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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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XV<br />

V. Chancen/Risiken des Haushaltes <strong>2012</strong><br />

Die Chancen des Haushaltes <strong>2012</strong> liegen in <strong>der</strong> konsequenten Umsetzung <strong>der</strong> gemeinsam mit dem<br />

Wirtschaftsprüfer entwickelten Konzeption zur Haushaltsgestaltung, die dem RPBA in <strong>der</strong> Sitzung am<br />

01.02.<strong>2012</strong> präsentiert wurde und den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2015 umfasst. Nur so<br />

ist <strong>für</strong> die Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> die Aufstellung eines HSK z. Zt. kein Thema Die Politik muss<br />

allerdings bereit sein, die ausgewiesenen Gewinnausschüttungen des Wasser- und Abwasserwerkes<br />

zur Konsolidierung des Kernhaushaltes durch Verbesserung <strong>der</strong> Ertragsseite zu verwenden. An dieser<br />

Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die erstmals ab 2010 bestehende Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe beim Wasserwerk in Folge <strong>der</strong> Aktivierung von<br />

Maßnahmen aus dem Erfolgsplan besteht, wodurch Mittel in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung<br />

freigesetzt werden, die praktisch in Form einer Konzessionsabgabe unmittelbar dem Kernhaushalt<br />

zugute kommen sollen (aus 2010 = 86.000 €, ab 2011 – 2015 = jeweils 75.000 € jährlich). Mit dieser<br />

Abgabe sind keine Gebührenanpassungen <strong>für</strong> die Bürgerinnen und Bürger verbunden.<br />

Inwieweit zusätzlich die gemeindliche Kassenliquidität nachhaltig verbessert werden kann, z.B. durch<br />

Reduzierung <strong>der</strong> aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung (frühere Kassenkredite) mittels<br />

weiterer Eigenkapitalentnahmen aus den Son<strong>der</strong>vermögen, wird gegenwärtig geprüft; ein Ergebnis<br />

wird aber nicht mehr bis zur geplanten Haushaltsverabschiedung am 29. März <strong>2012</strong> vorliegen.<br />

Neben Chancen beinhaltet <strong>der</strong> Etatentwurf <strong>2012</strong> naturgemäß auch Risiken. Auf <strong>der</strong> Ertragsseite sind<br />

sie ähnlich wie in den vergangenen Jahren erneut bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer und dem Anteil an <strong>der</strong><br />

Einkommensteuer zu suchen. Die beiden Haushaltspositionen machen mit veranschlagten 12,746<br />

Mio. € immerhin knapp 50 % <strong>der</strong> ordentlichen Erträge <strong>2012</strong> (ohne Finanzerträge) aus und stellen<br />

insoweit immer ein relativ hohes Risikopotential dar, jedoch kann man <strong>das</strong> Risiko im laufenden<br />

<strong>Haushaltsjahr</strong> vergleichsweise als überschaubar bezeichnen. Die bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer eingeplanten<br />

Mehrerträge von 290.000 € im Vergleich zur Planung 2011 sind etwa zur Hälfte auf die beschlossene<br />

Hebesatzerhöhung zurückzuführen, die an<strong>der</strong>en 50 % dürften aufgrund von betrieblichen<br />

Ertragssteigerungen erwartet werden; Anzeichen hierzu lassen sich aus den gestiegenen<br />

Vorauszahlungen gegenüber den Vorjahren ableiten. Der mit 5,8 Mio. € veranschlagte Anteil an <strong>der</strong><br />

Einkommensteuer basiert auf den Umlagegrundlagen gemäß <strong>der</strong> letzten Steuerschätzung aus dem<br />

Monat November 2011. Ein gewisses Restrisiko könnte von dem neuen Verteilungsschlüssel, den die<br />

Landesregierung NRW <strong>für</strong> <strong>2012</strong> angekündigt hat, ausgehen. Das hier<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Gesetzgebungsverfahren ist dabei gegenwärtig noch nicht abgeschlossen; <strong>der</strong> ungünstigste Fall, d.h.<br />

wenn die zugrundezulegenden Sockelbeträge gegenüber <strong>der</strong> bisherigen Annahme steigen sollten,<br />

könnte <strong>für</strong> <strong>Leopoldshöhe</strong> zu geschätzten Einnahmeausfällen bis zur Höhe von 60.000 € (= etwa 1 %<br />

des Ansatzes) führen. Was die Schlüsselzuweisungen <strong>2012</strong> anbetrifft, so entspricht die<br />

Veranschlagung über 2,2 Mio. € <strong>der</strong> ersten LDS-Modellrechnung vom 21.10.2011; nennenswerte<br />

Verän<strong>der</strong>ungen bei dem abschließenden Gesetzgebungsverfahren wird es nicht mehr geben. Wie die<br />

Entwicklung des Finanzausgleiches im Allgemeinen von Bürgermeister und Kämmerer gesehen wird,<br />

kann den Ausführungen am Schluss des Vorberichtes entnommen werden.<br />

An<strong>der</strong>s als die Ertragsseite wird die Aufwandsseite des Ergebnisplanes „ohne größere finanzielle<br />

Überraschungen“ abgewickelt werden können. Die mit Abstand bedeutsamste Haushaltsposition,<br />

nämlich die Kreisumlage, kann dieses Mal „gemeindescharf“ in den Haushalt eingestellt werden (=<br />

10.445.000 €), im Vergleich zur Finanzplanung <strong>2012</strong> aus dem Vorjahr immerhin eine Steigerung von<br />

545.000 € o<strong>der</strong> 5,5 %. An dieser Summe wird deutlich, in welch hohem Maße Kommunalhaushalte<br />

zwischenzeitlich „fremdbestimmt“ werden und somit kaum noch kalkulierbar sind, da <strong>für</strong> die einzelnen<br />

Gemeinden die direkten Einflussnahmemöglichkeiten immer mehr abnehmen.<br />

Haushaltskonsolidierungen mit den eigenen verfügbaren „Bordmitteln“ werden demzufolge immer<br />

schwieriger, wenn nicht sogar nahezu unmöglich.

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