br />
Eignung oder eine bedingte Eignung kann nur ausgesprochen werden, wenn keine zulassungskritischen<br />
Sachverhalte einen Konflikt auslösen oder wenn dieser durch umweltfachliche<br />
Maßnahmen ausgeräumt werden kann. Bei Vorkommen von windkraftsensiblen<br />
Greifvogelarten wie dem Rotmilan bestehen artenschutzrechtliche Konflikte bei einer Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong>, die sich nicht ausräumen lassen, sodass eine Eignung nicht ausgesprochen<br />
werden kann und empfohlen wird, den Suchraum für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
nicht in Betracht zu ziehen.<br />
3.8.4 Ergebnis der Stufe III - Einzelfallprüfung<br />
Insgesamt wurde in fünf Suchräumen eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Eine detaillierte<br />
Auswertung in Form eines Steckbriefes von jedem Suchraum ist der Anlage 3 zu entnehmen.<br />
Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst.<br />
Suchraum 03 a; nördlich Nienhagen<br />
Der Suchraum 03 a) weist insgesamt unter Einschränkungen eine Eignung zur Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> auf. Die Einschränkungen bestehen in erfolgreicher Umsetzung einer Verlagerung<br />
eines Rotmilan-Horstes sowie in der Zustimmung der Regionalplanungsbehörde<br />
zur kleinflächigen Inanspruchnahme eines BSLE und der Erteilung einer Ausnahme der<br />
Unteren Landschaftsbehörde zur Errichtung von WEA in einem LSG.<br />
In einer Entfernung von ca. 500 m östlich des Suchraums wurde im Rahmen der avifaunistischen<br />
Erhebungen des Kreises Lippe im Jahr 2012 ein brütendes Rotmilan-Paar festgestellt.<br />
Der Rotmilan gilt als stark kollisionsgefährdete Art (Illner, 2012). Der Abstand zwischen<br />
dem Suchraum und dem Horst des Rotmilan-Brutpaars liegt unter dem fachlich geforderten<br />
Abstand von 1.000 m (LAG-VSW, 2007). Die Errichtung einer WEA in räumlicher<br />
Nähe zum Horststandort lässt ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisko erkennen, das einen<br />
Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG darstellt. Die Erhebungen des Kreises Lippe der<br />
letzten Jahre belegen, dass der Rotmilan erstmalig im Jahr 2012 in der Nähe des Suchraumes<br />
03 a) gebrütet hat. In den Vorjahren (2011 und 2010) wurden Rotmilan-Bruten ca.<br />
500 m südöstlich des diesjährigen Brutplatzes festgestellt. Eine feste Revierbindung des<br />
Rotmilan-Paares liegt demnach noch nicht vor, sodass der Versuch unternommen wird,<br />
den Rotmilan-Horst unter Zuhilfenahme einer künstlichen Nisthilfe um ca. 500 m in südöstliche<br />
Richtung umzusetzen. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann das artenschutzrechtliche<br />
Kollisionsrisiko vermindert werden, sodass der Suchraum für die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet werden könnte.<br />
- 44 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Für die zulassungsrelevanten Sachverhalte „Naturschutzgebiet“ und „Landschaftsbild/Erholung“<br />
können ebenfalls Beeinträchtigungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Suchraum 04; südlich Bexterhagen<br />
Der Suchraum 04) weist aufgrund eines erhöhten artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials<br />
keine Eignung zur Nutzung der <strong>Windenergie</strong> auf. Unter Berücksichtigung des Brutverdachts<br />
eines Rotmilan-Paares im Jahr 2011 kann davon ausgegangen werden, dass der<br />
Bereich südlich und westlich des Suchraums eine höhere Bedeutung als Brutrevier für das<br />
erfasste Rotmilan-Paar hat. Um das Rotmilan-Paar in diesem Bereich fest zu etablieren,<br />
soll hier eine Nisthilfe angebracht werden. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann<br />
das artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko für den Suchraum 03 a vermindert werden, sodass<br />
der Suchraum 03 a für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet werden<br />
könnte. Der Suchraum 04 würde dahingegen ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
aufweisen, sodass keine Eignung für die Errichtung von WEA gegeben wäre.<br />
Gegen eine Eignung des Suchraums sprechen ebenso die möglichen Auswirkungen auf<br />
die Sachverhalte „Lärmwirkungen“, „BSLE“, „LSG“, „NSG“ und „Landschaftsbild/Erholung“.<br />
Suchraum 05; Krentrup<br />
Der Suchraum 05 wurde unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Lage in räumlicher Nähe zum<br />
Suchraum ihrerseits die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
betreibt, in die Einzelfallprüfung aufgenommen. Nach Rücksprache mit der Verwaltung<br />
der Stadt Lage im Oktober 2011 wird jedoch ausgeschlossen, dass in räumlicher Nähe<br />
auf dem Gebiet der Stadt Lage eine Wind-Konzentrationszone ausgewiesen wird. Aufgrund<br />
der Kleinflächigkeit des Suchraums kann hier nur eine WEA errichtet werden. Weitere<br />
Suchräume sind im räumlichen Zusammenhang nicht vorhanden, sodass die Mindestanlagenanzahl<br />
von drei WEA an diesem Suchraum nicht erreicht werden kann. Eine mit der<br />
Darstellung als Konzentrationszone beabsichtigte Konzentrationswirkung kann somit nicht<br />
erreicht werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004<br />
(BVerwG 4 C 9.03 a.a.O. , S. 188) setzt der Begriff einer Windfarm die Existenz<br />
von mindestens drei WEA voraus. Ein als Konzentrationszone dargestellter Bereich schafft<br />
also der <strong>Windenergie</strong> nicht in substanzieller Weise Raum, wenn sie unter Beachtung des<br />
Abstands, den die Anlagen voneinander halten müssen, nicht wenigstens drei WEA aufnehmen<br />
kann. Eine Eignung des Suchraums 05 als Konzentrationszone kann daher nur<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Suchraum 06; Grester Feld<br />
Der Suchraum 06 weist insgesamt unter Einschränkungen eine Eignung zur Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> auf. Die Einschränkungen bestehen in erfolgreicher Umsetzung von vorgezogenen<br />
Ausgleichsmaßnahmen für die Verluste an Habitaten für die hier vorkommenden<br />
- 45 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Feldlerchen sowie in der Zustimmung der Regionalplanungsbehörde zur kleinflächigen<br />
Inanspruchnahme eines BSLE und der Erteilung einer Ausnahme der Unteren Landschaftsbehörde<br />
zur Errichtung von WEA in einem LSG. Weitere negative Auswirkungen<br />
können auf den Sachverhalt Kompensationsflächen entstehen. Aufgrund der geringen Entfernung<br />
zum Suchraum können nachteilige Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Suchraum 10; Windwehetal<br />
Insgesamt wird der Suchraum 10 als ungeeignet für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> beurteilt.<br />
Gegen eine Errichtung von WEA sprechen in diesem Suchraum die möglichen Lärmwirkungen<br />
auf Wohnnutzungen insbesondere auf bisher nicht berücksichtigte Wohnnutzungen<br />
im Stadtgebiet von Bielefeld, artenschutzrechtliche Konflikte, mögliche negative Auswirkungen<br />
auf BSN, BSLE, LSG, Biotopkatasterflächen, Naturschutzgebiete, Kompensationsflächen<br />
sowie das Landschaftsbild und Erholungsinfrastrukturen. Zwingende Gründe gegen<br />
eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> ergeben sich jedoch in erster Linie durch das artenschutzrechtliche<br />
Konfliktpotenzial. Im zentralen Bereich des Suchraums wurde im Rahmen der<br />
avifaunistischen Kartierungen eine Rotmilan-Brut festgestellt sowie zwei brütende Mäusebussard-Paare<br />
im östlichen und westlichen Randbereich des Suchraums. Weiterhin wurden<br />
Feldlerchen und rastende Kiebitze im Bereich des Suchraums festgestellt. Die erfassten<br />
Arten sowie die vorhandenen Biotopstrukturen belegen die besondere Bedeutung des<br />
Suchraums und seines Umfeldes für den Natur- und Landschaftshaushalt. Eine Eignung<br />
zur Nutzung der <strong>Windenergie</strong> für den Suchraum 10 kann daher nur grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Tab. 8 Übersicht der abschließenden Eignungsbewertung der Suchräume<br />
Suchraum 03 Suchraum 04 Suchraum 05 Suchraum 06 Suchraum 10<br />
+ - - - + - -<br />
Legende<br />
+ geeignet<br />
+ - bedingt geeignet<br />
- ungeeignet<br />
- 46 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Legende<br />
X<br />
im Rahmen der Stufe II als ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />
im Rahmen der Stufe III abschließend als bedingt geeignet bewertete Potenzialflächen<br />
im Rahmen der Stufe III abschließend als ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />
im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
bestehende WEA<br />
Abb. 12 Abschließende Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe III<br />
(ohne Maßstab)<br />
- 47 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Eine generelle Eignung eines Suchraumes für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
von <strong>Leopoldshöhe</strong> kann nicht festgestellt werden, da in den Suchräumen 03 und 06 in<br />
artenschutzrechtlicher Hinsicht Konflikte auftreten können. Es kann jedoch erwartet<br />
werden, dass diese durch Umsetzen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen ausgeräumt<br />
werden können. Gegen eine generelle Eignung sprechen auch die Ergebnisse der<br />
überschlägigen Analyse der betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Verlärmung. Ein<br />
Betrieb von WEA in den Suchräumen 03 und 06 ist zum Schutz der Wohnbevölkerung aller<br />
Voraussicht nach nur mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen möglich.<br />
3.8.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Stufe III - Einzelfallprüfung<br />
Im Ergebnis der Einzelfallprüfung werden die Suchräume 03 und 06 als bedingt geeignet<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung bewertet. Eine Eignung des Suchraumes 03 für die Errichtung<br />
eines neuen Windparks besteht unter der Voraussetzung, dass das im Jahr 2012 östlich<br />
des Suchraumes brütende Rotmilan-Paar im nächsten Jahr die geplante Nisthilfe in seinem<br />
Kernhabitat südöstlich des letztjährigen Brutstandortes annimmt.<br />
Bei dem Suchraum 06 handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden<br />
Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung. Eine Inanspruchnahme der zusätzlich<br />
ermittelten Fläche ist aufgrund der bestehenden WEA nur im Zuge eines Repowerings<br />
möglich. Im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen wurden an diesem Suchraum<br />
Feldlerchen erfasst, die ein Meideverhalten gegenüber WEA aufweisen. Um<br />
artenschutzrechtliche Konflikte durch den Verlust von Fortpflanzungshabitaten zu<br />
vermeiden, sind hier vorgezogene Ausgleichmaßnahmen für die Feldlerchen in Form von<br />
Feldlerchenfenstern erforderlich.<br />
Die Suchräume 04, 05 und 10 werden in der Einzelfallprüfung als ungeeignet bewertet. Die<br />
Suchräume 04 und 10 weisen keine Eignung zur <strong>Windenergie</strong>nutzung aufgrund der<br />
Vorkommen des Rotmilans auf. Der Suchraum 05 erweist sich für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />
aufgrund keiner weiteren Potenzialflächen im räumlichen Zusammenhang auf dem<br />
Stadtgebiet von Lage und einer somit fehlenden Konzentrationswirkung als ungeeignet.<br />
Herford, den 31.01.2013<br />
Der Verfasser<br />
- 48 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
4. Literaturverzeichnis 2<br />
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- 49 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des<br />
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- 50 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
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Rydell, J., Bach, L., Dubourg-Savage, M.-J., Green, M., Rodrigues, L., & Hedenström, A.<br />
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Steinborn, H., Reichenbach, M., & Timmermann, H. (2011). Windkraft - Vögel -<br />
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<strong>Windenergie</strong>anlagen und Immissionsschutz. (L. Nordrhein-Westfalen, Hrsg.)<br />
GESETZE<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 12.04.2011<br />
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom<br />
01.03.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2008<br />
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007, zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 31.07.2009<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch das Gesetz vom<br />
22.04.1993<br />
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2012. In der ab 1. Januar<br />
2012 geltenden Fassung.<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010<br />
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen<br />
DSchG - Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – in der Fassung vom<br />
11.03.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005.<br />
- 51 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG) in der Fassung vom<br />
24.04.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010<br />
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) in der Fassung vom 20.04.2005,<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010<br />
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der<br />
Fassung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.03.2007<br />
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz<br />
.<br />
- 52 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Anlagen<br />
Anlage I Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse<br />
Anlage II Grafische Darstellung der Kriterien der<br />
Stufe I<br />
Anlage III Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II –<br />
Plausibilitätsprüfung<br />
Anlage IV Prüfbögen mit der Dokumentation der<br />
Ergebnisse der Stufe III- Einzelfallprüfung
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />
Planungskonzept<br />
Anlage I<br />
Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Kriterien der Stufe I – Planungsraum-analyse; Ermittlung von Ausschlussbereichen für Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />
I Tabu - Siedlungsflächen<br />
Wohnbauflächen<br />
gemischte Bauflächen<br />
Dorfgebiete<br />
Sonderbauflächen Gesundheit /<br />
Erholung<br />
Satzungsbereiche nach § 34<br />
BauGB<br />
Wohnnutzung im Außenbereich<br />
Gemeinbedarfsflächen<br />
Grünflächen<br />
Sonderbauflächen<br />
Gewerbegebiete<br />
Gewerbliche Bauflächen<br />
500 m Einhaltung Richtwerte der TA Lärm erforderlich<br />
300 m<br />
Allgemeine Siedlungsbereiche 500 m<br />
---<br />
Optische Bedrängungswirkung.<br />
Ist der Abstand < 2 x Gesamthöhe, führt die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten<br />
und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage. Ist der Abstand > 2 x Gesamthöhe der<br />
WEA Es bedarf regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.<br />
§ 6 Abs. 10 BauO NRW: 0,5 x Gesamthöhe WEA<br />
Abstandflächen zu Gebäuden und Verkehrswegen nach der Einführung Technischer Baubestimmungen<br />
nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A<br />
4 – 408 - v. 28.5.2009 vom 8.11.2006 (SMBl. NRW. 2323) Anlage 2.7/10: 1,5 x (Rotordurchmesser<br />
plus Nabenhöhe)<br />
„Die Ausweisung von Gebieten für die <strong>Windenergie</strong>nutzung ist in Allgemeinen Siedlungsbereichen<br />
(ASB) nicht zulässig.“<br />
Anlage I<br />
Seite 1<br />
von 3<br />
WEE 2011<br />
3.2.4.3, 5.2.1.1<br />
WEE 2011<br />
5.2.2.3<br />
WEE 2011<br />
3.2.4.3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />
I Tabu - Naturschutzflächen<br />
festgesetzte, ausgewiesene oder<br />
einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete<br />
300 m<br />
Naturdenkmale ---<br />
gesetzlich geschützte Biotope gem.<br />
§ 30 BNatSchG sowie § 62 LG<br />
---<br />
FFH- und Vogelschutzgebiete ---<br />
Pufferzone in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes.<br />
Sofern die Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten<br />
dienen sowie bei europäischen Vogelschutzgebieten (i.d.R. 300 m Abstand).<br />
Anlage I<br />
Seite 2<br />
von 3<br />
WEE 2011 8.1.4,<br />
8.2.1.2<br />
Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen Naturdenkmale als Standorte für<br />
<strong>Windenergie</strong>anlagen nicht in Betracht. WEE 2011<br />
Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile<br />
und gesetzlich geschützte als Standorte für <strong>Windenergie</strong>anlagen nicht in Betracht.<br />
Einschließlich Funktionsräume, um Verriegelung des Gebietes und Barrierewirkung bei Flugbewegungen<br />
zu vermeiden, OVG Münster Urt. v. 3.8.2009 - 8 A 4062/04 -).<br />
8.2.1.2<br />
WEE 2011<br />
8.1.4, 8.2.1.2<br />
Kompensationsflächen --- Vorschlag<br />
Wald ---<br />
Eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete<br />
(insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Die Ausweisung<br />
kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht, beispielsweise Kahlflächen<br />
im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht,<br />
wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder,<br />
Prozessschutzflächen) handelt. Näheres regelt der Leitfaden „<strong>Windenergie</strong> im Wald“.<br />
Anmerk.: liegt noch nicht vor. Ziel LEP: B. III. 3.2: 3.21 (…) Waldgebiete dürfen nur für andere<br />
Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb<br />
des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche<br />
Maß beschränkt wird. (…)<br />
Soweit Anlagen im Wald oder bis zu 35 m vom Waldrand verwirklicht werden sollen, hat sich<br />
der Betreiber der <strong>Windenergie</strong>anlage zu verpflichten, im Falle von Schäden an der Anlage<br />
durch umfallende Bäume auf einen Ersatzanspruch zu verzichten. Darüber hinaus soll er den<br />
Waldbesitzer von Verkehrssicherheitspflichten freistellen, die sich aus der Errichtung oder dem<br />
Betrieb im Wald ergeben. Des Weiteren sind geeignete Vorkehrungen zum Brandschutz zu<br />
treffen.<br />
WEE 2011<br />
3.2.4.2<br />
WEE 2011<br />
5.2.3.2, 8.1.4
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />
I Tabu - Gewässer<br />
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete<br />
Schutzzone I<br />
Gewässerflächen ---<br />
I Tabu - Infrastruktur<br />
Bundesstraßen 20 m<br />
Anlage I<br />
Seite 3<br />
von 3<br />
--- In der Wasserschutzzone I ist die Errichtung von <strong>Windenergie</strong>anlagen unzulässig. WEE 2011 8.2.2<br />
Bei Abständen kleiner 40 m ist Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich.<br />
WEE 2011 8.2.4<br />
§ 9 FStrG<br />
Landes- und Kreisstraßen 40 m Bei Abständen bis zu 40 m ist Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. § 25 StrWG NRW<br />
Ortsdurchfahrten 40 m siehe Landes- und Kreisstraßen Vorschlag<br />
Bahnstrecken 40 m siehe Bundesstraßen Vorschlag<br />
Freileitungen (inkl. Schutzstreifen)<br />
Bei ungünstiger Stellung des Rotors darf die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung<br />
ragen.<br />
WEE 2011 8.1.2<br />
100 m Vorschlag<br />
Anlagen zur Ver- u. Entsorgung --- Vorschlag<br />
Gasfernleitungen --- Vorschlag<br />
Richtfunktrassen (inkl. Schutzstreifen)<br />
Kein Teil der <strong>Windenergie</strong>anlage darf die (vorhandene) Richtfunkstrecke unterbrechen. Allerdings<br />
werden Beeinträchtigungen des Rundfunkempfangs vom Schutzbereich des § 35 Abs. 3<br />
Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht erfasst.<br />
WEE 2011<br />
5.2.2.3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />
Planungskonzept<br />
Anlage II<br />
Grafische Darstellung der Kriterien der Stufe I
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />
Planungskonzept<br />
Anlage III<br />
Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II –<br />
Plausibilitätsprüfung
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II – Plausibilitätsprüfung für die vorläufig ermittelten Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die <strong>Windenergie</strong>gewinnung im Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
Hinweise/Vorbemerkungen<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
5)<br />
6)<br />
Anlage III<br />
Seite 1<br />
von 3<br />
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung werden ebenso mögliche Pufferbereiche von Wohnsiedlungsflächen, Mischgebieten, Industrie- und Gewerbegebieten,<br />
Gemeinbedarfsflächen, sensiblen Sonderbauflächen und der Wohnbebauung im Außenbereich außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
berücksichtigt. Für das an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> angrenzende Umfeld konnte eine Wohnnutzung an der Südwest-<br />
Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebiets an der Gräfinhagener Straße festgestellt werden, die den vorläufig ermittelten Potenzialstandort in seiner Flächengröße<br />
verringert.<br />
Die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in 80 m Höhe (LANUV 2012) ermöglichen einen wirtschaftlichen<br />
Betrieb von WEA (Wirtschaftlichkeitsschwelle aktueller WEA in der Leistungsklasse von 2 bis 3 MW: 5,5 m/s). Lediglich im Bereich der Ortschaft<br />
Asemissen sowie dem Bereich westlich von Asemissen liegen die Windgeschwindigkeiten unterhalb der Wirtschaftlichkeitsschwelle. In diesem Bereich<br />
befinden sich keine vorläufig ermittelten Potenzialflächen. Die Windhöffigkeit stellt im Untersuchungsgebiet daher kein Ausschlusskriterium<br />
dar.<br />
Potenzialflächen, die die Mindestflächengröße nicht erreichen, werden aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Die Mindestflächengröße für<br />
die Aufstellung von WEA ergibt sich aus der durch die Rotorblätter einer WEA überstrichenen Grundfläche. Da die Rotorblattlänge bei den unterschiedlichen<br />
WEA-Modellen variiert, wird die Rotorblattlänge der kleinsten am Markt verfügbaren WEA der Leistungsklasse von 3 MW (ENERCON E-<br />
82) angenommen. Diese liegt bei einer Leistung von 3 MW bei ca. 40 m Rotorblattlänge (Frühjahr 2012). Die durch die Rotorblätter dieser WEA überstrichene<br />
Fläche liegt demnach bei ca. 0,5 ha. Zusätzlich wird die Geometrie der Potenzialflächen auf ihre Eignung zur Aufnahme der durch die Rotorblätter<br />
überstrichenen Kreisfläche überprüft. Alle Potenzialflächen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden bereits im Vorfeld ausgeschlossen.<br />
Zusätzlich wird die Geometrie der Potenzialflächen auf ihre Eignung zur Aufnahme der durch die Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche überprüft.<br />
Alle Potenzialflächen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden als ungeeignet bewertet und ausgeschlossen.<br />
Potenzialflächen, die im Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord liegen, werden als ungeeignet<br />
bewertet.<br />
Potenzialflächen, die in keinem räumlichen Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen stehen, und die nicht die Errichtung von mindestens 3 WEA<br />
zulassen, werden als Potenzialflächen ausgeschlossen und nicht weiter betrachtet. Der räumliche Zusammenhang definiert sich über die möglichen<br />
Lärmeinwirkungsbereiche (300 m) der potenziellen WEA an den Potenzialstandorten.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Schema der Bewertung der Potenzialflächeneignung für den Gesamtpotenzialstandort:<br />
+ Eignung<br />
(+) bedingte Eignung<br />
- keine Eignung<br />
Nummer der<br />
Fläche<br />
Teilfläche Bezeichnung<br />
Größe in<br />
ha<br />
1 Hövingsfeld 0,8<br />
2<br />
3<br />
4<br />
a)<br />
1,8<br />
östlich Gut<br />
Eckendorf<br />
b) 1,7<br />
Anlage III<br />
Seite 2<br />
von 3<br />
Bemerkungen/Restriktionen Bewertung<br />
Die Geometrie der Potenzialfläche ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die Rotorblätter<br />
überstrichenen Kreisfläche.<br />
Die Geometrie der Potenzialfläche b) ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die<br />
Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche.<br />
Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />
räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass<br />
der Potenzialstandort als ungeeignet bewertet wird.<br />
a)<br />
b)<br />
nördlich Nienhagen<br />
12,0<br />
0,5<br />
Die Geometrie der Potenzialfläche b) ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die<br />
Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche.<br />
Die Errichtung von 3 WEA ist an diesem Potenzialstandort möglich. Hinweise, die<br />
einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen liegen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />
nicht vor.<br />
+<br />
-<br />
a)<br />
1,4<br />
b)<br />
c)<br />
südlich Bexterhagen<br />
5,0<br />
3,4<br />
Die Errichtung von 3 WEA ist an diesem Potenzialstandort möglich. Hinweise, die<br />
einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen liegen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />
nicht vor.<br />
+<br />
d) 0,3<br />
5 Krentrup 2,3<br />
Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />
räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />
<strong>Leopoldshöhe</strong> ist nicht erkennbar, doch besteht die Möglichkeit, dass im nah angrenzenden<br />
Stadtgebiet von Lage Potenzialflächen für <strong>Windenergie</strong>nutzung ermittelt werden<br />
könnten, sodass ein räumlicher Zusammenhang zu möglichen WEA auf Lagenser<br />
Seite bestehen könnte. Der Potenzialstandort wird daher unter Vorbehalt als geeignet<br />
bewertet.<br />
-<br />
-<br />
(+)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />
Nummer der<br />
Fläche<br />
6<br />
Teilfläche Bezeichnung<br />
a)<br />
Größe in<br />
ha<br />
4,1<br />
b) 1,7<br />
c) Grester Feld<br />
3,5<br />
d) 0,2<br />
e) 0,1<br />
Anlage III<br />
Seite 3<br />
von 3<br />
Bemerkungen/Restriktionen Bewertung<br />
Die Potenzialflächen stellen eine Ergänzung der ausgewiesenen Konzentrationszone<br />
und der beiden bestehenden WEA dar.<br />
7 Steinhorst 2,8<br />
Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />
räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass<br />
der Potenzialstandort als ungeeignet bewertet wird.<br />
8<br />
a)<br />
b)<br />
Ermgassen<br />
1,8<br />
3,4<br />
Der Potenzialstandort wird aufgrund des in diesem Bereich geplanten interkommunalen<br />
Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord ausgeschlossen.<br />
9<br />
a)<br />
2,8<br />
Freesenberg<br />
b) 1,4<br />
Potenzialfläche b) liegt im 300 m Radius der auch zu Wohnzwecken genutzten landwirtschaftlichen<br />
Hofstelle Gräfinghagen, sodass diese vollständig entfällt. Die Potenzialfläche<br />
a) ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein räumlicher<br />
Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass der Potenzialstandort<br />
insgesamt als ungeeignet bewertet wird.<br />
+<br />
-<br />
-<br />
-
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />
Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />
Planungskonzept<br />
Anlage IV<br />
Prüfbögen mit der Dokumentation der Ergebnisse<br />
der Stufe III- Einzelfallprüfung
Anlage IV Suchraum 03, Seite 1 von 7<br />
Suchraum 03 a) (nördlich Nienhagen)<br />
Suchraumsteckbrief:<br />
Der etwa 12 ha große Suchraum liegt auf einer kleinen Anhöhe nördlich der Siedlung Nienhagen und wird<br />
ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich<br />
einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale fehlen fast vollständig im Landschaftsraum. Der<br />
Suchraum wird nach Osten durch die Kreisstraße 5 begrenzt.<br />
Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5:000)
Anlage IV Suchraum 03, Seite 2 von 7<br />
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 03 a)<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungskritische Sachverhalte<br />
Lärmwirkungen<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />
35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und die<br />
Mischgebiete in der Siedlung Bexterhäger Heide vorhanden. Auch<br />
im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Bad Salzuflen sind evtl. planungsrechtlich<br />
gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 50 Wohnhäusern.<br />
Artenschutz<br />
Avifauna<br />
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Rotmilan im Umfeld des<br />
Suchraums erfasst.<br />
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich direkt angrenzend<br />
an den Suchraum am Waldrand des südlich angrenzenden<br />
Waldes. Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung<br />
von ca. 500 m östlich des Suchraums.<br />
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />
angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Mäusebussarden<br />
konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt<br />
werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für<br />
die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich<br />
das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard<br />
durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit<br />
nicht eintreten.<br />
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard.<br />
Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane<br />
deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />
gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung<br />
zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />
VSW 2007) betrachtet.<br />
Fledermäuse<br />
Die Potenzialfläche 03 weist für Fledermäuse keine besonders<br />
attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen<br />
sind für die Potenzialfläche nicht zu erwarten.<br />
Natura 2000<br />
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />
0<br />
0<br />
+<br />
+<br />
Um mögliche betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />
Betrieb der WEA im<br />
Suchraum erforderlich.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
des Suchraums 03 wird<br />
für die Art Mäusebussard als gering<br />
bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />
des Raumes für die Arten<br />
nicht nachgewiesen werden konnte<br />
und somit eine signifikante Erhöhung<br />
des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
In Bezug auf die Art Rotmilan weist<br />
der Suchraum jedoch ein erhöhtes<br />
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
auf. Das erfasste Rotmilan-<br />
Paar hat erfolgreich in der Nähe<br />
des Suchraums gebrütet, jedoch<br />
erstmalig in diesem Jahr. Somit<br />
liegt wahrscheinlich noch keine<br />
feste Revierbindung vor, zumal der<br />
Horst durch einen Sturm während<br />
der Brutphase vom Brutbaum getragen<br />
wurde. Somit kann der Versuch<br />
einer Umsetzung des Rotmilan-Horstes<br />
in südöstliche Richtung<br />
um ca. 500 m unter Zuhilfenahme<br />
einer künstlichen Nisthilfe unternommen<br />
werden. Bei einer Akzeptanz<br />
des neuen Horstes kann das<br />
artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko<br />
vermindert werden, sodass der<br />
Suchraum für die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet<br />
werden könnte.<br />
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />
weist die Fläche<br />
voraussichtlich nur ein geringes<br />
bis mittleres Konfliktpotenzial<br />
für Fledermäuse auf.<br />
Beeinträchtigungen von Gebieten<br />
der Natura 2000-Gebietskulisse<br />
werden ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 03, Seite 3 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Regionalplanung<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />
ca. 700 m westlich des Suchraums.<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE)<br />
Der südliche Teilbereich des Suchraums überschneidet sich mit<br />
einem BSLE.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Nicht vorhanden.<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Nicht vorhanden.<br />
+ Nachteilige Auswirkungen auf BSN<br />
0<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
werden ausgeschlossen.<br />
Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />
von WEA kann den<br />
Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />
und „Biotopverbund“ entsprochen<br />
werden und nachteilige Auswirkungen<br />
vermieden werden.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 03, Seite 4 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />
Lippe 2001).<br />
(Maßstab: 1:20.000)<br />
Entwicklungsziele des Landschaftsplans<br />
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />
des Suchraums das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen<br />
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest.<br />
Weitere Planungen<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />
Gewässer<br />
WSG, HSG, ÜSG<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen<br />
nach Osten ein namenloser Graben. Hier ist ein 5 m breiter Randstreifen<br />
einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des<br />
Vorhabens sind nicht gegeben.<br />
0<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+<br />
Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />
es der Unteren Landschaftsbehörde<br />
eine Ausnahme von den Verboten<br />
der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />
Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />
dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />
Nachteilige Auswirkungen<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
Nachteilige Auswirkungen durch<br />
die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 03, Seite 5 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />
des Suchraumes 03 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />
Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />
Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Unter der Prämisse,<br />
dass die Etablierung des Rotmilans-Paares im Bereich des Suchraumes 04 erfolgreich umgesetzt<br />
werden kann, wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial insgesamt als gering bewertet.<br />
Weitere zulassungskritische Sachverhalte stellen die Ausweisungen als LSG und als BSLE dar. Bei<br />
einer Inanspruchnahme des Suchraumes als Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung ist das<br />
Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen bzw. eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz<br />
bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe anzufragen.<br />
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch<br />
eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht<br />
möglich –<br />
Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
Biotopkatasterflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />
Naturpark<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />
Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />
dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />
Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />
Landnutzung.<br />
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />
Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“<br />
befindet sich etwa 500 m westlich des Suchraums.<br />
Das NSG „Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m<br />
nordöstlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-<br />
Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten.<br />
Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte<br />
bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />
Tierarten zu sichern.<br />
+ Negative Auswirkungen werden<br />
+<br />
0<br />
ausgeschlossen.<br />
Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />
durch WEA, Infrastrukturen<br />
und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />
auf. Negative Auswirkungen<br />
durch die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen können<br />
nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.
Anlage IV Suchraum 03, Seite 6 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Kompensationsflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />
Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in<br />
nördlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 450 m zum Suchraum<br />
an der Kreisstraße K5.<br />
(ohne Maßstab)<br />
schutzwürdige Böden<br />
Im südlichen Bereich des Suchraums, im Bereich des Grabens,<br />
befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes<br />
NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das Grundwasser<br />
ein schutzwürdiger Boden.<br />
(Maßstab: 1:50.000)<br />
+<br />
+<br />
Negative Auswirkungen durch die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen werden bei<br />
einer fachgerechten Ausführung<br />
von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />
WEA ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 03, Seite 7 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />
In etwa 650 m Entfernung verläuft nördlich des Suchraums die<br />
BahnRadRoute Hellweg-Weser, in etwa 250 m Entfernung zum<br />
Suchraum verläuft westlich der Wanderweg „Verbindungsweg“. Der<br />
Radwanderweg und der Wanderweg verlaufen in der Mittelzone<br />
(nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der<br />
potenziellen WEA.<br />
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />
auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />
einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der angrenzenden<br />
vielbefahrenen Kreisstraße 5.<br />
Naturdenkmale<br />
In westlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca.<br />
600 m zum Suchraum zwei Naturdenkmale auf dem Stadtgebiet<br />
von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmale<br />
festgesetzte markante Bäume.<br />
Bau- und Bodendenkmale<br />
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />
0<br />
+<br />
+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />
Negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild werden ausge-<br />
schlossen. Es können jedoch Erho-<br />
lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />
richtung von WEA in diesem Such-<br />
raum beeinträchtigt werden.<br />
Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />
zum Suchraum werden nachteilige<br />
Auswirkungen ausgeschlossen. <br />
schlossen.<br />
Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 03 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen,<br />
Artenschutz, Festsetzung von LSG und BSLE (s.o.). Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung<br />
sowie des Natur- und Landschaftshaushaltes lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch<br />
optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
vermeiden.<br />
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere Beeinträchtigungen<br />
durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im Suchraum Nr. 03 erkennbar. Mögliche Betroffenheiten<br />
entstehen durch der <strong>Windenergie</strong>nutzung entgegenstehende Schutzziele von NSG und durch<br />
potenzielle Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen.<br />
– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung<br />
schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –
Anlage IV Suchraum 04, Seite 1 von 7<br />
Suchraum 04 (südlich Bexterhagen)<br />
Suchraumsteckbrief:<br />
Der Suchraum umfasst insgesamt die vier Teilflächen, mit Flächengrößen von ca. 0,3 ha (04 d), ca. 1,4 ha<br />
(04 a), ca. 3,4 ha (04 c) und ca. 5,0 ha (04 b). Der Suchraum liegt in der Senke eines Talraums südlich der<br />
Siedlung Bexterhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau.<br />
Die Teilflächen befinden sich angrenzend zum Waldbereich „Großes Holz“, der sich in südwestlicher<br />
Richtung entlang eines namenlosen Gewässers räumlich aufweitet. Nördlich des Suchraums schirmt ein größerer<br />
Gehölzbestand die Siedlung Bexterhagen vom Suchraum 04 optisch ab.<br />
Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500)
Anlage IV Suchraum 04, Seite 2 von 7<br />
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 04)<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungskritische Sachverhalte<br />
Lärmwirkungen<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />
35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen, Bexterhagen<br />
und an der Blitzenburg, die Mischgebiete in der Siedlung<br />
Bexterhäger Heide und Bexterhagen und mehrere Beiche, die über<br />
Aussenbereichssatzungen in Heipke gesichert sind, vorhanden.<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 28 Wohnhäusern.<br />
Artenschutz<br />
Avifauna<br />
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />
(Grote 2012) die Arten Feldlerche, Rotmilan und Turmfalke im Umfeld<br />
des Suchraums erfasst.<br />
Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung<br />
von ca. 750 m nordwestlich des Suchraums. Nach Hinweisen des<br />
Kreises Lippe gibt es einen Brutverdacht für ein Rotmilan-Paar im<br />
Jahr 2011 ca. 200 m südlich der Teilfläche 04 a). Insgesamt wurden<br />
zwei Feldlerchenpaare bei der Brut beobachtet, eines im Bereich<br />
der Teilfläche 04 b) und eines im Bereich der Teilfläche 04 d). Das<br />
Turmfalkenpaar brütete in einer Entfernung von ca. 350 südöstlich<br />
der Teilfläche 04 d) am Nordrand der Siedlung Hovedissen.<br />
Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />
angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken<br />
konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden.<br />
Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke<br />
konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko<br />
für die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von<br />
WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände somit nicht eintreten.<br />
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />
Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />
festgestellt werden.<br />
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Turmfalke.<br />
Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich<br />
häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber<br />
WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu<br />
tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />
VSW 2007) betrachtet.<br />
0<br />
-<br />
Um mögliche betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />
Betrieb der WEA im<br />
Suchraum erforderlich.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
des Suchraums 04 wird<br />
für die Art Turmfalke als gering<br />
bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />
des Raumes für die Arten<br />
nicht nachgewiesen werden konnte<br />
und somit eine signifikante Erhöhung<br />
des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
für die Art Feldlerche wird<br />
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />
der Beseitigung von<br />
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) in Form einer Anlage von<br />
Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />
werden kann.<br />
In Bezug auf die Art Rotmilan weist<br />
der Suchraum jedoch ein erhöhtes<br />
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
auf. Unter Berücksichtigung<br />
des Brutverdachts aus dem Jahr<br />
2011 kann davon ausgegangen<br />
werden, dass der Bereich südlich<br />
und westlich des Suchraums eine<br />
höhere Bedeutung als Brutrevier<br />
für das erfasste Rotmilan-Paar hat.<br />
Um das Rotmilan-Paar in diesem<br />
Bereich fest zu etablieren, soll hier<br />
eine Nisthilfe angebracht werden.<br />
Bei einer Akzeptanz des neuen<br />
Horstes kann das artenschutzrechtliche<br />
Kollisionsrisiko für den Suchraum<br />
03 vermindert werden, sodass<br />
der Suchraum für die Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet<br />
werden könnte. Der Suchraum<br />
04 weist dahingegen ein<br />
erhöhtes artenschutzrechtliches<br />
Konfliktpotenzial auf, da hier das<br />
Kernhabitat des Rotmilan-Paares<br />
liegt.
Anlage IV Suchraum 04, Seite 3 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Fledermäuse<br />
Die Potenzialfläche 04 weist keine für Fledermäuse besonders<br />
attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen<br />
sind für die Potenzialflächen nicht zu erwarten.<br />
Natura 2000<br />
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />
Regionalplanung<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />
ca. 1.300 m östlich des Suchraums.<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE)<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Nicht vorhanden.<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Nicht vorhanden.<br />
+<br />
+<br />
+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />
0<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />
weist die Fläche<br />
voraussichtlich nur ein geringes<br />
bis mittleres Konfliktpotenzial<br />
für Fledermäuse auf.<br />
Beeinträchtigungen von Gebieten<br />
der Natura 2000-Gebietskulisse<br />
werden ausgeschlossen.<br />
den ausgeschlossen.<br />
Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />
von WEA kann den<br />
Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />
und „Biotopverbund“ entsprochen<br />
werden und erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen vermieden werden.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 04, Seite 4 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />
Ravensberger Hügelland. Die Teilflächen b), c) und d) liegen<br />
zudem teilweise im LSG 2.2-5 „Heipker Bachtal“. Das LSG<br />
„übernimmt“ (…) „wichtige Funktionen für den Biotop- und<br />
Artenschutz, insbesondere zur Vernetzung der Biotopkomplexe“<br />
(Kreis Lippe 2001). Bei beiden LSG gilt : . Verboten ist die<br />
Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u.<br />
(4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme<br />
nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung<br />
der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht<br />
entgegensteht (Kreis Lippe 2001).<br />
(Maßstab: 1:25.000)<br />
Festsetzungen des Landschaftsplans<br />
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />
mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />
belebenden Elementen“ fest. Das Entwicklungsziel für die sich mit<br />
dem LSG 2.2-5 überschneidenden Teilräume des Suchraums ist<br />
die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten<br />
Landschaft“.<br />
Weitere Planungen<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />
Gewässer<br />
WSG, HSG, ÜSG<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen<br />
nach Osten ein namenloses Gewässer. Hier ist ein 5 m breiter<br />
Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit<br />
des Vorhabens sind nicht gegeben.<br />
0<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+<br />
Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />
es der Unteren Landschaftsbehörde<br />
eine Ausnahme von den Verboten<br />
der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />
Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />
den Entwicklungszielen nicht entgegen.<br />
Nachteilige Auswirkungen<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
Nachteilige Auswirkungen durch<br />
die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 04, Seite 5 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />
des Suchraumes 04 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />
Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden.<br />
Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Das erfasste Rotmilan-Paar<br />
hat hier sein Kernhabitat, das in seiner Bedeutung durch Anbringen einer Nisthilfe gefestigt<br />
werden soll.<br />
Auch die Ausweisungen als BSLE und LSG können einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen.<br />
Der Suchraum 04 wird insgesamt für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> als ungeeignet bewertet.<br />
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten ungeeigneter Suchraum –<br />
Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
Biotopkatasterflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />
Naturpark<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />
Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />
dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />
Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />
Landnutzung.<br />
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />
Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“<br />
befindet sich etwa 2.000 m westlich des Suchraums. Das NSG<br />
„Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m nördlich des<br />
Suchraums. In einer Entfernung von ca. 1.700 m östlich des Suchraums<br />
liegt das NSG „Heipker See“. Der Schutzzweck der jeweiligen<br />
NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante<br />
Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem<br />
Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />
Tierarten zu sichern.<br />
Kompensationsflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />
Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in<br />
nordöstlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 500 m zum<br />
Suchraum.<br />
+ Negative Auswirkungen werden<br />
+<br />
0<br />
+<br />
ausgeschlossen.<br />
Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />
durch WEA, Infrastrukturen<br />
und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />
auf. Negative Auswirkungen<br />
durch die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen können<br />
nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Negative Auswirkungen durch die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 04, Seite 6 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
schutzwürdige Böden<br />
Im südlichen und zentralen Bereich des Suchraums, im Bereich des<br />
Grabens, befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />
Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das<br />
Grundwasser ein schutzwürdiger Boden.<br />
(Maßstab: 1:50.000)<br />
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />
In einer Entfernung von ca. 100 m führt östlich der Teilflächen 04 c<br />
und d) die BahnRadRoute Hellweg-Weser in Nord-Süd-Richtung<br />
entlang. Etwa 450 m nördlich des Suchraums befindet sich ein<br />
Aussichtspunkt am südlichen Rand der Siedlung Bexterhagen. Die<br />
BahnRadRoute liegt somit im Nahbereich (nach Nohl 1993: visuelle<br />
Wirkzone I) der potenziellen WEA. Der Aussichtspunkt mit Ausrichtung<br />
nach Süden (zum Suchraum) würde in seiner Funktion beeinträchtigt.<br />
(Aussichtspunkt, Quelle: <strong>Gemeinde</strong>plan <strong>Leopoldshöhe</strong>)<br />
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />
auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />
einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.<br />
+<br />
-<br />
Negative Auswirkungen werden bei<br />
einer fachgerechten Ausführung<br />
von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />
WEA ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild werden ausge-<br />
schlossen. Es werden aller<br />
Voraussicht nach jedoch Erho-<br />
lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />
richtung von WEA in diesem Such-<br />
raum beeinträchtigt.
Anlage IV Suchraum 04, Seite 7 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturdenkmale<br />
Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld<br />
nicht vorhanden.<br />
Bau- und Bodendenkmale<br />
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />
+ Nachteilige Auswirkungen ausge-<br />
+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />
schlossen. <br />
schlossen.<br />
Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 04 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen<br />
und durch die Festsetzungen als BSLE und LSG. Zulassungshemmend wirkt sich insbesondere<br />
jedoch der artenschutzrechtliche Sachverhalt aus (s.o.). Eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> sollte<br />
aufgrund des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in diesem Suchraum unterbleiben.<br />
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Umweltauswirkungen<br />
durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im Suchraum Nr. 04 erkennbar. Die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> kann in Konflikt stehen zu den Schutzzielen von umliegenden Naturschutzgebieten.<br />
Auch Erholungsinfrastrukturen können durch die Errichtung von WEA beeinträchtigt werden.<br />
– ungeeigneter Suchraum –
Anlage IV Suchraum 05, Seite 1 von 6<br />
Suchraum 05; Krentrup)<br />
Suchraumsteckbrief:<br />
Der etwa 2,3 ha große Suchraum liegt in einem nach Osten hin abschüssigen Gelände nordöstlich der Siedlung<br />
Krentruperhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau.<br />
Eingestreut finden sich einige kleinere Waldbereiche nördlich und östlich des Suchraums. Weitere strukturgebende<br />
Merkmale finden sich südlich des Suchraums entlang des Eselsbachs in Form von gewässerbegleitenden<br />
Gehölzstreifen.<br />
Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5.000)
Anlage IV Suchraum 05, Seite 2 von 6<br />
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 05)<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungskritische Sachverhalte<br />
Lärmwirkungen<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />
35 dB[A]) betroffenen Bereiche, die über Außenbereichssatzungen<br />
in Heipke und südlich von Krentruperhagen gesichert sind,<br />
sowie Wohnbauflächen am Nordostrand von <strong>Leopoldshöhe</strong> vorhanden.<br />
Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Lage sind evtl.<br />
planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 47 Wohnhäusern.<br />
Artenschutz<br />
Avifauna<br />
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard; Turmfalke und Feldlerche im<br />
Umfeld des Suchraums erfasst.<br />
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich am Waldrand<br />
des Waldes nördlich von Krentrup in einer Entfernung von ca.<br />
650 m nördlich des Suchraums. Der Brutstandort des Turmfalken<br />
befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m südlich des Suchraums<br />
Westlich des Suchraums wurden drei Feldlerchenpaare als<br />
brütend festgstellt.<br />
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />
angetroffen. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden<br />
konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine<br />
besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard<br />
konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für<br />
die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von<br />
WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit<br />
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />
Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />
angetroffe. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken konnte<br />
im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch<br />
eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke<br />
konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für<br />
die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von WEA<br />
im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände somit nicht eintreten.<br />
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />
Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />
festgestellt werden.<br />
Fledermäuse<br />
Eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials<br />
wurde für diesen Suchraum nicht durchgeführt, da dieser<br />
Suchraum für die Errichtung von max. einer WEA geeignet ist und<br />
im Vorfeld der Einzelfallprüfung deutlich wurde, dass die Stadt Lage<br />
in räumlicher Nähe zum Suchraum 05 nicht die Ausweisung einer<br />
Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung anstrebt.<br />
0<br />
0<br />
Um mögliche betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />
Betrieb der WEA im<br />
Suchraum erforderlich.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
des Suchraums 05 wird<br />
die Arten Mäusebussard und Turmfalke<br />
als gering bewertet, da eine<br />
besondere Bedeutung des Raumes<br />
für die Arten nicht nachgewiesen<br />
werden konnte und somit eine<br />
signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
ausgeschlossen werden<br />
kann.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
für die Art Feldlerche wird<br />
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />
der Beseitigung von<br />
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) in Form einer Anlage von<br />
Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />
werden kann. Um den Verlust in<br />
Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten<br />
auszugleichen, sind<br />
geeignete Flächen im Umfeld zu<br />
finden.<br />
keine Aussage möglich
Anlage IV Suchraum 05, Seite 3 von 6<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Natura 2000<br />
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />
Regionalplanung<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />
ca. 1.200 m südöstlich des Suchraums.<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE)<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Nicht vorhanden.<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines Bereiches für<br />
Grundwasser- und Gewässerschutz. Durch das Einhalten einer<br />
grundwasserschonenden Bautechnik und die Einrichtung eines<br />
Grundwassermanagements bei der Errichtung von WEA werden<br />
nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser vermieden.<br />
+<br />
+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />
0<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
Beeinträchtigungen von Gebieten<br />
der Natura 2000-Gebietskulisse<br />
werden ausgeschlossen.<br />
den ausgeschlossen.<br />
Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />
von WEA kann den<br />
Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />
und „Biotopverbund“ entsprochen<br />
werden und erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen vermieden werden.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 05, Seite 4 von 6<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />
Lippe 2001).<br />
(Maßstab: 1:20.000)<br />
Festsetzungen des Landschaftsplans<br />
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />
mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />
belebenden Elementen“ fest.<br />
Weitere Planungen<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässer<br />
WSG, HSG, ÜSG<br />
Der Suchraum liegt im Randbereich der Zone 4 des Heilquellenschutzgebietes<br />
„Bad Oeynhausen-Bad Salzuflen“. WSG oder ÜSG<br />
liegen nicht im Bereich des Suchraums.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass<br />
Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.<br />
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />
0<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+<br />
+<br />
Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />
es der Unteren Landschaftsbehörde<br />
eine Ausnahme von den Verboten<br />
der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />
Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />
dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />
Nachteilige Auswirkungen<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
Nachteilige Auswirkungen werden<br />
bei einer fachgerechten Bauausführung<br />
ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen durch die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.<br />
Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht<br />
als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur<br />
Ausweisung einer Konzentrationszone zur <strong>Windenergie</strong>nutzung in Lage in räumlicher Nähe zu <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
ausgeschlossen.<br />
– ungeeigneter Suchraum –
Anlage IV Suchraum 05, Seite 5 von 6<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
Biotopkatasterflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />
Naturpark<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />
Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />
dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />
Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />
Landnutzung.<br />
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />
In einer Entfernung von ca. 1.300 m nördlich des Suchraums liegt<br />
das NSG „Heipker See“. Das NSG „Holzhauser Bruch“ liegt in einer<br />
Entfernung von ca. 1.400 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck<br />
der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit<br />
auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch<br />
auch mit dem Ziel, die Lebensstätte zahlreicher bedrohter<br />
Tierarten, v.a. Vogelarten, zu sichern.<br />
Kompensationsflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />
In südlicher Richtung grenzen an den Suchraum Kompensationsflächen<br />
an. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es<br />
sich um Gehölzanpflanzungen, die eine Relevanz auch für windkraftsensible<br />
Vogel- und Fledermausarten aufweisen könnten.<br />
(Maßstab 1:15.000)<br />
+ Negative Auswirkungen werden<br />
+<br />
+<br />
0<br />
ausgeschlossen.<br />
Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />
durch WEA, Infrastrukturen<br />
und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />
auf. Negative Auswirkungen<br />
durch die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />
Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />
der NSG zum Suchraum<br />
können negative Auswirkungen<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Aufgrund der geringen Entfernung<br />
zum Suchraum können nachteilige<br />
Auswirkungen durch die Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong> auf die Artengruppen<br />
der Vögel und Fledermäuse<br />
nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.
Anlage IV Suchraum 05, Seite 6 von 6<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
schutzwürdige Böden<br />
Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />
Dienstes NRW (2004) vollständig innerhalb eines Bereichs mit sehr<br />
schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.<br />
(Maßstab: 1:50.000)<br />
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />
In etwa 450 m Entfernung südlicher Richtung verläuft die Bahn-<br />
RadRoute Hellweg-Weser. Der Radweg verläuft somit durch die<br />
Mittelzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone II) der potenziellen<br />
WEA.<br />
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />
auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />
einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.<br />
Naturdenkmale<br />
Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld<br />
nicht vorhanden.<br />
Bau- und Bodendenkmale<br />
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />
+<br />
0<br />
+ Nachteilige Auswirkungen ausge-<br />
+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />
Negative Auswirkungen werden bei<br />
einer fachgerechten Ausführung<br />
von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />
WEA und aufgrund der zu erwar-<br />
tenden kleinflächigen Inanspruch-<br />
nahme ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild werden ausge-<br />
schlossen. Es können jedoch Erho-<br />
lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />
richtung von WEA in diesem Such-<br />
raum beeinträchtigt werden.<br />
schlossen. <br />
schlossen.<br />
Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht<br />
als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur<br />
Ausweisung einer Konzentrationszone zur <strong>Windenergie</strong>nutzung in Lage in räumlicher Nähe zu <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
ausgeschlossen.<br />
– ungeeigneter Suchraum –
Anlage IV Suchraum 06, Seite 1 von 7<br />
Suchraum 06) (Grester Feld)<br />
Suchraumsteckbrief:<br />
Der Suchraum liegt in leichter Kuppenlage östlich von Asemissen und nordöstlich von Greste. Die einzelnen<br />
Teilflächen des Suchraums liegen im Umfeld bzw. grenzen an eine bestehende Konzentrationszone für die<br />
<strong>Windenergie</strong>nutzung mit drei bestehenden <strong>Windenergie</strong>anlagen an und umfassen Flächengrößen von ca.<br />
90 m² (Teilfläche 06 e), 2.300 m² (06 d), 1,7 ha (06 b), 3,5 ha (06 c) und ca. 4,1 ha (06 a). Die einzelnen Flächen<br />
des Suchraums werden derzeit ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut<br />
finden sich nordwestlich des Suchraums einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale<br />
finden sich westlich des Suchraums entlang der Windwehe in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.<br />
Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500)
Anlage IV Suchraum 06, Seite 2 von 7<br />
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 06)<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungskritische Sachverhalte<br />
Lärmwirkungen<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />
35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Rosenhagen, Osterheide<br />
und Mackenbrede, die Dorfgebiete in Evenhausen und die<br />
Bereiche, die über Außenbereichssatzungen im Grester Feld gesichert<br />
sind, vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von<br />
Lage sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 48 Wohnhäusern.<br />
Aufgrund der bestehenden WEA können die Suchraumflächen in<br />
naher Zukunft nicht zur Errichtung von WEA genutzt werden. Eine<br />
Nutzung für die <strong>Windenergie</strong>gewinnung ist nur dann möglich, wenn<br />
die bestehenden WEA durch modernere, leistungsstärkere ersetzte<br />
werden (Repowering).<br />
Artenschutz<br />
Avifauna<br />
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Feldlerche im Umfeld<br />
des Suchraums erfasst.<br />
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich in einer Entfernung<br />
von ca. 150 m in einer kleinen Gehölzgruppe westlich der<br />
Teilfläche 06 a). Insgesamt sieben Feldlerchen-Brutpaare wurden<br />
im Bereich des Suchraums und des angrenzenden Umfeldes festgestellt.<br />
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />
angetroffen. Der Bestand kann somit als stabil bezeichnet<br />
werden. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte<br />
am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine besondere<br />
Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht<br />
ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible<br />
Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum<br />
nicht in signifikanter Weise erhöht und somit artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />
in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />
Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />
festgestellt werden.<br />
Fledermäuse<br />
Die Potenzialfläche 06 weist keine für Fledermäuse attraktiven<br />
Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für<br />
die Potenzialflächen nicht zu erwarten.<br />
Natura 2000<br />
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />
0<br />
0<br />
+<br />
+<br />
Um mögliche betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen in den ermittelten<br />
Potenzialbereichen durch<br />
Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />
Betrieb der WEA im<br />
Suchraum erforderlich.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
des Suchraums 06 wird<br />
für die Art Mäusebussard als gering<br />
bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />
des Raumes für die Arten<br />
nicht nachgewiesen werden konnte<br />
und somit eine signifikante Erhöhung<br />
des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
für die Art Feldlerche wird<br />
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />
der Beseitigung von<br />
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) in Form einer Anlage von<br />
Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />
werden kann. Um den Verlust in<br />
Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten<br />
auszugleichen, sind<br />
geeignete Flächen im Umfeld zu<br />
finden.<br />
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />
weist die Fläche<br />
voraussichtlich nur ein geringes<br />
Konfliktpotenzial für Fledermäuse<br />
auf.<br />
Beeinträchtigungen von Gebieten<br />
der Natura 2000-Gebietskulisse<br />
werden ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 06, Seite 3 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Regionalplanung<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />
ca. 200 m westlich (Toepker Teich ,Aabach, Mühlenbachtal), in ca.<br />
400 m nordöstlich (Bentgrabental bei Pottenhausen) und in ca.<br />
750 m östlich (Krebsbach bei Ohrsen) des Suchraums. Bei den<br />
BSN handelt es sich um Gewässerbiotope. Eine Relevanz in Bezug<br />
auf die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> besteht aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht nicht.<br />
Maßstab: 1:50.000<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE)<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Nicht vorhanden.<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Nicht vorhanden.<br />
+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
den ausgeschlossen.<br />
Die Teilflächen des Suchraums<br />
dienen der Erweiterung der bestehenden<br />
Konzentrationszone für die<br />
<strong>Windenergie</strong>nutzung. Beeinträchtigungen<br />
des BSLE durch die Arrondierung<br />
der Konzentrationszone<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 06, Seite 4 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />
Lippe 2001).<br />
(Maßstab: 1:20.000)<br />
Festsetzungen des Landschaftsplans<br />
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />
mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />
belebenden Elementen“ fest.<br />
Weitere Planungen<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässer<br />
WSG, HSG, ÜSG<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass<br />
Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.<br />
0<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+<br />
Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />
es der Unteren Landschaftsbehörde<br />
eine Ausnahme von den Verboten<br />
der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />
Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />
dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />
Nachteilige Auswirkungen<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen durch die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 06, Seite 5 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />
des Suchraumes 06 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />
Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />
Als weitere potenzielle zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Durch<br />
CEF-Maßnahmen können jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeräumt werden.<br />
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch<br />
eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht<br />
möglich –<br />
Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
Biotopkatasterflächen<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />
Naturpark<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />
Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />
dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />
Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />
Landnutzung.<br />
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />
In einer Entfernung von ca. 1.000 m westlich des Suchraums liegt<br />
das NSG „Windwehetal“. Das NSG „Werreniederung und Haferbach“<br />
liegt in einer Entfernung von ca. 2.600 m östlich des Suchraums.<br />
Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht<br />
sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung<br />
erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, seltene und bedrohte Tierarten<br />
zu schützen.<br />
+ Negative Auswirkungen werden<br />
+<br />
+<br />
ausgeschlossen.<br />
Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />
durch WEA, Infrastrukturen<br />
und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />
auf. Erhebliche zusätzliche<br />
negative Auswirkungen<br />
durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
werden ausgeschlossen.<br />
Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />
des Suchraums zu den NSG<br />
können negative Auswirkungen<br />
ausgeschlossen werden.
Anlage IV Suchraum 06, Seite 6 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Kompensationsflächen<br />
Die Teilfläche 06 b) umgibt eine kleinflächige Kompensationsfläche<br />
(wahrscheinliche Zweckbestimmung: Feldlerchenfenster). In nordöstlicher<br />
Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca. 200 m<br />
zum Suchraum Kompensationsflächen. Bei den Kompensationsmaßnahmen<br />
handelt es sich um Gehölzanpflanzungen, die auch in<br />
Bezug auf windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten eine<br />
Relevanz aufweisen können.<br />
(Maßstab 1:20.000)<br />
schutzwürdige Böden<br />
Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />
Dienstes NRW (2004) beinahe vollständig innerhalb eines Bereichs<br />
mit sehr schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.<br />
Im nordöstlichen Bereich der Teilfläche 06 c) wird die Schutzwürdigkeit<br />
mit besonders schutzwürdig eingestuft.<br />
(Maßstab: 1:50.000)<br />
0<br />
+<br />
Aufgrund der geringen Entfernung<br />
zum Suchraum können nachteilige<br />
Auswirkungen durch die Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong> auf die Artengruppen<br />
der Vögel und Fledermäuse<br />
nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Negative Auswirkungen werden bei<br />
einer fachgerechten Ausführung<br />
von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />
WEA und aufgrund der zu erwartenden<br />
kleinflächigen Inanspruchnahme<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 06, Seite 7 von 7<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />
keine Betroffenheit von Rad-Themenrouten, regionale oder überregionale<br />
Radrouten sowie Wanderwegen;<br />
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />
auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />
einer Eigenart des Landschaftsraums. Die bestehenden<br />
WEA wirken als deutliche Vorbelastung des Suchraums in landschaftsästhetischer<br />
Hinsicht.<br />
Naturdenkmale<br />
In östlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.<br />
650 m zum Suchraum das Naturdenkmal „Mergelkuhle östlich<br />
Grester Trift“. In südlicher Richtung befindet sich in ca. 300 m Entfernung<br />
das vorgeschlagene Naturdenkmal „Hainbuchenallee entlang<br />
Dorfstraße in Greste“.<br />
Bau- und Bodendenkmale<br />
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums ( bis<br />
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />
+<br />
0<br />
+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />
Negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild oder Erholungsinf-<br />
rastrukturen werden ausgeschlos-<br />
sen.<br />
Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />
des bestehenden Naturdenkmals<br />
zum Suchraum werden<br />
nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen.<br />
Für das vorgeschlagene<br />
Naturdenkmal können nachteilige<br />
Auswirkungen im Zusammenwirken<br />
mit dem Landschaftsraum nicht<br />
grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
schlossen.<br />
Mögliche Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 06 für eine Ausweisung als<br />
Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten<br />
Lärmwirkungen und Artenschutz (s.o.). Negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung sowie<br />
den Natur- und Landschaftshaushalt lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch optimierten Betrieb<br />
potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
vermeiden.<br />
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Beeinträchtigungen<br />
des Natur- und Landschaftshaushalts durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
im Suchraum Nr. 06 erkennbar. Eine Betroffenheit von Zielen von Kompensationsmaßnahmen und<br />
eines vorgeschlagenen Naturdenkmals kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung<br />
schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –
Anlage IV Suchraum 10, Seite 1 von 8<br />
Suchraum 10) (Windwehetal)<br />
Suchraumsteckbrief:<br />
Der Suchraum 10 setzt sich aus den vier Teilflächen 10 a) (ca. 2,1 ha), 10 b) (ca. 5,4 ha), 10 c) (ca. 3,4 ha)<br />
und 10 d) (ca. 2,6 ha) zusammen. Die einzelnen Teilflächen ermöglichen die Errichtung von jeweils einer<br />
WEA und liegen räumlich einander so zugeordnet, dass die Errichtung von vier WEA im räumlichen Zusammenhang<br />
potenziell möglich ist. Die Teilflächen des Suchraumes werden derzeit ackerbaulich bewirtschaftet<br />
und gliedern sich an den geschwungenen Verlauf der Windwehe an. Der Bachlauf der Windwehe wird gesäumt<br />
von einem unterschiedlich strukturierten Gehölzstreifen, der den Landschaftsraum gliedert. Die nächstgelegene<br />
geschlossene Bebauung zum Suchraum stellt die Siedlung Ehrdissen, etwa 300 m nördlich der<br />
Teilfläche 10 d), und der westliche Siedlungsrand von Schuckenbaum, in einer Entfernung von ca. 500 m<br />
östlich der Teilfläche 10 d), dar.<br />
Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:10.000)
Anlage IV Suchraum 10, Seite 2 von 8<br />
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 10)<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Zulassungskritische Sachverhalte<br />
Lärmwirkungen<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />
35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und in<br />
Schuckenbaum vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet<br />
von Bielefeld sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche<br />
betroffen.<br />
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 17 Wohnhäusern.<br />
Artenschutz<br />
Avifauna<br />
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard, Rotmilan und Feldlerche im<br />
Umfeld des Suchraums erfasst.<br />
Die Brutstandorte des Mäusebussards befinden sich im bachbegleitenden<br />
Gehölzstreifen der Windwehe zwischen den Teilflächen<br />
10 a) und 10 b) und östlich der Teilfläche 10 c). Der Brutstandort<br />
des Rotmilans befindet direkt südlich angrenzend zur Teilfläche<br />
10 b).<br />
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard.<br />
Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane<br />
deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />
gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung<br />
zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />
VSW 2007) betrachtet. Bei Einhaltung dieses Sicherheitsabstandswertes<br />
entfallen alle Teilflächen des Suchraums für eine Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong>.<br />
Fledermäuse<br />
Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und<br />
dem daraufhin erfolgten Ausschluss der Eignung des Suchraums<br />
für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>, wurde auf eine Potenzialabschätzung<br />
des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials für die Artengruppe<br />
der Fledermäuse verzichtet.<br />
Natura 2000<br />
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />
0<br />
-<br />
+<br />
Um mögliche betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />
Betrieb der WEA im<br />
Suchraum erforderlich.<br />
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />
des Suchraums 10 wird<br />
aufgrund der Ergebnisse der<br />
avifaunistischen Kartierungen als<br />
hoch bewertet. Eine signifikante<br />
Erhöhung des Tötungsrisikos für<br />
die Arten Rotmilan und Mäusebussard<br />
durch eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />
in diesem Suchraum kann<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
keine Aussage möglich<br />
Beeinträchtigungen von Gebieten<br />
der Natura 2000-Gebietskulisse<br />
werden ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 3 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Regionalplanung<br />
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />
Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig<br />
innerhalb eines ausgewiesenen BSN, das das Windwehetal umfasst.<br />
Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen<br />
wird deutlich, dass das BSN eine hohe Bedeutung für verschiedene<br />
windkraftsensible und auch andere Arten hat. Gewässer stellen<br />
zudem oftmals wichtige Biotopverbundsysteme dar, die dem Austausch<br />
von Populationen untereinander dienen. Durch die Nutzung<br />
der <strong>Windenergie</strong> in den einzelnen Teilflächen könnte der Populationsaustausch<br />
gestört werden.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE)<br />
Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig<br />
innerhalb eines ausgewiesenen BSLE.<br />
(Maßstab 1:50.000)<br />
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />
Nicht vorhanden.<br />
-<br />
0<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
Nachteilige Auswirkungen auf das<br />
betroffene BSN können nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />
von WEA kann den<br />
Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />
und „Biotopverbund“ entsprochen<br />
werden und nachteilige Auswirkungen<br />
vermieden werden.<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 4 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
Nicht vorhanden.<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />
Lippe 2001).<br />
(Maßstab: 1:20.000)<br />
Festsetzungen des Landschaftsplans<br />
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />
mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />
belebenden Elementen“ fest.<br />
Weitere Planungen<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />
Gewässer<br />
WSG, HSG, ÜSG<br />
Nicht vorhanden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
Durch den zentralen Bereich der Teilfläche 10 b) fließt von Osten<br />
nach Westen ein namenloser Graben. Hier ist das Gewässer und<br />
ein 5 m breiter Randstreifen bei der Errichtung von WEA zu berücksichtigen.<br />
Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens<br />
sind nicht gegeben.<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
0<br />
+<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />
+<br />
ausgeschlossen.<br />
Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />
es der Unteren Landschaftsbehörde<br />
eine Ausnahme von den Verboten<br />
der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />
Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />
den Entwicklungszielen nicht entgegen.<br />
Nachteilige Auswirkungen<br />
werden ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
Nachteilige Auswirkungen durch<br />
die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />
ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 5 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />
des Suchraumes 10 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />
Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />
Als zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Die Vorkommen von Rotmilan<br />
und Mäusebussarden schließen eine Eignung des Suchraums für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> aus.<br />
Weiterhin kann die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> die Biotopverbundfunktion des BSN beeinträchtigen.<br />
Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />
Biotopkatasterflächen<br />
– ungeeigneter Suchraum –<br />
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />
Die Teilflächen grenzen jedoch an Biotopkatasterflächen<br />
(Windwehe) an. „Die naturnahe, struktureiche Windweheniederungszone<br />
mit ihren zahlreichen randlichen Stillgewässern und<br />
Feuchtkomplexen ist ein wichtiger Refugial- und Vernetzungsbiotop<br />
innerhalb des strukturarmen Ravenberger Hügellandes.“<br />
(Maßstab: 1:25.000)<br />
Naturpark<br />
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />
Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />
dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />
gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />
Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />
Landnutzung.<br />
- Negative Auswirkungen können<br />
+<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />
durch WEA, Infrastrukturen<br />
und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />
auf. Negative Auswirkungen<br />
durch die Nutzung der<br />
<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 6 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />
Das Naturschutzgebiet „Windwehetal“ befindet sich direkt angrenzend<br />
an die Teilflächen des Suchraums.<br />
Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht<br />
explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte<br />
jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte wildlebender Pflanzen<br />
und wildlebender Tierarten zu sichern, wiederherzustellen und<br />
zu entwickeln.<br />
(Maßstab: 1:25.000)<br />
Kompensationsflächen<br />
Direkt angrenzend an die Teilflächen 10 a) und 10 d) befinden sich<br />
Kompensationsflächen, die der Erweiterung des festgesetzten NSG<br />
dienen. Die Flächen stellen ebenso Bereiche für den Erhalt und die<br />
Entwicklung wildlebender Tier- und Pflanzenarten dar.<br />
(Maßstab: 1:25.000)<br />
- Negative Auswirkungen können<br />
-<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Negative Auswirkungen durch die<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> können<br />
nicht ausgeschlossen werden.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 7 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
schutzwürdige Böden<br />
Die Teilflächen 10 a), b) und d) des Suchraums überlagern sich<br />
vollständig mit besonders oder sehr schutzwürdigen Böden. Die<br />
Schutzwürdigkeit ergibt sich durch die Beeinflussung durch Grundwasser<br />
und das Biotopentwicklungspotenzial. Lediglich die Teilfläche<br />
10 c) überschneidet sich nicht mit einem Bereich mit schutzwürdigen<br />
Böden.<br />
(Maßstab: 1:50.000)<br />
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />
In etwa 100 m Entfernung zur Teilfläche 10 a) verläuft der Wanderweg<br />
„Wappenweg“. Der Wanderweg verläuft in der Nahzone (nach<br />
Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der potenziellen<br />
WEA.<br />
Der Landschaftsraum weist eine mittlere Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />
auf. Die Naturnähe ist durch den mäandrierenden Verlauf<br />
der Windwehe, die bachbegleitenden Gehölzstrukturen sowie<br />
die hier vorkommenden Tierarten (Grote 2012) mittel ausgeprägt.<br />
Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten<br />
zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen<br />
in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der<br />
angrenzenden vielbefahrenen Landesstraße 968 und die benachbarten<br />
WEA auf Bielefelder Stadtgebiet.<br />
Naturdenkmale<br />
In nordwestlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.<br />
500 m zur Teilfläche 10 a) ein Naturdenkmal auf dem Stadtgebiet<br />
von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmal<br />
festgesetzte markante Eichen.<br />
Bau- und Bodendenkmale<br />
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />
+<br />
-<br />
+<br />
+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />
Negative Auswirkungen werden bei<br />
einer fachgerechten Ausführung<br />
von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />
WEA und aufgrund der zu erwar-<br />
tenden kleinflächigen Inanspruch-<br />
nahme ausgeschlossen.<br />
Negative Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild können trotz der<br />
Vorbelastungen nicht grundsätzlich<br />
ausgeschlossen werden. Zudem<br />
können Erholungsinfrastrukturen<br />
durch die Errichtung von WEA in<br />
diesem Suchraum beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />
zum Suchraum werden nachteilige<br />
Auswirkungen ausgeschlossen. <br />
schlossen.
Anlage IV Suchraum 10, Seite 8 von 8<br />
Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />
Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 10 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />
für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten<br />
Lärmwirkungen und im Besonderen dem Sachverhalt Artenschutz, der sich zulassungshemmend<br />
auswirkt (s.o.). Auch anhand der Betrachtung der zulassungsrelevanten Sachverhalte ergeben sich<br />
weitere Restriktionen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in diesem Suchraum. Eine natur- und landschaftsverträgliche<br />
Nutzung der <strong>Windenergie</strong> ist in diesem Suchraum nicht möglich.<br />
– ungeeigneter Suchraum –