Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
I Haushaltssatzung Gemeinde Leopoldshöhe NKF
II H a u s h a l t s s a t z u n g d e r Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe mit Beschluss vom 29.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge (ordentliche, außerordentliche und Finanzerträge) auf 27.141.787 € Gesamtbetrag der Aufwendungen (ordentliche, außerordentliche und Finanzaufwendungen) auf 28.031.675 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.260.187 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 26.415.805 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.953.900 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.655.910 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. § 2 750.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 320.000 €
- Seite 1 und 2: Gemeinde Leopoldshöhe Haushaltspla
- Seite 3 und 4: 003 Schulträgeraufgaben 79 211 Gru
- Seite 5: STATISTISCHE ANGABEN Land: Nordrhei
- Seite 10 und 11: Die Verringerung der Ausgleichsrüc
- Seite 12 und 13: V Vorbericht Gemeinde Leopoldshöhe
- Seite 14 und 15: VII Eine konsequente Haushaltskonso
- Seite 16 und 17: IX 1.2 Aufwandsseite Das folgende D
- Seite 18 und 19: 2.3 Investitionen XI Den Einzahlung
- Seite 20 und 21: XIII 3. Entwicklung (Inanspruchnahm
- Seite 22 und 23: XV V. Chancen/Risiken des Haushalte
- Seite 25 und 26: XVIII Übersicht über die von der
- Seite 27 und 28: XX L E E R S E I T E
- Seite 29 und 30: XXII Inhalt der einzelnen Positione
- Seite 31 und 32: XXIV Transferaufwendungen (Kontengr
- Seite 33 und 34: XXVI Einzahlung aus Finanzierungst
- Seite 35 und 36: Vorlage für die Sitzung des Rates
- Seite 37 und 38: Produkt Produktbezeichnung Ertrags-
- Seite 39 und 40: Stand: 27.03.2012 HH-Jahr 2008 fest
- Seite 41 und 42: Inhaltsverzeichnis A. Haushaltsausg
- Seite 43 und 44: A. Haushaltsausgleich und finanzwir
- Seite 45 und 46: B. Haushaltsplanung II. Aktuelle Er
- Seite 47 und 48: B. Haushaltsplanung IV. Erste über
- Seite 49 und 50: B. Haushaltsplanung V. Maßnahmen z
- Seite 51 und 52: B. Haushaltsplanung V. Maßnahmen z
- Seite 53 und 54: B. Haushaltsplanung V. Maßnahmen z
- Seite 55 und 56: B. Haushaltsplanung V. Maßnahmen z
- Seite 57 und 58: C. Ergebnis Aufgrund der getroffene
II<br />
H a u s h a l t s s a t z u n g<br />
d e r<br />
Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong><br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 78 ff. <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch GO-Reformgesetz vom<br />
20. September 2007, hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> mit Beschluss vom 29.03.<strong>2012</strong><br />
folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong>, <strong>der</strong> die <strong>für</strong> die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden<br />
voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu<br />
leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />
im Ergebnisplan mit<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge (ordentliche, außerordentliche und Finanzerträge) auf 27.141.787 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen (ordentliche, außerordentliche und<br />
Finanzaufwendungen) auf 28.031.675 €<br />
im Finanzplan mit<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.260.187 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 26.415.805 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit und <strong>der</strong><br />
Finanzierungstätigkeit auf 1.953.900 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit und <strong>der</strong><br />
Finanzierungstätigkeit auf 2.655.910 €<br />
festgesetzt.<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme <strong>für</strong> Investitionen erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
750.000 €<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen, <strong>der</strong> zur Leistung von Investitionsauszahlungen in<br />
künftigen Jahren erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
320.000 €