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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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Übersicht über die<br />

aus dem Jahr 2011 gem.<br />

§ 22 GemHVO gebildeten<br />

Ermächtigungsübertragungen<br />

(ehem. Haushaltsreste)<br />

Anmerkung: Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat<br />

gem. § 22 Abs. 4 GemHVO eine Übersicht <strong>der</strong><br />

Übertragungen mit Angabe <strong>der</strong> Auswirkungen auf<br />

den Ergebnisplan und den Finanzplan des<br />

Folgejahres vorzulegen.<br />

Hinweis: An<strong>der</strong>s als in <strong>der</strong> Kameralistik führt die<br />

Übertragung von Ermächtigungen im NKF dazu,<br />

<strong>das</strong>s dies zu Lasten des Haushalts des Folgejahres<br />

erfolgt, d. h. die Ermächtigungsübertragung führt<br />

zu einer unmittelbaren Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

beschlossenen Haushaltspositionen im<br />

Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur<br />

wirtschaftlichen Belastung des dem <strong>Haushaltsjahr</strong><br />

folgenden Jahres, also hier dem Jahr <strong>2012</strong>.<br />

Auswirkungen auf den Ergebnisplan entfallen, da<br />

die Ermächtigungsübertragungen nur im investiven<br />

Bereich gebildet wurden, insofern ist nur <strong>der</strong><br />

Finanzplan betroffen.<br />

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