Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie

Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie

leopoldshoehe.de
von leopoldshoehe.de Mehr von diesem Publisher
06.02.2013 Aufrufe

Gemeinde Leopoldshöhe Potenzialflächenanalyse Windenergie Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

Kirchweg 1<br />

33818 <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

Verfasser:<br />

Kortemeier Brokmann<br />

Landschaftsarchitekten GmbH<br />

Oststraße 92, 32051 Herford<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Rainer Brokmann<br />

Dipl.-Ing. (FH) Mirco Witzke<br />

Grafik:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Mirco Witzke<br />

Herford, den 31.01.2013


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................... 1<br />

2. Beschreibung des Untersuchungsgebietes .................................................... 1<br />

2.1 Planerische Vorgaben .......................................................................................... 1<br />

2.1.1 Abgrenzung und Lage des Untersuchungsraumes .............................................. 1<br />

2.1.2 Regionalplan ........................................................................................................ 2<br />

2.1.3 Flächennutzungsplan ........................................................................................... 3<br />

2.1.4 Landschaftsplan ................................................................................................... 3<br />

2.2 Potenzielle natürliche Vegetation ......................................................................... 4<br />

2.3 Reale Nutzung ..................................................................................................... 4<br />

3. Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von<br />

Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im<br />

Flächennutzungsplan ........................................................................................ 5<br />

3.1 Wirkfaktoren von <strong>Windenergie</strong>anlagen ................................................................ 5<br />

3.2 Referenzanlage .................................................................................................... 6<br />

3.3 Methodik der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> ................................................................. 7<br />

3.3.1 Stufe I – Planungsraumanalyse ........................................................................... 7<br />

3.3.2 Stufe II – Plausibilitätsprüfung .............................................................................. 8<br />

3.3.3 Stufe III – Einzelfallprüfung .................................................................................. 9<br />

3.3.4 Artenschutzrechtliche Methodik im Rahmen der Einzelfallprüfung (Stufe<br />

III) ....................................................................................................................... 10<br />

3.4 Stufe I - Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen ................................... 17<br />

3.4.1 Siedlungsflächen ................................................................................................ 17<br />

3.4.2 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete ........................................................ 22<br />

3.4.3 Wald ................................................................................................................... 25<br />

3.4.4 Gewässer ........................................................................................................... 26<br />

3.4.5 Infrastrukturanlagen ........................................................................................... 26<br />

3.5 Ergebnis der Stufe I ........................................................................................... 27<br />

3.6 Stufe II – Plausibilitätsprüfung ............................................................................ 29<br />

3.6.1 Anlagentechnische Mindestflächengröße .......................................................... 29<br />

3.6.2 Restriktionen benachbarter Städte oder <strong>Gemeinde</strong>n ......................................... 29<br />

3.6.3 Windhöffigkeit .................................................................................................... 29<br />

3.6.4 Flächengeometrie .............................................................................................. 30<br />

3.6.5 Mindestanlagenanzahl ....................................................................................... 30<br />

3.6.6 Räumlicher Zusammenhang der Potenzialflächen ............................................. 31<br />

3.6.7 Der Nutzung der Windkraft entgegenstehende Planungen ................................ 31<br />

3.7 Ergebnis der Stufe II .......................................................................................... 31<br />

3.8 Stufe III - Einzelfallprüfung ................................................................................. 34<br />

3.8.1 Zulassungskritische Sachverhalte ...................................................................... 34<br />

3.8.2 Zulassungsrelevante Sachverhalte .................................................................... 41<br />

3.8.3 Gesamtbewertung der möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen ........ 44<br />

3.8.4 Ergebnis der Stufe III - Einzelfallprüfung ............................................................ 44<br />

3.8.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Stufe III - Einzelfallprüfung .................. 48<br />

Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 49<br />

Gesetze ........................................................................................................................... 51<br />

- I -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. 1 Schema der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> .................................................................. 7<br />

Abb. 2 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I als Schwarzplan ................................... 20<br />

Abb. 3 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I mit 450 m/600 m Puffer zu<br />

Wohnnutzungen als Schwarzplan ...................................................................... 21<br />

Abb. 4 Naturdenkmal Findlingsgruppe mit Feldgehölz am Judenkirchhof (ND 2.3-<br />

08) ...................................................................................................................... 24<br />

Abb. 5 Naturdenkmal Mergelkuhle östlich der Grester Trift (ND 2.1-09) ....................... 24<br />

Abb. 6 Naturdenkmal Feldahorngruppe am Gut Niederbarkhausen am Weg<br />

Stöhnebrink ........................................................................................................ 24<br />

Abb. 7 Naturdenkmal zwei Linden im Kreuzungsbereich „An der<br />

Windwehe“/Heeper Straße an der Ostseite der Einfahrt zum Haus „An der<br />

Windwehe 168a“ (ND 2.3-1) .............................................................................. 24<br />

Abb. 8 Vorschlag für Naturdenkmal Hainbuchenallee entlang der Dorfstraße in<br />

Greste (ND 2.3-12) ............................................................................................ 25<br />

Abb. 9 Vorläufig ermittelte Potenzialflächen nach Berücksichtigung der<br />

Tabukriterien in Stufe I ....................................................................................... 28<br />

Abb. 10 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe II .................. 33<br />

Abb. 11 Avifaunistisch kartierte Potenzialstandorte mit einem Radius von 1.000 m ....... 36<br />

Abb. 12 Abschließende Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe III ................ 47<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen Wirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf<br />

den Siedlungsbereich und den Natur- und Landschaftshaushalt ......................... 5<br />

Tab. 2 Überschlägige Bewertung der Potenzialstandorte im Rahmen der<br />

Plausibilitätsprüfung ............................................................................................. 8<br />

Tab. 3 Potenziellen Beeinträchtigungen von Tieren durch <strong>Windenergie</strong>anlagen .......... 11<br />

Tab. 4 Auflistung windenergiesensibler Vogelarten (Kiel E. F., 2012) (LAG-VSW,<br />

2007) .................................................................................................................. 13<br />

Tab. 5 Auflistung weiterer windenergiesensibler Vogelarten (LUGV, 2012)<br />

(Steinborn, Reichenbach, & Timmermann, 2011) ................................................. 14<br />

Tab. 6 Windkraftrelevante Fledermausarten ................................................................. 15<br />

Tab. 7 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte ............................... 32<br />

Tab. 8 Übersicht der abschließenden Eignungsbewertung der Suchräume ................. 46<br />

ANLAGENVERZEICHNIS<br />

Anlage I Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse<br />

Anlage II Grafische Darstellung der Kriterien der Stufe I<br />

Anlage III Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />

Anlage IV Prüfbögen mit der Dokumentation der Ergebnisse der Stufe III- Einzelfallprüfung<br />

- II -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> verfolgt mit der Erarbeitung eines gesamträumlichen Planungskonzepts<br />

zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

das Ziel, den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und den Anteil der regenerativen Energien<br />

am Gesamtstrombedarf zu erhöhen. Das Planungskonzept sieht vor, das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

einer Neubewertung im Hinblick auf eine Eignung für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

zu unterziehen. Die Potenzialanalyse ist mit dem vorliegenden Bericht abgeschlossen.<br />

Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen reagiert die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> auf<br />

den gestiegenen Bedarf nach regenerativ erzeugter Energie und stellt für die Erzeugung<br />

von <strong>Windenergie</strong> mehr Raum zur Verfügung. Planerische Zielsetzung der Ausweisung von<br />

Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im FNP ist die Steuerung der Errichtung<br />

von <strong>Windenergie</strong>anlagen (WEA) im <strong>Gemeinde</strong>gebiet unter Berücksichtigung der langfristigen<br />

städtebaulichen Zielvorstellungen (§ 5 Baugesetzbuch [BauGB]). Durch die Ausweisung<br />

von Konzentrationszonen zur Erzeugung von <strong>Windenergie</strong> erfolgt eine positive<br />

Standortzuweisung, mit der gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Ausschlusswirkung für<br />

die Errichtung von WEA im übrigen Plangebiet einhergeht. Die Festlegung der Bereiche für<br />

die <strong>Windenergie</strong>nutzung erfolgt auf Grundlage eines raum- und siedlungsstrukturellen Gesamtkonzeptes,<br />

das sowohl die Schutzgebiete und im Zusammenhang bebauten Ortsteile,<br />

als auch den Außenbereich berücksichtigt, sodass eine Eignung anderer Bereiche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

2. Beschreibung des Untersuchungsgebietes<br />

2.1 Planerische Vorgaben<br />

2.1.1 Abgrenzung und Lage des Untersuchungsraumes<br />

Der Untersuchungsraum wird abgegrenzt durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong>.<br />

Südlich angrenzend befindet sich das Stadtgebiet von Oerlinghausen, westlich grenzt das<br />

Stadtgebiet von Bielefeld an, im Norden teilt sich <strong>Leopoldshöhe</strong> die Gebietsgrenze mit Bad<br />

Salzuflen und in östlicher Richtung mit der Stadt Lage.<br />

Der nördliche Teil des Naturraums wird von Meisel (1959a) als großräumig gegliedertes<br />

Hügelland charakterisiert, bei dem die Höhenunterschiede eher gering ausfallen, sodass oft<br />

ein „hochflächenartiger Charakter“ entsteht. In den Bereichen, in denen die Böden unter<br />

Stauwassereinfluss stehen, treten die Ackerflächen gegenüber den Grünländern oder Wäldern<br />

(Buchenmischwälder und feuchte Eichen-Hainbuchenwälder) zurück. „Außerhalb die-<br />

- 1 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

ser Gebiete herrscht jedoch auch Löß vor, der z.T. von Geschiebelehm überlagert wird und<br />

stellenweise auch die Oberfläche bildet. Auf beiden Ablagerungen überwiegt die Ackernutzung<br />

(Braunerden verschiedenen Basengehalts und Podsolierungsgrades mit vorherrschender<br />

natürlicher Waldgesellschaft des Luzula-Eichen-Hainbuchenwaldes). Das Siedlungsbild“<br />

entspricht einem ausgedehnten Einzelhofgebiet mit wenigen geschlossenen<br />

Ortschaften.<br />

Der südliche Teil des Naturraums ist nach Meisel (1959b) „ein stark gegliedertes Lößhügelland,<br />

dessen Untergrund aus Keuper besteht“. Südlich schließt der Teutoburger Wald an.<br />

“Das vorwiegend ackerbaulich genutzte Gebiet, das von zahlreichen, vom Teutoburger<br />

Wald herabströmenden Gewässern durchquert und in viele Rücken und langgezogene<br />

Hügel aufgegliedert wird und allmählich nach Süden zum Gebirge ansteigt, ist altes Siedlungsland<br />

mit zahlreichen Einzelhöfen, sowie einer Reihe geschlossener Ortschaften am<br />

Gebirgsfuß und wichtiges Durchgangsland am Nordfuß des Teutoburger Waldes.“<br />

2.1.2 Regionalplan<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Regionalplans des<br />

Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (Bezirksregierung<br />

Detmold, 2004). Im Regionalplan werden die Ortschaften <strong>Leopoldshöhe</strong> und Asemissen als<br />

zwei Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Bereiche für gewerbliche und industrielle<br />

Nutzungen (GIB) weist der Regionalplan westlich und südlich von Asemissen, nördlich<br />

von Helpup und südlich von <strong>Leopoldshöhe</strong> aus. Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)<br />

werden durch den Regionalplan im Bereich des Heipker Sees, der Windwehe, südlich von<br />

Niederbarkhausen und am Freesenberg dargestellt. Der Gewässerlauf der Windwehe stellt<br />

das zentrale Element eines regionalen Grünzugs dar, der nach Norden seine Verlängerung<br />

westlich an Nienhagen entlang bis zur L 712n findet und in südlicher Richtung durch die<br />

Aue des Siekbachs bei Ermgassen ergänzt wird. Die Freiraumfunktion Grundwasser- und<br />

Gewässerschutz stellt der Regionalplan im nordöstlichen Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

nördlich von Krentruperhagen östlich der L 751 sowie nördlich der K 23 dar. Dieser Freiraumfunktion<br />

unterliegt auch der Bereich südlich von Asemissen. Weite Teile des Freiraums<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebiets unterliegen zudem der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung.<br />

Der sachliche Teilabschnitt „Nutzung der <strong>Windenergie</strong>“ (Bezirksregierung Detmold, 2000)<br />

des Regionalplans setzt als Ziel fest, dass geeignete Flächen für die Errichtung von WEA<br />

„unter Beachtung des Freiraumschutzes und der Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Immissionen und einer optimalen<br />

Ausnutzung der Flächen“ ausgewiesen werden können (Ziel 1). Die Ausweisung soll<br />

ferner die „natürliche Windhöffigkeit“ und die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung<br />

ins öffentliche Stromnetz sowie der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehende Ziele<br />

der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen (Ziel 2). Eine Ausweisung von<br />

- 2 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Konzentrationszonen für die Errichtung von WEA steht i.d.R. nicht in Konflikt mit folgenden<br />

Ausweisungen des Regionalplans:<br />

- Bereiche für den Schutz der Landschaft und für landschaftsorientierte Erholung<br />

- Regionale Grünzüge<br />

- Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

- Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen<br />

- Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen (Ziel 3).<br />

Eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von WEA kommt in BSN nur<br />

in Betracht, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe dagegen sprechen (Ziel 4). Waldbereiche,<br />

Darstellungen für Oberflächengewässer, ASB und Darstellungen der Verkehrsinfrastruktur<br />

stellen gemäß dem sachlichen Teilabschnitt <strong>Windenergie</strong> des Regionalplans<br />

Tabubereiche dar (Ziel 5). Weitere Tabubereiche stellen kulturhistorisch bedeutsame Strukturen,<br />

Ortsbilder und Stadtsilhouetten sowie die Kammlagen des Wiehen- und des Wesergebirges,<br />

des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges dar (Ziel 6). „Zum Schutz der<br />

Wohnbevölkerung vor Immissionen, zum Schutz hochwertiger Funktionen für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sowie zur Vermeidung gegenseitiger negativer Einflüsse mit anderen<br />

Raumnutzungen“ legt der Regionalplan fest, dass Schutzabstände eingehalten werden<br />

müssen (Ziel7).<br />

2.1.3 Flächennutzungsplan<br />

Grundlage der Potenzialflächenermittlung bildet der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong>. Dieser wurde zuletzt mit der 20. Änderung vom<br />

03.07.2012 geändert.<br />

2.1.4 Landschaftsplan<br />

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Bestimmungen des Landschaftsplans<br />

Nr.2 „<strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord“ (Kreis Lippe 2001) in Kraft getreten im Jahr<br />

2001, werden im Rahmen der Potenzialflächenermittlung berücksichtigt.<br />

Über den Landschaftsplan werden im Einzelnen folgende Schutzgebiete festgesetzt:<br />

� Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG),<br />

� Landschaftsschutzgebiete(§ 26 BNatSchG),<br />

� Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG).<br />

Insgesamt stellt der Landschaftsplan rund 89 % des <strong>Gemeinde</strong>gebietes unter Schutz. Das<br />

entspricht einer Gesamtfläche von ca. 4.224 ha. Davon entfallen 82 ha auf Naturschutzgebiete<br />

und 3.286 ha auf Landschaftsschutzgebiete.<br />

- 3 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

2.2 Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Nach Trautmann, W. (1972) stellt sich die potenzielle natürliche Vegetation des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

von <strong>Leopoldshöhe</strong> wie folgt dar:<br />

Die Tieflagen-Buchenwälder des Flachlandes und des unteren Hügellandes (bis etwa<br />

200 m) werden als Flattergras-Buchenwald, stellenweise auch als Perlgras-Buchenwald<br />

zusammengefasst. „Trotz der niedrigen Höhenlage, welche die wärmebedürftigeren Baumarten<br />

begünstigt, sind der vorherrschenden Buche die beiden Eichen von Natur aus nur<br />

stammweise beigemischt, und zwar die Stieleiche auf mehr schluffigen (Lößlehm-) Böden,<br />

die Traubeneiche auf stärker sandigen Böden (z.B. Flussterrassen). Gelegentlich dürften<br />

auch einzelne Hainbuchen mit einwachsen, ohne dass dadurch der Charakter des Buchenwaldes<br />

verändert würde. Die heute noch erhaltenen, vom Menschen stark beeinflussten<br />

Laubwaldreste sind häufig Mischwälder aus Eiche, Hainbuche; Espe, Birke und wenig<br />

Buche; ohne weitere Einwirkungen des Menschen würden sie sich zu Buchenwäldern entwickeln.<br />

(…)<br />

In der heutigen Bodennutzung dominieren auf 80- 90 % der Fläche Äcker mit Kamillen- und<br />

Erdrauchfluren; die Ertragsleistung der meisten Feldfrüchte ist mittel bis gut.“<br />

2.3 Reale Nutzung<br />

Landwirtschaftliche Nutzung<br />

Die Landwirtschaft gehört zu den Hauptnutzungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Nach einer Auswertung<br />

des Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) des Kreises Lippe werden etwa<br />

2.169 ha ackerbaulich genutzt. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 58,5 % des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets, wohingegen lediglich 281 ha (7,5 %) als Grünland genutzt werden.<br />

Waldflächen<br />

Gegenüber dem Landesdurchschnitt (26 %) fällt der Anteil an Waldflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Leopoldshöhe</strong> vergleichsweise gering aus. Größere zusammenhängende Waldgebiete<br />

sind auf folgende Bereiche beschränkt:<br />

� nördlich des Gutes Eckendorf im Nordosten,<br />

� Großes Holz südöstlich von Nienhagen,<br />

� zwischen Windwehe und Mühlenbach nördlich von Bechterdissen,<br />

� am Nordhang des Teutoburger Waldes im Süden.<br />

Neben den genannten größeren zusammenhängenden Waldgebieten sind kleinere Waldflächen<br />

über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt. Die Auswertung des ALK (Kreis Lippe)<br />

ergibt, dass Waldflächen in <strong>Leopoldshöhe</strong> eine Fläche von ca. 311 ha einnehmen, was in<br />

etwa 8,5 % des <strong>Gemeinde</strong>gebiets ausmacht.<br />

- 4 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Wasserflächen<br />

Als größeres Stillgewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist der Heipker See anzusprechen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

sind zahlreiche weitere kleinere Stillgewässer vorhanden, die jedoch ebenso<br />

meist von Menschen angelegt wurden. Auch finden sich im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zahlreiche<br />

kleinere Fließgewässer, von denen die Windwehe das längste zusammenhängende Fließgewässersystem<br />

darstellt.<br />

Siedlungsflächen<br />

Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche beschränken sich auf die Ortsteile <strong>Leopoldshöhe</strong>,<br />

Asemissen, Bechterdissen, Greste, Evenhausen, Heipke, Nienhagen und<br />

Bexterhagen. Darüber hinaus finden sich zahlreiche kleinere Bauernschaften sowie Einzelhoflagen<br />

über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet verstreut.<br />

Gewerbegebiete finden sich im Süden und Westen von Asemissen, nordwestlich von Osterheide<br />

und ein kleinflächiges Gewerbegebiet südlich von <strong>Leopoldshöhe</strong>. Die größeren<br />

Gewerbegebiete im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets sind über die B 66 und die Bahnstrecke<br />

angebunden.<br />

3. Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im Flächennutzungsplan<br />

3.1 Wirkfaktoren von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

Einführend werden die potenziellen Wirkfaktoren von WEA auf den Natur- und Landschaftshaushalt<br />

dargestellt. Ziel der Potenzialanalyse in ihrem dreistufigen Aufbau ist es,<br />

die Auswirkungen dieser Wirkfaktoren bereits frühzeitig zu berücksichtigen und so die negativen<br />

Auswirkungen sowohl auf die Siedlungsflächen als auch auf den Natur- und Landschaftshaushalt<br />

durch die Planung zu vermeiden oder zu verringern. Die potenziell entstehenden<br />

Wirkfaktoren sind baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art und<br />

haben dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf den Natur- und<br />

Landschaftshaushalt.<br />

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen Wirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf den Siedlungsbereich<br />

und den Natur- und Landschaftshaushalt<br />

Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />

baubedingt<br />

Materiallagerflächen und<br />

Baustelleneinrichtungen<br />

Schall- und Schadstoffemissionen<br />

durch Baustellenbetrieb<br />

Biotopverlust / -degeneration<br />

Bodendegeneration mit Verdichtung / Veränderung<br />

Immissionsbelastung<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />

Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft<br />

- 5 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />

Baustellenbetrieb Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />

Beunruhigung von Tieren<br />

Bauwerksgründungen Veränderung des Grundwasserdargebotes<br />

Veränderung der Grundwasserströme<br />

Bodendegeneration durch Veränderung<br />

anlagebedingt<br />

Flächenverlust Verlust von Lebensraum<br />

Verlust von Bodenfunktionen<br />

Bauwerkserrichtung technische Überprägung<br />

Minderung der Erholungseignung<br />

Maßstabsverluste, Eigenartsverluste, Technische Überfremdung,<br />

Strukturbrüche, Belastung des Blickfelds, Sichtverriegelungen)<br />

Zerschneidung, Fragmentierung Barrierewirkung mit Beeinträchtigung von Brut-, Rast oder Nahrungshabitaten<br />

betriebsbedingt<br />

mechanische Wirkungen Rotor-Kollision mit der Verletzung, Tötung<br />

akustische Wirkungen Vergrämung durch Lärm<br />

Lärmentwicklung, Immissionsbelastung<br />

optische Wirkungen Vergrämung durch drehende Rotorblätter<br />

Schattenwurf, Diskoeffekt<br />

Veränderung des Landschaftsbildes durch WEA und Befeuerung<br />

3.2 Referenzanlage<br />

Als Referenzanlage wird eine aktuell am Markt erhältliche WEA der 3 MW-Klasse herangezogen.<br />

Die gewählte WEA (Enercon E-82 E3) weist einen Rotordurchmesser von 82 m auf.<br />

Die Rotorblattlänge beträgt demnach ca. 40 bis 41 m. Dieser Wert bildet den kleinsten Rotordurchmesser<br />

von am Markt erhältlichen WEA der 2- bis 3- MW-Klasse ab. Anlagen dieser<br />

Leistungsklasse werden derzeit am häufigsten errichtet (DEWI GmbH, 2011) und stehen<br />

daher für die wahrscheinlichste Variante einer möglicherweise zu errichtenden WEA.<br />

Die Turmhöhe dieser WEA variiert in einem Bereich von 78 m bis 138 m (Enercon). Die<br />

erforderliche Turmhöhe ist abhängig von den Standortverhältnissen der geplanten WEA<br />

und kann auf der FNP-Ebene nicht abgeschätzt werden. Unter Vorsorgegesichtspunkten<br />

im Hinblick auf die optisch bedrängende Wirkung und die möglichen Lärmimmissionen von<br />

WEA wird eine Turmhöhe von 108 m als Referenz bestimmt. Die Gesamtanlagenhöhe liegt<br />

somit (Turmhöhe + Rotorblattlänge) bei ca. 149 m. Der Schalldruckpegel einer vergleichbaren<br />

Anlage (E-101 mit ca. 150 m Gesamthöhe und 3 MW Leistung) beträgt direkt unter der<br />

Anlage 106 dB(A):<br />

Die Bestimmung der Referenzanlage hat Einfluss auf die zu berücksichtigende Geometrie<br />

der Potenzialflächen (s. Kap. 3.6.4) und der Schutzabstände zu Wohnnutzungen (s. Kap.<br />

3.4.1).<br />

- 6 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.3 Methodik der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />

Die <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> stützt sich im Wesentlichen auf Kriterien, die durch den <strong>Windenergie</strong>-Erlass<br />

(WEE) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund<br />

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Wirtschaft,<br />

Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der<br />

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2011 gegeben sind.<br />

Der WEE legt konkrete Tabubereiche, Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung vorzusehen<br />

ist und geeignete Bereiche für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> fest. Als Vorbereitung zur<br />

Ausweisung von Konzentrationszonen im FNP dient das vorliegende gesamträumliche<br />

Planungskonzept. Es werden geeignete Bereiche ermittelt und auch ungeeignete Bereiche<br />

abgegrenzt, in denen eine <strong>Windenergie</strong>nutzung ausgeschlossen wird. Die <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />

erfolgt in einem dreistufigen Verfahren, welches im Folgenden erläutert wird.<br />

Stufe I<br />

Stufe II<br />

Stufe III<br />

Abb. 1 Schema der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />

3.3.1 Stufe I – Planungsraumanalyse<br />

• Ermittlung von Tabu- und<br />

Ausschlussbereichen<br />

• Plausibilitätsprüfung<br />

• Einzelfallprüfung<br />

Im Rahmen der Planungsraumanalyse werden Ausschlussbereiche und standardisierte<br />

Sicherheitsabstände (s. Anlage 1) überlagert und miteinander verschnitten, sodass vorläufige<br />

Potenzialflächen ermittelt werden können. Grundlage der Potenzialflächenermittlung<br />

sind vorhandene, digital verfügbare Daten zur Wohn- und Siedlungsstruktur, Schutzgebieten,<br />

regionalplanerischen Festlegungen sowie zur Infrastruktur. Diese werden in ein Geografisches<br />

Informationssystem (GIS) eingebunden und miteinander verschnitten.<br />

- 7 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.3.2 Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />

Die Plausibilitätsprüfung stellt die überschlägige Prüfung der Eignung einzelner Potenzialflächen<br />

dar, bei der Informationen von Gebietskennern und Nachbarkreisen oder -<br />

kommunen einbezogen werden, sodass bereits eine erste Voreinschätzung zur Eignung<br />

von Einzelflächen möglich ist. Die Bewertung der Potenzialflächen stellt auf dieser Stufe<br />

keine abschließende Einstufung dar, sondern dient dem Ausschluss offensichtlich ungeeigneter<br />

Potenzialstandorte von der im Weiteren vorgesehenen Einzelfallprüfung.<br />

Zunächst werden mögliche Restriktionen von Nachbarkommunen bzw. –gemeinden, die<br />

die zu ermittelnden Potenzialflächen verringern könnten, berücksichtigt. Hierzu zählen alle<br />

Kriterien, die die Einhaltung bestimmter Abstandswerte erforderlich machen, wie Siedlungsräume,<br />

einzelne Wohngebäude im Außenbereich und infrastrukturelle Einrichtungen<br />

mit besonderem Schutzbedürfnis. Daraufhin werden sämtliche Potenzialflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

auf die für die Errichtung von WEA erforderliche Mindestflächengröße überprüft.<br />

Weiterhin zu berücksichtigende Aspekte stellen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, die<br />

Geometrie der Potenzialfläche (Eignung zur Aufnahme einer Kreisfläche mit 40 m Radius)<br />

entsprechend den Mindestanforderungen zur Errichtung von WEA, sonstige Planungen<br />

sowie die Anzahl der an den Potenzialstandorten zu errichtenden WEA dar. Auch die<br />

Windhöffigkeit stellt ein Kriterium zur überschlägigen Bewertung der Eignung zum Betrieb<br />

von WEA an den jeweiligen Potenzialflächen dar. Der Grenzwert für einen wirtschaftlichen<br />

Betrieb von WEA der 3 MW-Klasse liegt bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit<br />

von ca. 5,5 m/s (Gertec 2011).<br />

Die überschlägige vorläufige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte in Stufe II entspricht<br />

im Wesentlichen einer fachgutachterlichen Gesamtabwägung der Eignung der einzelnen Potenzialflächen,<br />

die an eine zweistufige Bewertungsskala (s. Tab. 2) angelehnt ist. Als im Rahmen<br />

der Stufe II ungeeignet bewertete Potenzialflächen werden nicht in der Stufe III untersucht.<br />

Tab. 2 Überschlägige Bewertung der Potenzialstandorte im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />

+<br />

o Das Flächenpotenzial reicht aus für die Errichtung von drei und mehr WEA.<br />

o Im räumlichen Zusammenhang bestehen weitere Potenzialflächen, sodass drei oder mehr<br />

WEA im räumlichen Zusammenhang errichtet werden können.<br />

> Aus den standortspezifischen Vorgaben kann eine hohe Eignung abgeleitet werden.<br />

>> Der Eignung des Potenzialstandortes stehen im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung keine<br />

standortspezifischen oder naturschutzfachlichen Aspekte entgegen.<br />

- 8 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

-<br />

o Das Flächenpotenzial reicht zur Errichtung von mind. einer WEA nicht aus.<br />

o Ein räumlicher Zusammenhang mit weiteren Potenzialflächen besteht nicht.<br />

o Flächengröße kleiner als 0,5 ha (Flächengröße der vom Rotor überstrichenen Grundfläche)<br />

o Flächenbreite geringer als 80 m (Durchmesser der vom Rotor überstrichenen Grundfläche)<br />

o Flächen liegen näher als 300 m zueinander (negative Beeinflussung der WEA untereinander)<br />

o Der Errichtung von WEA stehen andere Planungen entgegen.<br />

> Aus den standortspezifischen Vorgaben lässt sich ableiten, dass dieser Potenzialstandort<br />

für die Errichtung von WEA ungeeignet ist.<br />

>> Aufgrund der fehlenden standorttechnischen Eignung sowie der zu erwartenden negativen<br />

Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt wird der Potenzialstandort<br />

grundsätzlich als ungeeignet bewertet.<br />

3.3.3 Stufe III – Einzelfallprüfung<br />

Zur abschließenden Eignungsbewertung werden die in Stufe II als überschlägig geeignet<br />

bewerteten Potenzialflächen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Dabei werden die Biotopausstattung,<br />

Biotopkatasterflächen, das Landschaftsbild, Ausweisungen des Regionalplans,<br />

Landschaftsschutzgebiete und Erholungsinfrastrukturen berücksichtigt.<br />

Ebenso ist den Anforderungen des Artenschutzrechts nach § 44 BNatSchG Rechnung zu<br />

tragen. Um eine aussagekräftige Vorabschätzung zum Risiko von artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbeständen an den jeweiligen Potenzialstandorten erstellen zu können, wurden<br />

faunistische Kartierungen durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden dabei windkraftsensible<br />

Arten (s. Kap. 3.3.4.3) kartiert. Aufbauend auf den Kartierergebnissen wird zu den vorgefundenen<br />

Arten eine Einschätzung der möglichen Beeinträchtigungen durch die Errichtung<br />

von WEA gegeben. Aufgrund der hohen rechtlichen Bedeutung des Artenschutzes, wird<br />

dieser im folgenden Kapitel ausführlich behandelt.<br />

Weiterhin ist für die Einzelfallprüfung der Standorte (Stufe III) eine Vorabschätzung im Hinblick<br />

auf die Verträglichkeit mit dem kohärenten europäischen Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000 vorgesehen.<br />

Im Ergebnis der Einzelfallprüfung werden naturschutzfachliche Empfehlungen zur Auswahl<br />

und zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung gegeben.<br />

- 9 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.3.4 Artenschutzrechtliche Methodik im Rahmen der Einzelfallprüfung (Stufe III)<br />

3.3.4.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Entsprechend der europäischen Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Vogelarten) und des § 44 BNatSchG muss bei Durchführung von Planungs-und Zulassungsverfahren<br />

sichergestellt werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

nicht erfüllt werden.<br />

Die Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände erfolgt durch Überprüfung der Verbotstatbestände<br />

des § 44 (1) BNatSchG. Demnach ist es verboten<br />

� wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören,<br />

� wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten<br />

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

� Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

� wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Ausnahmen können gemäß § 45 BNatSchG nur zugelassen werden, wenn der Eingriff aus<br />

zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, wenn<br />

zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen<br />

einer Art nicht verschlechtert.<br />

In den gemeinsamen Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der<br />

baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,<br />

Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />

Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.08.2010 werden folgende Anforderungen formuliert:<br />

„Im Regelfall bleibt „die eigentliche Artenschutzprüfung mit vertiefenden Art-für-Art-<br />

Betrachtungen“ dem Bebauungsplan bzw. dem Zulassungsverfahren vorbehalten. Dies gilt<br />

jedoch nicht für die Planung von WEA-Konzentrationszonen. Wenn mit der <strong>Windenergie</strong>planung<br />

die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzielt werden soll, erfüllt sie<br />

eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion. Sofern hierbei artenschutzrechtliche Belange<br />

nicht geprüft werden, kann dies dazu führen, dass die Planung aufgrund rechtlicher<br />

Hindernisse nicht vollzugsfähig und damit unwirksam ist.<br />

Im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens sind artenschutzrechtliche Konflikte in der Weise<br />

zu behandeln, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erkennbar werden, die zu<br />

einer Versagung der Genehmigung auf der nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsebene<br />

führen können. Sofern standortrelevante Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Ver-<br />

- 10 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

botstatbeständen im Zuge der Flächennutzungsplanung nicht ausgeschlossen werden können,<br />

muss eine planerische Lösung entweder bereits im Flächennutzungsplan (durch räumliche<br />

Steuerung) gefunden werden, oder es muss dargelegt werden, in welcher Weise eine<br />

Konfliktlösung in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich ist.“<br />

Um eine aussagekräftige Vorabschätzung zum Risiko von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />

an den jeweiligen Potenzialstandorten erstellen zu können, wurden faunistische<br />

Kartierungen durchgeführt (s. Kap. 3.8.1.2 (Grote, D., 2012)). Aufbauend auf den Kartierergebnissen<br />

wird zu den erfassten Arten eine Einschätzung der möglichen Beeinträchtigungen<br />

durch die Errichtung von WEA gegeben.<br />

3.3.4.2 Konfliktpotenzial und Wirkfaktoren<br />

Bei der Abschätzung der potenziellen Auswirkungen der Planung sind bau-, anlagen- und<br />

betriebsbedingte Wirkfaktoren zu beachten. Die nachfolgende Auflistung stellt eine Übersicht<br />

potenzieller Auswirkungen auf die Fauna bei einer Errichtung von WEA dar:<br />

Tab. 3 Potenziellen Beeinträchtigungen von Tieren durch <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

Wirkfaktor potenzielle Auswirkung<br />

baubedingt<br />

Materiallagerflächen und Baustelleneinrichtungen Biotopverlust / -degeneration<br />

Schall- und Schadstoffemissionen durch<br />

Baustellenbetrieb<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />

Baustellenbetrieb Beunruhigung von Tieren<br />

Bauwerksgründungen Bodendegeneration durch Veränderung<br />

anlagebedingt<br />

Flächenverlust Verlust von Lebensraum<br />

Zerschneidung, Fragmentierung Barrierewirkung mit Beeinträchtigung von Brut-,<br />

Rast- oder Nahrungshabitaten<br />

betriebsbedingt<br />

mechanische Wirkungen Rotor-Kollision mit Verletzung, Tötung<br />

akustische Wirkungen Vergrämung durch Lärm<br />

optische Wirkungen Vergrämung durch drehende Rotorblätter,<br />

Schattenwurf<br />

Die aufgeführten baubedingten Wirkfaktoren einer WEA auf Tiere lassen sich aufgrund ihrer<br />

zeitlichen Begrenzung im Hinblick auf die potenziellen anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

vernachlässigen.<br />

- 11 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren lassen sich darüber hinaus nach (Kiel E. F., 2012)<br />

auf drei grundlegende Auswirkungen reduzieren:<br />

� Kollisionen mit den sich drehenden Rotorblättern � Tötung von Individuen<br />

� Barrierewirkung im Bereich von Flugkorridoren � Schwächung der Konstitution der<br />

ziehenden Arten<br />

� Scheuchwirkung durch Lärm oder Silhouetteneffekte � Lebensraumverluste.<br />

Daher zeigen besonders flugfähige Tierarten wie Vögel und Fledermäuse eine hohe Betroffenheit<br />

gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen. Wobei sich Scheuchwirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

fast ausschließlich auf die Avifauna auswirken. In Einzelfällen kann es darüber<br />

hinaus auch zu Beeinträchtigungen von andern Säugetierarten, wie z. B. Wildkatze und<br />

Luchs kommen (LUWG, 2010).<br />

Um eine Erheblichkeit von Auswirkungen der genannten Wirkfaktoren auf einzelne Arten<br />

bzw. Artengruppen beurteilen zu können, ist eine differenziertere Betrachtung notwendig.<br />

Im Folgenden Kapitel werden windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten anhand der<br />

aktuellen Literatur herausgestellt und das Gefahrenpotenzial gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

eingeschätzt.<br />

3.3.4.3 Windkraftsensible Arten<br />

Avifauna<br />

Barriere- und Scheuchwirkungen (vgl. 3.3.4.2) von <strong>Windenergie</strong>anlagen werden in der Literatur<br />

auch als Non-letale Wirkungen bezeichnet (Hötker, Thomsen, & Köster, 2005). Die<br />

Barrierewirkung ist hierbei bisher nur unzureichend untersucht worden. Darunter wird das<br />

Ausweichen von Vögeln beim Anflug auf WEA während des Zuges oder bei sonstigen regelmäßig<br />

auftretenden Flugbewegungen (z. B. zwischen Ruhestätten und Nahrungshabitaten)<br />

verstanden. Allgemein können jedoch als besonders Barriere empfindliche Arten Gänse,<br />

Milane, Kraniche, Watvögel und kleine Singvögel herausgestellt werden.<br />

Es konnte bislang nicht herausgefunden werden, in welchem Maße die betroffenen Arten<br />

von einem Barriere- Effekt geschädigt werden (Störung des Zugablaufs, Beeinträchtigung<br />

des Energiehaushalts) (Hötker, Thomsen, & Köster, 2005). Eine Barrierewirkung der WEA<br />

beim Zuggeschehen ist jedoch unabhängig von der Höhe der Anlagen (BfN, 2011).<br />

Scheuchwirkungen führen potenziell zu einer Verdrängung von Vögeln aus Rasthabitaten<br />

und Brutplätzen. Eine Betroffenheit zeigen vor allen im Offenland lebende Arten. Bei den<br />

Rastvögeln sind hier Gänse, Enten und Watvögel zu nennen. Bei Brutvögeln sind überwiegend<br />

Hühnervögel sowie einige Wiesenvögel, wie Kiebitz, Feldlerche und Wachtelkönig,<br />

aber auch einige Greifvögel wie z. B. der Schreiadler betroffen. Beispielsweise halten unter<br />

den Brutvögeln Kiebitz und Feldlerche Abstände von 100 m zu einem WEA- Standort ein<br />

- 12 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

(Steinborn, Reichenbach, & Timmermann, 2011). Ein Verlust von Brutplätzen von Offenlandarten,<br />

aufgrund der Verringerung der Habitateignung durch eine WEA, kann in der<br />

Regel durch CEF- Maßnahmen1 kompensiert werden. Eine Betroffenheit lässt sich hierdurch<br />

bei vielen Vogelarten, die aufgrund der Scheuchwirkung einer WEA Brutplätze verlieren,<br />

im Vorfeld vermeiden. Bei hohen Brutvorkommen, von z. B. Kiebitz und Feldlerche und<br />

fehlenden Kompensationsmöglichkeiten in Form von verfügbaren Ackerflächen im räumlich-<br />

funktionalen Zusammenhang, kann es jedoch im Einzelfall möglich sein, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

nicht möglich sind.<br />

Es verbleibt demnach die direkte, meist letale Wirkung durch Kollision. Eine Einstufung des<br />

Kollisionsrisikos einzelner Vogelarten erfolgt auf Basis der von T. Dürr von 2004 bis zum<br />

03.01 2011 in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geführten bundesweiten<br />

Fundkartei (Dürr, 2012). Von Kollisionen sind besonders Greifvögel, wie z. B. der Rotmilan<br />

betroffen (Europäische Kommission, 2010; Illner, 2012).<br />

Die folgende Zusammenstellung „windenergiesensibler Vogelarten“ beruht auf der nach (Kiel<br />

E. F., 2012) erfolgten Aufstellung der „windenergiesensiblen Arten“ in NRW sowie den Abstandsempfehlungen<br />

der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW,<br />

2007). Hierbei werden sowohl kollisionsgefährdete Vogelarten als auch Vogelarten berücksichtigt,<br />

die aufgrund der Scheuchwirkung mit Habitat-Verlagerung reagieren und demnach<br />

große Abstände zu WEA benötigen.<br />

Tab. 4 Auflistung windenergiesensibler Vogelarten (Kiel E. F., 2012) (LAG-VSW, 2007)<br />

� Raufußhühner (alle Arten)<br />

(L)<br />

� Wiesenweihe (K, L) � Wachtelkönig (K, L)<br />

� Kormoran (L) � Rohrweihe (K, L) � Goldregenpfeifer (L)<br />

� Rohrdommel (L) � Schwarzmilan (K, L) � Möwen (alle Arten) (L)<br />

� Zwergdommel (L) � Rotmilan (K, L) � Großer Brachvogel (K)<br />

� Reiher (Brutkolonien) (L) � Seeadler (L) � Seeschwalben (alle Arten)<br />

(L)<br />

� Schwarzstorch (K, L) � Wespenbussard (K) � Sumpfohreule (L)<br />

� Weißstorch (K, L) � Baumfalke (K, L) � Uhu (K, L)<br />

� Fischadler (L) � Wanderfalke (L) � Kolkrabe (K)<br />

� Kornweihe (L) � Kranich (L) � Grauammer (K)<br />

K = Art wird aufgeführt von Kiel (2012); L = Art wird aufgeführt von LAG-VSW (2007)<br />

Die aufgeführte Tabelle wird von Langgemach & Dürr (LUGV, 2012) sowie Steinborn et. al.<br />

(2011) um folgende Arten erweitert (Tab. 5):<br />

1 CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures = vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gem.<br />

§ 44 Abs. 5 BNatSchG<br />

- 13 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Tab. 5 Auflistung weiterer windenergiesensibler Vogelarten (LUGV, 2012) (Steinborn,<br />

Reichenbach, & Timmermann, 2011)<br />

� Rotschenkel (LD) � Uferschnepfe (LD) � Kampfläufer (LD)<br />

� Kiebitz (S) � Feldlerche (S)<br />

LD = Art wird aufgeführt von Langgemach & Dürr (LUGV, 2012); S = Art wird aufgeführt von Steinborn et.<br />

al. (2011)<br />

Fledermausfauna<br />

Nach Auswertung der einschlägigen Fachliteratur müssen WEA als gefährdende Hindernisse<br />

für einzelne Fledermausarten angenommen werden. In Deutschland betroffen sind<br />

insbesondere die im offenen Luftraum jagenden Arten wie Zwergfledermaus und Kleiner<br />

und Großer Abendsegler, die auch zu den ziehenden Arten zählen ebenso wie die<br />

Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Diese Arten finden sich<br />

daher auch in hohen Zahlen in der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte<br />

im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Dürr, 2012).<br />

Hauptsächliche Todesursache sind hierbei neben der direkten Kollision auch die starken<br />

Luftverwirbelungen im Bereich der Rotorblätter, die i.d.R. zu einem Barotrauma2 der Lungen<br />

führen (Baerwald, D'Amours, Klug, & Barclay, 2008).<br />

Lediglich bei den Arten der Gattungen Plecotus (Langohrfledermäuse), Myotis (Mausohren)<br />

und Barbastella (Mopsfledermaus) kann von einem geringen Kollisionsrisko ausgegangen<br />

werden (Brinkmann, Behr, Niermann, & Reich, 2011; Rydell, Bach, Dubourg-Savage,<br />

Green, Rodrigues, & Hedenström, 2010). Bei der Gattung Myotis ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass eine Kollisionsgefährdung durch saisonale Wanderungen gegeben ist (LANU,<br />

2008).<br />

Bislang ist nicht bekannt inwieweit Individuenverluste zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

im Sinne einer Verschlechterung des Populationszustandes führen können. Fledermäuse<br />

können aufgrund ihrer relativ geringen Reproduktionsrate, in Verbindung mit einer<br />

langen Lebensdauer, Populationsverluste nur über sehr große Zeitspannen ausgleichen,<br />

wenn keine weiteren Individuenverluste auftreten.<br />

Im Folgenden werden die für NRW relevanten Fledermausarten mit der artspezifischen<br />

Kollisionsgefährdung aufgeführt.<br />

2 „Druckverletzung“ durch eine Änderung des Umgebungsdrucks.<br />

- 14 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Tab. 6 Windkraftrelevante Fledermausarten<br />

Art<br />

Deutscher Artname<br />

Wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Gefährdung<br />

Braunes Langohr 6 Plecotus auritus Große Flughöhe<br />

Breitflügelfledermaus 4, 3, 5, 6 Eptesicus serotinus Verlust von Jagdhabitaten,<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Graues Langohr 6 Plecotus austriacus Große Flughöhe<br />

Große Bartfledermaus 5, 6 Myotis brandtii Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Großer Abendsegler 1, 2, 3, 4, 5, 6 Nyctalus noctula Verlust von Jagdhabitaten,<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Großes Mausohr 6 Myotis myotis Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Kleine Bartfledermaus 5, 6 Myotis mystacinus Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Kleiner Abendsegler 2, 3, 4, 5, 6 Nyctalus leislerii Verlust von Jagdhabitaten,<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Mückenfledermaus 4, 3, 5, 6 Pipistrellus pygmaeus Verlust von Jagdhabitaten,<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Nordfledermaus 6 Eptesicus nilssonii Große Flughöhe<br />

Attraktion durch Lichtemissionen<br />

Rauhautfledermaus 2, 3, 4, 5, 6 Pipstrellus nathusii Verlust von Jagdhabitaten<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Teichfledermaus 5, 6 Myotis dasycneme Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Wasserfledermaus 5, 6 Myotis daubentonii Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Zweifarbfledermaus 2, 3, 4, 5, 6 Vespertilio murinus Verlust von Jagdhabitaten<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

Zwergfledermaus 2 ,3, 4, 5, 6 Pipistrellus pipistrellus Verlust von Jagdhabitaten<br />

Wanderungsbedingte Kollisionen<br />

1 (Kiel E.-F. , 2011)<br />

2 (MUGV Brandenburg, 2010)<br />

3 (MUGV Brandenburg, 2011)<br />

4 (Brinkmann, Behr, Niermann, & Reich, 2011)<br />

5 (LANU, 2008)<br />

6 (Europäische Kommission, 2010)<br />

- 15 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

In der Tabelle grau hinterlegt sind die Arten, die in annähernd allen Veröffentlichungen als<br />

kollisionsgefährdet eingestuft werden. Für NRW müssen damit sieben Fledermausarten als<br />

besonders sensibel gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen angenommen werden. Die hier getroffene<br />

Artenauswahl deckt sich mit den Angaben von Kiel (2012).<br />

3.3.4.4 Bewertungsverfahren<br />

Für die Bewertung der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung für die ermittelten Suchräume<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> wurden zum überwiegenden Teil die Bewertungen<br />

von (Illner, 2012) berücksichtigt. Diese Veröffentlichung bietet bislang die umfassendste<br />

Datengrundlage zum artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial der unterschiedlichen<br />

Arten. Unter Berücksichtigung der Faktoren wie Fundwahrscheinlichkeit, Anzahl brütender<br />

Vögel in der BRD, Häufigkeit des Auftretens als Zugvogel, werden hier die einzelnen<br />

Arten, die in der von der staatlichen Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz Brandenburg geführten, bundesweiten Schlagopferdatei<br />

(LUGV, 2012) aufgelistet sind, analysiert und in Bezug auf ihr Kollisionsrisiko artspezifisch<br />

bewertet.<br />

Ein sehr hohes und hohes Kollisionsrisiko in Bezug auf die erfassten Arten (Grote, D.,<br />

2012) im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> besitzen dabei folgende Arten:<br />

� Rotmilan (Milvus milvus),<br />

� Turmfalke (Falco tinnunculus),<br />

� Mäusebussard (Buteo buteo).<br />

Eine detaillierte Auflistung der Anzahl und der Verortung der im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfassten<br />

Vogelarten ist der Dokumentation zu avifaunistischen Kartierung in Anlage 5 zu entnehmen<br />

(Grote, D., 2012).<br />

Des Weiteren wird die Beziehung der betrachteten Arten zu der jeweiligen Potenzialfläche<br />

ermittelt. Das Vorkommen einer Art als Zug- oder Brutvogel auf einer Fläche führt zu einem<br />

größeren artenschutzrechtlichen Konflikt als z. B. ein Status als Nahrungsgast. Als Grundlage<br />

werden die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten<br />

(LAG-VSW) zugrunde gelegt (LAG-VSW, 2007). Hierbei werden fachlich erforderliche<br />

Abstände von WEA zu Brutplätzen bestimmter Arten angegeben, die als Ausschlussbereiche<br />

gelten sollten. Als Richtwert für eine Bewertung des Konfliktpotenzials einzelner<br />

Flächen werden für diese Studie 1.000 m festgesetzt3 .<br />

3 Lediglich für den Schwarzstorch (3.000 m), den Schreiadler (6.000 m) sowie den Seeadler (3.000 m) sollten<br />

größere Abstande eingehalten werden (LAG-VSW, 2007). Es gibt jedoch keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser<br />

Arten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> oder dessen Umfeld.<br />

- 16 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.4 Stufe I - Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen<br />

Die Kriterien zur Ermittlung von Ausschluss- und Tabuflächen werden in der Übersicht in<br />

Anlage 1 dargestellt. Als Ausschlussbereiche bei der Planungsraumanalyse (Stufe I) werden<br />

bestimmte Siedlungs-, Infrastruktur-, Naturschutz-, Wald und Gewässerflächen festgelegt,<br />

die im Folgenden aufgeführt werden. Diese Ausschlussbereiche sind im Wesentlichen<br />

durch die Bestimmungen des <strong>Windenergie</strong>-Erlasses (MKULNV NRW & MBV NRW, 2011)<br />

vorgegeben, beziehen sich aber ebenso auf fachliche und rechtliche Grundlagen und Kriterien,<br />

wie z.B. die TA Lärm, das BNatSchG und die FFH- und Vogelschutzrichtlinie.<br />

3.4.1 Siedlungsflächen<br />

Ausgeschlossen von der weiteren Potenzialflächenbetrachtung werden Ausweisungen des<br />

FNP wie Wohnbauflächen, Dorfgebiete, gemischte Bauflächen, Außensatzungsbereiche<br />

und Sonderbauflächen für Einrichtungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit<br />

und zur Erholung. Zum Schutz dieser Nutzungen vor Lärm, Schattenwurf und optischer<br />

Bedrängung wird um diese Flächen eine Pufferzone von 500 m als Ausschlussbereich<br />

festgelegt. Diese Abstandswerte stellen das erforderliche Minimum dar. Im Einzelfall ist<br />

davon auszugehen, dass ein größerer Abstandswert einzuhalten ist, sodass Potenzialflächen<br />

bei eingehenderer Untersuchung verringert werden müssen.<br />

Weiterhin ausgeschlossen werden Wohnnutzungen im Außenbereich und Gemeinbedarfsflächen.<br />

Die Wohnnutzungen im Außenbereich werden ermittelt über die Abfrage der<br />

Wohngebäude im Außenbereich im Amtlichen Liegenschafts- und Katasterinformationssystem<br />

(ALKIS). Zum Schutz der Wohnnutzungen vor Lärm, Schattenwurf und optischer Bedrängung<br />

wurde eine Pufferzone von 300 m als Ausschlussbereich festgelegt. Auch dieser<br />

Mindestabstandswert stellt keine endgültige Festlegung des erforderlichen Schutzabstandes<br />

dar, sondern bedarf im Einzelfall einer weiteren Betrachtung und wird, wenn erforderlich<br />

erweitert.<br />

Die Schutzabstände von 500 m zu Kernsiedlungsbereichen und 300 m zu Wohnnutzungen<br />

im Außenbereich leiten sich aus dem Urteil des OVG NRW aus dem Jahr 2006 zur optisch<br />

bedrängenden Wirkung von WEA ab. Ist der Abstand geringer als die 2-fache Gesamthöhe<br />

der WEA (Referenzanlage ca.149 m, s. Kap. 3.2), führt die Einzelfallprüfung überwiegend<br />

zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage. Liegt der Abstand<br />

zwischen der 2 bis 3-fachen Gesamthöhe der WEA, bedarf es regelmäßig einer besonders<br />

intensiven Prüfung des Einzelfalls. Die Referenzanlage (s. Kap. 3.2) weist eine Gesamthöhe<br />

von ca.150 m auf. Bei einem Abstand von 300 m (entspricht der 2-fachen Anlagengesamthöhe),<br />

ist die optisch bedrängende Wirkung der potenziell errichteten WEA im Einzelfall<br />

zu bewerten. Bei Entfernungen von mehr als 450 m (mehr als dreifache Anlagen-<br />

Gesamthöhe) zu Wohnnutzungen im Umfeld der Potenzialflächen kann davon ausgegangen<br />

werden, dass eine optisch bedrängende Wirkung nicht mehr besteht.<br />

- 17 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Weitere Grundlage für die Berücksichtigung der gewählten Abstandswerte von 300 m zu<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich und 500 m zu Wohnnutzungen im planungsrechtlichen<br />

Innenbereich stellen die Lärmauswirkungen dar. In einer Veröffentlichung des Landesumweltamtes<br />

NRW wird ein Schallleistungspegel von 103 dB(A) als typischer Wert von WEA<br />

genannt (LUA 2002:11). Nach Berechnungen erzeugt die im Beispiel betrachtete WEA im<br />

Nennleistungsbetrieb in Abhängigkeit vom Abstand folgende Beurteilungspegel (vgl. LUA<br />

2002: 16):<br />

� 45 dB(A) in ca. 280 m<br />

� 40 dB(A) in ca. 410 m<br />

� 35 dB(A) in ca. 620 m<br />

Die Referenzanlage (s. Kap. 3.2) weist mit 106 dB(A) einen etwas höheren Schalldruckpegel<br />

auf. Die Schalldruckpegel stellen sich bei der Referenzanlage mit zunehmender Entfernung<br />

wie folgt dar:<br />

� 45 dB(A) in ca. 390 m<br />

� 40 dB(A) in ca. 580 m<br />

� 35 dB(A) in ca. 860 m<br />

Grundlage der Berechnung der Abstandswerte ist die DIN ISO 9613-2. Für den Schalldruckpegel<br />

wird für die mittlere Mitwindwetterlage die Rechnung nach folgender Gleichung<br />

durchgeführt (Bewuchsdämpfung, Bebauungsdämpfung und Einfügungsdämpfung durch<br />

Schallschirme sind hier in der Regel vernachlässigbar und werden nicht berücksichtigt)<br />

(Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2006):<br />

Ls = LWA + DΩ - Adiv - Aatm - Agr.<br />

Nach TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden<br />

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten nachts 45 dB(A). In allgemeinen<br />

Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten nachts 40 dB(A) und in reinen Wohngebieten,<br />

Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten nachts 35 dB(A). Somit stellen<br />

für die Referenzanlage bei einem Betrieb mit 95 %der Maximalleistung für Einzel-<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich (45 dB(A)) 390 m und für Wohnnutzungen mit einem<br />

Grenzwert von 35 dB(A) 860 m die erforderlichen Lärm-Schutzabstände dar.<br />

Da im Einzelfall auch mit einem schalloptimierten Betrieb immer noch ein wirtschaftlicher<br />

Betrieb von WEA ermöglicht werden kann und im Hinblick auf eine optisch bedrängende<br />

Wirkung geringere Abstandswerte möglich sind, werden die sich aus dem Kriterium der<br />

optisch bedrängen Wirkung abgeleiteten geringeren Abstandswerte von 300 m bzw. 500 m<br />

zur <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> herangezogen. Somit werden in der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong><br />

Potenzialbereiche in die Betrachtung miteinbezogen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nur<br />

einen schalloptimierten Betrieb ermöglichen. Das OVG Lüneburg vom 21. Juli 1999 (1 L<br />

5203/96, BRS 62 Nr. 110) stützt diese Vorgehensweise, indem es Entschied, dass es nicht<br />

sachgerecht sei von dem Abstand von 300 m zu Wohnhäusern im Außenbereich abzuwei-<br />

- 18 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

chen, da moderne WEA in der Lage seien, mit einem Schallleistungspegel von rd.<br />

100 dB(A) die nächtlichen Grenzwerte für diesen Bereich von 45 dB(A) nach der TA Lärm<br />

einzuhalten.<br />

Als weitere Ausschlussbereiche werden auf dieser Stufe Grünflächen, Gewerbliche Bauflächen,<br />

Gewerbeflächen sowie Sonderbauflächen definiert. Diese Nutzungsarten weisen in<br />

der Regel kaum bzw. eingeschränkt Empfindlichkeiten gegenüber WEA auf, sodass auf<br />

einen pauschalisierten Abstandswert verzichtet wird.<br />

Die Ausweisungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) aus dem Regionalplan werden<br />

ebenfalls als Tabubereiche berücksichtigt. Auch für die ASB wird ein Abstandswert von<br />

500 m im Rahmen der Potenzialflächenermittlung eingehalten.<br />

Die Festlegung der hier getroffenen Auswahl an Siedlungsflächen als Tabubereiche im<br />

Rahmen der Planungsraumanalyse führt bereits zu einem Ausschluss von ca. 94 % der<br />

Fläche des <strong>Gemeinde</strong>gebiets. Unter Berücksichtigung der weiteren Tabukriterien aus den<br />

Bereichen Wasser, Infrastruktur und Naturschutz verringert sich dieser Flächenanteil potenziell<br />

geeigneter <strong>Windenergie</strong>flächen relativ geringfügig auf ca. 98 %.<br />

- 19 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Abb. 2 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I als Schwarzplan<br />

(ohne Maßstab)<br />

Werden höhere Abstandswerte zu Siedlungsbereichen (z.B. 600 m) und Wohnnutzungen<br />

im Außenbereich (z.B. 450 m) gewählt sowie die übrigen Tabukriterien berücksichtigt, kön-<br />

- 20 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

nen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> kaum Potenzialflächen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

ermittelt werden.<br />

Abb. 3 Darstellung der Ergebnisse der Stufe I mit 450 m/600 m Puffer zu Wohnnutzungen als<br />

Schwarzplan<br />

(ohne Maßstab)<br />

- 21 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> könnte somit nicht in substanzieller Weise Raum geschaffen<br />

werden. Daher werden zunächst die geringeren Abstandswerte (500 m/300 m), die<br />

dem Mindestmaß entsprechen, der Planungsraumanalyse zu Grunde gelegt und die ermittelten<br />

Potenzialflächen einer vertieften Betrachtung auch im Hinblick auf erforderliche höhere<br />

Abstandswerte in der Einzelfallprüfung – Stufe III unterzogen.<br />

Diese Abstandswerte entsprechen dem Mindestmaß im Hinblick auf die gewählte Referenzanlage<br />

Enercon E-82, die dem zum Zeitpunkt der Durchführung der Planungsraumanalyse<br />

der Klasse der am häufigsten errichteten WEA (DEWI, 2011) zugerechnet wird.<br />

Eine Nutzung der ermittelten Potenzialflächen zur Errichtung von WEA mit größeren Gesamthöhen<br />

ist möglich, bedingt dann aber, dass im Hinblick auf die optische bedrängende<br />

Wirkung größere Abstände zu Wohnnutzungen eingehalten werden müssen. Auch kann<br />

bei größeren WEA nicht mehr gewährleistet werden, dass mindestens drei WEA im räumlichen<br />

Zusammenhang in den ermittelten Potenzialbereichen errichtet werden können.<br />

3.4.2 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete<br />

Naturschutzrechtlich ausgewiesene Flächen stellen naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche<br />

dar, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Störungen aufweisen und unter<br />

Schutz gestellt werden, um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionen des Natur-<br />

und Landschaftshaushaltes sicherzustellen.<br />

Schutzgebietssystem Natura 2000<br />

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurde ausgewiesen, um die biologische Vielfalt in der<br />

Europäischen Union zu erhalten und wiederherzustellen. Es umfasst neben den FFH-<br />

Gebieten die Vogelschutzgebiete. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> besteht keine<br />

Ausweisung eines europäischen Schutzgebiets. Südlich der <strong>Gemeinde</strong>grenze befindet sich<br />

auf dem Höhenzug des Teutoburger Waldes das FFH-Gebiet DE-4017-301 „Östlicher Teutoburger<br />

Wald“ sowie das Vogelschutzgebiet DE-4118-401 „VSG Senne mit Teutoburger<br />

Wald“.<br />

Naturschutzgebiete<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind die Naturschutzgebiete (NSG) 2.1-1 „Heipker<br />

See“, 2.1-2 „Windwehetal“ und 2.1-3 „Grüte“ gemäß § 23 BNatSchG als Schutzbereiche<br />

ausgewiesen. „Hierbei handelt es sich um Bereiche, die bereits derzeit besonders vielfältige<br />

Landschaftsstrukturen von besonderer Seltenheit oder Eigenart, wie z.B. naturnahe Taloder<br />

Waldbereiche, mit entsprechender Artenvielfalt aufweisen bzw. Bereiche, deren besonderer<br />

Wert für den Biotop- und Artenschutz durch gezielte Maßnahmen wiederhergestellt<br />

oder erheblich gesteigert werden kann. Darüber hinaus gilt das Entwicklungsziel für<br />

Flächen, die aus landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen besonders bedeutsam<br />

oder von hervorragender Schönheit sind“ (Kreis Lippe, 2001).<br />

- 22 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und der Vorkommen windkraftsensibler Arten<br />

in den Naturschutzgebieten wird der Tabubereich um einen Puffer von 300 m erweitert. Der<br />

Pufferbereich stellt einen pauschalen Abstandswert dar, dessen Relevanz im weiteren Verlauf<br />

der Einzelfallprüfung durch faunistische Kartierungen belegt werden soll. Bereiche, die<br />

nur durch den 300 m Puffer um NSG als Tabubereiche gewertet werden, werden daher<br />

auch unter Vorbehalt zunächst in die Plausibilitätsprüfung und die Einzelfallprüfung einbezogen.<br />

Naturdenkmale<br />

Zu den Ausschlussbereichen zählen ebenfalls zwei flächige Naturdenkmale und sechs<br />

punktuelle Naturdenkmalbestandteile im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sowie ein<br />

lineares Naturdenkmal, das in den Landschaftsplan aufgenommen werden soll. Naturdenkmale<br />

sind gemäß § 28 BNatSchG unter besonderen Schutz gestellt. Bei den flächigen<br />

Naturdenkmalen handelt es sich um eine Findlingsgruppe mit Feldgehölz am Judenkirchhof<br />

(ND 2.3-08) und eine Mergelkuhle östlich der Grester Trift (ND 2.1-09). Die punktuellen<br />

Naturdenkmale stellen eine Feldahorngruppe am Gut Niederbarkhausen am Weg Stöhnebrink,<br />

bestehend aus vier Einzelbäumen (ND 2.3-2), und zwei Linden im Kreuzungsbereich<br />

„An der Windwehe“/Heeper Straße an der Ostseite der Einfahrt zum Haus „An der Windwehe<br />

168a“ (ND 2.3-1). Bei dem linearen Naturdenkmal, welches in den Landschaftsplan<br />

aufgenommen werden soll, handelt es sich um eine regionaltypische und hier besonders<br />

schön ausgeprägte Hainbuchenallee. Die Ausweisung als Naturdenkmal bezieht sich auf<br />

Einzelschöpfungen der Natur, soweit ihr besonderer Schutz<br />

- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen<br />

Gründen oder<br />

- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit<br />

erforderlich ist (Kreis Lippe 2001:90) Für die genannten Gehölze wird der Wurzelbereich<br />

als Schutzfläche ausgewiesen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche von Bäumen zuzügl.<br />

1,5 m nach allen Seiten (Kreis Lippe 2001:90).<br />

- 23 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Abb. 4 Naturdenkmal Findlingsgruppe mit<br />

Feldgehölz am Judenkirchhof (ND<br />

2.3-08)<br />

Abb. 6 Naturdenkmal Feldahorngruppe am<br />

Gut Niederbarkhausen am Weg<br />

Stöhnebrink<br />

Abb. 5 Naturdenkmal Mergelkuhle östlich<br />

der Grester Trift (ND 2.1-09)<br />

- 24 -<br />

Abb. 7 Naturdenkmal zwei Linden im Kreuzungsbereich<br />

„An der Windwehe“/Heeper<br />

Straße an der Ostseite<br />

der Einfahrt zum Haus „An der<br />

Windwehe 168a“ (ND 2.3-1)


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Abb. 8 Vorschlag für Naturdenkmal Hainbuchenallee entlang der Dorfstraße in Greste<br />

(ND 2.3-12)<br />

(ohne Maßstab)<br />

Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Zu berücksichtigen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> insgesamt 64 Biotope, die<br />

nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter gesetzlichen Schutz gestellt wurden.<br />

Sie verteilen sich auf das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, wobei es sich dabei schwerpunktmäßig<br />

um Gewässerläufe und gewässerbegleitende Biotopstrukturen handelt. Bei<br />

den gesetzlich geschützten Biotopen handelt es sich um seltene, in der Regel kleinflächige,<br />

hochwertige Biotope, deren erhebliche Beeinträchtigung oder Beseitigung durch die Unterschutzstellung<br />

entgegengewirkt wird. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung werden<br />

nur solche Biotope als gesetzlich geschützte Biotope erfasst, die entweder eine natürliche<br />

Entstehungsgeschichte (als vom Menschen nicht oder wenig beeinflusst) besitzen<br />

oder die sich als Folge der bestehenden oder der historischen land- und forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung entwickelt haben. Biotope, die aufgrund anderer Landnutzungsformen entstanden<br />

sind oder geschaffen wurden, werden nur dann erfasst, wenn die ursprüngliche<br />

Nutzungsbestimmung aufgegeben wurde (LANUV 2012).<br />

3.4.3 Wald<br />

In <strong>Leopoldshöhe</strong> liegt der Waldflächenanteil bei ca. 8,5 %. Gemäß dem Leitfaden „Rahmenbedingungen<br />

für <strong>Windenergie</strong>anlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“<br />

(MKULNV, 2012) wird eine Kommune als waldarm eingestuft, wenn der Waldflächenanteil<br />

bei unter 15% in Verdichtungsräumen bzw. 25% in ländlichen Räumen liegt. In waldarmen<br />

Kommunen gelten gemäß dem Leitfaden alle vorhandenen Waldflächen als Tabubereiche.<br />

Daher werden die Waldflächen in <strong>Leopoldshöhe</strong> als Tabubereiche berücksichtigt und von<br />

einer Nutzung als WEA-Standorte ausgeschlossen.<br />

- 25 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Im Regionalplan der Bezirksregierung Detmold (2000) werden Waldflächen ebenfalls als<br />

Tabubereiche festgesetzt. Eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in Waldbereichen wird somit vollständig<br />

ausgeschlossen.<br />

3.4.4 Gewässer<br />

Als Ausschlussbereiche nach WEE (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />

Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen, Ministerium für<br />

Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011) werden Gewässer 1. Ordnung (inkl.<br />

Puffer 50 m), Gewässerrandstreifen im Außenbereich, fließende Gewässer 2. Ordnung und<br />

Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete Schutzzone I gewertet. Der Ausschluss der Eignung<br />

bezieht sich dabei auf §§ 38 und 51 WHG.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind als Ausschlussbereiche die Fließ- und Stillgewässer<br />

entsprechend zu berücksichtigen. Die Lage der einzelnen Gewässerläufe und Gewässerflächen<br />

wird dem FNP und dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK des<br />

Kreises Lippe) entnommen. Darunter fallen z.B. auch die Gewässerflächen innerhalb der<br />

Kompensationsflächen für das Gewerbegebiet Asemissen und die Regenrückhaltebecken.<br />

Als Tabubereiche werden zudem vier Wasserschutzgebiete der Schutzzone I südlich von<br />

Asemissen bei Barkhausen berücksichtigt. Die Wasserschutzgebiete der Zone I stellen den<br />

durch eine Zaunanlage gesicherten Bereich um eine Trinkwasserentnahmestelle dar.<br />

Mit der Berücksichtigung von Gewässern als Tabubereiche wird der Festlegung des Regionalplans<br />

der Bezirksregierung Detmold (2000) entsprochen, der eine Ausweisung von<br />

Flächen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> nicht bei „Darstellungen für Oberflächengewässer“<br />

zulässt.<br />

3.4.5 Infrastrukturanlagen<br />

Ausgeschlossen werden nach WEE (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,<br />

Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen, Ministerium für<br />

Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011) Bundesstraßen (inkl. Puffer 20 m §<br />

9 FStrG), Landes- und Kreisstraßen (inkl. Puffer 40 m gemäß § 25 StrG NRW), Ortsdurchfahrten<br />

(inkl. Puffer 40 m), Bahnstrecken (inkl. Puffer 40 m), Freileitungen (inkl. Puffer<br />

100 m) und Richtfunktrassen inkl. Schutzstreifen.<br />

In <strong>Leopoldshöhe</strong> sind von der weiteren Potenzialflächenbetrachtung die vorhandenen<br />

Straßen mit ihren Schutzabständen, die Bahntrasse mit ihrem Abstandspuffer, Freileitungen<br />

inklusive einer Pufferzone, Richtfunkstrecken mit einem Abstandspuffer und Gasfernleitungen<br />

von einer Eignung als Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung auszuschließen.<br />

- 26 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Die Berücksichtigung von Verkehrsinfrastrukturen geht ebenso konform mit den Festsetzungen<br />

des Regionalplans der Bezirksregierung Detmold (2000).<br />

3.5 Ergebnis der Stufe I<br />

Das Ergebnis der Ermittlung von Tabu- und Ausschlussbereichen ist in Abb. 9 vereinfacht<br />

und in Karte 1 (Anlage) im Detail zeichnerisch dargestellt. Flächen die keinem Tabukriterium<br />

unterliegen, werden als vorläufige Potenzialflächen zunächst einer Plausibilitätsprüfung<br />

in Stufe II unterzogen.<br />

Insgesamt wurden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> 39 Teilflächen ermittelt, die Flächengrößen<br />

zwischen ca. 150 m² und ca. 12 ha aufweisen. Die Gesamtpotenzialflächengröße<br />

beträgt etwa 54 ha. Dieses Gesamtflächenpotenzial wird im Rahmen der weiteren<br />

Untersuchungen (Stufe II und Stufe III) eingehender untersucht.<br />

- 27 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Legende<br />

vorläufig ermittelte Potenzialflächen<br />

vorläufig ermittelte Potenzialflächen ohne Berücksichtigung eines 300m Puffers zu<br />

NSG<br />

im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

Abb. 9 Vorläufig ermittelte Potenzialflächen nach Berücksichtigung der Tabukriterien in Stufe I<br />

(ohne Maßstab)<br />

- 28 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.6 Stufe II – Plausibilitätsprüfung<br />

Die in der Stufe I ermittelten Potenzialflächen werden auf ihre Plausibilität hin überprüft.<br />

Flächen, die aufgrund anlagen- und standorttechnischer Anforderungen nicht als WEA-<br />

Standort geeignet sind, werden in ihrer Gesamteignung als ungeeignet bewertet. Die der<br />

Plausibilitätsprüfung zugrunde liegenden Kriterien werden im Folgenden aufgeführt und<br />

erläutert. Die Ergebnisse der Stufe II werden in der Anlage 2 in Tabellenform dokumentiert<br />

und in Tab. 7 als Ergebnis aufgegriffen. Karte 2 und Abb. 10 stellen die Ergebnisse der<br />

Stufe II grafisch dar.<br />

3.6.1 Anlagentechnische Mindestflächengröße<br />

Ein erstes Kriterium der Kategorie anlagen- und standorttechnischer Kriterien stellt die<br />

Mindestflächengröße dar. Als Mindestflächengröße für eine WEA wird eine Fläche von<br />

0,5 ha angenommen. Dieser Flächenbedarf ergibt sich aus der durch das Rotorblatt überstrichenen<br />

Fläche. Bei einer derzeit als marktüblich angenommenen WEA (s. Kap. 3.2) mit<br />

einer Leistung von 3 MW beträgt der Rotordurchmesser mindestens 40 m. Die Kreisfläche<br />

mit einem Radius von 40 m hat eine Größe von ca. 5.000 m². Potenzialflächen mit einer<br />

Flächengröße von weniger als 0,5 ha werden daher nicht weiter betrachtet, da die Rotorblattspitze<br />

nicht in Schutzgebiete oder in die Schutzabstandszonen hineinreichen darf.<br />

3.6.2 Restriktionen benachbarter Städte oder <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung werden ebenso mögliche Pufferbereiche von Wohnsiedlungsflächen,<br />

Mischgebieten, sensiblen Sonderbauflächen und der Wohnbebauung im<br />

Außenbereich außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets von <strong>Leopoldshöhe</strong> berücksichtigt. Für alle<br />

Wohnnutzungen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets wird ein Abstandspuffer von 300 m eingerichtet.<br />

Für das an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet angrenzende Umfeld wird die Wohnnutzung auf<br />

dem Gut an der Gräfinghagener Straße (Bielefelder Stadtgebiet) berücksichtigt, was zu<br />

einem Ausschluss der Potenzialflächen 9a und 9b führt.<br />

3.6.3 Windhöffigkeit<br />

Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit liegt im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> bei<br />

80 m Höhe beinahe flächendeckend zwischen 5,5 und 6,0 m/s ((LANUV) Landesamt für<br />

Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen). Lediglich im Bereich der Ortschaft<br />

Asemissen und dem Bereich westlich von Asemissen sowie in der Siedlung Helpup<br />

liegen die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten zwischen 5,0 und 5,5 m/s. Als Wert<br />

für einen wirtschaftlichen Betrieb von WEA wird ein Wert zwischen 5,5 und 6,0 m/s angegeben<br />

(mündl. GEO-NET Umweltconsulting GmbH). Ein wirtschaftlicher Betrieb der Referenzanlage<br />

kann daher in den siedlungsnahen und Siedlungsbereichen nicht sichergestellt<br />

werden, wobei in diesen Bereichen Tabukriterien eine Nutzung der Windkraft ausschließen.<br />

Im übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet kann dagegen die Referenzanlage grundsätzlich wirtschaftlich<br />

- 29 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

betrieben werden, sodass alle ermittelten Potenzialflächen, dieser Mindestanforderung<br />

genügen können.<br />

Im Rahmen der landesweit durchgeführten Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW,<br />

Teil 1 – <strong>Windenergie</strong>“ (LANUV NRW, 2012 b) wurden Windfeldkarten neu berechnet, die im<br />

Energieatlas Nordrhein Westfalen abgerufen werden können (LANUV NRW, 2012 a). Die<br />

berechneten Windfelder zeigen, dass bereits ab einer Höhe von 100 m über Grund die<br />

mittleren Windgeschwindigkeiten in allen Suchräumen Werte zwischen 5,5 und 5,75 m/s<br />

aufweisen, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb von modernen WEA der Multi-Megawatt-<br />

Klasse möglich sein kann.<br />

3.6.4 Flächengeometrie<br />

Alle isoliert liegenden Potenzialflächen werden auf ihre Eignung überprüft, die Errichtung<br />

einer WEA mit einem Rotordurchmesser von 80 m zu ermöglichen, sodass nur technisch<br />

bzw. geometrisch geeignete Potenzialflächen als potenziell geeignet bewertet werden.<br />

Diese Maß entspricht dem Rotordurchmesser der kleinsten derzeit am Markt verfügbaren<br />

WEA in der Leistungsklasse von 3 MW (s. Kap. 3.2). Der Rotor von WEA darf in der Regel<br />

nicht in die in Stufe I berücksichtigten Tabuflächen hineinreichen.<br />

3.6.5 Mindestanlagenanzahl<br />

Um Beeinträchtigungen sowohl des Siedlungsraumes, als auch des Natur- und Landschaftshaushalts<br />

weitestgehend zu vermeiden, ist eine Bündelung der WEA an wenigen<br />

Standorten vorgesehen. Angestrebt wird eine Mindestanlagenanzahl von drei WEA im<br />

räumlichen Zusammenhang. Potenzialflächen, die nicht genügend Fläche aufweisen, um<br />

mindestens drei WEA errichten zu können, werden von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen.<br />

Die mögliche Anzahl der WEA an den jeweiligen Potenzialstandorten wird mittels<br />

einer groben Abschätzung der Platzierungsmöglichkeiten von WEA mit den Abmessungen<br />

der Referenzanlage als Ausgangswerte durchgeführt. Für diese grobe Abschätzung<br />

der Platzierungsmöglichkeiten müssen innerhalb der Potenzialfläche drei Kreisflächen<br />

mit einem Durchmesser von 82 m platziert werden können, deren Mittelpunkte mindestens<br />

240 m (dreifacher Rotordurchmesser) voneinander entfernt liegen. Der dreifache Rotordurchmesser<br />

entspricht dem Mindestmaß von WEA untereinander, dessen Einhaltung erforderlich<br />

ist, um Schäden oder Ertragsverluste durch Turbulenzen der WEA zu vermeiden.<br />

Eine genaue Ermittlung der möglichen Anlagenanzahl ist nur über ein Windparklayout unter<br />

Berücksichtigung der Windhöffigkeit, der Windströmungsverhältnisse, der Topographie, der<br />

Abmessungen der WEA, der Schallausbreitung und der Analyse des Schattenwurfes zu<br />

erzielen.<br />

- 30 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.6.6 Räumlicher Zusammenhang der Potenzialflächen<br />

Bei der Bestimmung der möglichen Anlagenanzahl an den Potenzialstandorten wird auch<br />

überprüft, ob weitere Potenzialflächen im räumlichen Zusammenhang bestehen. Bei einem<br />

räumlichen Zusammenhang überschneiden oder berühren sich die Einwirkungsbereiche<br />

von WEA. Der Einwirkungsbereich von WEA ist nach Auffassung des OVG Lüneburg (7.<br />

Senat, Beschluss vom 20.09.2004, 7 ME 233/03) der Bereich definiert, in dem eine Lärmbelastung<br />

oberhalb der Grenzwerte für Wohngebäude im Außenbereich (45 dB(A) nachts)<br />

auftritt. Bei WEA mit einem Schallleistungspegel von ca. 103 dB(A) betrifft das einen Bereich<br />

von ca. 280 m um den Fuß des WEA-Turmes (Wolfgang Fronz, Detlef Piorr & Rainer<br />

Kindel, 2002). Moderne WEA haben einen Schallleistungspegel von ca. 107 dB(A)<br />

(Edmund Bucsich, 2010). Somit muss der Einwirkungsbereich geringfügig größer (300 m)<br />

angenommen werden. Grenzen mindestens drei Einwirkungsbereiche von einzelnen WEA<br />

aneinander, so gilt die Mindestanlagenanzahl für die betroffenen Potenzialflächen als erfüllt.<br />

Die im räumlichen Zusammenhang liegenden Potenzialflächen werden zu Potenzialstandorten<br />

zusammengeschlossen. Die Darstellung der Potenzialstandorte ist in der Abb.<br />

10 ersichtlich.<br />

3.6.7 Der Nutzung der Windkraft entgegenstehende Planungen<br />

Im Bereich zwischen dem Siekbach und dem Fettpottbach wird die Ausweisung des Interkommunalen<br />

Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen angestrebt. Das geplante Gewerbegebiet<br />

erstreckt sich von der Bahnlinie im Süden bis an den südlichen Siedlungsrand<br />

von Greste. Eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung steht<br />

in Konflikt zu einer Nutzung als Gewerbegebiet, sodass die ermittelten Potenzialflächen in<br />

diesem Bereich als ungeeignet bewertet werden und aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen<br />

werden. Weitere der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehende Planungen in<br />

<strong>Leopoldshöhe</strong> sind derzeit nicht bekannt.<br />

3.7 Ergebnis der Stufe II<br />

Die überschlägige Bewertung der Eignung der Potenzialstandorte zur Errichtung von WEA<br />

wird in der folgenden Tabelle in Kurzform dargestellt. Die detaillierte Übersicht zur Eignungsbewertung<br />

ist dem Anhang (Anlage 2) zu entnehmen.<br />

- 31 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Tab. 7 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialstandorte<br />

1 2 3 4 5* 1 6 7 8 9 10* 2<br />

- - + + +* 1 + - - - +* 2<br />

Legende<br />

+ geeignet<br />

- ungeeignet<br />

* 1<br />

Bewertung unter Vorbehalt (räumlicher Zusammenhang mit evtl. ermittelten Potenzialflächen<br />

im Stadtgebiet von Lage)<br />

* 2 Bewertung unter Vorbehalt (300 m Puffer zu NSG wurde nicht berücksichtigt)<br />

In die Einzelfallprüfung gehen die Potenzialstandorte mit einer überschlägig ermittelten<br />

Eignung ein. Es handelt sich dabei um die Potenzialstandorte Nr. 3, 4, 5, 6 und 10 (unter<br />

Vorbehalt s. Kap. 3.4.2). Die Potenzialstandorte 1, 2, 7, 8 und 9 werden aufgrund standorttechnischer<br />

oder planerischer Belange als ungeeignet bewertet.<br />

Die Ergebnisse werden in der Übersicht in Abb. 10 grafisch dargestellt.<br />

- 32 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Legende<br />

X<br />

überschlägig geeignet bewertete Potenzialflächen<br />

überschlägig ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />

im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

bestehende WEA<br />

Abb. 10 Überschlägige Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe II<br />

(ohne Maßstab)<br />

- 33 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.8 Stufe III - Einzelfallprüfung<br />

Die als überschlägig geeignet bzw. bedingt geeigneten Potenzialstandorte werden einer<br />

Einzelfallprüfung unterzogen, bei der weitere naturschutzfachliche Aspekte eingehend geprüft<br />

werden. Die Einzelfallprüfung wird in Tabellenform angelegt, sodass die Ergebnisse<br />

der Überprüfung der einzelnen Prüfgegenstände in der Übersicht zusammengestellt werden<br />

können und die Gesamtbewertung der Potenzialstandorte verständlicher nachzuvollziehen<br />

sind. Bei der Einzelfallprüfung wird zwischen zulassungskritischen Sachverhalten,<br />

die eine Zulassung ausschließen, und zwischen abwägungsrelevanten Sachverhalten, die<br />

der gemeindlichen Abwägung unterliegen, differenziert.<br />

Im Folgenden werden die der Einzelfallprüfung zugrunde liegenden Kriterien im Einzelnen<br />

vorgestellt.<br />

3.8.1 Zulassungskritische Sachverhalte<br />

3.8.1.1 Lärmwirkungen<br />

Die Ermittlung der möglichen Beeinträchtigungen von Wohnfunktionen im Innen- und Außenbereich<br />

erfolgt über eine dem Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans angepassten,<br />

überschlägigen Berechnung von Geräuschimmissionen durch mögliche WEA in den<br />

Suchräumen. Da sich die Schallimmissionen von WEA in einem Windpark teilweise addieren<br />

und zu einem höheren Gesamt-Geräuschpegel führen, ist es erforderlich die Anzahl<br />

der in den jeweiligen Suchräumen potenziell zu errichtenden WEA zu ermitteln und bei der<br />

Prognose der Isophone für den Innenbereich (35 dB(A) nachts) und für den Außenbereich<br />

(45 dB(A) nachts) zu berücksichtigen.<br />

Mittels der überschlägig errechneten Isophone können mögliche Betroffenheiten von<br />

Wohnfunktionen im Innen- und Außenbereich spezifisch ermittelt und ausgewertet werden.<br />

Die Berechnung der Isophonen erfolgt entsprechend der DIN ISO 9613-2 (Bayerisches<br />

Landesamt für Umwelt, 2006). Hierfür wird folgende Formel herangezogen:<br />

Ls = LWA + DΩ - Adiv - Aatm - Agr<br />

Zur Addition von Schallleistungspegeln mehrerer WEA wird folgende Formel (Maute, D.,<br />

2006) herangezogen, da eine einfache arithmetische Addition nicht durchgeführt werden<br />

darf:<br />

� ∑ �10∗����10 �,�∗�� �10 �,�∗�� �⋯�10 �,�∗�� �<br />

Die Ermittlung der Anlagenanzahl erfolgte dabei auf Grundlage der überschlägigen Ermittlung<br />

der möglichen Anlagenanzahl in der Stufe II wie bereits in Kap. 3.3.2 beschrieben.<br />

- 34 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Die Betrachtung der Lärmwirkungen dient dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen<br />

und greift somit das Ziel 7 des Regionalplans der Bezirksregierung Detmold (2000)<br />

auf.<br />

Für eine mögliche Anlagenanzahl von drei WEA wurden nach o.g. Formel vorsorgliche<br />

Lärmpuffer von 1.100 m um die Suchräume herum gebildet und zur Ermittlung der betroffenen<br />

Wohnnutzungen herangezogen. Dieser Lärmpuffer berücksichtigt den Grenzwert<br />

von 35 dB(A) für Wohnnutzungen im planungsrechtlichen Innenbereich bzw. Wohnnutzungen,<br />

die ihrem Schutzbedürfnis nach TA Lärm diesem gleichgestellt werden.<br />

3.8.1.2 Artenschutz<br />

Ein zentraler Punkt der abschließenden Eignungsbewertung der einzelnen Potenzialstandorte<br />

stellt die Prüfung der Verträglichkeit der Potenzialstandorte mit dem Artenschutz dar.<br />

Entsprechend der europäischen Vogelschutz-Richtlinie und des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG) muss bei Durchführung von Planungs-und Zulassungsverfahren<br />

sichergestellt werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />

Um Aussagen zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit der Potenzialstandorte machen<br />

zu können, wurden seit Anfang April 2011 bis in den Sommer 2012 faunistische Kartierungen<br />

zur Erfassung des an den Potenzialstandorten 3, 4, 5, 6 und 10 (einschließlich<br />

eines 1.000 m Radius) (s. Abb. 11) vorkommenden Artenspektrums und der brütenden<br />

Arten durchgeführt (s. Grote 2012).<br />

Werden mögliche Betroffenheiten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände festgestellt<br />

oder sind diese nicht sicher auszuschließen, erfolgt eine negative Einschätzung der Eignung<br />

der Suchräume oder auch ggf. der Ausschluss der Eignung als Konzentrationszone<br />

für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>.<br />

Zusätzlich zu den Kartierungen wurden auch die Daten des Kreises Lippe (2012) zu Nachweisen<br />

von Rotmilan-Vorkommen und Brutplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

abgefragt.<br />

- 35 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Abb. 11 Avifaunistisch kartierte Potenzialstandorte mit einem Radius von 1.000 m<br />

(ohne Maßstab, kartierte Potenzialstandorte werden hellbraun dargestellt)<br />

- 36 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Auch die Artengruppe der Fledermäuse gilt als windkraftsensibel. Alle einheimischen Fledermausarten<br />

unterliegen der europäischen und deutschen Artenschutzgesetzgebung<br />

(§ 44 BNatSchG). Zu einer möglichen Betroffenheit kann es hier insbesondere bei den<br />

Arten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula),<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus<br />

(Eptesicus serotinus) und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) kommen.<br />

Um das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Artengruppe der Fledermäuse für die<br />

einzelnen Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

ermitteln und bewerten zu können, wurden im Herbst 2012 Fledermaus-<br />

Potenzialabschätzungen (Simon & Widdig GbR, 2012) vorgenommen. Ziel war es, das zu<br />

erwartende Artenspektrum anhand der Habitatausstattung der Flächen zu ermitteln und die<br />

Funktion der Flächen für Fledermäuse darzustellen, damit in einem weiteren Schritt mögliche<br />

Konflikte frühzeitig erkannt werden können. Zur Ermittlung des potenziellen Artenspektrums<br />

wurden sowohl Bewertungen des Habitatpotenzials für Fledermäuse vorgenommen<br />

als auch eigene Erfassungen von Fledermäusen durchgeführt. Hierzu wurden alle Windvorrangflächen<br />

und zusätzlich ein 100 m breiter angrenzender Streifen am Tage auf potenziell<br />

für Fledermäuse geeignete Strukturen abgesucht. Das Artenspektrum wurde anhand der<br />

Habitateignung des Untersuchungsraumes sowie anhand der Lage im räumlichen Zusammenhang<br />

zu übergeordneten Raumstrukturen (z. B. größere Waldbestände, Flusstäler etc.)<br />

abgeschätzt. Zusätzlich erfolgten zwei Detektorbegehungen zur Zugzeit im September<br />

2012, um die reine Potenzialabschätzung durch direkte Artnachweise zu ergänzen. Hierbei<br />

kamen Pettersson D 230-Detektoren und Batcorder der Fa. Ecoobs zur Anwendung. Weiterhin<br />

wurden die Angaben der LANUV für das Messtischblatt 3917 als Datengrundlage<br />

verwendet. Es erfolgte zudem eine Datenabfrage zum Vorkommen von Fledermäusen im<br />

Untersuchungsraum bei der Biologischen Station Lippe.<br />

Die Ergebnisse der Fledermaus-Potenzialabschätzung werden in den Einzelfallprüfbögen<br />

zu den jeweiligen Suchräumen aufgegriffen und in Kurzform wiedergegeben. Im Detail sind<br />

sie dem Fachgutachten des Büros Simon & Widdig GbR (Simon & Widdig GbR, 2012) zu<br />

entnehmen.<br />

3.8.1.3 Natura 2000<br />

Ein zentraler Punkt der abschließenden Eignungsbewertung der einzelnen Potenzialstandorte<br />

stellt die Prüfung der Verträglichkeit der Potenzialstandorte mit dem Schutz des kohärenten<br />

europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 dar. Mögliche Auswirkungen auf<br />

Natura 2000-Gebiete durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> bestehen in Bezug auf die jeweiligen<br />

Schutzziele der Schutzgebiete bzw. in Bezug auf die in den Standarddatenbögen<br />

aufgeführten Arten. Werden hier Arten aufgeführt, die als windkraftsensibel gelten (s. Tab.<br />

4 und Tab. 5), können Beeinträchtigungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entstehen.<br />

- 37 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Der überwiegende Teil der windkraftsensiblen Arten weist geringe Effektdistanzen zu WEA<br />

auf bzw. macht die Einhaltung eines Sicherheitsabstandspuffers von ca. 1.000 m erforderlich<br />

(vgl. Abstandsempfehlungen der LAG-VSW [2007]). Bei einer Entfernung von 1.000 m<br />

von Suchräumen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung zu<br />

Natura 2000-Gebieten können negative Auswirkungen i.d.R. ausgeschlossen werden. Bei<br />

Entfernungen von 3.000 m sind keinerlei negative Auswirkungen auf windkraftsensible Arten<br />

zu erwarten.<br />

3.8.1.4 Festsetzungen des Regionalplans<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Der Regionalplan der Bezirksregierung Detmold (2004) legt als Ziel der Raumordnung fest,<br />

dass Lebensräume mit nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung zur Erhaltung<br />

seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter und seltener Lebensgemeinschaften<br />

zu erhalten und soweit erforderlich wiederherzustellen sind. Dabei ist besonderes<br />

Augenmerk auf die Sicherung der wertbestimmenden Lebensräume in einem<br />

ökologisch funktionsfähigen Verbund der Biotope zu legen (Ziel 1). „Nutzungsansprüche<br />

mit Auswirkungen, die die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Bereiche als Elemente des<br />

Biotopverbundes erheblich beeinträchtigen“, wie die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>, „sind zu<br />

vermeiden“ (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 47).<br />

„Die im Regionalplan festgesetzten BSN umfassen zu einem großen Teil landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen. Diese Bereiche erbringen vielfältige Funktionen für die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes, als Lebensräume und Lebensstätten der Pflanzen- und Tierwelt<br />

und für den regionalen Biotopverbund. Unter Beachtung der Ziele für die Agrarbereiche<br />

(B.II.1.2) sind die Biotopfunktionen zu sichern und zu entwickeln. Die Darstellungen<br />

des GEP in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind ein Auftrag an die<br />

Träger der Landschaftsplanung zu prüfen, durch welche Maßnahmen und in welcher<br />

Abgrenzung die in dem Bereich vorkommenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten<br />

erhalten werden können. Die Zusammenarbeit der Landschaftsbehörden mit der<br />

Landwirtschaft ist dabei von Kooperation und dem Instrument der Förderung der freiwilligen<br />

Vereinbarungen geprägt. Der besondere Schutz von Freiraumbereichen mit<br />

der Funktion „Schutz der Natur“ kann nur im begründeten Einzelfall überwunden werden.<br />

Bedingungen hierfür sind, dass die Auswirkungen des beabsichtigten Vorhabens<br />

den konkreten Schutzbedürfnissen nicht widersprechen oder ihr Bedarf unabweisbar<br />

ist und sie nicht an anderer Stelle realisierbar sind. Zu erwartende Beeinträchtigungen<br />

sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren“ (Bezirksregierung Detmold, 2004,<br />

S. 48-49).<br />

Der sachliche Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />

(Bezirksregierung Detmold, 2000) sieht daher auch vor, dass die Ausweisung von Flächen<br />

für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in BSN nicht in Betracht kommt (Ziel 5).<br />

- 38 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in den<br />

Suchräumen werden daher vergleichbare Maßstäbe angelegt wie bei den Kriterien „Natura<br />

2000“ und „Naturschutzgebiete“. Liegen die Suchräume und die BSN in einer Entfernung<br />

von weniger als 1.000 m zueinander können negative Auswirkungen durch die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei Entfernungen von mehr als 1.000 m<br />

sind Beeinträchtigungen von BSN hingegen nicht zu erwarten (s. Kap. 3.8.1.3).<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und für landschaftsorientierte Erholung (BSLE)<br />

Nach Vorgabe des sachlichen Teilabschnitts – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />

(Bezirksregierung Detmold, 2000) kommt die Ausweisung von besonders geeigneten<br />

Flächen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in BSLE im Grundsatz in Betracht, wenn sie geeignete<br />

natürliche und technische Voraussetzungen bieten und im Einzelfall sichergestellt<br />

ist, dass die hier verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele des GEP nicht nachhaltig<br />

beeinträchtigt werden (Ziel3).<br />

Die BSLE sind im Regionalplan (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 50-52) aufgrund ihrer<br />

Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft“<br />

festgesetzt (Ziel 1). „Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Funktionen führen können, sind<br />

grundsätzlich zu unterlassen. Bei der Abwägung der Vereinbarkeit raumbedeutsamer, bedarfsgerechter<br />

Nutzungsansprüche in diesen Bereichen ist von einer differenzierten<br />

Schutzbedürftigkeit auszugehen“ (Ziel 8). D.h., dass bei der potenziellen Inanspruchnahme<br />

von BSLE für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> differenziert bewertet wird, ob<br />

� typische Landschaftsstrukturen,<br />

� charakteristische Landschaftsbestandteile,<br />

� ökologische Systeme,<br />

� günstige Voraussetzungen für den Arten- und Biotopschutz oder<br />

� die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Der sachliche Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> – des Regionalplans<br />

(Bezirksregierung Detmold, 2000) sieht vor, dass eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in<br />

Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze nur als<br />

Nachfolgenutzung vorgesehen werden kann. In den Reservegebieten kann eine Inanspruchnahme<br />

nur erfolgen, wenn sie von temporärer Art ist und die die Nutzung der<br />

Lagerstätte nicht in Frage gestellt wird (Ziel 3).<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> sind durch den Regionalplan keine Bereiche für<br />

die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze festgesetzt. Negative<br />

Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> auf die Versorgungssicherheit der<br />

- 39 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Wirtschaft und der Bevölkerung mit nichtenergetischen Rohstoffen können daher<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Im Grundsatz kommen die Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz für eine Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong> gemäß sachlichem Teilabschnitt – Nutzung der <strong>Windenergie</strong> –<br />

des Regionalplans (Bezirksregierung Detmold, 2000) in Betracht.<br />

Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

auf die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz ist zu berücksichtigen,<br />

dass bei der Realisierung das Grundwasser durch Stoffeinträge nicht beeinträchtigt<br />

wird (Bezirksregierung Detmold, 2004, S. 57).<br />

3.8.1.5 Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der gesamte Freiraum im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong>, der nicht bereits durch Naturschutzgebiete<br />

unter Schutz gestellt wurde, ist als LSG festgesetzt. Den größten Teil<br />

nimmt dabei das LSG 2.2-1. „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-<br />

Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ ein. Alle Suchräume für die Ausweisung von<br />

Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung liegen innerhalb dieses LSG. In der<br />

Schutzgebietsverordnung wird die Errichtung von baulichen Anlagen verboten. Für<br />

Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine<br />

Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />

angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001).<br />

Demnach entscheidet die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe über die<br />

Zulässigkeit der Ausweisung von Konzentrationszonen im Einzelfall.<br />

Entwicklungsziele des Landschaftsplans<br />

Bei der Beurteilung von Eingriffen gem. §§ 4 - 6 LG NW sowie im Rahmen der Prüfung der<br />

Umweltverträglichkeit sind die Entwicklungsziele des Landschaftsplans zu berücksichtigen.<br />

Die Entwicklungsziele legen den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben<br />

der Landschaftsentwicklung fest. Die Festlegung der Entwicklungsziele berücksichtigt die<br />

im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben und die wirtschaftlichen Funktionen und Zweckbestimmungen<br />

der Grundstücke. Die Entwicklungsziele haben in erster Linie eine Bindungswirkung<br />

für Behörden und Träger öffentlicher Belange.<br />

Die Entwicklungsziele des Landschaftsplans Nr. 2 „<strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen – Nord“<br />

beziehen sich in erster Linie auf konkrete Maßnahmen zum Erhalt, Schutz, der Anreicherung<br />

und der Wiederherstellung von Biotopstrukturen und Lebensräumen gefährdeter und<br />

seltener Tier- und Pflanzenarten.<br />

- 40 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.8.1.6 Weitere Planungen<br />

Unter diesem Sachverhalt wird überprüft, ob weitere Planungen im Suchraum oder der<br />

näheren Umgebung angestrebt werden und ob oder inwiefern diese der Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> entgegenstehen.<br />

3.8.1.7 Gewässer<br />

Wasserschutzgebiete (WSG), Heilquellenschutzgebiete (HSG), Überschwemmungsgebiete<br />

(ÜSG)<br />

Geprüft wird, ob durch die Errichtung von WEA in den Suchräumen mögliche Beeinträchtigungen<br />

von WSG, HQSG oder ÜSG entstehen. Beeinträchtigungen von WSG oder HQSG<br />

können bei der Errichtung von WEA durch Stoffeinträge bei den Bauarbeiten entstehen.<br />

Beeinträchtigungen von ÜSG entstehen durch die Versiegelung von Retentionsflächen<br />

oder durch die Veränderung des Hochwasserabflussregimes bei ungünstigem Windparklayout.<br />

In der Regel sind die Versiegelungen durch Turmfundamente und Zuwegungen<br />

bzw. Baustelleneinrichtungsflächen verhältnismäßig kleinflächig, doch können bei schmalen<br />

oder kleinflächigen ÜSG die versiegelten Flächenanteile durch einen Windpark verhältnismäßig<br />

großflächig ausfallen. Auch das Hochwasserabflussregime kann bei mehreren<br />

WEA, die hintereinander in Fließrichtung des Gewässers stehen negativ beeinflusst werden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Es wird geprüft, ob in der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> bisher unberücksichtigte kleinere Stilloder<br />

Fließgewässer in den Suchräumen vorhanden sind und ob diese eine Relevanz in<br />

Bezug auf die Realisierbarkeit der Konzentrationszone haben. Ferner werden Gewässerrandstreifen<br />

von 5 m Breite beidseits der Gewässer berücksichtigt. Diese Gewässerrandstreifen<br />

werden von den Potenzialflächen ausgespart.<br />

3.8.2 Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

3.8.2.1 Biotopkatasterflächen<br />

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf Biotopkatasterflächen wird geprüft, ob Biotopkatasterflächen<br />

durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

in Anspruch genommen werden. Bei einer potenziellen Inanspruchnahme würde eine Aussparung<br />

des entsprechenden Suchraum-Bereichs empfohlen, um negative Auswirkungen<br />

auf den Natur- und Landschaftshaushalt zu vermeiden. Bei einer räumlichen Nähe der<br />

Suchraumflächen zu Biotopkatasterflächen wird geprüft, ob durch eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

negative Auswirkungen auf in den schützenswerten Biotopen vorhandene Tier- und<br />

Pflanzenarten möglich sind. Überprüft werden dabei in erster Linie mögliche Vorkommen<br />

windkraftsensibler Arten (vgl. Tab. 4 und Tab. 5).<br />

- 41 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.8.2.2 Naturpark<br />

Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotopund<br />

Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und<br />

einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Leopoldshöhe</strong> ist Bestandteil des Naturparks „Teutoburger Wald/Eggegebirge“ und<br />

dient den vorgenannten Funktionen bzw. Schutzzwecken.<br />

In der Einzelfallprüfung wird bewertet, inwieweit die Suchraumflächen zur Erfüllung der o.g.<br />

Funktionen beitragen bzw. ob eine Relevanz in Bezug auf die Umsetzungsfähigkeit vorliegt.<br />

Berücksichtigt werden dabei auch Vorbelastungen.<br />

3.8.2.3 Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete wurden bereits in der Stufe I als Tabubereiche berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Stufe III wird überprüft, inwieweit der Schutzzweck der Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

im Umfeld entgegensteht. Werden in der Schutzgebietsverordnung windkraftsensible Arten<br />

genannt, so wird überprüft, welche artspezifischen Sicherheitsabstände gem. den Vorgaben<br />

der LAG-VSW (2007) einzuhalten sind. Allgemein wird die Einhaltung eines 300 m<br />

Abstandspuffers empfohlen, da der Schutzzweck allgemein auf den Erhalt und die Wiederherstellung<br />

von Lebensräumen gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten abzielt.<br />

3.8.2.4 Kompensationsflächen<br />

Ähnlich wie bei den Biotopkatasterflächen wird bei der Beurteilung der Auswirkungen auf<br />

Kompensationsflächen geprüft, ob Kompensationsflächen durch die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung in Anspruch genommen werden. Um die<br />

Ziele der Kompensationsplanungen nicht zu beeinträchtigen, wird bei einer möglichen Inanspruchnahme<br />

durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

empfohlen die entsprechenden Flächen von der Ausweisung auszusparen. Auch wird<br />

überprüft, um welche Art von Kompensationsmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei einer<br />

Anlage von Grünland oder Gehölzpflanzungen im Umfeld von Grünland ist davon auszugehen,<br />

dass eine Eignung als Nahrungshabitat für windkraftsensible Greifvogelarten entstehen<br />

kann, sodass evtl. eine Erhöhung des Tötungsrisikos eintreten kann. Erst bei Entfernungen<br />

von mehr als rund 1.000 m zu den potenziellen Konzentrationszonen ist davon<br />

auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf windkraftsensible Arten entstehen.<br />

Auch bei einer Eignung als Lebensraum für Wiesenvogelarten ist von einem potenziellen<br />

artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Wiesenvogelarten weisen gegenüber WEA ein<br />

Meideverhalten je nach Art von ca. 200 bis 400 m auf.<br />

- 42 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.8.2.5 Schutzwürdige Böden<br />

Die Ermittlung von möglichen negativen Auswirkungen auf die schutzwürdigen Böden wird<br />

mittels einer Verschneidung der Suchräume für die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung mit den Suchräumen für schutzwürdige Böden durchgeführt.<br />

Bei einer großflächigen Überlagerung besteht ein hohes Risiko für eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Differenziert wird bei der Auswirkungsbeurteilung auch zwischen einem Vorkommen<br />

von Böden mit Schutzwürdigkeit und Böden mit besonderer oder sehr hoher<br />

Schutzwürdigkeit. Liegen die Suchräume außerhalb der Suchräume für schutzwürdige Böden<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

3.8.2.6 Landschaftsbild, Erholung<br />

Auch die möglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Errichtung von<br />

WEA werden im Rahmen der Einzelfallprüfung einer Bewertung unterzogen. Es wird grob<br />

anhand einer Auswertung von Luftbildern und einer Vor-Ort-Begehung fachgutachterlich<br />

bewertet, welche Ausprägung der landschaftsästhetischen Vielfalt und Eigenart in den einzelnen<br />

Suchräume und ihrem Umfeld vorliegt. Auch werden Erholungsinfrastrukturen in die<br />

Beurteilung der potenziellen Beeinträchtigungen durch WEA einbezogen. Bei der Beurteilung<br />

der möglichen Auswirkungen auf die Erholungsinfrastrukturen wie z.B. Wanderwege,<br />

Radrouten oder Aussichtspunkte wird auf die Wirkzoneneinteilung entsprechend der Methodik<br />

zur Ermittlung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige<br />

Eingriffsobjekte (Nohl, W., 1993) zurückgegriffen. Befinden sich die Erholungsinfrastrukturen<br />

weniger als 200 m entfernt von den Suchräumen ist i.d.R. von einem hohen Risiko für<br />

Beeinträchtigungen auszugehen. Bei Entfernungen zwischen 200 und 1.500 m können<br />

Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen nicht ausgeschlossen werden. Bei der<br />

Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Erholungsinfrastrukturen<br />

werden ebenso Vorbelastungen wie bestehende WEA, vielbefahrene Straßen und die<br />

Siedlungsstruktur berücksichtigt.<br />

3.8.2.7 Naturdenkmale, Bau- und Bodendenkmale<br />

Die Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Sachverhalte Naturdenkmale sowie<br />

Bau- und Bodendenkmale erfolgt ebenfalls über eine GIS-Abfrage, bei der Abstandspuffer<br />

von 300 m und 500 m als Auswahlbereiche gewählt wurden. Bei einem Abstand von<br />

weniger als 200 m wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die herangezogene Referenzanlage<br />

(Enercon E-82, Gesamthöhe: 149 m) eine optisch bedrängende Wirkung und<br />

eine Verlärmung durch die möglichen WEA vorliegt. Das Risiko negativer Auswirkungen in<br />

Form einer technischen Überprägung und einer Störung des ästhetischen Zusammenwirkens<br />

mit dem umgebenden Landschaftsraum ist hoch. Befinden sich die Denkmale mehr<br />

als 500 m entfernt vom Suchraum, können aufgrund der mit der Entfernung abnehmenden<br />

optischen und akustischen Wirkungen der WEA Beeinträchtigungen i.d.R. ausgeschlossen<br />

werden.<br />

- 43 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

3.8.3 Gesamtbewertung der möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen<br />

In der Gesamtbewertung erfolgt eine Zusammenfassung der möglichen Auswirkungen auf<br />

die Wohnbevölkerung sowie auf den Natur- und Landschaftshaushalt. Die wesentlichen zur<br />

Gesamt-Bewertung beitragenden Sachverhalte werden angesprochen und ihre Bedeutung<br />

in Bezug auf die Konflikte mit der Nutzung der <strong>Windenergie</strong> nochmals herausgestellt. Eine<br />

Eignung oder eine bedingte Eignung kann nur ausgesprochen werden, wenn keine zulassungskritischen<br />

Sachverhalte einen Konflikt auslösen oder wenn dieser durch umweltfachliche<br />

Maßnahmen ausgeräumt werden kann. Bei Vorkommen von windkraftsensiblen<br />

Greifvogelarten wie dem Rotmilan bestehen artenschutzrechtliche Konflikte bei einer Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong>, die sich nicht ausräumen lassen, sodass eine Eignung nicht ausgesprochen<br />

werden kann und empfohlen wird, den Suchraum für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

nicht in Betracht zu ziehen.<br />

3.8.4 Ergebnis der Stufe III - Einzelfallprüfung<br />

Insgesamt wurde in fünf Suchräumen eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Eine detaillierte<br />

Auswertung in Form eines Steckbriefes von jedem Suchraum ist der Anlage 3 zu entnehmen.<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst.<br />

Suchraum 03 a; nördlich Nienhagen<br />

Der Suchraum 03 a) weist insgesamt unter Einschränkungen eine Eignung zur Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> auf. Die Einschränkungen bestehen in erfolgreicher Umsetzung einer Verlagerung<br />

eines Rotmilan-Horstes sowie in der Zustimmung der Regionalplanungsbehörde<br />

zur kleinflächigen Inanspruchnahme eines BSLE und der Erteilung einer Ausnahme der<br />

Unteren Landschaftsbehörde zur Errichtung von WEA in einem LSG.<br />

In einer Entfernung von ca. 500 m östlich des Suchraums wurde im Rahmen der avifaunistischen<br />

Erhebungen des Kreises Lippe im Jahr 2012 ein brütendes Rotmilan-Paar festgestellt.<br />

Der Rotmilan gilt als stark kollisionsgefährdete Art (Illner, 2012). Der Abstand zwischen<br />

dem Suchraum und dem Horst des Rotmilan-Brutpaars liegt unter dem fachlich geforderten<br />

Abstand von 1.000 m (LAG-VSW, 2007). Die Errichtung einer WEA in räumlicher<br />

Nähe zum Horststandort lässt ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisko erkennen, das einen<br />

Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG darstellt. Die Erhebungen des Kreises Lippe der<br />

letzten Jahre belegen, dass der Rotmilan erstmalig im Jahr 2012 in der Nähe des Suchraumes<br />

03 a) gebrütet hat. In den Vorjahren (2011 und 2010) wurden Rotmilan-Bruten ca.<br />

500 m südöstlich des diesjährigen Brutplatzes festgestellt. Eine feste Revierbindung des<br />

Rotmilan-Paares liegt demnach noch nicht vor, sodass der Versuch unternommen wird,<br />

den Rotmilan-Horst unter Zuhilfenahme einer künstlichen Nisthilfe um ca. 500 m in südöstliche<br />

Richtung umzusetzen. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann das artenschutzrechtliche<br />

Kollisionsrisiko vermindert werden, sodass der Suchraum für die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet werden könnte.<br />

- 44 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Für die zulassungsrelevanten Sachverhalte „Naturschutzgebiet“ und „Landschaftsbild/Erholung“<br />

können ebenfalls Beeinträchtigungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Suchraum 04; südlich Bexterhagen<br />

Der Suchraum 04) weist aufgrund eines erhöhten artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials<br />

keine Eignung zur Nutzung der <strong>Windenergie</strong> auf. Unter Berücksichtigung des Brutverdachts<br />

eines Rotmilan-Paares im Jahr 2011 kann davon ausgegangen werden, dass der<br />

Bereich südlich und westlich des Suchraums eine höhere Bedeutung als Brutrevier für das<br />

erfasste Rotmilan-Paar hat. Um das Rotmilan-Paar in diesem Bereich fest zu etablieren,<br />

soll hier eine Nisthilfe angebracht werden. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann<br />

das artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko für den Suchraum 03 a vermindert werden, sodass<br />

der Suchraum 03 a für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet werden<br />

könnte. Der Suchraum 04 würde dahingegen ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

aufweisen, sodass keine Eignung für die Errichtung von WEA gegeben wäre.<br />

Gegen eine Eignung des Suchraums sprechen ebenso die möglichen Auswirkungen auf<br />

die Sachverhalte „Lärmwirkungen“, „BSLE“, „LSG“, „NSG“ und „Landschaftsbild/Erholung“.<br />

Suchraum 05; Krentrup<br />

Der Suchraum 05 wurde unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Lage in räumlicher Nähe zum<br />

Suchraum ihrerseits die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

betreibt, in die Einzelfallprüfung aufgenommen. Nach Rücksprache mit der Verwaltung<br />

der Stadt Lage im Oktober 2011 wird jedoch ausgeschlossen, dass in räumlicher Nähe<br />

auf dem Gebiet der Stadt Lage eine Wind-Konzentrationszone ausgewiesen wird. Aufgrund<br />

der Kleinflächigkeit des Suchraums kann hier nur eine WEA errichtet werden. Weitere<br />

Suchräume sind im räumlichen Zusammenhang nicht vorhanden, sodass die Mindestanlagenanzahl<br />

von drei WEA an diesem Suchraum nicht erreicht werden kann. Eine mit der<br />

Darstellung als Konzentrationszone beabsichtigte Konzentrationswirkung kann somit nicht<br />

erreicht werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004<br />

(BVerwG 4 C 9.03 a.a.O. , S. 188) setzt der Begriff einer Windfarm die Existenz<br />

von mindestens drei WEA voraus. Ein als Konzentrationszone dargestellter Bereich schafft<br />

also der <strong>Windenergie</strong> nicht in substanzieller Weise Raum, wenn sie unter Beachtung des<br />

Abstands, den die Anlagen voneinander halten müssen, nicht wenigstens drei WEA aufnehmen<br />

kann. Eine Eignung des Suchraums 05 als Konzentrationszone kann daher nur<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Suchraum 06; Grester Feld<br />

Der Suchraum 06 weist insgesamt unter Einschränkungen eine Eignung zur Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> auf. Die Einschränkungen bestehen in erfolgreicher Umsetzung von vorgezogenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Verluste an Habitaten für die hier vorkommenden<br />

- 45 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Feldlerchen sowie in der Zustimmung der Regionalplanungsbehörde zur kleinflächigen<br />

Inanspruchnahme eines BSLE und der Erteilung einer Ausnahme der Unteren Landschaftsbehörde<br />

zur Errichtung von WEA in einem LSG. Weitere negative Auswirkungen<br />

können auf den Sachverhalt Kompensationsflächen entstehen. Aufgrund der geringen Entfernung<br />

zum Suchraum können nachteilige Auswirkungen durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Suchraum 10; Windwehetal<br />

Insgesamt wird der Suchraum 10 als ungeeignet für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> beurteilt.<br />

Gegen eine Errichtung von WEA sprechen in diesem Suchraum die möglichen Lärmwirkungen<br />

auf Wohnnutzungen insbesondere auf bisher nicht berücksichtigte Wohnnutzungen<br />

im Stadtgebiet von Bielefeld, artenschutzrechtliche Konflikte, mögliche negative Auswirkungen<br />

auf BSN, BSLE, LSG, Biotopkatasterflächen, Naturschutzgebiete, Kompensationsflächen<br />

sowie das Landschaftsbild und Erholungsinfrastrukturen. Zwingende Gründe gegen<br />

eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> ergeben sich jedoch in erster Linie durch das artenschutzrechtliche<br />

Konfliktpotenzial. Im zentralen Bereich des Suchraums wurde im Rahmen der<br />

avifaunistischen Kartierungen eine Rotmilan-Brut festgestellt sowie zwei brütende Mäusebussard-Paare<br />

im östlichen und westlichen Randbereich des Suchraums. Weiterhin wurden<br />

Feldlerchen und rastende Kiebitze im Bereich des Suchraums festgestellt. Die erfassten<br />

Arten sowie die vorhandenen Biotopstrukturen belegen die besondere Bedeutung des<br />

Suchraums und seines Umfeldes für den Natur- und Landschaftshaushalt. Eine Eignung<br />

zur Nutzung der <strong>Windenergie</strong> für den Suchraum 10 kann daher nur grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Tab. 8 Übersicht der abschließenden Eignungsbewertung der Suchräume<br />

Suchraum 03 Suchraum 04 Suchraum 05 Suchraum 06 Suchraum 10<br />

+ - - - + - -<br />

Legende<br />

+ geeignet<br />

+ - bedingt geeignet<br />

- ungeeignet<br />

- 46 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Legende<br />

X<br />

im Rahmen der Stufe II als ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />

im Rahmen der Stufe III abschließend als bedingt geeignet bewertete Potenzialflächen<br />

im Rahmen der Stufe III abschließend als ungeeignet bewertete Potenzialflächen<br />

im FNP festgesetzte Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

bestehende WEA<br />

Abb. 12 Abschließende Eignungsbewertung der Potenzialflächen in Stufe III<br />

(ohne Maßstab)<br />

- 47 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Eine generelle Eignung eines Suchraumes für die <strong>Windenergie</strong>nutzung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Leopoldshöhe</strong> kann nicht festgestellt werden, da in den Suchräumen 03 und 06 in<br />

artenschutzrechtlicher Hinsicht Konflikte auftreten können. Es kann jedoch erwartet<br />

werden, dass diese durch Umsetzen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen ausgeräumt<br />

werden können. Gegen eine generelle Eignung sprechen auch die Ergebnisse der<br />

überschlägigen Analyse der betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Verlärmung. Ein<br />

Betrieb von WEA in den Suchräumen 03 und 06 ist zum Schutz der Wohnbevölkerung aller<br />

Voraussicht nach nur mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen möglich.<br />

3.8.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Stufe III - Einzelfallprüfung<br />

Im Ergebnis der Einzelfallprüfung werden die Suchräume 03 und 06 als bedingt geeignet<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung bewertet. Eine Eignung des Suchraumes 03 für die Errichtung<br />

eines neuen Windparks besteht unter der Voraussetzung, dass das im Jahr 2012 östlich<br />

des Suchraumes brütende Rotmilan-Paar im nächsten Jahr die geplante Nisthilfe in seinem<br />

Kernhabitat südöstlich des letztjährigen Brutstandortes annimmt.<br />

Bei dem Suchraum 06 handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden<br />

Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung. Eine Inanspruchnahme der zusätzlich<br />

ermittelten Fläche ist aufgrund der bestehenden WEA nur im Zuge eines Repowerings<br />

möglich. Im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen wurden an diesem Suchraum<br />

Feldlerchen erfasst, die ein Meideverhalten gegenüber WEA aufweisen. Um<br />

artenschutzrechtliche Konflikte durch den Verlust von Fortpflanzungshabitaten zu<br />

vermeiden, sind hier vorgezogene Ausgleichmaßnahmen für die Feldlerchen in Form von<br />

Feldlerchenfenstern erforderlich.<br />

Die Suchräume 04, 05 und 10 werden in der Einzelfallprüfung als ungeeignet bewertet. Die<br />

Suchräume 04 und 10 weisen keine Eignung zur <strong>Windenergie</strong>nutzung aufgrund der<br />

Vorkommen des Rotmilans auf. Der Suchraum 05 erweist sich für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

aufgrund keiner weiteren Potenzialflächen im räumlichen Zusammenhang auf dem<br />

Stadtgebiet von Lage und einer somit fehlenden Konzentrationswirkung als ungeeignet.<br />

Herford, den 31.01.2013<br />

Der Verfasser<br />

- 48 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

4. Literaturverzeichnis 2<br />

(LANUV) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. (kein<br />

Datum). Klimaatlas NRW. Abgerufen am 22. 05 2012 von Bad Salzuflen 01.1993 -<br />

12.2010:<br />

http://www.klimaatlas.nrw.de/site/files/stationen/Bad%20Salzuflen%20Windrose%2<br />

01993-2010.pdf<br />

Baerwald, E., D'Amours, G., Klug, B., & Barclay, R. (2008). Barotrauma is a significant<br />

cause of bat fatalities at wind turbines. Current Biology, 18(16).<br />

Bayerisches Landesamt für Umwelt. (2006). Schalltechnische Planungshinweise für<br />

Windparks. Abgerufen am 09 2012 von<br />

www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/landesplanung/windenergie/schallte<br />

chn_hinweise.pdf<br />

Bezirksregierung Detmold. (2000). Regionalplan Regierungsbezirk Detmold. Sachlicher<br />

Teilabschnitt Nutzung der <strong>Windenergie</strong>.<br />

Bezirksregierung Detmold. (2004). Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold.<br />

Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Detmold.<br />

BfN. (2011). Windkraft über Wald. Bonn.<br />

Brinkmann, R., Behr, O., Niermann, I., & Reich, M. (2011). Entwicklung von Methoden zur<br />

Untersuchung und zur Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an<br />

Onshore-<strong>Windenergie</strong>anlagen. Göttingen.<br />

DEWI. (2011). Status der <strong>Windenergie</strong>nutzung in Deutschland. Stand 31.12.2011.<br />

DEWI GmbH. (2011). Status der <strong>Windenergie</strong>nutzung in Deutschland - Stand 31.12.2011.<br />

Dürr, T. (11. Juli 2012). Auswirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf Vögel und<br />

Fledermäuse. (LUGV, Hrsg.) Abgerufen am 20. 09 2012 von<br />

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de<br />

Edmund Bucsich. (2010). Gutachten aus dem Fachbereich Schalltechnik zum Vorhaben<br />

"Windpark Andau-Halbturn".<br />

Europäische Kommission. (2010). EU Guidance on wind energy development in<br />

accordance with the Eu nature legislation.<br />

Grote, D. (2012). <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong>. Abschlussbericht zu den<br />

avifaunistischen Kartierungen. Detmold.<br />

Hötker, H., Thomsen, K.-M., & Köster, H. (2005). Auswirkungen regenerativer<br />

Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der<br />

Fledermäuse. Bonn: Bundesamt für Naturschutz.<br />

Illner, H. (April 2012). Kritik an den EU-Leitlinien "<strong>Windenergie</strong>-Entwicklung und Natura<br />

2000", Herleitung vogelartspezifischer Kollisionsrisiken an <strong>Windenergie</strong>anlagen und<br />

Besprechung neuer Forschungsarbeiten. Eulen-Rundblick(62), S. 83-100.<br />

Kiel, E. F. (2012). Artenschutz und <strong>Windenergie</strong>nutzung. MKULNV.<br />

Kiel, E.-F. (2011). Naturschutzrechtliche Anforderungen bei der Genehmigung von<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen.<br />

Kreis Lippe. (2001). Landschaftsplan Nr.2 "<strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord".<br />

- 49 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

LAG-VSW. (2007). Abstandsregelungen für <strong>Windenergie</strong>anlagen zu bedeutsamen<br />

Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten.<br />

LANU. (2008). Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagenplanungen in Schleswig-Holstein. Flintbek: LANU Schleswig-<br />

Holstein.<br />

LANUV NRW. (2012 a). Energieatlas Nordrhein-Westfalen. (L. NRW, Herausgeber)<br />

Abgerufen am 2012 von Planung <strong>Windenergie</strong>:<br />

http://www.energieatlasnrw.de/site/login.aspx?ReturnUrl=%2fsite%2fnav2%2fplanu<br />

ng%2fKarteMG.aspx<br />

LANUV NRW. (2012 b). Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 – <strong>Windenergie</strong>.<br />

Recklinghausen: LANUV NRW.<br />

LUGV. (11. Juli 2012). Auswirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen. Abgerufen am 02.<br />

September 2012 von Auswirkungen von <strong>Windenergie</strong>anlagen auf Vögel und<br />

Fledermäuse: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de<br />

LUGV. (10. Juli 2012). Informationen über Einflüsse der <strong>Windenergie</strong>nutzung auf Vögel.<br />

Nennhausen, Brandenburg: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz.<br />

LUWG. (2010). Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur<br />

Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten<br />

Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe. Mainz: Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz.<br />

Maute, D. (2006). Technische Akustik und Lärmschutz. Abgerufen am 09 2012 von<br />

http://books.google.de/books?id=KplsQVHrWdYC&pg=PA100&lpg=PA100&dq=bod<br />

end%C3%A4mpfung+agr&source=bl&ots=RffmJGdP-<br />

Y&sig=oB5v32khtthCbB5DDhCPaAtrYx8&sa=X&ei=QsY0UJ2vD7D44QSgm4H4C<br />

w&ved=0CCkQ6AEwBQ#v=onepage&q=bodend%C3%A4mpfung%20agr&f=true<br />

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des<br />

Landes Nordrhein - Westfalen, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen<br />

und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen. (2011). Erlass für die Planung und Genehmigung von<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung<br />

(<strong>Windenergie</strong>-Erlass).<br />

MKULNV. (2012). Leitfaden Rahmenbedingungen für <strong>Windenergie</strong>anlagen auf Waldlfächen<br />

in Nordrhein-Westfalen.<br />

MKULNV NRW, & MBV NRW. (2011). Erlass für die Planung und Genehmigung von<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung<br />

(<strong>Windenergie</strong>-Erlass).<br />

MUGV Brandenburg. (2010). Windkrafterlass des MUGV vom 1. Januar 2011. Anlage1.<br />

Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von <strong>Windenergie</strong>anlagen in<br />

Brandenburg (TAK).<br />

- 50 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

MUGV Brandenburg. (2011). Fledermausverluste an <strong>Windenergie</strong>anlagen in Deutschland.<br />

Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg.<br />

Nohl, W. (1993). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe.<br />

Kichheim b. München: Werkstatt für Landschafts- und Freiraumentwicklung.<br />

Rydell, J., Bach, L., Dubourg-Savage, M.-J., Green, M., Rodrigues, L., & Hedenström, A.<br />

(2010). Bat Mortality at Wind Turbines in Northwestern Europe. Acta<br />

Chiropterologica, 12(2), S. 261 - 274 .<br />

Simon & Widdig GbR. (2012). Windpotenzialflächen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> Potenzial für<br />

Fledermäuse. Marburg.<br />

Steinborn, H., Reichenbach, M., & Timmermann, H. (2011). Windkraft - Vögel -<br />

Lebensräume. Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von<br />

Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel. Oldenburg: ARSU -<br />

Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH.<br />

Wolfgang Fronz, Detlef Piorr & Rainer Kindel. (2002). Materialien Nr. 63.<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen und Immissionsschutz. (L. Nordrhein-Westfalen, Hrsg.)<br />

GESETZE<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 12.04.2011<br />

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom<br />

01.03.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2008<br />

Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007, zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 31.07.2009<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch das Gesetz vom<br />

22.04.1993<br />

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2012. In der ab 1. Januar<br />

2012 geltenden Fassung.<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010<br />

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen<br />

DSchG - Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – in der Fassung vom<br />

11.03.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005.<br />

- 51 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG) in der Fassung vom<br />

24.04.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010<br />

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) in der Fassung vom 20.04.2005,<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010<br />

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der<br />

Fassung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.03.2007<br />

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz<br />

.<br />

- 52 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Anlagen<br />

Anlage I Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse<br />

Anlage II Grafische Darstellung der Kriterien der<br />

Stufe I<br />

Anlage III Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II –<br />

Plausibilitätsprüfung<br />

Anlage IV Prüfbögen mit der Dokumentation der<br />

Ergebnisse der Stufe III- Einzelfallprüfung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />

Planungskonzept<br />

Anlage I<br />

Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Kriterien der Stufe I – Planungsraum-analyse; Ermittlung von Ausschlussbereichen für Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />

I Tabu - Siedlungsflächen<br />

Wohnbauflächen<br />

gemischte Bauflächen<br />

Dorfgebiete<br />

Sonderbauflächen Gesundheit /<br />

Erholung<br />

Satzungsbereiche nach § 34<br />

BauGB<br />

Wohnnutzung im Außenbereich<br />

Gemeinbedarfsflächen<br />

Grünflächen<br />

Sonderbauflächen<br />

Gewerbegebiete<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

500 m Einhaltung Richtwerte der TA Lärm erforderlich<br />

300 m<br />

Allgemeine Siedlungsbereiche 500 m<br />

---<br />

Optische Bedrängungswirkung.<br />

Ist der Abstand < 2 x Gesamthöhe, führt die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten<br />

und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage. Ist der Abstand > 2 x Gesamthöhe der<br />

WEA Es bedarf regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.<br />

§ 6 Abs. 10 BauO NRW: 0,5 x Gesamthöhe WEA<br />

Abstandflächen zu Gebäuden und Verkehrswegen nach der Einführung Technischer Baubestimmungen<br />

nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A<br />

4 – 408 - v. 28.5.2009 vom 8.11.2006 (SMBl. NRW. 2323) Anlage 2.7/10: 1,5 x (Rotordurchmesser<br />

plus Nabenhöhe)<br />

„Die Ausweisung von Gebieten für die <strong>Windenergie</strong>nutzung ist in Allgemeinen Siedlungsbereichen<br />

(ASB) nicht zulässig.“<br />

Anlage I<br />

Seite 1<br />

von 3<br />

WEE 2011<br />

3.2.4.3, 5.2.1.1<br />

WEE 2011<br />

5.2.2.3<br />

WEE 2011<br />

3.2.4.3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />

I Tabu - Naturschutzflächen<br />

festgesetzte, ausgewiesene oder<br />

einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete<br />

300 m<br />

Naturdenkmale ---<br />

gesetzlich geschützte Biotope gem.<br />

§ 30 BNatSchG sowie § 62 LG<br />

---<br />

FFH- und Vogelschutzgebiete ---<br />

Pufferzone in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes.<br />

Sofern die Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten<br />

dienen sowie bei europäischen Vogelschutzgebieten (i.d.R. 300 m Abstand).<br />

Anlage I<br />

Seite 2<br />

von 3<br />

WEE 2011 8.1.4,<br />

8.2.1.2<br />

Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen Naturdenkmale als Standorte für<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen nicht in Betracht. WEE 2011<br />

Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile<br />

und gesetzlich geschützte als Standorte für <strong>Windenergie</strong>anlagen nicht in Betracht.<br />

Einschließlich Funktionsräume, um Verriegelung des Gebietes und Barrierewirkung bei Flugbewegungen<br />

zu vermeiden, OVG Münster Urt. v. 3.8.2009 - 8 A 4062/04 -).<br />

8.2.1.2<br />

WEE 2011<br />

8.1.4, 8.2.1.2<br />

Kompensationsflächen --- Vorschlag<br />

Wald ---<br />

Eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete<br />

(insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Die Ausweisung<br />

kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht, beispielsweise Kahlflächen<br />

im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht,<br />

wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder,<br />

Prozessschutzflächen) handelt. Näheres regelt der Leitfaden „<strong>Windenergie</strong> im Wald“.<br />

Anmerk.: liegt noch nicht vor. Ziel LEP: B. III. 3.2: 3.21 (…) Waldgebiete dürfen nur für andere<br />

Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb<br />

des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche<br />

Maß beschränkt wird. (…)<br />

Soweit Anlagen im Wald oder bis zu 35 m vom Waldrand verwirklicht werden sollen, hat sich<br />

der Betreiber der <strong>Windenergie</strong>anlage zu verpflichten, im Falle von Schäden an der Anlage<br />

durch umfallende Bäume auf einen Ersatzanspruch zu verzichten. Darüber hinaus soll er den<br />

Waldbesitzer von Verkehrssicherheitspflichten freistellen, die sich aus der Errichtung oder dem<br />

Betrieb im Wald ergeben. Des Weiteren sind geeignete Vorkehrungen zum Brandschutz zu<br />

treffen.<br />

WEE 2011<br />

3.2.4.2<br />

WEE 2011<br />

5.2.3.2, 8.1.4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Stufe Relevanz / Bereiche Puffer Anmerkung Quelle<br />

I Tabu - Gewässer<br />

Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete<br />

Schutzzone I<br />

Gewässerflächen ---<br />

I Tabu - Infrastruktur<br />

Bundesstraßen 20 m<br />

Anlage I<br />

Seite 3<br />

von 3<br />

--- In der Wasserschutzzone I ist die Errichtung von <strong>Windenergie</strong>anlagen unzulässig. WEE 2011 8.2.2<br />

Bei Abständen kleiner 40 m ist Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich.<br />

WEE 2011 8.2.4<br />

§ 9 FStrG<br />

Landes- und Kreisstraßen 40 m Bei Abständen bis zu 40 m ist Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. § 25 StrWG NRW<br />

Ortsdurchfahrten 40 m siehe Landes- und Kreisstraßen Vorschlag<br />

Bahnstrecken 40 m siehe Bundesstraßen Vorschlag<br />

Freileitungen (inkl. Schutzstreifen)<br />

Bei ungünstiger Stellung des Rotors darf die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung<br />

ragen.<br />

WEE 2011 8.1.2<br />

100 m Vorschlag<br />

Anlagen zur Ver- u. Entsorgung --- Vorschlag<br />

Gasfernleitungen --- Vorschlag<br />

Richtfunktrassen (inkl. Schutzstreifen)<br />

Kein Teil der <strong>Windenergie</strong>anlage darf die (vorhandene) Richtfunkstrecke unterbrechen. Allerdings<br />

werden Beeinträchtigungen des Rundfunkempfangs vom Schutzbereich des § 35 Abs. 3<br />

Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht erfasst.<br />

WEE 2011<br />

5.2.2.3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />

Planungskonzept<br />

Anlage II<br />

Grafische Darstellung der Kriterien der Stufe I


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />

Planungskonzept<br />

Anlage III<br />

Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II –<br />

Plausibilitätsprüfung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Dokumentation der Ergebnisse der Stufe II – Plausibilitätsprüfung für die vorläufig ermittelten Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>gewinnung im Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

Hinweise/Vorbemerkungen<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

5)<br />

6)<br />

Anlage III<br />

Seite 1<br />

von 3<br />

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung werden ebenso mögliche Pufferbereiche von Wohnsiedlungsflächen, Mischgebieten, Industrie- und Gewerbegebieten,<br />

Gemeinbedarfsflächen, sensiblen Sonderbauflächen und der Wohnbebauung im Außenbereich außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets von <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

berücksichtigt. Für das an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> angrenzende Umfeld konnte eine Wohnnutzung an der Südwest-<br />

Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebiets an der Gräfinhagener Straße festgestellt werden, die den vorläufig ermittelten Potenzialstandort in seiner Flächengröße<br />

verringert.<br />

Die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Leopoldshöhe</strong> durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in 80 m Höhe (LANUV 2012) ermöglichen einen wirtschaftlichen<br />

Betrieb von WEA (Wirtschaftlichkeitsschwelle aktueller WEA in der Leistungsklasse von 2 bis 3 MW: 5,5 m/s). Lediglich im Bereich der Ortschaft<br />

Asemissen sowie dem Bereich westlich von Asemissen liegen die Windgeschwindigkeiten unterhalb der Wirtschaftlichkeitsschwelle. In diesem Bereich<br />

befinden sich keine vorläufig ermittelten Potenzialflächen. Die Windhöffigkeit stellt im Untersuchungsgebiet daher kein Ausschlusskriterium<br />

dar.<br />

Potenzialflächen, die die Mindestflächengröße nicht erreichen, werden aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Die Mindestflächengröße für<br />

die Aufstellung von WEA ergibt sich aus der durch die Rotorblätter einer WEA überstrichenen Grundfläche. Da die Rotorblattlänge bei den unterschiedlichen<br />

WEA-Modellen variiert, wird die Rotorblattlänge der kleinsten am Markt verfügbaren WEA der Leistungsklasse von 3 MW (ENERCON E-<br />

82) angenommen. Diese liegt bei einer Leistung von 3 MW bei ca. 40 m Rotorblattlänge (Frühjahr 2012). Die durch die Rotorblätter dieser WEA überstrichene<br />

Fläche liegt demnach bei ca. 0,5 ha. Zusätzlich wird die Geometrie der Potenzialflächen auf ihre Eignung zur Aufnahme der durch die Rotorblätter<br />

überstrichenen Kreisfläche überprüft. Alle Potenzialflächen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden bereits im Vorfeld ausgeschlossen.<br />

Zusätzlich wird die Geometrie der Potenzialflächen auf ihre Eignung zur Aufnahme der durch die Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche überprüft.<br />

Alle Potenzialflächen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden als ungeeignet bewertet und ausgeschlossen.<br />

Potenzialflächen, die im Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord liegen, werden als ungeeignet<br />

bewertet.<br />

Potenzialflächen, die in keinem räumlichen Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen stehen, und die nicht die Errichtung von mindestens 3 WEA<br />

zulassen, werden als Potenzialflächen ausgeschlossen und nicht weiter betrachtet. Der räumliche Zusammenhang definiert sich über die möglichen<br />

Lärmeinwirkungsbereiche (300 m) der potenziellen WEA an den Potenzialstandorten.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Schema der Bewertung der Potenzialflächeneignung für den Gesamtpotenzialstandort:<br />

+ Eignung<br />

(+) bedingte Eignung<br />

- keine Eignung<br />

Nummer der<br />

Fläche<br />

Teilfläche Bezeichnung<br />

Größe in<br />

ha<br />

1 Hövingsfeld 0,8<br />

2<br />

3<br />

4<br />

a)<br />

1,8<br />

östlich Gut<br />

Eckendorf<br />

b) 1,7<br />

Anlage III<br />

Seite 2<br />

von 3<br />

Bemerkungen/Restriktionen Bewertung<br />

Die Geometrie der Potenzialfläche ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die Rotorblätter<br />

überstrichenen Kreisfläche.<br />

Die Geometrie der Potenzialfläche b) ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die<br />

Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche.<br />

Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />

räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass<br />

der Potenzialstandort als ungeeignet bewertet wird.<br />

a)<br />

b)<br />

nördlich Nienhagen<br />

12,0<br />

0,5<br />

Die Geometrie der Potenzialfläche b) ist ungeeignet zur Aufnahme der durch die<br />

Rotorblätter überstrichenen Kreisfläche.<br />

Die Errichtung von 3 WEA ist an diesem Potenzialstandort möglich. Hinweise, die<br />

einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen liegen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />

nicht vor.<br />

+<br />

-<br />

a)<br />

1,4<br />

b)<br />

c)<br />

südlich Bexterhagen<br />

5,0<br />

3,4<br />

Die Errichtung von 3 WEA ist an diesem Potenzialstandort möglich. Hinweise, die<br />

einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen liegen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung<br />

nicht vor.<br />

+<br />

d) 0,3<br />

5 Krentrup 2,3<br />

Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />

räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />

<strong>Leopoldshöhe</strong> ist nicht erkennbar, doch besteht die Möglichkeit, dass im nah angrenzenden<br />

Stadtgebiet von Lage Potenzialflächen für <strong>Windenergie</strong>nutzung ermittelt werden<br />

könnten, sodass ein räumlicher Zusammenhang zu möglichen WEA auf Lagenser<br />

Seite bestehen könnte. Der Potenzialstandort wird daher unter Vorbehalt als geeignet<br />

bewertet.<br />

-<br />

-<br />

(+)


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept<br />

Nummer der<br />

Fläche<br />

6<br />

Teilfläche Bezeichnung<br />

a)<br />

Größe in<br />

ha<br />

4,1<br />

b) 1,7<br />

c) Grester Feld<br />

3,5<br />

d) 0,2<br />

e) 0,1<br />

Anlage III<br />

Seite 3<br />

von 3<br />

Bemerkungen/Restriktionen Bewertung<br />

Die Potenzialflächen stellen eine Ergänzung der ausgewiesenen Konzentrationszone<br />

und der beiden bestehenden WEA dar.<br />

7 Steinhorst 2,8<br />

Der Potenzialstandort ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein<br />

räumlicher Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass<br />

der Potenzialstandort als ungeeignet bewertet wird.<br />

8<br />

a)<br />

b)<br />

Ermgassen<br />

1,8<br />

3,4<br />

Der Potenzialstandort wird aufgrund des in diesem Bereich geplanten interkommunalen<br />

Gewerbegebiets <strong>Leopoldshöhe</strong>/Oerlinghausen-Nord ausgeschlossen.<br />

9<br />

a)<br />

2,8<br />

Freesenberg<br />

b) 1,4<br />

Potenzialfläche b) liegt im 300 m Radius der auch zu Wohnzwecken genutzten landwirtschaftlichen<br />

Hofstelle Gräfinghagen, sodass diese vollständig entfällt. Die Potenzialfläche<br />

a) ermöglicht lediglich die Errichtung einer einzelnen WEA. Ein räumlicher<br />

Zusammenhang zu weiteren Potenzialflächen ist nicht erkennbar, sodass der Potenzialstandort<br />

insgesamt als ungeeignet bewertet wird.<br />

+<br />

-<br />

-<br />

-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> <strong>Windenergie</strong><br />

Abschlussbericht zum gesamträumlichen<br />

Planungskonzept<br />

Anlage IV<br />

Prüfbögen mit der Dokumentation der Ergebnisse<br />

der Stufe III- Einzelfallprüfung


Anlage IV Suchraum 03, Seite 1 von 7<br />

Suchraum 03 a) (nördlich Nienhagen)<br />

Suchraumsteckbrief:<br />

Der etwa 12 ha große Suchraum liegt auf einer kleinen Anhöhe nördlich der Siedlung Nienhagen und wird<br />

ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich<br />

einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale fehlen fast vollständig im Landschaftsraum. Der<br />

Suchraum wird nach Osten durch die Kreisstraße 5 begrenzt.<br />

Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5:000)


Anlage IV Suchraum 03, Seite 2 von 7<br />

Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 03 a)<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungskritische Sachverhalte<br />

Lärmwirkungen<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />

möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />

35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und die<br />

Mischgebiete in der Siedlung Bexterhäger Heide vorhanden. Auch<br />

im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Bad Salzuflen sind evtl. planungsrechtlich<br />

gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />

durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 50 Wohnhäusern.<br />

Artenschutz<br />

Avifauna<br />

Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />

(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Rotmilan im Umfeld des<br />

Suchraums erfasst.<br />

Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich direkt angrenzend<br />

an den Suchraum am Waldrand des südlich angrenzenden<br />

Waldes. Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung<br />

von ca. 500 m östlich des Suchraums.<br />

Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />

angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Mäusebussarden<br />

konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt<br />

werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für<br />

die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich<br />

das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard<br />

durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit<br />

nicht eintreten.<br />

Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />

auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard.<br />

Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane<br />

deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung<br />

zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />

Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />

VSW 2007) betrachtet.<br />

Fledermäuse<br />

Die Potenzialfläche 03 weist für Fledermäuse keine besonders<br />

attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen<br />

sind für die Potenzialfläche nicht zu erwarten.<br />

Natura 2000<br />

Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />

sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

Um mögliche betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />

ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />

Betrieb der WEA im<br />

Suchraum erforderlich.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

des Suchraums 03 wird<br />

für die Art Mäusebussard als gering<br />

bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />

des Raumes für die Arten<br />

nicht nachgewiesen werden konnte<br />

und somit eine signifikante Erhöhung<br />

des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

In Bezug auf die Art Rotmilan weist<br />

der Suchraum jedoch ein erhöhtes<br />

artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

auf. Das erfasste Rotmilan-<br />

Paar hat erfolgreich in der Nähe<br />

des Suchraums gebrütet, jedoch<br />

erstmalig in diesem Jahr. Somit<br />

liegt wahrscheinlich noch keine<br />

feste Revierbindung vor, zumal der<br />

Horst durch einen Sturm während<br />

der Brutphase vom Brutbaum getragen<br />

wurde. Somit kann der Versuch<br />

einer Umsetzung des Rotmilan-Horstes<br />

in südöstliche Richtung<br />

um ca. 500 m unter Zuhilfenahme<br />

einer künstlichen Nisthilfe unternommen<br />

werden. Bei einer Akzeptanz<br />

des neuen Horstes kann das<br />

artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko<br />

vermindert werden, sodass der<br />

Suchraum für die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet<br />

werden könnte.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />

weist die Fläche<br />

voraussichtlich nur ein geringes<br />

bis mittleres Konfliktpotenzial<br />

für Fledermäuse auf.<br />

Beeinträchtigungen von Gebieten<br />

der Natura 2000-Gebietskulisse<br />

werden ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 03, Seite 3 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Regionalplanung<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />

ca. 700 m westlich des Suchraums.<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE)<br />

Der südliche Teilbereich des Suchraums überschneidet sich mit<br />

einem BSLE.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Nicht vorhanden.<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Nicht vorhanden.<br />

+ Nachteilige Auswirkungen auf BSN<br />

0<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

werden ausgeschlossen.<br />

Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />

von WEA kann den<br />

Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />

und „Biotopverbund“ entsprochen<br />

werden und nachteilige Auswirkungen<br />

vermieden werden.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 03, Seite 4 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />

Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />

Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />

Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />

Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />

die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />

angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />

Lippe 2001).<br />

(Maßstab: 1:20.000)<br />

Entwicklungsziele des Landschaftsplans<br />

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />

des Suchraums das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen<br />

Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />

reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest.<br />

Weitere Planungen<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />

Gewässer<br />

WSG, HSG, ÜSG<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen<br />

nach Osten ein namenloser Graben. Hier ist ein 5 m breiter Randstreifen<br />

einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des<br />

Vorhabens sind nicht gegeben.<br />

0<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+<br />

Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />

es der Unteren Landschaftsbehörde<br />

eine Ausnahme von den Verboten<br />

der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />

Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />

dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />

Nachteilige Auswirkungen<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

Nachteilige Auswirkungen durch<br />

die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 03, Seite 5 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />

Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />

des Suchraumes 03 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />

Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />

Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />

über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />

Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Unter der Prämisse,<br />

dass die Etablierung des Rotmilans-Paares im Bereich des Suchraumes 04 erfolgreich umgesetzt<br />

werden kann, wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial insgesamt als gering bewertet.<br />

Weitere zulassungskritische Sachverhalte stellen die Ausweisungen als LSG und als BSLE dar. Bei<br />

einer Inanspruchnahme des Suchraumes als Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung ist das<br />

Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen bzw. eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz<br />

bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe anzufragen.<br />

– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch<br />

eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht<br />

möglich –<br />

Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

Biotopkatasterflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />

Naturpark<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />

Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />

Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />

dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />

Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />

Landnutzung.<br />

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />

Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“<br />

befindet sich etwa 500 m westlich des Suchraums.<br />

Das NSG „Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m<br />

nordöstlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-<br />

Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten.<br />

Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte<br />

bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />

Tierarten zu sichern.<br />

+ Negative Auswirkungen werden<br />

+<br />

0<br />

ausgeschlossen.<br />

Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />

durch WEA, Infrastrukturen<br />

und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />

auf. Negative Auswirkungen<br />

durch die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen können<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.


Anlage IV Suchraum 03, Seite 6 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Kompensationsflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />

Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in<br />

nördlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 450 m zum Suchraum<br />

an der Kreisstraße K5.<br />

(ohne Maßstab)<br />

schutzwürdige Böden<br />

Im südlichen Bereich des Suchraums, im Bereich des Grabens,<br />

befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes<br />

NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das Grundwasser<br />

ein schutzwürdiger Boden.<br />

(Maßstab: 1:50.000)<br />

+<br />

+<br />

Negative Auswirkungen durch die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen werden bei<br />

einer fachgerechten Ausführung<br />

von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />

WEA ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 03, Seite 7 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />

In etwa 650 m Entfernung verläuft nördlich des Suchraums die<br />

BahnRadRoute Hellweg-Weser, in etwa 250 m Entfernung zum<br />

Suchraum verläuft westlich der Wanderweg „Verbindungsweg“. Der<br />

Radwanderweg und der Wanderweg verlaufen in der Mittelzone<br />

(nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der<br />

potenziellen WEA.<br />

Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />

auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />

ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />

wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />

einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />

landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der angrenzenden<br />

vielbefahrenen Kreisstraße 5.<br />

Naturdenkmale<br />

In westlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca.<br />

600 m zum Suchraum zwei Naturdenkmale auf dem Stadtgebiet<br />

von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmale<br />

festgesetzte markante Bäume.<br />

Bau- und Bodendenkmale<br />

Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />

1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />

Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />

0<br />

+<br />

+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />

Negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild werden ausge-<br />

schlossen. Es können jedoch Erho-<br />

lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />

richtung von WEA in diesem Such-<br />

raum beeinträchtigt werden.<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />

zum Suchraum werden nachteilige<br />

Auswirkungen ausgeschlossen. <br />

schlossen.<br />

Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 03 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen,<br />

Artenschutz, Festsetzung von LSG und BSLE (s.o.). Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung<br />

sowie des Natur- und Landschaftshaushaltes lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch<br />

optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

vermeiden.<br />

Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere Beeinträchtigungen<br />

durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im Suchraum Nr. 03 erkennbar. Mögliche Betroffenheiten<br />

entstehen durch der <strong>Windenergie</strong>nutzung entgegenstehende Schutzziele von NSG und durch<br />

potenzielle Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen.<br />

– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung<br />

schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –


Anlage IV Suchraum 04, Seite 1 von 7<br />

Suchraum 04 (südlich Bexterhagen)<br />

Suchraumsteckbrief:<br />

Der Suchraum umfasst insgesamt die vier Teilflächen, mit Flächengrößen von ca. 0,3 ha (04 d), ca. 1,4 ha<br />

(04 a), ca. 3,4 ha (04 c) und ca. 5,0 ha (04 b). Der Suchraum liegt in der Senke eines Talraums südlich der<br />

Siedlung Bexterhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau.<br />

Die Teilflächen befinden sich angrenzend zum Waldbereich „Großes Holz“, der sich in südwestlicher<br />

Richtung entlang eines namenlosen Gewässers räumlich aufweitet. Nördlich des Suchraums schirmt ein größerer<br />

Gehölzbestand die Siedlung Bexterhagen vom Suchraum 04 optisch ab.<br />

Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500)


Anlage IV Suchraum 04, Seite 2 von 7<br />

Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 04)<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungskritische Sachverhalte<br />

Lärmwirkungen<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />

möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />

35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen, Bexterhagen<br />

und an der Blitzenburg, die Mischgebiete in der Siedlung<br />

Bexterhäger Heide und Bexterhagen und mehrere Beiche, die über<br />

Aussenbereichssatzungen in Heipke gesichert sind, vorhanden.<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />

durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 28 Wohnhäusern.<br />

Artenschutz<br />

Avifauna<br />

Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />

(Grote 2012) die Arten Feldlerche, Rotmilan und Turmfalke im Umfeld<br />

des Suchraums erfasst.<br />

Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung<br />

von ca. 750 m nordwestlich des Suchraums. Nach Hinweisen des<br />

Kreises Lippe gibt es einen Brutverdacht für ein Rotmilan-Paar im<br />

Jahr 2011 ca. 200 m südlich der Teilfläche 04 a). Insgesamt wurden<br />

zwei Feldlerchenpaare bei der Brut beobachtet, eines im Bereich<br />

der Teilfläche 04 b) und eines im Bereich der Teilfläche 04 d). Das<br />

Turmfalkenpaar brütete in einer Entfernung von ca. 350 südöstlich<br />

der Teilfläche 04 d) am Nordrand der Siedlung Hovedissen.<br />

Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />

angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken<br />

konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden.<br />

Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke<br />

konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko<br />

für die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von<br />

WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände somit nicht eintreten.<br />

Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />

genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />

Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />

festgestellt werden.<br />

Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />

auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Turmfalke.<br />

Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich<br />

häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber<br />

WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu<br />

tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />

Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />

VSW 2007) betrachtet.<br />

0<br />

-<br />

Um mögliche betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />

ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />

Betrieb der WEA im<br />

Suchraum erforderlich.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

des Suchraums 04 wird<br />

für die Art Turmfalke als gering<br />

bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />

des Raumes für die Arten<br />

nicht nachgewiesen werden konnte<br />

und somit eine signifikante Erhöhung<br />

des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

für die Art Feldlerche wird<br />

als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />

der Beseitigung von<br />

Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF) in Form einer Anlage von<br />

Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />

werden kann.<br />

In Bezug auf die Art Rotmilan weist<br />

der Suchraum jedoch ein erhöhtes<br />

artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

auf. Unter Berücksichtigung<br />

des Brutverdachts aus dem Jahr<br />

2011 kann davon ausgegangen<br />

werden, dass der Bereich südlich<br />

und westlich des Suchraums eine<br />

höhere Bedeutung als Brutrevier<br />

für das erfasste Rotmilan-Paar hat.<br />

Um das Rotmilan-Paar in diesem<br />

Bereich fest zu etablieren, soll hier<br />

eine Nisthilfe angebracht werden.<br />

Bei einer Akzeptanz des neuen<br />

Horstes kann das artenschutzrechtliche<br />

Kollisionsrisiko für den Suchraum<br />

03 vermindert werden, sodass<br />

der Suchraum für die Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong> als geeignet bewertet<br />

werden könnte. Der Suchraum<br />

04 weist dahingegen ein<br />

erhöhtes artenschutzrechtliches<br />

Konfliktpotenzial auf, da hier das<br />

Kernhabitat des Rotmilan-Paares<br />

liegt.


Anlage IV Suchraum 04, Seite 3 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Fledermäuse<br />

Die Potenzialfläche 04 weist keine für Fledermäuse besonders<br />

attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen<br />

sind für die Potenzialflächen nicht zu erwarten.<br />

Natura 2000<br />

Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />

sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />

Regionalplanung<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />

ca. 1.300 m östlich des Suchraums.<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE)<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Nicht vorhanden.<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Nicht vorhanden.<br />

+<br />

+<br />

+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />

0<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />

weist die Fläche<br />

voraussichtlich nur ein geringes<br />

bis mittleres Konfliktpotenzial<br />

für Fledermäuse auf.<br />

Beeinträchtigungen von Gebieten<br />

der Natura 2000-Gebietskulisse<br />

werden ausgeschlossen.<br />

den ausgeschlossen.<br />

Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />

von WEA kann den<br />

Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />

und „Biotopverbund“ entsprochen<br />

werden und erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen vermieden werden.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 04, Seite 4 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />

Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />

Ravensberger Hügelland. Die Teilflächen b), c) und d) liegen<br />

zudem teilweise im LSG 2.2-5 „Heipker Bachtal“. Das LSG<br />

„übernimmt“ (…) „wichtige Funktionen für den Biotop- und<br />

Artenschutz, insbesondere zur Vernetzung der Biotopkomplexe“<br />

(Kreis Lippe 2001). Bei beiden LSG gilt : . Verboten ist die<br />

Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u.<br />

(4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme<br />

nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung<br />

der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht<br />

entgegensteht (Kreis Lippe 2001).<br />

(Maßstab: 1:25.000)<br />

Festsetzungen des Landschaftsplans<br />

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />

des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />

mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />

belebenden Elementen“ fest. Das Entwicklungsziel für die sich mit<br />

dem LSG 2.2-5 überschneidenden Teilräume des Suchraums ist<br />

die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />

natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten<br />

Landschaft“.<br />

Weitere Planungen<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />

Gewässer<br />

WSG, HSG, ÜSG<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen<br />

nach Osten ein namenloses Gewässer. Hier ist ein 5 m breiter<br />

Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit<br />

des Vorhabens sind nicht gegeben.<br />

0<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+<br />

Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />

es der Unteren Landschaftsbehörde<br />

eine Ausnahme von den Verboten<br />

der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />

Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />

den Entwicklungszielen nicht entgegen.<br />

Nachteilige Auswirkungen<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

Nachteilige Auswirkungen durch<br />

die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 04, Seite 5 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />

Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />

des Suchraumes 04 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />

Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden.<br />

Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Das erfasste Rotmilan-Paar<br />

hat hier sein Kernhabitat, das in seiner Bedeutung durch Anbringen einer Nisthilfe gefestigt<br />

werden soll.<br />

Auch die Ausweisungen als BSLE und LSG können einer Nutzung der <strong>Windenergie</strong> entgegenstehen.<br />

Der Suchraum 04 wird insgesamt für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> als ungeeignet bewertet.<br />

– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten ungeeigneter Suchraum –<br />

Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

Biotopkatasterflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />

Naturpark<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />

Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />

Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />

dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />

Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />

Landnutzung.<br />

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />

Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“<br />

befindet sich etwa 2.000 m westlich des Suchraums. Das NSG<br />

„Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m nördlich des<br />

Suchraums. In einer Entfernung von ca. 1.700 m östlich des Suchraums<br />

liegt das NSG „Heipker See“. Der Schutzzweck der jeweiligen<br />

NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante<br />

Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem<br />

Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />

Tierarten zu sichern.<br />

Kompensationsflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />

Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in<br />

nordöstlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 500 m zum<br />

Suchraum.<br />

+ Negative Auswirkungen werden<br />

+<br />

0<br />

+<br />

ausgeschlossen.<br />

Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />

durch WEA, Infrastrukturen<br />

und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />

auf. Negative Auswirkungen<br />

durch die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen können<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Negative Auswirkungen durch die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 04, Seite 6 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

schutzwürdige Böden<br />

Im südlichen und zentralen Bereich des Suchraums, im Bereich des<br />

Grabens, befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />

Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das<br />

Grundwasser ein schutzwürdiger Boden.<br />

(Maßstab: 1:50.000)<br />

Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />

In einer Entfernung von ca. 100 m führt östlich der Teilflächen 04 c<br />

und d) die BahnRadRoute Hellweg-Weser in Nord-Süd-Richtung<br />

entlang. Etwa 450 m nördlich des Suchraums befindet sich ein<br />

Aussichtspunkt am südlichen Rand der Siedlung Bexterhagen. Die<br />

BahnRadRoute liegt somit im Nahbereich (nach Nohl 1993: visuelle<br />

Wirkzone I) der potenziellen WEA. Der Aussichtspunkt mit Ausrichtung<br />

nach Süden (zum Suchraum) würde in seiner Funktion beeinträchtigt.<br />

(Aussichtspunkt, Quelle: <strong>Gemeinde</strong>plan <strong>Leopoldshöhe</strong>)<br />

Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />

auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />

ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />

wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />

einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />

landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.<br />

+<br />

-<br />

Negative Auswirkungen werden bei<br />

einer fachgerechten Ausführung<br />

von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />

WEA ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild werden ausge-<br />

schlossen. Es werden aller<br />

Voraussicht nach jedoch Erho-<br />

lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />

richtung von WEA in diesem Such-<br />

raum beeinträchtigt.


Anlage IV Suchraum 04, Seite 7 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturdenkmale<br />

Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld<br />

nicht vorhanden.<br />

Bau- und Bodendenkmale<br />

Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />

1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />

Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />

+ Nachteilige Auswirkungen ausge-<br />

+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />

schlossen. <br />

schlossen.<br />

Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 04 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen<br />

und durch die Festsetzungen als BSLE und LSG. Zulassungshemmend wirkt sich insbesondere<br />

jedoch der artenschutzrechtliche Sachverhalt aus (s.o.). Eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong> sollte<br />

aufgrund des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in diesem Suchraum unterbleiben.<br />

Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Umweltauswirkungen<br />

durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong> im Suchraum Nr. 04 erkennbar. Die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> kann in Konflikt stehen zu den Schutzzielen von umliegenden Naturschutzgebieten.<br />

Auch Erholungsinfrastrukturen können durch die Errichtung von WEA beeinträchtigt werden.<br />

– ungeeigneter Suchraum –


Anlage IV Suchraum 05, Seite 1 von 6<br />

Suchraum 05; Krentrup)<br />

Suchraumsteckbrief:<br />

Der etwa 2,3 ha große Suchraum liegt in einem nach Osten hin abschüssigen Gelände nordöstlich der Siedlung<br />

Krentruperhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau.<br />

Eingestreut finden sich einige kleinere Waldbereiche nördlich und östlich des Suchraums. Weitere strukturgebende<br />

Merkmale finden sich südlich des Suchraums entlang des Eselsbachs in Form von gewässerbegleitenden<br />

Gehölzstreifen.<br />

Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5.000)


Anlage IV Suchraum 05, Seite 2 von 6<br />

Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 05)<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungskritische Sachverhalte<br />

Lärmwirkungen<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />

möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />

35 dB[A]) betroffenen Bereiche, die über Außenbereichssatzungen<br />

in Heipke und südlich von Krentruperhagen gesichert sind,<br />

sowie Wohnbauflächen am Nordostrand von <strong>Leopoldshöhe</strong> vorhanden.<br />

Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Lage sind evtl.<br />

planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />

durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 47 Wohnhäusern.<br />

Artenschutz<br />

Avifauna<br />

Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />

(Grote 2012) die Arten Mäusebussard; Turmfalke und Feldlerche im<br />

Umfeld des Suchraums erfasst.<br />

Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich am Waldrand<br />

des Waldes nördlich von Krentrup in einer Entfernung von ca.<br />

650 m nördlich des Suchraums. Der Brutstandort des Turmfalken<br />

befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m südlich des Suchraums<br />

Westlich des Suchraums wurden drei Feldlerchenpaare als<br />

brütend festgstellt.<br />

Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />

angetroffen. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden<br />

konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine<br />

besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard<br />

konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für<br />

die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von<br />

WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit<br />

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />

Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />

angetroffe. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken konnte<br />

im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch<br />

eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke<br />

konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für<br />

die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von WEA<br />

im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände somit nicht eintreten.<br />

Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />

genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />

Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />

festgestellt werden.<br />

Fledermäuse<br />

Eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials<br />

wurde für diesen Suchraum nicht durchgeführt, da dieser<br />

Suchraum für die Errichtung von max. einer WEA geeignet ist und<br />

im Vorfeld der Einzelfallprüfung deutlich wurde, dass die Stadt Lage<br />

in räumlicher Nähe zum Suchraum 05 nicht die Ausweisung einer<br />

Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung anstrebt.<br />

0<br />

0<br />

Um mögliche betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />

ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />

Betrieb der WEA im<br />

Suchraum erforderlich.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

des Suchraums 05 wird<br />

die Arten Mäusebussard und Turmfalke<br />

als gering bewertet, da eine<br />

besondere Bedeutung des Raumes<br />

für die Arten nicht nachgewiesen<br />

werden konnte und somit eine<br />

signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

für die Art Feldlerche wird<br />

als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />

der Beseitigung von<br />

Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF) in Form einer Anlage von<br />

Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />

werden kann. Um den Verlust in<br />

Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten<br />

auszugleichen, sind<br />

geeignete Flächen im Umfeld zu<br />

finden.<br />

keine Aussage möglich


Anlage IV Suchraum 05, Seite 3 von 6<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Natura 2000<br />

Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />

sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />

Regionalplanung<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />

ca. 1.200 m südöstlich des Suchraums.<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE)<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Nicht vorhanden.<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines Bereiches für<br />

Grundwasser- und Gewässerschutz. Durch das Einhalten einer<br />

grundwasserschonenden Bautechnik und die Einrichtung eines<br />

Grundwassermanagements bei der Errichtung von WEA werden<br />

nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser vermieden.<br />

+<br />

+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />

0<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

Beeinträchtigungen von Gebieten<br />

der Natura 2000-Gebietskulisse<br />

werden ausgeschlossen.<br />

den ausgeschlossen.<br />

Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />

von WEA kann den<br />

Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />

und „Biotopverbund“ entsprochen<br />

werden und erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen vermieden werden.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 05, Seite 4 von 6<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />

Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />

Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />

Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />

Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />

die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />

angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />

Lippe 2001).<br />

(Maßstab: 1:20.000)<br />

Festsetzungen des Landschaftsplans<br />

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />

des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />

mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />

belebenden Elementen“ fest.<br />

Weitere Planungen<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässer<br />

WSG, HSG, ÜSG<br />

Der Suchraum liegt im Randbereich der Zone 4 des Heilquellenschutzgebietes<br />

„Bad Oeynhausen-Bad Salzuflen“. WSG oder ÜSG<br />

liegen nicht im Bereich des Suchraums.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass<br />

Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.<br />

Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />

0<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+<br />

+<br />

Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />

es der Unteren Landschaftsbehörde<br />

eine Ausnahme von den Verboten<br />

der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />

Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />

dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />

Nachteilige Auswirkungen<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

Nachteilige Auswirkungen werden<br />

bei einer fachgerechten Bauausführung<br />

ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen durch die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.<br />

Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht<br />

als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur<br />

Ausweisung einer Konzentrationszone zur <strong>Windenergie</strong>nutzung in Lage in räumlicher Nähe zu <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

ausgeschlossen.<br />

– ungeeigneter Suchraum –


Anlage IV Suchraum 05, Seite 5 von 6<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

Biotopkatasterflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />

Naturpark<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />

Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />

Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />

dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />

Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />

Landnutzung.<br />

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />

In einer Entfernung von ca. 1.300 m nördlich des Suchraums liegt<br />

das NSG „Heipker See“. Das NSG „Holzhauser Bruch“ liegt in einer<br />

Entfernung von ca. 1.400 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck<br />

der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit<br />

auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch<br />

auch mit dem Ziel, die Lebensstätte zahlreicher bedrohter<br />

Tierarten, v.a. Vogelarten, zu sichern.<br />

Kompensationsflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen.<br />

In südlicher Richtung grenzen an den Suchraum Kompensationsflächen<br />

an. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es<br />

sich um Gehölzanpflanzungen, die eine Relevanz auch für windkraftsensible<br />

Vogel- und Fledermausarten aufweisen könnten.<br />

(Maßstab 1:15.000)<br />

+ Negative Auswirkungen werden<br />

+<br />

+<br />

0<br />

ausgeschlossen.<br />

Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />

durch WEA, Infrastrukturen<br />

und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />

auf. Negative Auswirkungen<br />

durch die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />

der NSG zum Suchraum<br />

können negative Auswirkungen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund der geringen Entfernung<br />

zum Suchraum können nachteilige<br />

Auswirkungen durch die Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong> auf die Artengruppen<br />

der Vögel und Fledermäuse<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.


Anlage IV Suchraum 05, Seite 6 von 6<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

schutzwürdige Böden<br />

Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />

Dienstes NRW (2004) vollständig innerhalb eines Bereichs mit sehr<br />

schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.<br />

(Maßstab: 1:50.000)<br />

Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />

In etwa 450 m Entfernung südlicher Richtung verläuft die Bahn-<br />

RadRoute Hellweg-Weser. Der Radweg verläuft somit durch die<br />

Mittelzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone II) der potenziellen<br />

WEA.<br />

Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />

auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />

ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />

wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />

einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in<br />

landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.<br />

Naturdenkmale<br />

Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld<br />

nicht vorhanden.<br />

Bau- und Bodendenkmale<br />

Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />

1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />

Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />

+<br />

0<br />

+ Nachteilige Auswirkungen ausge-<br />

+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />

Negative Auswirkungen werden bei<br />

einer fachgerechten Ausführung<br />

von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />

WEA und aufgrund der zu erwar-<br />

tenden kleinflächigen Inanspruch-<br />

nahme ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild werden ausge-<br />

schlossen. Es können jedoch Erho-<br />

lungsinfrastrukturen durch die Er-<br />

richtung von WEA in diesem Such-<br />

raum beeinträchtigt werden.<br />

schlossen. <br />

schlossen.<br />

Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht<br />

als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur<br />

Ausweisung einer Konzentrationszone zur <strong>Windenergie</strong>nutzung in Lage in räumlicher Nähe zu <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

ausgeschlossen.<br />

– ungeeigneter Suchraum –


Anlage IV Suchraum 06, Seite 1 von 7<br />

Suchraum 06) (Grester Feld)<br />

Suchraumsteckbrief:<br />

Der Suchraum liegt in leichter Kuppenlage östlich von Asemissen und nordöstlich von Greste. Die einzelnen<br />

Teilflächen des Suchraums liegen im Umfeld bzw. grenzen an eine bestehende Konzentrationszone für die<br />

<strong>Windenergie</strong>nutzung mit drei bestehenden <strong>Windenergie</strong>anlagen an und umfassen Flächengrößen von ca.<br />

90 m² (Teilfläche 06 e), 2.300 m² (06 d), 1,7 ha (06 b), 3,5 ha (06 c) und ca. 4,1 ha (06 a). Die einzelnen Flächen<br />

des Suchraums werden derzeit ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut<br />

finden sich nordwestlich des Suchraums einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale<br />

finden sich westlich des Suchraums entlang der Windwehe in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.<br />

Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500)


Anlage IV Suchraum 06, Seite 2 von 7<br />

Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 06)<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungskritische Sachverhalte<br />

Lärmwirkungen<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />

möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />

35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Rosenhagen, Osterheide<br />

und Mackenbrede, die Dorfgebiete in Evenhausen und die<br />

Bereiche, die über Außenbereichssatzungen im Grester Feld gesichert<br />

sind, vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von<br />

Lage sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />

durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 48 Wohnhäusern.<br />

Aufgrund der bestehenden WEA können die Suchraumflächen in<br />

naher Zukunft nicht zur Errichtung von WEA genutzt werden. Eine<br />

Nutzung für die <strong>Windenergie</strong>gewinnung ist nur dann möglich, wenn<br />

die bestehenden WEA durch modernere, leistungsstärkere ersetzte<br />

werden (Repowering).<br />

Artenschutz<br />

Avifauna<br />

Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />

(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Feldlerche im Umfeld<br />

des Suchraums erfasst.<br />

Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich in einer Entfernung<br />

von ca. 150 m in einer kleinen Gehölzgruppe westlich der<br />

Teilfläche 06 a). Insgesamt sieben Feldlerchen-Brutpaare wurden<br />

im Bereich des Suchraums und des angrenzenden Umfeldes festgestellt.<br />

Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend<br />

angetroffen. Der Bestand kann somit als stabil bezeichnet<br />

werden. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte<br />

am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine besondere<br />

Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht<br />

ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible<br />

Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum<br />

nicht in signifikanter Weise erhöht und somit artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände nicht eintreten.<br />

Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand<br />

in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich<br />

genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an Feldlerchen-<br />

Brutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht<br />

festgestellt werden.<br />

Fledermäuse<br />

Die Potenzialfläche 06 weist keine für Fledermäuse attraktiven<br />

Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für<br />

die Potenzialflächen nicht zu erwarten.<br />

Natura 2000<br />

Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />

sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

Um mögliche betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen in den ermittelten<br />

Potenzialbereichen durch<br />

Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />

ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />

Betrieb der WEA im<br />

Suchraum erforderlich.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

des Suchraums 06 wird<br />

für die Art Mäusebussard als gering<br />

bewertet, da eine besondere Bedeutung<br />

des Raumes für die Arten<br />

nicht nachgewiesen werden konnte<br />

und somit eine signifikante Erhöhung<br />

des Tötungsrisikos ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

für die Art Feldlerche wird<br />

als gering bewertet, da der Verbotstatbestand<br />

der Beseitigung von<br />

Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF) in Form einer Anlage von<br />

Feldlerchenfenstern ausgeräumt<br />

werden kann. Um den Verlust in<br />

Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten<br />

auszugleichen, sind<br />

geeignete Flächen im Umfeld zu<br />

finden.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung<br />

weist die Fläche<br />

voraussichtlich nur ein geringes<br />

Konfliktpotenzial für Fledermäuse<br />

auf.<br />

Beeinträchtigungen von Gebieten<br />

der Natura 2000-Gebietskulisse<br />

werden ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 06, Seite 3 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Regionalplanung<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von<br />

ca. 200 m westlich (Toepker Teich ,Aabach, Mühlenbachtal), in ca.<br />

400 m nordöstlich (Bentgrabental bei Pottenhausen) und in ca.<br />

750 m östlich (Krebsbach bei Ohrsen) des Suchraums. Bei den<br />

BSN handelt es sich um Gewässerbiotope. Eine Relevanz in Bezug<br />

auf die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> besteht aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht nicht.<br />

Maßstab: 1:50.000<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE)<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Nicht vorhanden.<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Nicht vorhanden.<br />

+ Beeinträchtigungen von BSN wer-<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

den ausgeschlossen.<br />

Die Teilflächen des Suchraums<br />

dienen der Erweiterung der bestehenden<br />

Konzentrationszone für die<br />

<strong>Windenergie</strong>nutzung. Beeinträchtigungen<br />

des BSLE durch die Arrondierung<br />

der Konzentrationszone<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 06, Seite 4 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />

Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />

Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />

Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />

Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />

die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />

angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />

Lippe 2001).<br />

(Maßstab: 1:20.000)<br />

Festsetzungen des Landschaftsplans<br />

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />

des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />

mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />

belebenden Elementen“ fest.<br />

Weitere Planungen<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässer<br />

WSG, HSG, ÜSG<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass<br />

Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.<br />

0<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+<br />

Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />

es der Unteren Landschaftsbehörde<br />

eine Ausnahme von den Verboten<br />

der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />

Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />

dem Entwicklungsziel nicht entgegen.<br />

Nachteilige Auswirkungen<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen durch die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 06, Seite 5 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />

Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />

des Suchraumes 06 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />

Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />

Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />

über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />

Als weitere potenzielle zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Durch<br />

CEF-Maßnahmen können jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeräumt werden.<br />

– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch<br />

eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht<br />

möglich –<br />

Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

Biotopkatasterflächen<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />

Naturpark<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />

Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />

Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />

dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />

Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />

Landnutzung.<br />

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />

In einer Entfernung von ca. 1.000 m westlich des Suchraums liegt<br />

das NSG „Windwehetal“. Das NSG „Werreniederung und Haferbach“<br />

liegt in einer Entfernung von ca. 2.600 m östlich des Suchraums.<br />

Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht<br />

sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung<br />

erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, seltene und bedrohte Tierarten<br />

zu schützen.<br />

+ Negative Auswirkungen werden<br />

+<br />

+<br />

ausgeschlossen.<br />

Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />

durch WEA, Infrastrukturen<br />

und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />

auf. Erhebliche zusätzliche<br />

negative Auswirkungen<br />

durch die Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

werden ausgeschlossen.<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />

des Suchraums zu den NSG<br />

können negative Auswirkungen<br />

ausgeschlossen werden.


Anlage IV Suchraum 06, Seite 6 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Kompensationsflächen<br />

Die Teilfläche 06 b) umgibt eine kleinflächige Kompensationsfläche<br />

(wahrscheinliche Zweckbestimmung: Feldlerchenfenster). In nordöstlicher<br />

Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca. 200 m<br />

zum Suchraum Kompensationsflächen. Bei den Kompensationsmaßnahmen<br />

handelt es sich um Gehölzanpflanzungen, die auch in<br />

Bezug auf windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten eine<br />

Relevanz aufweisen können.<br />

(Maßstab 1:20.000)<br />

schutzwürdige Böden<br />

Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen<br />

Dienstes NRW (2004) beinahe vollständig innerhalb eines Bereichs<br />

mit sehr schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.<br />

Im nordöstlichen Bereich der Teilfläche 06 c) wird die Schutzwürdigkeit<br />

mit besonders schutzwürdig eingestuft.<br />

(Maßstab: 1:50.000)<br />

0<br />

+<br />

Aufgrund der geringen Entfernung<br />

zum Suchraum können nachteilige<br />

Auswirkungen durch die Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong> auf die Artengruppen<br />

der Vögel und Fledermäuse<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Negative Auswirkungen werden bei<br />

einer fachgerechten Ausführung<br />

von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />

WEA und aufgrund der zu erwartenden<br />

kleinflächigen Inanspruchnahme<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 06, Seite 7 von 7<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />

keine Betroffenheit von Rad-Themenrouten, regionale oder überregionale<br />

Radrouten sowie Wanderwegen;<br />

Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />

auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive<br />

ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist<br />

wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung<br />

einer Eigenart des Landschaftsraums. Die bestehenden<br />

WEA wirken als deutliche Vorbelastung des Suchraums in landschaftsästhetischer<br />

Hinsicht.<br />

Naturdenkmale<br />

In östlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.<br />

650 m zum Suchraum das Naturdenkmal „Mergelkuhle östlich<br />

Grester Trift“. In südlicher Richtung befindet sich in ca. 300 m Entfernung<br />

das vorgeschlagene Naturdenkmal „Hainbuchenallee entlang<br />

Dorfstraße in Greste“.<br />

Bau- und Bodendenkmale<br />

Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums ( bis<br />

1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />

Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />

+<br />

0<br />

+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />

Negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild oder Erholungsinf-<br />

rastrukturen werden ausgeschlos-<br />

sen.<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />

des bestehenden Naturdenkmals<br />

zum Suchraum werden<br />

nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen.<br />

Für das vorgeschlagene<br />

Naturdenkmal können nachteilige<br />

Auswirkungen im Zusammenwirken<br />

mit dem Landschaftsraum nicht<br />

grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

schlossen.<br />

Mögliche Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 06 für eine Ausweisung als<br />

Konzentrationszone für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten<br />

Lärmwirkungen und Artenschutz (s.o.). Negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung sowie<br />

den Natur- und Landschaftshaushalt lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch optimierten Betrieb<br />

potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

vermeiden.<br />

Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Beeinträchtigungen<br />

des Natur- und Landschaftshaushalts durch eine potenzielle Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

im Suchraum Nr. 06 erkennbar. Eine Betroffenheit von Zielen von Kompensationsmaßnahmen und<br />

eines vorgeschlagenen Naturdenkmals kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung<br />

schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –


Anlage IV Suchraum 10, Seite 1 von 8<br />

Suchraum 10) (Windwehetal)<br />

Suchraumsteckbrief:<br />

Der Suchraum 10 setzt sich aus den vier Teilflächen 10 a) (ca. 2,1 ha), 10 b) (ca. 5,4 ha), 10 c) (ca. 3,4 ha)<br />

und 10 d) (ca. 2,6 ha) zusammen. Die einzelnen Teilflächen ermöglichen die Errichtung von jeweils einer<br />

WEA und liegen räumlich einander so zugeordnet, dass die Errichtung von vier WEA im räumlichen Zusammenhang<br />

potenziell möglich ist. Die Teilflächen des Suchraumes werden derzeit ackerbaulich bewirtschaftet<br />

und gliedern sich an den geschwungenen Verlauf der Windwehe an. Der Bachlauf der Windwehe wird gesäumt<br />

von einem unterschiedlich strukturierten Gehölzstreifen, der den Landschaftsraum gliedert. Die nächstgelegene<br />

geschlossene Bebauung zum Suchraum stellt die Siedlung Ehrdissen, etwa 300 m nördlich der<br />

Teilfläche 10 d), und der westliche Siedlungsrand von Schuckenbaum, in einer Entfernung von ca. 500 m<br />

östlich der Teilfläche 10 d), dar.<br />

Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:10.000)


Anlage IV Suchraum 10, Seite 2 von 8<br />

Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 10)<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Zulassungskritische Sachverhalte<br />

Lärmwirkungen<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind<br />

möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert<br />

35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und in<br />

Schuckenbaum vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet<br />

von Bielefeld sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche<br />

betroffen.<br />

Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der<br />

durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 17 Wohnhäusern.<br />

Artenschutz<br />

Avifauna<br />

Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen<br />

(Grote 2012) die Arten Mäusebussard, Rotmilan und Feldlerche im<br />

Umfeld des Suchraums erfasst.<br />

Die Brutstandorte des Mäusebussards befinden sich im bachbegleitenden<br />

Gehölzstreifen der Windwehe zwischen den Teilflächen<br />

10 a) und 10 b) und östlich der Teilfläche 10 c). Der Brutstandort<br />

des Rotmilans befindet direkt südlich angrenzend zur Teilfläche<br />

10 b).<br />

Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand<br />

auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard.<br />

Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane<br />

deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung<br />

zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als<br />

Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAG-<br />

VSW 2007) betrachtet. Bei Einhaltung dieses Sicherheitsabstandswertes<br />

entfallen alle Teilflächen des Suchraums für eine Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong>.<br />

Fledermäuse<br />

Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und<br />

dem daraufhin erfolgten Ausschluss der Eignung des Suchraums<br />

für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong>, wurde auf eine Potenzialabschätzung<br />

des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials für die Artengruppe<br />

der Fledermäuse verzichtet.<br />

Natura 2000<br />

Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m<br />

sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.<br />

0<br />

-<br />

+<br />

Um mögliche betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmeinwirkungen zu verhindern,<br />

ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter<br />

Betrieb der WEA im<br />

Suchraum erforderlich.<br />

Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial<br />

des Suchraums 10 wird<br />

aufgrund der Ergebnisse der<br />

avifaunistischen Kartierungen als<br />

hoch bewertet. Eine signifikante<br />

Erhöhung des Tötungsrisikos für<br />

die Arten Rotmilan und Mäusebussard<br />

durch eine Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

in diesem Suchraum kann<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

keine Aussage möglich<br />

Beeinträchtigungen von Gebieten<br />

der Natura 2000-Gebietskulisse<br />

werden ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 3 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Regionalplanung<br />

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)<br />

Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig<br />

innerhalb eines ausgewiesenen BSN, das das Windwehetal umfasst.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen<br />

wird deutlich, dass das BSN eine hohe Bedeutung für verschiedene<br />

windkraftsensible und auch andere Arten hat. Gewässer stellen<br />

zudem oftmals wichtige Biotopverbundsysteme dar, die dem Austausch<br />

von Populationen untereinander dienen. Durch die Nutzung<br />

der <strong>Windenergie</strong> in den einzelnen Teilflächen könnte der Populationsaustausch<br />

gestört werden.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE)<br />

Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig<br />

innerhalb eines ausgewiesenen BSLE.<br />

(Maßstab 1:50.000)<br />

Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

Nicht vorhanden.<br />

-<br />

0<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

Nachteilige Auswirkungen auf das<br />

betroffene BSN können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bei einer flächenschonenden Errichtung<br />

von WEA kann den<br />

Schutzzielen „Ressourcenschutz“<br />

und „Biotopverbund“ entsprochen<br />

werden und nachteilige Auswirkungen<br />

vermieden werden.<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 4 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

Nicht vorhanden.<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder<br />

Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie<br />

Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen<br />

Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die<br />

Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern<br />

die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />

angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis<br />

Lippe 2001).<br />

(Maßstab: 1:20.000)<br />

Festsetzungen des Landschaftsplans<br />

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich<br />

des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft<br />

mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />

belebenden Elementen“ fest.<br />

Weitere Planungen<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.<br />

Gewässer<br />

WSG, HSG, ÜSG<br />

Nicht vorhanden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

Durch den zentralen Bereich der Teilfläche 10 b) fließt von Osten<br />

nach Westen ein namenloser Graben. Hier ist das Gewässer und<br />

ein 5 m breiter Randstreifen bei der Errichtung von WEA zu berücksichtigen.<br />

Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens<br />

sind nicht gegeben.<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

0<br />

+<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+ Nachteilige Auswirkungen werden<br />

+<br />

ausgeschlossen.<br />

Bei Stellen eines Antrages obliegt<br />

es der Unteren Landschaftsbehörde<br />

eine Ausnahme von den Verboten<br />

der LSG-Verordnung zu erteilen.<br />

Die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> steht<br />

den Entwicklungszielen nicht entgegen.<br />

Nachteilige Auswirkungen<br />

werden ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

Nachteilige Auswirkungen durch<br />

die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> werden<br />

ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 5 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen<br />

Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld<br />

des Suchraumes 10 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische<br />

Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für<br />

Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an<br />

Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte<br />

über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.<br />

Als zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Die Vorkommen von Rotmilan<br />

und Mäusebussarden schließen eine Eignung des Suchraums für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> aus.<br />

Weiterhin kann die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> die Biotopverbundfunktion des BSN beeinträchtigen.<br />

Zulassungsrelevante Sachverhalte<br />

Biotopkatasterflächen<br />

– ungeeigneter Suchraum –<br />

Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.<br />

Die Teilflächen grenzen jedoch an Biotopkatasterflächen<br />

(Windwehe) an. „Die naturnahe, struktureiche Windweheniederungszone<br />

mit ihren zahlreichen randlichen Stillgewässern und<br />

Feuchtkomplexen ist ein wichtiger Refugial- und Vernetzungsbiotop<br />

innerhalb des strukturarmen Ravenberger Hügellandes.“<br />

(Maßstab: 1:25.000)<br />

Naturpark<br />

Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger<br />

Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und<br />

Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt -<br />

dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete<br />

gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen<br />

Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen<br />

Landnutzung.<br />

- Negative Auswirkungen können<br />

+<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Raum weist bereits Vorbelastungen<br />

durch WEA, Infrastrukturen<br />

und einen zersiedelten Landschaftsraum<br />

auf. Negative Auswirkungen<br />

durch die Nutzung der<br />

<strong>Windenergie</strong> werden ausgeschlossen.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 6 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)<br />

Das Naturschutzgebiet „Windwehetal“ befindet sich direkt angrenzend<br />

an die Teilflächen des Suchraums.<br />

Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht<br />

explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte<br />

jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte wildlebender Pflanzen<br />

und wildlebender Tierarten zu sichern, wiederherzustellen und<br />

zu entwickeln.<br />

(Maßstab: 1:25.000)<br />

Kompensationsflächen<br />

Direkt angrenzend an die Teilflächen 10 a) und 10 d) befinden sich<br />

Kompensationsflächen, die der Erweiterung des festgesetzten NSG<br />

dienen. Die Flächen stellen ebenso Bereiche für den Erhalt und die<br />

Entwicklung wildlebender Tier- und Pflanzenarten dar.<br />

(Maßstab: 1:25.000)<br />

- Negative Auswirkungen können<br />

-<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Negative Auswirkungen durch die<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> können<br />

nicht ausgeschlossen werden.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 7 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

schutzwürdige Böden<br />

Die Teilflächen 10 a), b) und d) des Suchraums überlagern sich<br />

vollständig mit besonders oder sehr schutzwürdigen Böden. Die<br />

Schutzwürdigkeit ergibt sich durch die Beeinflussung durch Grundwasser<br />

und das Biotopentwicklungspotenzial. Lediglich die Teilfläche<br />

10 c) überschneidet sich nicht mit einem Bereich mit schutzwürdigen<br />

Böden.<br />

(Maßstab: 1:50.000)<br />

Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)<br />

In etwa 100 m Entfernung zur Teilfläche 10 a) verläuft der Wanderweg<br />

„Wappenweg“. Der Wanderweg verläuft in der Nahzone (nach<br />

Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der potenziellen<br />

WEA.<br />

Der Landschaftsraum weist eine mittlere Vielfalt an Landschaftsstrukturen<br />

auf. Die Naturnähe ist durch den mäandrierenden Verlauf<br />

der Windwehe, die bachbegleitenden Gehölzstrukturen sowie<br />

die hier vorkommenden Tierarten (Grote 2012) mittel ausgeprägt.<br />

Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten<br />

zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen<br />

in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der<br />

angrenzenden vielbefahrenen Landesstraße 968 und die benachbarten<br />

WEA auf Bielefelder Stadtgebiet.<br />

Naturdenkmale<br />

In nordwestlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.<br />

500 m zur Teilfläche 10 a) ein Naturdenkmal auf dem Stadtgebiet<br />

von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmal<br />

festgesetzte markante Eichen.<br />

Bau- und Bodendenkmale<br />

Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis<br />

1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.<br />

+<br />

-<br />

+<br />

+ Beeinträchtigungen werden ausge-<br />

Negative Auswirkungen werden bei<br />

einer fachgerechten Ausführung<br />

von Bauarbeiten zur Errichtung von<br />

WEA und aufgrund der zu erwar-<br />

tenden kleinflächigen Inanspruch-<br />

nahme ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild können trotz der<br />

Vorbelastungen nicht grundsätzlich<br />

ausgeschlossen werden. Zudem<br />

können Erholungsinfrastrukturen<br />

durch die Errichtung von WEA in<br />

diesem Suchraum beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung<br />

zum Suchraum werden nachteilige<br />

Auswirkungen ausgeschlossen. <br />

schlossen.


Anlage IV Suchraum 10, Seite 8 von 8<br />

Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung<br />

Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung<br />

Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 10 für eine Ausweisung als Konzentrationszone<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten<br />

Lärmwirkungen und im Besonderen dem Sachverhalt Artenschutz, der sich zulassungshemmend<br />

auswirkt (s.o.). Auch anhand der Betrachtung der zulassungsrelevanten Sachverhalte ergeben sich<br />

weitere Restriktionen für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> in diesem Suchraum. Eine natur- und landschaftsverträgliche<br />

Nutzung der <strong>Windenergie</strong> ist in diesem Suchraum nicht möglich.<br />

– ungeeigneter Suchraum –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!