Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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I Haushaltssatzung Gemeinde Leopoldshöhe NKF

II H a u s h a l t s s a t z u n g d e r Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe mit Beschluss vom 29.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge (ordentliche, außerordentliche und Finanzerträge) auf 27.141.787 € Gesamtbetrag der Aufwendungen (ordentliche, außerordentliche und Finanzaufwendungen) auf 28.031.675 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.260.187 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 26.415.805 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.953.900 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.655.910 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. § 2 750.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 320.000 €

II<br />

H a u s h a l t s s a t z u n g<br />

d e r<br />

Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong><br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 78 ff. <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch GO-Reformgesetz vom<br />

20. September 2007, hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> mit Beschluss vom 29.03.<strong>2012</strong><br />

folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong>, <strong>der</strong> die <strong>für</strong> die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden<br />

voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu<br />

leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge (ordentliche, außerordentliche und Finanzerträge) auf 27.141.787 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen (ordentliche, außerordentliche und<br />

Finanzaufwendungen) auf 28.031.675 €<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.260.187 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 26.415.805 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit und <strong>der</strong><br />

Finanzierungstätigkeit auf 1.953.900 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit und <strong>der</strong><br />

Finanzierungstätigkeit auf 2.655.910 €<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme <strong>für</strong> Investitionen erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

750.000 €<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen, <strong>der</strong> zur Leistung von Investitionsauszahlungen in<br />

künftigen Jahren erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />

festgesetzt.<br />

320.000 €

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